boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 20 von 38
 
Themen-Optionen
  #21  
Alt 30.07.2006, 19:43
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.825
Boot: Windy 22HC
4.377 Danke in 2.228 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von (B)Eule
Moin

Steighöhe nur 30 Meter, unsichere Zündung, laß es.
Außerdem braucht man dazu auch den kleinen Waffenschein, der wiederum z.B. in Italien, Slowenien und Kroatien keine Gültigkeit hat.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 30.07.2006, 19:52
dietmarf dietmarf ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 04.01.2005
Ort: Dresden
Beiträge: 1.041
Boot: Sealine 220 Family
546 Danke in 378 Beiträgen
Standard

danke für die schnelle Antwort. Ich brauche etwas für Italien. Ich denke, ich kaufe mir 2,3 Signalraketen, oder ein Nico Abschussgerät. Es gibt noch ein billigeres, aber ich habe den Namen vergessen. Wenn ich solch Schweinkram an Bord habe, darf meine Schwiegermutter nicht auf das Boot. Die legt mich um damit

Gruß

Dietmar
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 30.07.2006, 20:06
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2006
Ort: EMDEN
Beiträge: 3.151
Boot: Modellboote...
7.772 Danke in 3.240 Beiträgen
Standard

Es gibt bei Comet offenbar eine neue Generation erwerbsscheinfreier Signalraketen, die nicht 30, sondern 80 m steigen und dabei beachtliche 8 sek brennen. Wäre eine günstige Alternative, es sei denn, mag befindet sich hinterm Horizont...

@Nightforce : Der Besuch durch die Polizei war vollkommen rechtens, hätte man sie nicht reinkommen lassen, hätten sie sich aufgrund "Gefahr im Verzuge" Zugang verschaffen dürfen - und das ist auch gut so !
Eigentlich machen solche Besuche Mitarbeiter der Stadt, da es hier aber oberflächlich um Waffen geht, wird so etwas als Amtshilfe von der Polizei gemacht. WER sollte WARUM etwas dagegen haben ?!?!?
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 30.07.2006, 20:20
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.08.2005
Beiträge: 1.738
1.118 Danke in 682 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von xtw
@Nightforce : Der Besuch durch die Polizei war vollkommen rechtens, hätte man sie nicht reinkommen lassen, hätten sie sich aufgrund "Gefahr im Verzuge" Zugang verschaffen dürfen - und das ist auch gut so !
Eigentlich machen solche Besuche Mitarbeiter der Stadt, da es hier aber oberflächlich um Waffen geht, wird so etwas als Amtshilfe von der Polizei gemacht. WER sollte WARUM etwas dagegen haben ?!?!?
Sorry, das ist absoluter Quatsch.
Die Polizei muß eine richterliche Anordnung (Durchsuchungsbefehl) vorlegen, wenn sie meine Wohnräume ohne meine Zustimmung betreten möchten.
Bei "Gefahr im Verzuge" müssen driftige Gründe vorliegen, z.B. der Verdacht einer Straftat.
Dies ist aber gewiss nicht mit den Aufbewahrungsvorschriften von legalen Waffen abgedeckt.
Und solche Besuche durch Mitarbeiter der Stadt, das ist ja noch größerer Schwachsinn und weder im Waffengesetz noch Sprengstoffgesetz so verankert.
__________________
Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 30.07.2006, 20:54
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2004
Ort: linker Niederrhein
Beiträge: 2.424
2.457 Danke in 1.105 Beiträgen
Standard

Bitte sachlich bleiben, wir hatten hier schon den ein oder anderen Querschläger.
Grundlage für alles, was wir hier diskutieren, ist in der Tat das Waffengesetz, speziell die Abschnitte, die sich mit Aufbewahrung von Waffen oder Munition beschäftigen. Und da heißt es wörtlich (§36, Satz 3):

Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Also nix mit Durchsuchungsbeschluß oder Polizei oder Richter oder so, leider ist man als legaler Schußwaffenbesitzer mit weniger Grundrechten ausgestattet als irgendein dahergelaufener Junkie mit Knarre. Der kann sich nämlich sehr wohl auf §13 GG berufen.

Grüße

Matthias.
Mit Zitat antworten top
  #26  
Alt 30.07.2006, 20:55
Benutzerbild von Bernd-Andreas
Bernd-Andreas Bernd-Andreas ist offline
Captain
 
Registriert seit: 12.05.2006
Beiträge: 402
74 Danke in 48 Beiträgen
Standard

Hallo Frank,

der Besuch von der Polizei wurde mir angekündigt; nur halt der Zeitpunkt nicht.
Da man in der Bootsschule (zumindes in meinen absolvierten Kursen -Binnen und See- )nicht erwähnt, wo man eine solchen Antrag macht, versuchte ich mein Glück zuerst bei der Stadt, dem Forstamt. Dort traf ich auf eine freundliche Dame, die selber einen solchen Schein hat und mir daher genau angab, wo ich mich zu melden habe und was weiter geschieht. Und es lief dann auch genau so ab. Den Schein habe ich 2003 beantragt und bekommen, einige Zeit zuvor gab es ja diese Schulzwischenfälle, in dessen Auswirkungen die Gesetze für Schußwaffen überarbeitet wurden.

Gruß
Bernd-Andreas
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 30.07.2006, 20:56
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.825
Boot: Windy 22HC
4.377 Danke in 2.228 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von xtw
Der Besuch durch die Polizei war vollkommen rechtens, hätte man sie nicht reinkommen lassen, hätten sie sich aufgrund "Gefahr im Verzuge" Zugang verschaffen dürfen
Das ist doch Quatsch !
Wegen der Befragung um die Erlangung einer WBK oder eines WFS kommt keine Polizei ins Haus - schon garnicht wegen "Gefahr im Verzug" .....
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 30.07.2006, 21:08
Benutzerbild von Bernd-Andreas
Bernd-Andreas Bernd-Andreas ist offline
Captain
 
Registriert seit: 12.05.2006
Beiträge: 402
74 Danke in 48 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von dietmarf
Ich denke, ich kaufe mir 2,3 Signalraketen, oder ein Nico bschussgerät.
Gruß

Dietmar

Hallo Dietmar,

das ist auch eine Alternative, zudem diese Sachen in etwa das gleiche Geld kosten wie die Munition für die SigPi.
Meiner Empfindung nach ist der Vorteil der SigPi die Handhabung gegenüber den Fallschirmraketen die man nur mit einer Hand halten und mit der anderen Hand zündet.

Gruß
Bernd-Andreas
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 30.07.2006, 21:17
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2006
Ort: EMDEN
Beiträge: 3.151
Boot: Modellboote...
7.772 Danke in 3.240 Beiträgen
Standard

Lieber Frank,
Wasch Dir bitte das nächste Mal die Finger, bevor Du Dich vor Deine Tastatur setzt. Deine Ausdrucksweise ist unangemessen.

Matthias schrieb soeben dazu:
Zitat:
Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Also nix mit Durchsuchungsbeschluß oder Polizei oder Richter oder so, leider ist man als legaler Schußwaffenbesitzer mit weniger Grundrechten ausgestattet als irgendein dahergelaufener Junkie mit Knarre. Der kann sich nämlich sehr wohl auf §13 GG berufen.
Was inhaltlich meines Erachtens völlig korrekt ist.

Einige Forenmitglieder scheinen dieses Board gerne zum Ausleben ihrer Agressionen zu missbrauchen. Schade, sowas.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 30.07.2006, 21:28
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.08.2005
Beiträge: 1.738
1.118 Danke in 682 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Segelmatt
... Und da heißt es wörtlich (§36, Satz 3):

Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen.
Richtig, hier wird man vorgeladen und kann mittels Rechnung, Lieferschein oder auch mit einem Foto (möglichst mit Typenschild) den Nachweis erbringen.
Zitat:
Zitat von Segelmatt
Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt.
Auch richtig, jedoch müssen erstmal begründete Zweifel bestehen, die zunächst dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt werden, mit dem Hinweis,
das zur Begutachtung ein Termin abzusprechen ist.
Zitat:
Zitat von Segelmatt
Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
ich betone "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit"

Man ist zwar leider als legaler Schußwaffenbesitzer mit weniger Grundrechten ausgestattet als irgendein dahergelaufener Junkie mit Knarre, der kann sich nämlich sehr wohl auf §13 GG berufen, das gibt der Polizei aber nicht das Recht den Artikel 13 des GG völlig außer Acht zu lassen, er wird lediglich eingeschränkt und es müssen dringende Gefahren.... vorliegen.

Also bleib ich dabei, bei mir wären die nicht rein gekommen.
__________________
Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 30.07.2006, 21:33
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.825
Boot: Windy 22HC
4.377 Danke in 2.228 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von nightforce
... bei mir wären die nicht rein gekommen.
Bei mir auch nicht es sei denn, sie hätten Gewalt angewendet.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 30.07.2006, 21:36
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.08.2005
Beiträge: 1.738
1.118 Danke in 682 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von xtw
Lieber Frank,
Wasch Dir bitte das nächste Mal die Finger, bevor Du Dich vor Deine Tastatur setzt. Deine Ausdrucksweise ist unangemessen.

Matthias schrieb soeben dazu:
Zitat:
Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Also nix mit Durchsuchungsbeschluß oder Polizei oder Richter oder so, leider ist man als legaler Schußwaffenbesitzer mit weniger Grundrechten ausgestattet als irgendein dahergelaufener Junkie mit Knarre. Der kann sich nämlich sehr wohl auf §13 GG berufen.
Was inhaltlich meines Erachtens völlig korrekt ist.

Einige Forenmitglieder scheinen dieses Board gerne zum Ausleben ihrer Agressionen zu missbrauchen. Schade, sowas.
Lieber Thorsten,
erkundige dich bitte vorher genau, bevor du einfach so etwas dahintippst, dann gibt es von mir auch keine unangemessene Ausdrucksweise, obwohl ich die nicht erkennen kann, ich hab geschrieben, es ist Schwachsinn, und dabei bleib ich.
Dein erster Satz hier lässt ja sicher auch keine Zweifel offen, wie du vor deiner Tastatur sitzt, also geschwind mal ans eigene Näschen fassen.
__________________
Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 30.07.2006, 23:48
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.07.2006
Ort: Nord-Baden
Beiträge: 3.117
10.284 Danke in 2.753 Beiträgen
Standard Signalpistole

Hallo Zusammen!
Leider bin ich als Neumidglied in diesem Forum etwas enttäusch über die Richtung in die diese Diskusion läuft.Auf meine eigentliche Frage sind bis auf die allerersten Antworten keine Erfahrungsberichte gekommen. Ich lege das jetzt mal optimistisch so aus,das Kontrollen an Bord fast nie gemacht werden.Streitet nicht zu hitzig.
Gruß an alle
Karl-Heinz
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 31.07.2006, 00:04
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.08.2005
Beiträge: 1.738
1.118 Danke in 682 Beiträgen
Standard

Hallo Karl-Heinz,
eine Aufbewahrung einer Signalpistole wie die M4 z.B. ist gemäß WaffG als Kurzwaffe nur in Behältnissen der Kategorie B oder darüber (0 ..1) erlaubt.
Solch kleine B-Tresore gibt es mit ein wenig Glück für unter 100 Euro auch in diversen Baumärkten.
Damit gibt es keine Probleme, alle anderen hier aufgezählten Behältnisse wie Geldkassette, Zahlenschlosstresor usw entsprechen nicht dieser Einstufung.
Es sollte also kein Problem sein, soeinen Kleintresor auf dem Boot unterzubringen und zu befestigen.
__________________
Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 31.07.2006, 00:21
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.07.2006
Ort: Nord-Baden
Beiträge: 3.117
10.284 Danke in 2.753 Beiträgen
Standard Signalpistole

Hallo Frank!
Danke für Deine Antwort.Ich kenne allerdings die Rechtlichen Bestimmungen zu diesem Thema.Interessieren würden mich nur eure Erfahrungen in der Praxis ,da ich wie gesagt das Verschrauben eines geeigneten Tresors mit Wänden in Sperrholzqualität,nicht für sinnvoll erachte.
Gruß Karl-Heinz
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 31.07.2006, 00:40
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.08.2005
Beiträge: 1.738
1.118 Danke in 682 Beiträgen
Standard

Hallo Karl-Heinz,
sinnvoll oder nicht sinnvoll, das ist hier nicht die Frage.
Der Gesetzgeber hat das so festgelegt, und will man Ärger vermeiden, z.B. die Widerrufung der waffenrechtlichen Erlaubnis, hält man sich an das bestehende Gesetz.
Auch in einem Boot aus Sperrholz gibt es Möglichkeiten einen Tresor so zu befestigen, das er nicht leicht entfernt werden kann (Schot und Spant) und selbst wenn die Anbringung nicht so erfolgt, es gibt diesbezüglich vom Gesetzgeber keine Vorgabe.
__________________
Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 31.07.2006, 08:15
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2002
Ort: Erde
Beiträge: 6.155
Rufzeichen oder MMSI: DF....
2.991 Danke in 2.107 Beiträgen
Standard

@ nordic
Student in Whv??
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 31.07.2006, 09:37
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.07.2006
Ort: Nord-Baden
Beiträge: 3.117
10.284 Danke in 2.753 Beiträgen
Standard

Etwas über`s Studentenalter hinaus.(53) Ich habe aber mein Boot dort liegen und bin im Sommer meist dort.
Gruß Karl-Heinz
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 20 von 38

Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:48 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2023, vBulletin Solutions, Inc.