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  #1  
Alt 01.02.2017, 17:33
Benutzerbild von BerlinerSchlauchboot
BerlinerSchlauchboot BerlinerSchlauchboot ist offline
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Standard Schlauchboot - keine Papiere

Hey,
ich habe ein recht neues Schlauchboot mit dem ich sehr zufrieden bin.

Nun möchte ich mich mal ums Anmelden kümmern, worum ich mich die letzten Jahre nie gekümmert habe.

Leider habe ich keine Papiere zum Boot, Kaufvertrag könnte ich "besorgen" und der Hersteller ist aus Ukraine und meldet sich leider nicht auf meine Anfragen.

Was kann ich da tun? Habe echt Sorgen das das Boot wertlos ist so nachdem ich es mir so schön aufgebaut habe.
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  #2  
Alt 01.02.2017, 17:39
billi billi ist offline
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Standard

du brauhst doch kaum noch Papiere. CE-Beshceinigung benötigst du nicht mehr.

http://www.wsa-berlin.wsv.de/wir_ueb...ung/index.html
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  #3  
Alt 01.02.2017, 18:48
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Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du brauhst doch kaum noch Papiere. CE-Beshceinigung benötigst du nicht mehr.

http://www.wsa-berlin.wsv.de/wir_ueb...ung/index.html
Hallo Volker,

wenn schon, dann erzähle es richtig.
Wenn es sich bis zu dem genannten WSA schon rumgesprochen hat, braucht er keine CE zur Anmeldung.
Wird er später jedoch mal kontrolliert und hat die CE nicht, hat er die Karte mit dem großen A gezogen

@BerlinerSchlauchboot
von welchem Hersteller ist das Schlauchboot denn?
hast du ein Foto vom Typenschild?
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #4  
Alt 01.02.2017, 19:13
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Hallo,
das Schlauchboot ist aus Ukraine vom Hersteller BARK. CHE gibt es nicht, gefertigt wird nach ukrainischen technischen Normane für den östlichen Markt. Tolle Boote.
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  #5  
Alt 01.02.2017, 19:27
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Dalbolini Dalbolini ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du brauhst doch kaum noch Papiere. CE-Beshceinigung benötigst du nicht mehr.

http://www.wsa-berlin.wsv.de/wir_ueb...ung/index.html
Hallo Volker,
in deinem angehängten Link zum WSA Berlin kannst du bez. CE folgendes lesen:


Zeile 22 Die Konformitätserklärung wird benötigt für:
- alle Sportboote mit einer Länge von mindestens 2,50 m, die nach dem 15. Juni 1998 und
- alle Wassermotorräder, die nach dem 31. Dezember 2005
erstmalig in der EU auf dem Markt bereitgestellt worden sind. Eine Konformitätserklärung erhalten Sie vom
Hersteller oder Importeur der Fahrzeuge oder Ihrem Bootshändler. Ist ein Sportboot oder ein Wassermotor-
rad erstmalig in einem anderen Mitgliedstaat der EU auf dem Markt bereitgestellt worden und soll erstmals
ein deutsches Kleinfahrzeugkennzeichen erhalten, ist die Konformitätserklärung ebenfalls vorzulegen. Bei
Änderungen am bestehenden Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen ist das Original des Ausweises
vom Eigentümer vorzulegen. Bei einem Eigentumswechsel kann das bisherige Kleinfahrzeugkennzeichen
nur dann beibehalten werden, wenn das Original des Ausweises über das erteilte Kennzeichen von dem
bisherigen oder dem neuen Eigentümer vorgelegt wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hinge-
wiesen, dass der bisherige Eigentümer im Falle einer Veräußerung oder Stilllegung des Kleinfahrzeugs
verpflichtet ist, den Originalausweis über das erteilte Kennzeichen an das ausstellende Wasserstraßen-
und Schifffahrtsamt zurückzusenden.
__________________
Gruß
Kalle

Geändert von Dalbolini (01.02.2017 um 21:34 Uhr)
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  #6  
Alt 01.02.2017, 19:42
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BerlinerSchlauchboot BerlinerSchlauchboot ist offline
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Hat denn schon jemand gewiss ein Schlauchboot angemeldet nur mit dem Kaufvertrag?
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  #7  
Alt 01.02.2017, 21:30
Neutral Neutral ist offline
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1.134 Danke in 630 Beiträgen
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... gib doch einfach an, dass es vor 1998 ist.
__________________
Schöne Grüsse !
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  #8  
Alt 02.02.2017, 00:46
Benutzerbild von BerlinerSchlauchboot
BerlinerSchlauchboot BerlinerSchlauchboot ist offline
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Boot: Div. Schlauchboote von 260 - 470cm + AluminiumJON518
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Ist es denn so einfach ?
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  #9  
Alt 02.02.2017, 05:51
bootshund bootshund ist offline
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219 Danke in 146 Beiträgen
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http://www.ponton-bark.pl/

Laut Gockel kommen die aus Polen .

Gruß Mike
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  #10  
Alt 02.02.2017, 08:52
Benutzerbild von Gummiente
Gummiente Gummiente ist offline
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513 Danke in 318 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
http://www.ponton-bark.pl/
Laut Gockel kommen die aus Polen .
Auf der Seite steht Our company “TexChem Sp. z o.o.” is an official representative of inflatable boats of Ukrainian manufacturer “BARK” which was founded more than 10 years ago.
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #11  
Alt 02.02.2017, 11:09
bootshund bootshund ist offline
Commander
 
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Beiträge: 325
219 Danke in 146 Beiträgen
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TexChem Sp. z o.o.
ul. Gościnna, 11, Blizne Łaszczyńskiego,
05-082 Stare Babice, Polska
NIP: 118-209-93-86
REGON: 147284207

Bank: ING Bank Śląski S.A.
ul. Sokolska, 34, 40-086 Katowice, Polska

Nr.konta: EUR - PL 89 1050 1012 1000 0090 3038 0357
Nr.konta: USD - PL 67 1050 1012 1000 0090 3038 0365
Nr.konta: PLN - PL 32 1050 1012 1000 0090 3038 0316

Telefon komórkowy:
( +48 ) 698-849-922 dyrektor d/s sprzedaży

biuro@texchem.info.pl
http://www.texchem.info.pl

Das hab ich noch auf der Seite gefunden.
Da kann der Bootseigner einfach anrufen. Evtl. kann jemand
deutsch.

Gruß Mike
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  #12  
Alt 02.02.2017, 11:12
billi billi ist offline
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Dalbolini Beitrag anzeigen
Hallo Volker,
in deinem angehängten Link zum WSA Berlin kannst du bez. CE folgendes lesen:


Zeile 22 Die Konformitätserklärung wird benötigt für:
- alle Sportboote mit einer Länge von mindestens 2,50 m, die nach dem 15. Juni 1998 und
- alle Wassermotorräder, die nach dem 31. Dezember 2005
erstmalig in der EU auf dem Markt bereitgestellt worden sind. Eine Konformitätserklärung erhalten Sie vom
Hersteller oder Importeur der Fahrzeuge oder Ihrem Bootshändler. Ist ein Sportboot oder ein Wassermotor-
rad erstmalig in einem anderen Mitgliedstaat der EU auf dem Markt bereitgestellt worden und soll erstmals
ein deutsches Kleinfahrzeugkennzeichen erhalten, ist die Konformitätserklärung ebenfalls vorzulegen. Bei
Änderungen am bestehenden Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen ist das Original des Ausweises
vom Eigentümer vorzulegen. Bei einem Eigentumswechsel kann das bisherige Kleinfahrzeugkennzeichen
nur dann beibehalten werden, wenn das Original des Ausweises über das erteilte Kennzeichen von dem
bisherigen oder dem neuen Eigentümer vorgelegt wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hinge-
wiesen, dass der bisherige Eigentümer im Falle einer Veräußerung oder Stilllegung des Kleinfahrzeugs
verpflichtet ist, den Originalausweis über das erteilte Kennzeichen an das ausstellende Wasserstraßen-
und Schifffahrtsamt zurückzusenden.
SRY Berlin hat noch nicht den aktualisierten Antrag

http://www.wsa-duisburg-meiderich.ws...ichen_2017.pdf

hier ist die CE-Erklärung gestrichen

Der Hersteller ist dafür Verantwortlich das das Teil eine CE bekommt. (Sonst darf er es nicht in die EU-Verkaufen)
der Importeur dafür das es beim Import den CE-Bestimmungen entspricht (Sonst darf er es nicht importieren)
der Käufer ist fein raus.
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  #13  
Alt 02.02.2017, 21:22
Benutzerbild von BerlinerSchlauchboot
BerlinerSchlauchboot BerlinerSchlauchboot ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
SRY Berlin hat noch nicht den aktualisierten Antrag

http://www.wsa-duisburg-meiderich.ws...ichen_2017.pdf

hier ist die CE-Erklärung gestrichen

Der Hersteller ist dafür Verantwortlich das das Teil eine CE bekommt. (Sonst darf er es nicht in die EU-Verkaufen)
der Importeur dafür das es beim Import den CE-Bestimmungen entspricht (Sonst darf er es nicht importieren)
der Käufer ist fein raus.
Das liest sich aber toll. Werde das mal aufs Berliner Amt umtragen und damit hinlatschen! Vielen Dank euch allen! Eventuell schick ich denen auch einfach einen Brief zu - ich gebe Feedback.

Geändert von BerlinerSchlauchboot (02.02.2017 um 21:53 Uhr)
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  #14  
Alt 03.02.2017, 22:57
Benutzerbild von BerlinerSchlauchboot
BerlinerSchlauchboot BerlinerSchlauchboot ist offline
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Heute ging der Brief per Einschreiben raus, mit dem Antrag in dem die CE gestrichen ist sowie Kaufvertrag des Bootes sowie vom Schlauchboot.

Da soviele verwirrende Dinge ausgesagt werden und im Netz stehen, versuche ich das hier etwas zu dokumentieren damit auch Leute nach mir mit diesem Problem einen Lösungsansatz finden.
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  #15  
Alt 04.02.2017, 08:01
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michael.b michael.b ist offline
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Ich hab vor einer Woche erst ein Boot von 2004 angemeldet!
Man Braucht nur en Kaufvertrag und ausgefüllten Antrag bei den WSA.Ich hab zwar die CE aber nichts davon mitgeschickt.Die wirst in 2-3 Tagen deine Papiere bekommen!
Mfg Michael
__________________
5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE


Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten!
https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947
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  #16  
Alt 04.02.2017, 18:50
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Hört sich top an, noch bin ich etwas gedämmt in meiner Hoffnung da mir schon von den schlimmsten Szenarien erzählt wurde - doch keiner hatte davon wirklich Ahnung von der Marterie.
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  #17  
Alt 04.02.2017, 19:13
billi billi ist offline
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Da erst im Dezember die Reglen zum Anmelden ernuert wurden würde ich auf das Gerede wie es früher war nichts mehr geben.

früher waren auch die meisten Toiletten übern Hof und die Zeitung war nichtn ur zum Lesen da...
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  #18  
Alt 19.02.2017, 00:41
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BerlinerSchlauchboot BerlinerSchlauchboot ist offline
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Scheint geklappt zu haben - jedenfalls habe ich bereits eine Zahlungsaufforderung bekommen damit mir das Kennzeichen zugewiesen werden kann
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