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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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![]() Wir leben in einem Rechtsmittelstaat, und Rechtsmittel kosten Zeit und Geld. Ich habe schon viele Rechtsstreitigkeiten gesehen, die wegen unfähiger Anwälte oder dösiger Richter, wegen schlampiger Gutachter oder Voreingenommenheit schief gegangen sind. Ein Verfahren durch mehrere Instanzen muß man sich erst mal leisten können und einen Trupp von spezialisierten erfahrenen Anwälten, wie sie größere Firmen vorhalten, auch. Und Zeit kann auch ein Faktor sein, ich selbst habe mal ein völlig ungerechtes Urteil einfach so stehen lassen, weil die Zeit für die nächste Instanz derart große Folgeschäden hinterlassen hätte, daß das ungerechtfertigte Urteil das insgesamt kleinere Übel war. Ich habe einen Anwalt sagen hören "Herr Richter, die Aussagen der beiden Polizisten widersprechen sich." worauf der Richter dreist antwortete "Ich weiß, das tut aber nichts zur Sache!" und sich die für ihn genehmere Aussage zur Wahrheit machte. Oder eine völlig aus der Luft gegriffene Anschuldigung im Strassenverkehr, erstes Problem, ich war alleine, die grün-weißen zu zweit, zweites Problem, die Aussage von Polizisten wird vor Gericht gerade in Verkehrssachen so gut wie nie angezweifelt, drittes Problem, ich hatte zusätzlich zum Vorwurf den Fahrzeugschein gerade nicht dabei, was der Richter zum Anlass nahm, mich auf folgende Weise zu erpressen:"Wie auch immer das Verfahren ausgeht und wer auch immer hier Recht bekommt, alleine wegen des Nichtvorhandenseins des Fahrzeugscheins werde ich Sie zu einem Bußgeld verurteilen, was dazu führt, daß Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen haben. Wollen Sie wirklich weitermachen?". Da ich damals weder Geld noch eine Rechtsschutzversicherung hatte, wäre mir mein Recht einfach zu teuer geworden. Aus der Versicherungsbranche weiß ich, daß die Gesellschaften ganze Abteilungen von Juristen damit beschäftigen, berechtigte Ansprüche von Kunden durch Winkelzüge oder einfach durch "aushungern" abzuwehren. Und ja, ich kann Eibi verstehen, warum er nach Urteilen sucht, auch in einem Strafprozess. Nicht selten muß man seinem Anwalt erst mal den Weg und die Kniffe zeigen, wie er vor Gericht argumentieren soll. Und auch als Zeuge bzw. Geschädigter kann es wichtig sein, sich vorher schlau zu machen, um nicht durch einen gewieften Anwalt der Gegenseite eine Teilschuld in unverhältnismässiger Höhe aufgedrückt zu bekommen. Ohne sich schlau gemacht zu haben, könnte der Anwalt des Skippers bei einem im Segeln unerfahrenen Richter sehr leicht die Umstände und die Schuldfrage stark zu Ungunsten des Geschädigten und zu Gunsten des Angeklagten auslegen. Auch, wenn Eibi nicht alle Informationen rausrückt und auch, wenn wir nur seine Seite der Geschichte kennen (er wollte ja gar nicht darüber diskutieren, sondern nur Hinweise auf die juristische Betrachtung ähnlicher Fälle), würde ich ihm daraus (zumindest bisher) noch keinen Strick drehen wollen. Sich über Urteile in ähnlich gelagerten Fällen zu erkundigen, möglicherweise auch herausfinden zu wollen, ob man denn juristisch (nicht moralisch! das ist ein großer Unterschied) vielleicht selbst eine Schuld trägt und falls ja, in welchem Verhältnis zur Gesamtschuld, halte ich für völlig legitim. Michael kein Jurist, nur Hobby-Urteilsleser ![]()
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There are 10 kinds of people in the world. ![]() |
#2
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(nein, nicht aus unmittelbrem Eigeninteresse...) |
#3
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Ich habe da auch schon so meine Erfahrungen gemacht, glaub mir. Daher kannst Du meinen Komentar auch als "leicht ironisch" ansehen (hätte ich besser kenntlich machen sollen). Aber trotzdem kann man wohl nicht behaupten, dass unsere Richter einfach nach Ihrer Lust und Laune Urteile fällen könne. Um diesbezüglich weiter zu Diskutieren, sollte man aber den thread vielleicht erneut teilen.
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Viele Grüße, Christian |
#4
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Wegen Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit wird man nicht verurteilt.
Das ist nur die Bewertung bzw. der Grad des Verschuldens. Man muss schon fahrlässig oder grob fahrlässig eine Sachbeschädigung oder Körperverletzung herbeigeführt haben. Das ist das Delikt. Im übrigen glaube ich, dass wir weniger ein Rechtsmittelstaat sind, sondern vielmehr ein Volk von Streithanseln. »Wenn der Deutsche hinfällt, steht er nicht auf, sondern sieht sich um, wer ihm schadenersatzpflichtig ist.« Tucholski Servus Paul PS. Nanu, war da nicht gerade noch ein Beitrag, der meinte zwischen Fahrlässigkeit und Fahrlässiger Körperverletzung sei ein Unterschied? |
#5
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Was ist, wenn mir nachgewiesen wird, dass ich Fahrlässig gehandelt habe und ES HÄTTE dadurch zu einer Sachbeschädigung oder Körperverletzung kommen können? Eigentlich ist die Fahrlässigkeit doch das Delikt und die Sachbeschädigung oder Körperverletzung nur die Folge, oder?
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Viele Grüße, Christian |
#6
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Kannst Du mir mal ein Beispiel geben.
Fahrlässig kann ich den ganzen Tag sein, wenn dabei niemand zu Schaden kommt, gibt es keinen Rechtsbruch. Paul |
#7
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Laß mich mal drüber nachdenken... ![]()
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Viele Grüße, Christian |
#8
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Hier mal eine kleine Auswahl einschlägiger Gesetze: # Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung - SVertO # Schiffsbankgesetz - SchBankG # Schiffsbesetzungsverordnung - SchBesV # Schiffsrechtegesetz - SchRechteG # Schiffsregister-Durchführungsverordnung - SchRegDV # Schiffsregisterordnung - SchRegO # Schiffssicherheitsgesetz - SchSG # Schiffssicherheitsverordnung - SchSV # Schiffsvermessungsverordnung - SchVmV # See-Arbeitszeitnachweisverordnung - See-ArbZNV # See-Eigensicherungsverordnung - SeeEigensichV # Seeanlagenverordnung - SeeAnlV # Seeaufgabengesetz - SeeAufgG # Seefahrt-Sicherungsverordnung - SeefahrtSichV # Seefischerei-Bußgeldverordnung - SeeFBußGV # Seefischereigesetz - SeefischereiG # Seelotsenuntersuchungsverordnung - SeeLotUntV # Seelotsgesetz - SeeLG # Seemannsämter-Kostenverordnung - SeemannsÄKostV # Seemannsgesetz - SeeMG # Seeschifffahrtstraßen-Ordnung - SeeSchStrO # Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz - SUG # Sportboot-Verordnung - 10. GSGV # Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - SportbootFüV-Bin # Sportbootführerscheinverordnung-See - SportbootFüV-See # Sportseeschifferscheinverordnung - SpSeeSchSchV # Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt - AGBinSchAbfÜ # Binnenschifferpatentverordnung - BinSchPatentV # Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch # Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung - BinSch-SportbootVermV # Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung - BinSchSprFunkV # Binnenschifffahrtsaufgabengesetz - BinSchAufgG # Binnenschifffahrtsfondsgesetz - BinSchFondsG # Binnenschifffahrtsgesetz - BinSchG # Binnenschifffahrtskostenverordnung - BinSchKostV # Binnenschifffahrtssicherstellungsverordnung - BinSchSiV # Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung - BinSchStrO # Binnenschifffahrtsverfahrensgesetz - BinSchVerfG # Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung - BinSchAbgasV # Binnenschiffs-Untersuchungsordnung - BinSchUO # Binnenschiffsgüter-Berufszugangsverordnung - BinSchZV # Bundes-Seehäfen-Abgabenverordnung - HfAbGV 2001 # Bundeswasserstraßen-Kostenverordnung - WaStrG-KostV # Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG # Donauschifffahrtspolizeiverordnung - DonauSchPV # Elbe-Lotsverordnung - Elbe-LV # Ems-Lotsverordnung - Ems LV # Fährenbetriebsverordnung - FäV # Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt - GGVBinSch # Gefahrgutverordnung See - GGVSee # Gesamthafenbetriebsgesetz - GesHafG # Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen - SeeHFinHG # Gesetz über Vollstreckungsschutz für die Binnenschifffahrt - BinSchVSchG # Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse - RMDMainNbgStatusG # Gesetz über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken - SchGewBezG # Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen - BWaStrVermG # Gesetz zur Ausführung des internationalen Vertrages zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel vom 14. März 1884 - USeeTKabelVAG # Hohe-See-Einbringungsgesetz - HSEinbrG # Hohe-See-Einbringungsverordnung - HSEinbrV # Kostenverordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft - See-BGKostV # Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt - WSVSeeKostV # Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie - BSHKostV # Küstenschifffahrtsverordnung - KüSchV # Lade- und Löschzeitenverordnung - BinSchLV # Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen - ObRhLotsO # Lotstarifordnung - LTO # Lotstarifordnung Wismar/Rostock/Stralsund - WIROST-LTO # Moselschifffahrtspolizeiverordnung - MoselSchPV # NOK-Lotsverordnung - NOK-LV # Nord-Ostsee-Kanal-Tierseuchenschutzverordnung - NOKTierSSchV # Rheinschifffahrtspolizeiverordnung - RheinSchPV # Rheinschiffsuntersuchungsordnung - RheinSchUV # Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee - NPNordSBefV # Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebietes "Helgoländer Felssockel" - HelgFSBefV # Verordnung über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge - FFlSchBesV # Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen - BinSchEO # Verordnung über die Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau - MDSchleusenBetrZV # Verordnung über die Unterbringung der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahrteischiffen - BesUnterbrV # Verordnung über die Verhütung der Verschmutzung der Nordsee durch Schiffsabwasser - NSSchAbwV # Verordnung zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 in Häfen und auf dem Nord-Ostsee-Kanal - IntGesVHNOKV # Verordnung zur Einführung der Lotsenordnung für den Oberrhein - EVObRhLotsO # Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung - EmsSchEV # Wassermotorräder-Verordnung - WMRV # Wasserskiverordnung - WSkiV# Weser/Jade-Lotsverordnung - Weser/Jade LV # Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung - WIROST-LV # Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße - 2.MDWStatusG Und das ist nur Bundesrecht und nur unmittelbar wirksame Gesetze. Dazu kommen ja noch internationale Gesetze, Regeln und Abkommen und mittelbar einwirkende Gesetze wie Emissionsschutzgesetz, BGB, Strafrecht usw. Hab' übrigens mal das Seemansgesetz gelesen, jeder Seemann, der das komplett versteht, hätte auch Anwalt werden können ![]() Als kleine Beschäftigung, welches Gesetz steckt wohl hinter diesem überschaubaren Kürzel: DGrbHRRHAbkAV ![]() Michael ![]() ![]()
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There are 10 kinds of people in the world. ![]() |
#9
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Ich merke das Denken fällt mir mal wieder sehr schwer.
![]() Ich will jetzt mal so fragen: Spricht man von einer Fahrlässigkeit erst im Nachhinein, wenn es zu einem Schaden gekommen ist? Ich nehme mal ein krasses Beispiel: Ich hänge mir einen offenen Anhänger hinter mein Auto, setze darauf zwei Kinder und fahre ein wenig spazieren. (Tut mir leid aber mir ist jetzt kein anderes Beispiel eingefallen) Ich möchte behaupten, dass ich, schon bevor den Kindern etwas passiert ist, dafür belangt werden kann. Würde man denn erst von einer groben Fahrlässigkeit sprechen, wenn die Kinder zu Schaden gekommen werden?
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Viele Grüße, Christian |
#10
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Die Begriffe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschreiben nur die Art und Weise, wie das Delikt begangen wurde. mal ein kurzes Beispiel: überfahre ich Dich mit meinem PKW, weil ich einen Sekundenbruchteil durch das übrige Verkehrsgeschehen abgelenkt war, ist das fahrlässig, der eingetretene "Erfolg" (so nennen Juristen das ![]() Bin ich abgelenkt, weil ich im Fußraum nach dem Handy suche, das mir beim Telefonieren runtergefallen ist, so ist das grob fahrlässig, aber immer noch Körperverletzung. Sehe ich Dich auf dem Bürgersteig und denke mir: "den fahr ich jetzt mal platt" und tue das auch, dann war das vorsätzlich (weil gewollt), aber eben auch Körperverletzung. Das ein und dasselbe Delikt (Körperverletzung) wurde also jeweils in einer anderen Weise begangen wen die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit noch weiter interessiert: Fahrlässigkeit: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit Vorsatz: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_%28Recht%29 |
#11
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![]() Ich will's mal so ausdrücken: Wenn Du einen 17-jährigen Profirennfahrer mit DEinem Motorrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen läßt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Fahrlässigkeit. Wenn Du (als Nicht-Profi) mit laufenden Kettensägen jonglierst, ist das nicht verboten, aber fahrlässig. Oder genauer: Wenn Du mit einer Kettensäge jemanden vorsätzlich verletzt, ist das strafbar, aber nicht fahrlässig, verletzt Du jemanden aus Versehen, ist das möglicherweise fahrlassig, aber normalerweise nicht strafbar ![]() Studiere Jura oder laß' Dich beraten, man unterteilt (juristisch gesehen) in strafrechtlich und zivilrechtlich, in Ordnungswidrigkeit und Straftat, in fahrlässig, grob fahrlässig und vorsätzlich (dann gibt's noch billigend in Kauf genommen und solche Sachen). Ist nicht immer ganz einfach und auch nicht immer ganz eindeutig. Noch unverständlicher können Dir das die Anwälte hier erklären ![]() Michael
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Christian, entweder, Du hast keine Kinder, oder aber, Du machst sowas öfter ![]() ![]() Michael (Der sowas auch machen würde, wenn' s den Kids Spaß macht und die Trachtentruppe gerade Stadien bewacht ![]()
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ich schreib mal in Deine Fragen rein
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![]() So würde ich erst gar nicht vor Gericht gehen ![]() SCNR, ist schon spät ![]() Michael
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#15
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Hallo Christian,
Du wirst natürlich mit dem von Dir geschilderten Vorgang gegen einen Paragraphen der Straßenverkehrsordnung verstoßen haben. Dabei ist es wiederum unerheblich, ob Du das vorsätzlich oder nur fahrlässig gemacht hast. Es kostet immer die gleiche Strafe oder Buße. Ordnungswidrigkeiten kannst Du nicht fahrlässig oder vorsätzlich begehen. Begangen ist begangen. Bei rot über die Ampel und Du bist fällig, egal ob absichtlich (mit Vorsatz) oder nur, wei Du einen Moment unachtsam warst (fahrlässig). Wenn nun ein Unfall passiert, bei dem die Kinder zu Schaden kommen, wird gegen Dich wegen Körperverletzung ermittelt. Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, d.h. der Staatsanwalt wird ermitteln, egal ob die Kinder oder deren Eltern nun Anzeige erstatten oder nicht. Bei Offizialdelikten wird davon ausgegangen, dass ein öffentliches Interesse an der Verfolgung vorliegt. Wenn es zur Anklage kommt, wird das Gericht in einem Strafprozess feststellen, ob Du die Körperverletzung vorsätzlich, grob fahrlässig oder nur fahrlässig herbeigeführt hast. Ich würde in dem von Dir geschilderten Fall zumindest von grober Fahrlässigkeit ausgehen. Es geht also um den Grad Deines Verschuldens an der Körperverletzung. Daran orientiert sich das Strafmaß. In einem evtl. nachfolgenden Zivilprozess, in dem es z.B. um den Schadensersatz, bzw. in diesem Fall um Schmerzensgeld oder sogar um eine Rente wegen Erwerbssunfähigkeit des Unfallopfers geht, fragt niemand mehr danach, ob Du den Unfall fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hast. Es geht höchstens noch um ein evtl. Mitverschulden der Geschädigten, was bei Kindern sicher auszuschließen ist. Ich hoffe, dass ich es einigermaßen verständlich erklärt habe. Ich habe mal vor vielen Jahren Zivilrecht und Öffentliches Recht gehört, aber Strafrecht nur sehr am Rande mitbekommen. Servus Paul |
#16
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#17
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![]() Zitat:
![]() Michael
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#18
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Da besteht bei mir keine Gefahr. Es fehlen die Voraussetzungen. Nicht jeder, der ein bißchen Recht hört (hören muss), wird Rechtsverdreher.
![]() Servus Paul |
#19
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Aber genau das bestätigt meine Theorie: Stelle Dich irgendwo hin und mache garnichts, trotzdem werden Dir Juristen mehrere Gesetzesverstöße nachweisen. ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#21
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Semper Fidelis ![]() |
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