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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 30.10.2017, 20:51
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45meilen 45meilen ist offline
Fleet Admiral
 
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Standard wie trete ich / meine Frau aus der Kirche aus?

Ich war nie bei den Gebetsschwestern, Frauchen musste auf Grund ihres Jobs in den Verein eintreten und will nun Steuern sparen .

Also was braucht man um dem verlogenen Verein den Rücken zu kehren

Perso, Geburtsurkunde ist klar, was vergessen
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #2  
Alt 30.10.2017, 20:53
Benutzerbild von klaus51
klaus51 klaus51 ist offline
Admiral
 
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Standard

Nö, alles vorhanden. Bei mir reichte der Perso und ab zum Amtsgericht
__________________
Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #3  
Alt 30.10.2017, 20:56
Benutzerbild von Spüli
Spüli Spüli ist offline
Captain
 
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Standard

Bin vor Jahren mit dem Perso zum Rathaus/Standesamt.
War nur eine Unterschrift und in wenigen Minuten erledigt.
__________________
Gruß Ingo
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  #4  
Alt 30.10.2017, 20:59
Benutzerbild von runni58
runni58 runni58 ist offline
Commander
 
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Standard

bei uns hat es 30 Euro gekostet---- pro Person

Gruß

Rudolf
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  #5  
Alt 30.10.2017, 21:06
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Standard

mit Ausweis zum Amtsgericht gehen die setzen ein Protokoll auf die Sache ist erledigt für euch
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #6  
Alt 30.10.2017, 21:22
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Bereitest Du Dich auf Dein Ende vor, Zwänni?
Glaube weg, Boot weg, was kommt noch?
Standesamt im Rathaus hat das damals erledigt, zwanzig DM waren das glaub ich, können auch schön Öros gewesen sein, weiß ich nicht mehr...
Gruß Torben
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  #7  
Alt 30.10.2017, 21:24
Benutzerbild von le-sachse
le-sachse le-sachse ist offline
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Wegen eines Jobs eintreten ? Ich spare mir mal jeglichen weiteren Komentar.....
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Sachsen wo die Schönsten Mädchen wachsen....
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  #8  
Alt 30.10.2017, 21:54
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von le-sachse Beitrag anzeigen
Wegen eines Jobs eintreten ? Ich spare mir mal jeglichen weiteren Komentar.....
Wenn du bei einer der kirchlichen Einrichtungen wie Caritas, Kindergarten, Altersheim etc. jobben möchtest, ist das Vorraussetzung.
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  #9  
Alt 31.10.2017, 02:12
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Akki Akki ist gerade online
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
wie trete ich / meine Frau aus der Kirche aus?
Ich würde sie zumindest irgendwie schon mal Richtung Tür locken und dann im geeigneten Moment.........
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #10  
Alt 31.10.2017, 05:48
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Ich habe das zwar schon im zarten Alter von 18 Jahren erledigt, aber soweit ich mich erinnere, hat der Perso gereicht.

Um Einzutreten hat ein Kreuz beim Beantragen der ersten Lohnsteuerkarte gereicht. Heute würde man das wohl Abo-Falle nennen
__________________
Viele Grüße
Gerhard

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  #11  
Alt 31.10.2017, 07:07
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http://www.kirchenaustritt.de/sh

Klaus, der dazu nicht das Booteforum bemühen würde
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  #12  
Alt 31.10.2017, 07:21
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floka.floka floka.floka ist gerade online
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.......mir ist nicht ganz Klar was denn die Mitgliedschaft in der Kirche mit dem Glauben an Gott zu tun hat?

Man kann sehr gut an Gott glauben ohne einer Religionsgemeinschaft anzugehören, genau so wie es sehr einfach ist Mitglied der Kirche zu sein, ohne Gottesgläubig zu sein.
__________________
Grüße Richard
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  #13  
Alt 31.10.2017, 07:39
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Nugmen Nugmen ist offline
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Da es sich bei der Kirchensteuer um eine "abzugssfähige"steuer handelt, wird sich dein EK Steuervorteil in Grenzen halten. Daher deine gesparte Kirchensteuer rechnet sich dann auf deinen Gewinn und es ist um so mehr Einkommen zu versteuern.

Wenn du natürlich 400000 im Jahr verdienst, wirkt sich das schon aus

Wie schon erwähnt, das Formular zum Austritt gibts bei der Stadt oder Gemeinde, is nur eine kleine Unterschrift, meist kann man es sogar auf der HP der Gemeinde im Vorfeld schon herunter laden....
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  #14  
Alt 31.10.2017, 13:20
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Nugmen Beitrag anzeigen
Da es sich bei der Kirchensteuer um eine "abzugssfähige"steuer handelt, wird sich dein EK Steuervorteil in Grenzen halten. Daher deine gesparte Kirchensteuer rechnet sich dann auf deinen Gewinn und es ist um so mehr Einkommen zu versteuern.
Das rechnet sich aber immer noch.
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  #15  
Alt 31.10.2017, 13:44
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Rauti Rauti ist offline
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An dieser Stelle muß ich einmal meinen Glauben bemühen.
Ich glaube nämlich, dass sich die Kirche nur ungern trennt, da:
1. Die Steuer nicht ab Austritt, sondern erst im folgenden Jahr wegfällt.
2. Der eventuell in der Kirche Verbleibende bei gemeinsamer Veranlagung für das gemeinsame Einkommen weiter zahlen muss.
Da ist dem Luther damals was durch die Lappen gegangen.
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #16  
Alt 31.10.2017, 14:09
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PZarske PZarske ist offline
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Also Ich glaube, dass 1 Liter kochendes Wasser und ein paar Rindsknochen eine gute Fleischbrühe geben.
Alles andere muß man fühlen, riechen schmecken od. sehen können.

Geht auf dem Rathaus beim Standesamt ganz easy.

Gruß Peter
__________________
Mit wassersportlichen Grüßen

Peter

Das Leben ist wie eine Klobrille:
"Man macht viel durch"
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  #17  
Alt 31.10.2017, 14:59
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Akki Akki ist gerade online
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An der Eingangstür zu unserem Amtsgericht hing gleich ein DI A4 Blatt: "Kirchenaustritte Raum Nr. 206"
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #18  
Alt 31.10.2017, 15:20
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
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Uns hat man auf dem Amtsgericht dringend empfohlen die Bescheinigung gut aufzuheben.
Die Daten werden nach 10Jahren gelöscht.
Die Kirchensteuer kann sonst nach gefordert werden.

Gruß Mani
__________________
Allen eine Gute Fahrt
Gruß Mani
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  #19  
Alt 31.10.2017, 15:24
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Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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Zitat:
Zitat von ManfredBochum Beitrag anzeigen
Uns hat man auf dem Amtsgericht dringend empfohlen die Bescheinigung gut aufzuheben.
Die Daten werden nach 10Jahren gelöscht.
Die Kirchensteuer kann sonst nach gefordert werden.

Gruß Mani
Das brauchst Du nun wirklich nicht.
Die Daten werden 120 Jahre Elektronisch aufbewahrt,
so jedenfalls in SH.
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
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  #20  
Alt 31.10.2017, 15:25
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
1. Die Steuer nicht ab Austritt, sondern erst im folgenden Jahr wegfällt.
Das ist jawohl der Hammer.
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  #21  
Alt 31.10.2017, 16:12
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Nugmen Nugmen ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Das ist jawohl der Hammer.

das ist auch nicht richtig, bzw wär mir völlig neu, ab dem Tag des Austrittes, gibts auch nix mehr in den Opferstock

Bei unternehmern schaut das anderes anders aus, weil die ja die EK steuer erst mit einer verzögerung von 1-2 Jahren bezahlen (EK-ST abgabe), dennoch gilt auch bei selbstständigen, ab Tag des Austritts braucht man sich den himmlischen Beistand nicht mehr erkaufen
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  #22  
Alt 31.10.2017, 16:20
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45meilen 45meilen ist offline
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Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
An dieser Stelle muß ich einmal meinen Glauben bemühen.
Ich glaube nämlich, dass sich die Kirche nur ungern trennt, da:
1. Die Steuer nicht ab Austritt, sondern erst im folgenden Jahr wegfällt.
2. Der eventuell in der Kirche Verbleibende bei gemeinsamer Veranlagung für das gemeinsame Einkommen weiter zahlen muss.
Da ist dem Luther damals was durch die Lappen gegangen.
Das wäre mal eine nette Aufgabe für die Rechtsschutzvers.
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #23  
Alt 31.10.2017, 16:21
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torsti58 torsti58 ist offline
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Ich bin schon vor ca 30 Jahren ausgetreten, da hatte ich eine so genannte Bedenkzeit von 2 Monaten. Sofortaustritt ging nicht. Habe mich tierisch geärgert da nächsten Monat das Urlaubsgeld fällig wurde.
__________________
Gruß Torsten

Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum

Video Bavaria 33 Sport beim Kranen
https://www.youtube.com/watch?v=7TjuBlM6t2s
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  #24  
Alt 31.10.2017, 16:30
mowagman mowagman ist offline
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Kann jeder gern glauben was er will und bei jedem möglichen Verein ein- oder austreten.

Wenn der Kirchenaustritt erfolgt ist, dann bitte aber nicht verlogen an Heiligabend in die Kirche schleichen.
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  #25  
Alt 31.10.2017, 16:31
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Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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So hier mal der Ablauf in kurz

Kirchensteuer

Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
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