boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 151 bis 175 von 489Nächste Seite - Ergebnis 201 bis 225 von 489
 
Themen-Optionen
  #176  
Alt 06.12.2016, 11:33
Benutzerbild von Jörg 07
Jörg 07 Jörg 07 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 598
Boot: Vieser,Anka:-),BRIG
6.945 Danke in 2.197 Beiträgen
Jörg 07 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Inzwischen greift auch die Presse das Thema auf.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/be.../14937808.html
Und da steht ziemlich weit unten genau das, was hier im Thread auch schon mehrmals angesprochen wurde !
Man sollte miteinander reden, das Umwelt-und Naturschutzamt scheint dazu bereit, die "Gegenseite" auch ??

Zitat:
Enrico Hübner vom Umwelt- und Naturschutzamt erklärt das Vorgehen seiner Behörde mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts in einem Streit um ein Hausboot: „Das Gericht hat festgestellt, dass es keine wesentlichen Unterscheidungen zwischen Sport- und Hausbooten gibt, und alle Berliner Bezirke deshalb aufgefordert, mit entsprechenden Auflagen, beispielsweise Übernachtungsverboten, gegen das unkontrollierte Anlanden von Hausbooten vorzugehen.“
Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, müsse man möglicherweise noch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts abwarten. „Deshalb haben wir ja dem Yachtklub Spandau auch erst mal eine Anhörung angeboten“, sagt Hübner: „Wir wollen natürlich nicht die Arbeit der Vereine erschweren.“
__________________
Gruß Jörg
___________
„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #177  
Alt 06.12.2016, 11:47
BOFE BOFE ist offline
Captain
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Süd - Niedersachsen
Beiträge: 410
Boot: Cytra und Gummiboot
Rufzeichen oder MMSI: Moin Moin.....
1.051 Danke in 335 Beiträgen
Standard

Hier findet

§35 Verwaltungs Verfahrensgesetz seine Anwendung.

Das ist der Verwaltungsakt. Es sollte innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Gruß nach Berlin

Thomas
__________________
Gruß Thomas
------------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #178  
Alt 06.12.2016, 11:59
Benutzerbild von Jörg 07
Jörg 07 Jörg 07 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 598
Boot: Vieser,Anka:-),BRIG
6.945 Danke in 2.197 Beiträgen
Jörg 07 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von BOFE Beitrag anzeigen
Hier findet

§35 Verwaltungs Verfahrensgesetz seine Anwendung.

Das ist der Verwaltungsakt. Es sollte innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Gruß nach Berlin

Thomas
Wie kommst Du darauf ? Bisher sehe ich noch keinen Verwaltungsakt
__________________
Gruß Jörg
___________
„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #179  
Alt 06.12.2016, 12:54
Benutzerbild von MJohny1
MJohny1 MJohny1 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 24.12.2010
Ort: kurz vor Berlin links
Beiträge: 375
Boot: aktuell keins
521 Danke in 215 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von BOFE Beitrag anzeigen
Hier findet

§35 Verwaltungs Verfahrensgesetz seine Anwendung.

Das ist der Verwaltungsakt. Es sollte innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Gruß nach Berlin

Thomas
Das Schreiben stellt keinen rechtswirksamen VA dar. Im Rahmen der Anhörung bekommt der Angeschriebene die Möglichkeit, sich einzubringen bzw. bereits jetzt schon Einwände vorzubringen.

Die Behörde muss nichts entscheiden, da die Genehmigung vom Steg automatisch nach Zeitablauf ausläuft. Der Antragsteller hat zu reagieren und die Nutzungsverlängerung beantragen. Im Rahmen dieser Antragsbearbeitung erfolgt dann die Bescheidung des Antrags! Das ist dann der Verwaltungsakt in Form eines Bescheides. Dazu ist der Widerspruch zugelassen (in der Regel vier Wochen nach Eingang). Widerspruchsbehörde ist die nächst höhere Ebene, also in Berlin die Senatsverwaltung!

Hier in dem Anhörungsschreiben ist kein Hinweis auf die aufschiebene Wirkung für einen Widerspruch oder sonstige Hinweise, die bei einem Bescheid/Verwaltungsakt obligatorisch sind, erkennbar. Ich bin der Meinung, das Schreiben hat rein informatorischen Charakter, was durchaus ein Entgegenkommen der Behörde darstellt.

Sollte keine Widerspruchsfrist genannt werden, dann gibt es auch keine Frist. Der Widerspruch kann auch nach Ablauf von vier Wochen gestellt werden. Passiert heutzutage kaum noch, da die Schreiben automatisiert erstellt werden.
__________________
Gruß

MJohny1 http://martin-john.jimdo.com
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #180  
Alt 06.12.2016, 14:05
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 764
1.130 Danke in 415 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
es ist bei den meisten Behörden üblich, bei Genehmigungsverfahren eben nicht sofort einen Bescheid zu erlassen, sondern Randbedingungen vorher durch Anhörung, Ortstermin, Verhandlung etc. abzuklären.
Beim Bescheid als Verwaltungsakt bleibt rechtlich nur der Weg über den formellen Widerspruch. Außerdem löst ein Verwaltungsakt dieser Art i.d.R. zwingend auch die Erhebung von Gebühren durch die Behörde aus.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
  #181  
Alt 06.12.2016, 14:16
Fendt Fendt ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 02.11.2016
Ort: Berlin
Beiträge: 44
Boot: Silentcraft Minor
53 Danke in 18 Beiträgen
Standard

Begonnen hat es mit dem Hausboot, wie Herr Hübner schon sagt.
Dieses Hausboot würde im Seeteweg (Kladow) gebaut und da haben sich einige Leute aufgeregt und es an das Grünflächenamt weiter geleitet.
Herzliche Grüße
Sven
__________________
Ich habe keine Zeit mich zu beeilen !
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #182  
Alt 06.12.2016, 15:13
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 5.990
9.697 Danke in 4.103 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fendt Beitrag anzeigen
Begonnen hat es mit dem Hausboot, wie Herr Hübner schon sagt.
Dieses Hausboot würde im Seeteweg (Kladow) gebaut und da haben sich einige Leute aufgeregt und es an das Grünflächenamt weiter geleitet.
Man will wohl das "preiswerte Wohnen" direkt am Wasser in den schwimmenden Schuhkartons unterbinden. Ich glaube nicht, das an normal Motor- / Segelboote gedacht wurde, ist natürlich schwierig das zu differenzieren.

Wahrscheinlich ist dieser Rechtsstreit gemeint:

http://www.spyc.de/files/10-k-0336-1...onymisiert.pdf
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #183  
Alt 06.12.2016, 15:39
Benutzerbild von Kladower
Kladower Kladower ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.11.2011
Ort: Berlin-Kladow a.d. Havel
Beiträge: 4.531
Boot: Nidelv 26
Rufzeichen oder MMSI: DB8017
9.972 Danke in 3.755 Beiträgen
Standard

Genau das war der Auslöser.
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Revierinformationen Berlin-Brandenburg

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #184  
Alt 06.12.2016, 15:45
Benutzerbild von blue marlin 2
blue marlin 2 blue marlin 2 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 08.11.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 558
Boot: Almarine 1000 FB
Rufzeichen oder MMSI: DB5843 / 211469150
910 Danke in 296 Beiträgen
Standard

Das ist ja schön, wenn nur an die "Floating Homes", also die 5 m hohen und 15x8 m Grundflächen-Schachteln gedacht wäre. Mit ihren jetzt zur Anhörung gebrachten allgemeinen Auflagen für Stege schüttet die Verwaltung jedoch das Kind mit dem Bade aus, denn die sollen FÜR ALLE BOOTE, auf denen übernachtet werden kann, gelten.
Typischer Fall von grotesker Realitätsferne, zusammengefasst unter dem Begriff "Hausboote". Was ist das? Wie viele Vercharterer bieten "Hausbootcharter" an und meinen damit Pedros, Linssen, Hollandias, Komorane etc - also Schiffe, mit denen auch wir fahren.

Gruß
Dieter
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #185  
Alt 06.12.2016, 16:21
Benutzerbild von blue marlin 2
blue marlin 2 blue marlin 2 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 08.11.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 558
Boot: Almarine 1000 FB
Rufzeichen oder MMSI: DB5843 / 211469150
910 Danke in 296 Beiträgen
Standard

Zitat:
Wahrscheinlich ist dieser Rechtsstreit gemeint:

http://www.spyc.de/files/10-k-0336-1...onymisiert.pdf
Interessantes Urteil! Dem Richter ist eine gewisse kompetente Weisheit nicht abzusprechen. Allerdings hat das beklagte Bezirksamt daraus genau die falschen Schlüsse gezogen.
Dieter
Mit Zitat antworten top
  #186  
Alt 06.12.2016, 18:42
Benutzerbild von mennoh1
mennoh1 mennoh1 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 09.04.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 5
Boot: Suydersee 600B (6m sloep)
8 Danke in 4 Beiträgen
Standard Verwaltungsgerichtsurteil falsch interpretiert

Spandau's Umwelt- und Naturschutzamt kann sich unmöglich stützen auf dieses Verwaltungsgerichtsurteil

Das Verwaltungsgericht (Seiten 8 und 9):
1. kann kein Unterschied feststellen zwischen mobile Hausboote und größere Motorjachten. Beide sind Sportboote, erfüllen den gleichen Zweck und dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden;
2. sieht eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit durch mobile Hausboote nicht dargelegt. "Zweckentfremdete" Liegeplätze werden also nicht zur Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit führen, wie das Umwelt- und Naturschutzamt 'generell' erwartet;
3. untersagt eine enge Auffassung des Begriffs "Sportbootsteg"! Das Umwelt- und Naturschutzamt kann es also nicht eng auslegen;
4. fordert gar nicht die Berliner Bezirke auf mit entsprechenden Auflagen gegen das "unkontrollierte Anlanden von Hausbooten" vorzugehen, sondern erwägt nur die Möglichkeit von Auflagen z.B. Übernachtungsverbote in bestimmten Fällen. Das "unkontrollierte Anlanden von Hausboote" kommt im Urteil nicht vor.

Weil das Amt (zurecht) nicht unterscheiden darf bleibt nicht anderes übrig als einfach alles zu verbieten. Und nebenbei Auflagen zu formulieren, die nicht nur die paar "anlandende Hausboote" treffen werden, sondern sehr viele Wassersportler in Berlin und Wasserwanderer:
1. Übernachten in Jachthafen verboten, aber an öffentliche 24 Stunden Liegeplätze erlaubt. Das sind aber genau so "Parkplätze" wo übernachten verboten werden soll;
2. Kein Stromversorgung, auch nicht an Bord. Muß ich jetzt den Motor ausbauen, weil er mein Boot mit Strom versorgt?
3. Kein Stegbeleuchtung: wie verhält sich das mit "gefahrlosen Ein- und Ausstieg" im Dunkeln?
4. Liegezeit von April-November? Warum ist diesen "Boot überwintert im Wasser" Trend ein Problem?

Lösung 1: Das Amt zieht diesen Brief zurück.

Lösung 2: Alle Jachthäfen und Clubs wird unverzüglich ein Camping-auf-dem-Wasser Genehmigung erteilt. Damit diese Jahrzehnten alte Praxis endlich fein amtlich geregelt wird!

Geändert von mennoh1 (06.12.2016 um 18:56 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #187  
Alt 06.12.2016, 19:19
Benutzerbild von Kappe
Kappe Kappe ist offline
Captain
 
Registriert seit: 17.12.2014
Ort: Saalekreis
Beiträge: 497
Boot: SBM 680
326 Danke in 192 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MJohny1 Beitrag anzeigen
Das Schreiben stellt keinen rechtswirksamen VA dar. Im Rahmen der Anhörung bekommt der Angeschriebene die Möglichkeit, sich einzubringen bzw. bereits jetzt schon Einwände vorzubringen.

Die Behörde muss nichts entscheiden, da die Genehmigung vom Steg automatisch nach Zeitablauf ausläuft. Der Antragsteller hat zu reagieren und die Nutzungsverlängerung beantragen. Im Rahmen dieser Antragsbearbeitung erfolgt dann die Bescheidung des Antrags! Das ist dann der Verwaltungsakt in Form eines Bescheides. Dazu ist der Widerspruch zugelassen (in der Regel vier Wochen nach Eingang). Widerspruchsbehörde ist die nächst höhere Ebene, also in Berlin die Senatsverwaltung!

Hier in dem Anhörungsschreiben ist kein Hinweis auf die aufschiebene Wirkung für einen Widerspruch oder sonstige Hinweise, die bei einem Bescheid/Verwaltungsakt obligatorisch sind, erkennbar. Ich bin der Meinung, das Schreiben hat rein informatorischen Charakter, was durchaus ein Entgegenkommen der Behörde darstellt.

Sollte keine Widerspruchsfrist genannt werden, dann gibt es auch keine Frist. Der Widerspruch kann auch nach Ablauf von vier Wochen gestellt werden. Passiert heutzutage kaum noch, da die Schreiben automatisiert erstellt werden.
Eine Anhörung ist das üblige Kommunikationsverfahren um den beabsichtigten Verwaltungsakt zu beschreiben. Die beabsichtigte Entscheidung. Hier hat der Antragsteller die Möglichkeit seine Sicht dar zustellen ohne zu klagen oder in den Widerspruch zu gehen. Wenn dann ein Verwaltungsakt erlassen wird, gibt es die Möglichkeit gegen diesen in Widerspruch zugehen oder eine Klage beim entsprechenden Verwaltungsgericht einzureichen. Welche Möglichkeit der Antragsteller nutzen muss, ist im Bescheid zu beschreiben. Das wiederum richtet sich nach dem Rechtsgebiet. Das heißt Öffentlich rechtlich oder privat rechtlich.
__________________
Gruß Martin
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #188  
Alt 06.12.2016, 19:57
Fendt Fendt ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 02.11.2016
Ort: Berlin
Beiträge: 44
Boot: Silentcraft Minor
53 Danke in 18 Beiträgen
Standard

Ich halte weiterhin meine Ohren und Augen offen.
Herzliche Grüße
Sven
__________________
Ich habe keine Zeit mich zu beeilen !
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #189  
Alt 06.12.2016, 21:48
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.865
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.467 Danke in 9.253 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sven
Begonnen hat es mit dem Hausboot, wie Herr Hübner schon sagt.
Dieses Hausboot würde im Seeteweg (Kladow) gebaut und da haben sich einige Leute aufgeregt und es an das Grünflächenamt weiter geleitet.
Zitat:
Zitat von Schimi
Man will wohl das "preiswerte Wohnen" direkt am Wasser in den schwimmenden Schuhkartons unterbinden. Ich glaube nicht, das an normal Motor- / Segelboote gedacht wurde, ist natürlich schwierig das zu differenzieren.
Natürlich genau das war der Anlaß und genau das ist das Ziel.
Wir "normalen" Bootfahrer sind Kollateralschaden.

Aber bitte lasst uns jetzt nicht die Hausboote hinhängen um unseren eigenen Spaß auf dem Wasser zu retten! Bleiben wir solidarisch und kämpfen wir auch für die Hausboote. Obwohl ich persönlich nicht jede Version von Hausboot so toll finde, so sind die Hausbootbewohner/-fahrer in meinen Augen ein Teil der Wassersportgemeinde.
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!

Geändert von Fronmobil (06.12.2016 um 22:39 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #190  
Alt 06.12.2016, 21:58
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.865
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.467 Danke in 9.253 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von mennoh1
Spandau's Umwelt- und Naturschutzamt kann sich unmöglich stützen auf dieses Verwaltungsgerichtsurteil
...
Lösung 1: Das Amt zieht diesen Brief zurück.

Lösung 2: Alle Jachthäfen und Clubs wird unverzüglich ein Camping-auf-dem-Wasser Genehmigung erteilt. Damit diese Jahrzehnten alte Praxis endlich fein amtlich geregelt wird!
Willkommen mennoh1!
Interessante Gedanken ... ... Ist das deine Bewertung des Urteils oder wo ist die Quelle dazu?
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
Mit Zitat antworten top
  #191  
Alt 06.12.2016, 22:19
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.865
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.467 Danke in 9.253 Beiträgen
Standard

Zur Entspannung zwischendurch:
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	willkuer3.PNG
Hits:	77
Größe:	303,4 KB
ID:	731619   Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	willkuer6.PNG
Hits:	81
Größe:	303,9 KB
ID:	731620   Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	willkuer4.jpg
Hits:	76
Größe:	51,0 KB
ID:	731621  

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	willkuer5.PNG
Hits:	84
Größe:	328,2 KB
ID:	731622  
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #192  
Alt 06.12.2016, 22:29
Benutzerbild von Mondlicht
Mondlicht Mondlicht ist offline
Captain
 
Registriert seit: 29.07.2014
Ort: Berlin
Beiträge: 562
Boot: Verdränger
1.386 Danke in 543 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von blue marlin 2 Beitrag anzeigen
Das ist ja schön, wenn nur an die "Floating Homes", also die 5 m hohen und 15x8 m Grundflächen-Schachteln gedacht wäre.
Am Rummelsburger See sollen die schon seit Jahren gebaut werden, aber nichts passierte. Jetzt habe ich diesen Sommer gehört, dass es jetzt wohl endlich damit los geht, weil sie die Erlaubnis haben. Würde irgendwie nicht zusammen passen zu dem aktuellen Urteil. Aber wie gesagt, auf "Hören-Sagen" kann man sich nie verlassen.
__________________
Viele Grüße,
Anett

Verkaufe Cascaruda 850 Stahlverdränger mit 1 Jahr Garantie auf das Getriebe!

https://www.boote-forum.de/showthrea...97#post5206497
Mit Zitat antworten top
  #193  
Alt 07.12.2016, 06:14
Fendt Fendt ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 02.11.2016
Ort: Berlin
Beiträge: 44
Boot: Silentcraft Minor
53 Danke in 18 Beiträgen
Standard

Ich denke die (Echten) Hausbootler, sind ja nicht darauf aus irgendwo umherzufahren sondern sich zu einer anderen Wohnform entschlossen haben.
Ich denke diese werden auch nicht überhand nehmen, wenn man sich die Preise Mal ansieht.
Das was meines Erachtens sehr viel geworden ist sind diese Miet Boote die wie selbstgezimmert aussehen.
So nun warten wir mal ab was nun weiter geschieht.
Herzliche Grüße
Sven
__________________
Ich habe keine Zeit mich zu beeilen !
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #194  
Alt 07.12.2016, 11:40
Benutzerbild von mennoh1
mennoh1 mennoh1 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 09.04.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 5
Boot: Suydersee 600B (6m sloep)
8 Danke in 4 Beiträgen
Standard

Weil Klaus danach gefragt hat:

Angehängt das Verwaltungsgerichtsurteil aus dem BA Spandau wörtlich zitiert, z. B. diesen Satz: "Die bisherige Genehmigung der Bootssteganlage enthält kein ausdrückliches Verbot des Wohnens und Übernachtens auf den Booten, solange diese am Bootssteg liegen. Ein solches Verbot für sämtliche Boote wäre aber als Auflage denkbar, da ein Sportbootssteg – ähnlich einem Parkplatz – dem Anlegen der Boote dient und kein Campingplatz auf dem Wasser genehmigt worden ist".

Das Urteil ist m. E. sehr ausgewogen, aber die letzte Bemerkung des Verwaltungsgerichts ("Parkplatz") hat BA Spandau wohl als Anlaß genommen, obwohl es eher ein kleinen Spaß des Verwaltungsgerichts sein muß, denn so was wie ein Campingplatz-auf-dem-Wasser Genehmigung gibt es nicht.

Landseitige Campingplätze unterliegen den Berliner Baunutzungsverordnung, d.h. die Nutzung als Campingplatz muß ausgewiesen werden.
Wasserseitige Steganlagen unterliegen dagegen das Berliner Wassergesetz. Das BWG sagt nur das ein (Sport)Bootssteg als Zweck hat (Sport)Boote fest zu machen (duh). Was man auf dem Boot macht ist nicht geregelt. Das BWG kennt kein Nutzungsverordnung noch ist da die Rede von Camping oder Übernachten auf den Booten, geschweige ein Genehmigung dafür.

Wenn es dann kein Genehmigung gibt dann müssen Verbote her um ein Praxis zu unterbinden. BA Spandau beruft sich dafür auf Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit das generell zu erwarten sei durch "zweckentfremdeten" Sportbootstege. Dazu zwei Bemerkungen:
1. Weil laut Urteil kein Unterschied zwischen Sportboote und Hausboote gemacht werden kann und darf ist mit "Zweckentfremdung" also jeder Sportbootnutzung außer das festmachen am Steg (der Parkplatz) gemeint. Das ist weit her geholt, den beim übernachten ist man ja am Steg festgemacht und die Bootsnutzung is nicht weiter geregelt, also nix "Entfremdung";
2. Obwohl schon seit Jahrzehnte in Häfen übernachtet wird erwartet das BA Spandau erst jetzt eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, nur weil sie spezifisch Hausboote nicht eindämmen kann/darf. Angesichts die Gewohnheitsrechte die aus der Praxis hervorgehen scheint dieses Versuch des BA Spandau eine Neuauslegung des Begriffes "Wassersport": Wassersport ist nur Wassersport wenn ein (Sport)Boot nicht am Steg festgemacht ist (außer an öffentliche 24 Stunden Sportbootliegestellen, da ist es wohl kein Beeinträchtigung?!?).

Schöne Grüße,
Menno
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 10-k-0336-15-160628-urteil-anonymisiert.pdf (128,2 KB, 80x aufgerufen)
Dateityp: pdf 20161109_schreiben_bza.pdf (1,31 MB, 70x aufgerufen)
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #195  
Alt 07.12.2016, 16:12
Benutzerbild von Kladower
Kladower Kladower ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.11.2011
Ort: Berlin-Kladow a.d. Havel
Beiträge: 4.531
Boot: Nidelv 26
Rufzeichen oder MMSI: DB8017
9.972 Danke in 3.755 Beiträgen
Standard

Der Vorstoß aus Spandau wird wohl keine Schule machen. Reinickendorf sieht keinen Handlungsbedarf. Quelle: Tagesspiegel via Facebook.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Reinickendorf.jpg
Hits:	95
Größe:	81,6 KB
ID:	731661  
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Revierinformationen Berlin-Brandenburg

Mit Zitat antworten top
Folgende 11 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #196  
Alt 07.12.2016, 16:22
Benutzerbild von Jörg 07
Jörg 07 Jörg 07 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 598
Boot: Vieser,Anka:-),BRIG
6.945 Danke in 2.197 Beiträgen
Jörg 07 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Der Vorstoß aus Spandau wird wohl keine Schule machen. Reinickendorf sieht keinen Handlungsbedarf. Quelle: Tagesspiegel via Facebook.
Na keinen "Handlungsbedarf" find ich jetzt aber etwas untertrieben, die

positionieren sich doch hervorragend zu Gunsten der Wassersportler

Zitat: "...aber klar ist, dass die Stege Strom haben müssen, einen Wasser-

und einen Abwasseranschluss. ... Wir wollen auch keine Existenzen kaputt

machen, oder Vereine in ihrer Arbeit behindern oder diese gar unmöglich machen."

Ein schöner Seitenhieb Richtung Spandau ...
__________________
Gruß Jörg
___________
„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #197  
Alt 07.12.2016, 17:43
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 764
1.130 Danke in 415 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von mennoh1 Beitrag anzeigen
1. Weil laut Urteil kein Unterschied zwischen Sportboote und Hausboote gemacht werden kann und darf ist mit "Zweckentfremdung" also jeder Sportbootnutzung außer das festmachen am Steg (der Parkplatz) gemeint. Das ist weit her geholt, den beim übernachten ist man ja am Steg festgemacht und die Bootsnutzung is nicht weiter geregelt, also nix "Entfremdung"; 2. Obwohl schon seit Jahrzehnte in Häfen übernachtet wird erwartet das BA Spandau erst jetzt eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, nur weil sie spezifisch Hausboote nicht eindämmen kann/darf. Angesichts die Gewohnheitsrechte die aus der Praxis hervorgehen scheint dieses Versuch des BA Spandau eine Neuauslegung des Begriffes "Wassersport": Wassersport ist nur Wassersport wenn ein (Sport)Boot nicht am Steg festgemacht ist (außer an öffentliche 24 Stunden Sportbootliegestellen, da ist es wohl kein Beeinträchtigung?!?).
das Verwaltungsgericht sieht allerdings schon einen Unterschied zwischen einem Fahrzeug, welches zur Fortbewegung und dem Wohnen dient und einer fest an einem Standort liegenden Wohn-Behausung. Bei letzterem ist die Genehmigungspraxis allerding auch eine Andere.
Bei den 24Std.-Liegeplätzen, gleich ob sie für Sport- oder gewerblicher Schifffahrt dienen hat das BA meiner Meinung nach kaum Eingriffsmöglichkeiten, da diese i.d.R. vom Bund im Sinne der "Durchgehenden Schifffahrt" innerhalb des Bundeswasserstraßenrechts betrieben werden. Auch ein BA als Gewässerschutz weiß, dass man im Vorgehen gegen den Willen einer Bundesbehörde einen guten Rechtsschutz und eine lange Lebenserwartung benötigt.
Daher würde ich auch dazu raten, nicht die Themen Gewässer- und Landschaftsschutz und Strom- und Schifffahrtspolizeirecht (Stichwort Beleuchtung, Liegeplatzabmessungen etc.) bei Eingaben an das BA durcheinander zuwerfen. Es macht für Betroffene vielmehr Sinn dies erst im Zuge des Widerspruchs gegen den VA der Gewässerbehörde anzubringen. Wenn z.B. an einer Bundeswasserstraße, das WSA bestimmte Dinge zur Erteilung der Strom- und Schifffahrtspolizeilichen Genehmigung für eine Steganlage fordert, dass BA diese Punkte bei Wasserrechtlichen Genehmigung ablehnt, ist dies schon ein guter Ansatzpunkt, auf den man diese nicht schon im Vorfeld bringen muss.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com

Geändert von Dominic (07.12.2016 um 18:20 Uhr) Grund: jetzt auch mit Formatierung
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #198  
Alt 07.12.2016, 20:07
Benutzerbild von Etoile
Etoile Etoile ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 08.07.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 1.781
Boot: VEHA1180
2.027 Danke in 1.021 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Der Vorstoß aus Spandau wird wohl keine Schule machen. Reinickendorf sieht keinen Handlungsbedarf. Quelle: Tagesspiegel via Facebook.
und warum besteht in Reinickendorf kein Handlungsbedarf????
Weile der Verantwortliche dieses Streites in Reinickendorf wohnt... man fängt doch keinen Streit im eigenen Bezirk an [emoji51]
__________________
beste Grüße vom Frank
Viele Grüße von der Gatower Havel

Das größte Ankermanöver Deutschlands - https://stern-von-berlin.jimdosite.com - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
Mit Zitat antworten top
  #199  
Alt 07.12.2016, 20:20
Benutzerbild von mennoh1
mennoh1 mennoh1 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 09.04.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 5
Boot: Suydersee 600B (6m sloep)
8 Danke in 4 Beiträgen
Standard

Danke Dominic,

Zwar können meine Überlegungen Leute auf Gedanken bringen. Aber meine Hoffnung ist eigentlich das BA Spandau resp. (Anwälte der) betroffenen Segelvereine/Wassersportverbände diese Seiten auch lesen und sich realisieren auf welchem dünnen Eis sie sich begeben resp. den BA darauf hinweisen.

M.E. ist es vergeudete Energie und Geld um gegen Regelwut, pardon... ein (vorgenommene) Verwaltungsakt Widerspruch einlegen zu müssen, wenn vornherein schon klar sein könnte das diesen VA wenig Chance haben kann. In dem Sinne ist auch der Standpunkt von Reinickendorf hilfreich, wo interessanterweise in dem Verwaltungsgerichtsurteil kein Anlass zum handeln gesehen wird.

Vielleicht hat BA Spandau maximal alles aufgegriffen - worüber wir jetzt echt nur staunen können - aus taktische Gründe, falls es zu Verhandlungen und Kompromisse kommen sollte, damit am Ende der Verhandlungen BA Spandau - zwar mit Zugeständnisse hier und da - doch sein Verwaltungsakt durchführen kann. Und dieser VA würde dann als Vorbild dienen für alle kommenden Genehmigungsverlängerungen in den nächsten 10 Jahren.

Falls BA Spandau doch damit durchkommt könnten hunderte Boote in Bereich Spandau - von Scharfe Lanke/Stößensee bis zu Gatow/Kladow - in den nächsten 10 Jahren umsiedeln wollen und Jachthäfen und Vereine schließen müssen. Vielleicht ist das genau was BA Spandau beabsichtigt aus Umwelt- und Naturschutz Gründen; die Lauben in Klein Venedig/Pichelswerder müssten ja auch der Renaturierung weichen. Aber wo sollen diese Boote hin? Wenn ich Verein/Jachthafenbetreiber/Investor wäre würde ich mich mal Schlau machen über die Möglichkeiten neue Jachthäfen an der Havel außerhalb Spandau zu bauen. Vielleicht ist man außerhalb Spandau herzlich wilkommen.

Schöne Grüße,
Menno
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #200  
Alt 07.12.2016, 20:23
Hehehe Hehehe ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.07.2016
Ort: Berlin
Beiträge: 1.274
Boot: Groß und alt, klein und neu
793 Danke in 487 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von mennoh1 Beitrag anzeigen
Wenn ich Verein/Jachthafenbetreiber/Investor wäre würde ich mich mal Schlau machen über die Möglichkeiten neue Jachthäfen an der Havel außerhalb Spandau zu bauen.
Schwierig. Wer auf den Stadtplan schaut, sieht schnell, dass das eine Ufer der Havel komplett in Spandauer Hand ist.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 151 bis 175 von 489Nächste Seite - Ergebnis 201 bis 225 von 489



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wie lange seit Ihr eigentlich schon Wassersportler? Stingray77 Allgemeines zum Boot 106 04.10.2007 19:34
Aussteiger-Paradies für Wassersportler Käpt´nCharly Allgemeines zum Boot 33 24.10.2003 11:56
KROATIEN-TIP für WASSERSPORTLER +INDIVIDUALISTEN dgodec Werbeforum 0 09.05.2002 09:04


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:58 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.