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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 10.10.2017, 19:06
jkrasser jkrasser ist offline
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Standard Rundumleuchte

Hi Leute
Ich möchte mein Toplicht gegen eine LED Birne tauschen.
Leider kann ich die Watt Angabe an der alten Birne nicht mehr entziffern kann mir jemand Sagen wie viel Watt da rein müssen?
Darf ja nicht zu hell sein sonst sieht man ja bei der Fahrt nichts mehr.
Jetzt schon mal danke für eure Antworten


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  #2  
Alt 10.10.2017, 19:24
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von jkrasser Beitrag anzeigen
Hi Leute
Ich möchte mein Toplicht gegen eine LED Birne tauschen.
Leider kann ich die Watt Angabe an der alten Birne nicht mehr entziffern kann mir jemand Sagen wie viel Watt da rein müssen?
Darf ja nicht zu hell sein sonst sieht man ja bei der Fahrt nichts mehr.
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du must nur auf die Zulassung achten...je nach Fahrgebiet.

Aslo für See BSH oder eine andere Europäische Zulassung
für Binnen eine Steuerradzulassung.

einfach die Birne durch eine LED zu ersetzen ist nicht zulässig.
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  #3  
Alt 10.10.2017, 19:32
jkrasser jkrasser ist offline
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Also wäre es besser mal bei der WSP zu fragen oder ?
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Gruß John
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  #4  
Alt 10.10.2017, 19:35
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von jkrasser Beitrag anzeigen
Also wäre es besser mal bei der WSP zu fragen oder ?
warum fragen da bekommst die gleiche antwort.

wenn du jetzt eine Leuchte dran hast und das Leuchtmittel gegen LED austauschen willst ist dies VERBOTEN

Du musst die ganze Leuchte gegen LED austauschen mit Gehäuse ... zum Beispiel Aquasignal serie 34

was für ein Fahrgebiet hast du ?
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  #5  
Alt 10.10.2017, 19:39
jkrasser jkrasser ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
warum fragen da bekommst die gleiche antwort.

wenn du jetzt eine Leuchte dran hast und das Leuchtmittel gegen LED austauschen willst ist dies VERBOTEN

Du musst die ganze Leuchte gegen LED austauschen mit Gehäuse ... zum Beispiel Aquasignal serie 34

was für ein Fahrgebiet hast du ?
OK Danke dann schau ich mal nach der LED Lampe wir fahren auf dem Neckar
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Gruß John
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  #6  
Alt 10.10.2017, 19:42
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von jkrasser Beitrag anzeigen
OK Danke dann schau ich mal nach der LED Lampe wir fahren auf dem Neckar
also dann brauchst du die Lampen mit der Steuerradzulassung ....

wie gesagt Aquasignal serie 34 bietet eine an...

die werde ich mir auch drauf machen....
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  #7  
Alt 10.10.2017, 19:42
billi billi ist offline
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hier

https://www.svb.de/de/aqua-signal-le...gehaeuse_.html
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  #8  
Alt 10.10.2017, 19:44
billi billi ist offline
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wenn du eine andere nimmst braucht diese zwingend diese Zulassung...
Angehängte Grafiken
 
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  #9  
Alt 10.10.2017, 19:45
jkrasser jkrasser ist offline
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OK auch wenn ich kein LED rein mache sondern normale Birne wie viel Watt sollte diese haben
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Gruß John
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  #10  
Alt 10.10.2017, 19:46
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn du eine andere nimmst braucht diese zwingend diese Zulassung...
Ok Danke
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Gruß John
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  #11  
Alt 10.10.2017, 19:48
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn du jetzt eine Leuchte dran hast und das Leuchtmittel gegen LED austauschen willst ist dies VERBOTEN
Guckt da überhaupt einer nach? Die WSP wird doch kaum anfangen, da rumzuschrauben, nur um die Leuchte zu kontrollieren, was da drin verbaut ist?

Bei Autoscheinwerfern ist das etwas anderes, wenn die durch zu helles Licht auffallen, kann es passieren, dass kontrolliert wird, was eingebaut ist. Hatte mal nen Arbeitskollegen, der fuhr einen Audi A4 mit nachgerüsteten Xenon-Brennern. Die waren so hell, das hat man sofort gesehen, wenn der mit Abblendlicht daher kam. Er wurde tatsächlich etwas später von einer Polizeistreife kontrolliert und durfte dann 80 Euro abdrücken plus einen Punkt. Und natürlich die Teile wieder gegen die Originale ersetzen.

Aber das Rundumlicht bei einem Boot..?

LG Werner
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  #12  
Alt 10.10.2017, 19:53
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von jkrasser Beitrag anzeigen
OK auch wenn ich kein LED rein mache sondern normale Birne wie viel Watt sollte diese haben
10W für die Leuchte

aber auch da auf die Zulassung achten... auch die Leuchtmittel müssen theoretisch zugelassen sein.... wie gesagt theoretisch....

....

schau dir mal deine leuchten an ob diese überhaupt eine Zulassung haben....

meine an meinem Balyiner sind auch nicht zulässig.
aber wie man weiß .. wo kein Kläger da kein richter...

wenn du also nicht zugelassene Leuchtmittel einbaust... kann es bei einer Kontrolle zu einer Strafe führen.

Allerdings wie oft wird kontrolliert..
in 14 Jahren Bootsleben bin ich noch nie kontrolliert worden. Daher sehe ich das etwas entspannt.

wenn aber gefragt wird kann ich nur erst mal auf die Rechtliche Situation stellung nehmen.
Wenn du oft vor Anker liegst oder bei Dunkelheit fährst würde ich auf zugelassene Leuchtmittel achten.
wenn nicht.....

So jetzt kennst du auch meine Persönliche Meinunng...
zu meiner praktischen:

Ich habe nicht zugelassenen Leuchten am Boot (wie oben Erwähnt) die Leuchtmittel im Ankerlicht (Rundumlicht) habe ich gegen LED ausgetauscht... So wie du vorhast.

ich weiß das es verboten ist aber wenn das Licht angeht ist unsere WAPO nicht draußen....
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  #13  
Alt 10.10.2017, 19:54
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Guckt da überhaupt einer nach? Die WSP wird doch kaum anfangen, da rumzuschrauben, nur um die Leuchte zu kontrollieren, was da drin verbaut ist?

Bei Autoscheinwerfern ist das etwas anderes, wenn die durch zu helles Licht auffallen, kann es passieren, dass kontrolliert wird, was eingebaut ist. Hatte mal nen Arbeitskollegen, der fuhr einen Audi A4 mit nachgerüsteten Xenon-Brennern. Die waren so hell, das hat man sofort gesehen, wenn der mit Abblendlicht daher kam. Er wurde tatsächlich etwas später von einer Polizeistreife kontrolliert und durfte dann 80 Euro abdrücken plus einen Punkt. Und natürlich die Teile wieder gegen die Originale ersetzen.

Aber das Rundumlicht bei einem Boot..?

LG Werner
das sieht man sofort ob es eine LED ist oder eine Glühlampe... ich war auch überrascht....

wenn ein Anfangsverdacht steht, können sie sich auch das leucthmittel zeigen lassen... ausbauen musst dann du..
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  #14  
Alt 10.10.2017, 20:13
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das sieht man sofort ob es eine LED ist oder eine Glühlampe... ich war auch überrascht....

wenn ein Anfangsverdacht steht, können sie sich auch das leucthmittel zeigen lassen... ausbauen musst dann du..
Ah, ok. Naja, im Fall des Falles muss man sich das ja nicht antun. Zugelassene Beleuchtung fürs Boot kostet ja nicht die Welt.

Wie hoch ist eigentlich das Bußgeld bei Verstößen? Gibt's da einen Katalog? Punkte wie beim KFZ gibt's ja bei Booten nicht, oder (hab ich jedenfalls noch nie was von gehört). Oder wird man gleich an die Kette gelegt bis richtige Rechtslage wieder hergestellt ist?

LG Werner
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  #15  
Alt 10.10.2017, 20:16
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Ah, ok. Naja, im Fall des Falles muss man sich das ja nicht antun. Zugelassene Beleuchtung fürs Boot kostet ja nicht die Welt.

Wie hoch ist eigentlich das Bußgeld bei Verstößen? Gibt's da einen Katalog? Punkte wie beim KFZ gibt's ja bei Booten nicht, oder (hab ich jedenfalls noch nie was von gehört). Oder wird man gleich an die Kette gelegt bis richtige Rechtslage wieder hergestellt ist?

LG Werner
an die Kette nicht...
aber die Strafen sind schnell dreistellig...

ein Beispiel:

Fahrne mit dem Jetski bei Speyer (sort ist keine Jetskistrecke) 100€ zzgl Bearbeitugnsgebühr.

Der zweite da er eine Woche vorher bereits dort erwischt wurde 250€ für das gleiche vergehen wegen wiederholung....

hab ich schrifltich.
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  #16  
Alt 10.10.2017, 20:24
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Zitat:
Zitat von jkrasser Beitrag anzeigen
Hi Leute
Ich möchte mein Toplicht gegen eine LED Birne tauschen.
Toplicht würde ich nicht ändern, weil man das eventuell sieht. Ausserdem läuft ja auch der Motor, wenn das Toplicht an ist. Wirklich Sinn macht ein LED-Leuchtmittel beim Ankerlicht. Ist zwar nicht erlaubt, aber ich habe das Ankerlicht umgerüstet. Fällt nicht auf.
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  #17  
Alt 10.10.2017, 20:35
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Werner_K Werner_K ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Der zweite da er eine Woche vorher bereits dort erwischt wurde 250€ für das gleiche vergehen wegen wiederholung....

hab ich schrifltich.
Und beim dritten Mal wird das Jetski eingezogen?

LG Werner
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  #18  
Alt 10.10.2017, 20:37
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Und beim dritten Mal wird das Jetski eingezogen?

LG Werner
Lt Busgeldkatalog war dies die untergrenze der Strafe... die häte auch bis zu 750 € sein können...

wobei ich nicht verstehe arum dort nicht mehr kontrolliert wird.. 12 km weiter (bei euch) ist eine Strecke für Jetski
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  #19  
Alt 10.10.2017, 20:40
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Werner_K Werner_K ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Lt Busgeldkatalog war dies die untergrenze der Strafe... die häte auch bis zu 750 € sein können...

wobei ich nicht verstehe arum dort nicht mehr kontrolliert wird.. 12 km weiter (bei euch) ist eine Strecke für Jetski
Stimmt. Bei uns sind auch die Jetski-Plätze gut belegt.

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  #20  
Alt 10.10.2017, 20:42
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Stimmt. Bei uns sind auch die Jetski-Plätze gut belegt.

LG Werner
ist ja auch ne Slippe da ... man kann die Strecke sogar von mehreren erreichen.... die in Speyer slippen auch....

aber wir schweifen ab...

zurück zur Rundumleuchte...

Also die Beleuchtung wird auch so viel kosten, das man sich leicht zugelassene Leuchten montieren kann.
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  #21  
Alt 10.10.2017, 20:54
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
...
Wie hoch ist eigentlich das Bußgeld bei Verstößen? Gibt's da einen Katalog? ...
Moin Werner,

den Katalog gibt es tatsächlich und der nennt sich BVKat-Bin-See.

Der Verstoß könnte z.B. dieser sein:
Lfd.Nr. 32.240000 - Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter bei einem Maschinenfahrzeug von weniger als 12 m Länge - 35 € Verwarngeld oder 100 € Geldbuße.

Gruß
Andreas
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  #22  
Alt 10.10.2017, 21:00
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Moin Werner,

den Katalog gibt es tatsächlich und der nennt sich BVKat-Bin-See.

Der Verstoß könnte z.B. dieser sein:
Lfd.Nr. 32.240000 - Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter bei einem Maschinenfahrzeug von weniger als 12 m Länge - 35 € Verwarngeld oder 100 € Geldbuße.

Gruß
Andreas
wichtig dabei... wenn man die Lichter gegen LED austauscht...

Zitat:

1.2.3
Die Erteilung einer Verwarnung ist ausgeschlossen:
bei vorsätz lichem Handeln, Dulden o der Unterlassen


1.3.3
Die Regelsätze erhöhen sich

...

um mindestens 30 % bis z u 100 % bei vorsätzlichem Handeln.




1.3.6
Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gez ogen hat, übersteigen. Reicht das im Katalog bestimmte Höchstmaß nicht aus, so kann es überschritten werden

wobei der punkt 1.3.6 wohl nicht bei Sportbooten anwendung findet.... der Wirtschaftliche Vorteil ist ja nur der Austausch gegen zugelassen lauchten.... ..
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  #23  
Alt 10.10.2017, 21:02
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Werner_K Werner_K ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Moin Werner,

den Katalog gibt es tatsächlich und der nennt sich BVKat-Bin-See.

Der Verstoß könnte z.B. dieser sein:
Lfd.Nr. 32.240000 - Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter bei einem Maschinenfahrzeug von weniger als 12 m Länge - 35 € Verwarngeld oder 100 € Geldbuße.

Gruß
Andreas
Danke Dir, den habe ich mir gleich mal geholt. Auswendig lernen werde ich das aber nicht.

Ich nehme an, das Verwarngeld gibt's, wenn man zum ersten Mal erwischt wird und die Geldbuße im Wiederholungsfall?

Tatsache ist, wo kein Kläger da kein Richter. Aber wenn der Richter kommt, kanns teuer werden.

LG Werner
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  #24  
Alt 10.10.2017, 21:03
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Danke Dir, den habe ich mir gleich mal geholt. Auswendig lernen werde ich das aber nicht.

Ich nehme an, das Verwarngeld gibt's, wenn man zum ersten Mal erwischt wird und die Geldbuße im Wiederholungsfall?

Tatsache ist, wo kein Kläger da kein Richter. Aber wenn der Richter kommt, kanns teuer werden.

LG Werner
und wieder... lesen hilft.... am besten vor dem Schreiben.
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  #25  
Alt 10.10.2017, 21:05
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und wieder... lesen hilft.... am besten vor dem Schreiben.
In diesem Fall nicht nötig. Ich wusste, dass ich mich auf Dich verlassen kann.

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