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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#376
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Generell gibt es den Begriff des Gemeingebrauchs im deutschen Recht. Damit regelt der Gesetzgeber in der Regel Situationen, die eben nicht durch Gesetze geregelt sind.
Man geht also davon aus, was "man" normalerweise mit dieser Situation verbindet. Ein Boot dient zunächst einmal der Fortbewegung auf dem Wasser. Das sehe ich bei einem Hausboot durchaus anders. Da käme dann wieder die von mir bereits angeführte nautische Ausrüstung des Wasserfahrzeugs ins Spiel. Gott sei Dank darf man anderer Meinung sein.
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Gruss Andre Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig.
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#377
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Zur aktuellen Situation und deren Einordnung aus meiner Sicht:
Die Pressemitteilung vom 19.2.17 http://www.spyc.de/files/mz-str-otti...l_20170213.pdf wurde am 19.2.17 u.a. auch von der Berliner Morgenpost aufgegriffen http://www.morgenpost.de/bezirke/spa...leichtert.html Sind die Wassersportler in Spandau wirklich erleichtert? Meiner Meinung nach können sie es noch nicht sein! Ich zitiere aus der Pressemitteilung: "Der Spandauer Yacht-Club e.V. hat durch seine Vertreter zum Ausdruck gebracht, dass die Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte der Bürgerinnen und Bürger mehr Berücksichtigung finden sollten.
Der Spandauer Yacht Club e.V. hat dem Bezirksamt anheimgestellt, die Auflagen bei neuen wasserbehördlichen Genehmigung zu überdenken. Dies auch deshalb, da mehr als 500 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern beim Bezirksamt eingegangen sind" Das ist eine positive Nachricht. Die hergestellte Öffentlichkeit hat Wirkung gezeigt. "Die im Schreiben des Bezirksamtes vom 04.11.2016 genannten Auflagen, welche im Zusammenhang mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WSG) und der betroffenen Steganlage stehen, wie Übernachtungsverbot, keine Strom- und Wasserleitungen, keine Stromerzeuger an Bord, keine Stegbeleuchtung, keine indirekte Beleuchtung über die Boote, keine Boote über 3 Meter Höhe, keine Boote im Wasser zwischen dem 01.12. und 28.02. und keine Eisfreihalteanlage wurden vom Spandauer Yacht-Club e.V. angesprochen, jedoch letztendlich nicht weiter diskutiert." Das ist schlecht und ist somit noch kein neuer Sachstand. "Eine neue wasserbehördliche Genehmigung für den Spandauer Yacht-Club e.V. kann erst erteilt werden, wenn sich bezüglich des o.g. Sachverhaltes neue Rechtsauffassungen ergeben haben, beziehungsweise Klärungen erfolgt sind." Somit ruht das Verfahren hinsichtlich dem SpYC und es bleibt abzuwarten wie der zu erteilende Bescheid dann aussehen wird. Mal sehen was in den Amtsstuben für neue Erkenntnisse Einzug halten. Positiv ist sicherlich, daß man miteinander gesprochen hat. Und es bleibt abzuwarten was das Treffen der politischen Kräfte Anfang März ergibt. Klaus, der das beobachten wird |
#378
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Na zumindest der Spandauer Yacht Club e.V. kann doch aber erstmal "durchatmen",
denn schließlich war ihre Genehmigung seit geraumer Zeit abgelaufen ! Da finde ich diese Klarstellung schon beruhigend (denn im schlimmsten Fall, hätte ja auch eine Untersagung des Betriebes ausgesprochen werden können!) : Zitat:
weitergeht, muss man sehen. Auf jeden Fall schon mal gut, dass die zuständigen Personen/Stellen jetzt wissen, dass es ganz ohne die "Betroffenen" nicht so einfach zu beschließen ist ! Miteinander ist nun mal immer besser als gegeneinander
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#379
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Morgnepost-Artikel SPYC e.V.
@Fronmobil: Danke Klaus ,..
..genau wie Du habe ich den Artikel der Mottenpost gestern auch so interpretiert, nämlich a la "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben..." Bin auch gespannt, welche Richtlinien das BA Spandau als Grundlage für den ausstehenden Folgebescheid anwenden wird. Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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#380
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Ja Jörg,
ich freue mich auch erstmal für den SpYC , denke aber mehr auch an die generellen Auswirkungen auf alle kommenden Steggenehmigungen in Spandau. Klaus, der auf neue Fakten wartet |
#381
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Prima, dass es nun mal wieder um die eigentliche Sache geht! Danke, für die Infos.
Es geht nicht nur um diesen Steg, um Spandauer Stege. Sowas schwappt gern über, auf ganz Berlin und dann Brandenburg... Wehret den Anfängen!
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viele Grüße aus der Grünen Heide
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#382
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Zitat:
Recht hast Du, in der BinSchStrO ist dieser Begriff nicht erwähnt. Und genau diese "Lücke" nutzen die sehr großen "Kasten-Hausboote", so nenne ich sie einmal, um z.B. das vorgeschriebene Bootskennzeichen zu erlangen: Einfach Motor ran und schon ist man ein "Sportboot" bzw. "Kleinfahrzeug", obwohl die Dinger in erster Linie zum Wohnen auf Dauer konzipiert sind. Für mich ist das eine Zweckentfremdung. Zitat:
Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#383
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Wer durch Friedrichshagen fährt, sieht auch ein paar "Wohnmöglichkeiten". Kästen mit 2 Etagen aber auch alte Berufsschiffe. Auch letztere sind Dauerlieger.
Auch auf dem Werlsee beobachte ich an den Stegen des dortigen Bootshauses, dass mindestens 80% der Boote die Saison über nicht bewegt werden, sondern eher als "Wochenendgrundstück" benutzt werden. Deshalb würde ich mich da sehr schwer tun, in irgendeiner Form eine Abgrenzung zu konstruieren, um darüber wiederum Verbote auszusprechen. Es sollte, wie an Land der Bebauungsplan, eine Regel gefunden werden, die Gebiete ausweist. z.B. für Freizeit, für Gewerbe und Mischgebiete. Und natürlich gesperrte Naturschutzgebiete. Dann mit eindeutigen Regeln, wie z.B. eine Übernachtung ja, wohnen nicht, bei Freizeit. Wenn Wohnen erlaubt, dann egal, ob auf einem Boot, Hausboot, Pontonhaus, oder was auch immer. Momentan sind da wohl eher die Bestrebungen, alles zu verbieten, um eine kleine Randgruppe zu treffen. Das ist nicht gut, für ALLE "Wassernutzer" (Wassersportler soll ja nicht zu treffen, wenn es Wasserbewohner sind).
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
#384
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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Zitat:
Deinen interessanten Gedankenansatz "Nautische Ausrüstung" (m.E. z.B. Manövrierbarkeit, Fahrsicherheit, "Leichtigkeit des Verkehrs usw.") als eines von sicherlich auch vielen anderen möglichen Bewertungskriterien finde ich nur logisch und nachvollziehbar: Wasserfahrzeug...! Ein weiterer Aspekt wäre in Berlin die (bereits oben von Lutz /B4-Skipper erwähnte) sehr aktuelle Fassung (01-2017) des WSA Berlin hinsichtlich der "naturschutz-rechtliche oder stadt- bzw. landschaftsplanerische Sicht" , nach dessen jetzt auch die zuständige Landesbehörde (ggf. auch Kommunalbehörde 7 Bezirksamt) die Genehmigungsfähigkeit entsprechend prüfen kann/soll. Mal sehen, wie die -etwas eigenwillige- Interpretation des WSA hinsichtlich "Hausboot" im Zusammenhang mit §1.01. BinSch..O bei den zuständigen Behörden gedeutet wird. Gruß Fun_Sailor
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#386
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Einparkhilfe + Fahrassistenzsysteme für Hausboote beim Anlegen + Schleusen als Mindestausrüstung !
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Ich möchte eigentlich für mich diese Diskussion abschliessen.
Ich kann beide Seiten verstehen, möchte es aber auch als zwei getrennt zu bewertende Dinge betrachten, ob ich nun ein Boot oder ein Hausboot habe. Ich wünsche den Menschen, die das entscheiden werden die nötige Klugheit und Weitsicht sich für alle Seiten verträglich zu entscheiden.
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Es scheint sich inzwischen ja auch eine Einigung im Fall um den es hier eigentlich ging abzuzeichnen:
http://www.morgenpost.de/bezirke/spa...leichtert.html |
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Danke Gerhard!
Mein Posting #377 geht fast schon wieder unter: https://www.boote-forum.de/showthrea...1&#post4317451 Klaus, der Kladow grüßt |
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Einige Vercharterer bezeichnen die Verdränger, die sie haben, auch als Hausboote. Gebe ich es bei Google ein, finde ich eigentlich nur Charterboote. Der Begriff als solches sagt anscheinend nur aus, dass man darauf wohnen kann, ob nun mobil oder nicht.
Auch das macht es dann dem Bezirksamt so schwer, Abgrenzungen vor zu nehmen. Vielleicht sollte man den Begriff "Wohnboot" oder gar "Schwimmhaus" eher verwenden. Die Definition in der Wikipedia finde ich da sehr passend. Anscheinend gibt es in Amsterdam dafür klare Regeln. Man sollte mal bei den Nachbarn abkupfern, sofern die Sinn machen.
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
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Tatsächlich, so weit hatte ich nicht zurück geblättert
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#392
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Hier steht auch etwas zu dem Thema:
https://maor.de/2017/02/20/bootssteg...igung-spandau/ Insbesondere stellt sich auch die Frage, weshalb die Genehmigungen verlängert werden müssen. Denn nach dem Berliner Wassergesetz ist die Errichtung eines Sportbootsteges genehmigungspflichtig, nicht aber der (weitere) Betrieb einer genehmigten Anlage.
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#393
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Sind die Genehmigungen nicht generell befristet? In Brandenburg ist das so, wenn ich nicht irre
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
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Zitat:
Ganz einfach deshalb, weil die Genehmigungen nur befristet erteilt werden. Mit der Erteilung ist das Ablaufdatum bekannt - in der Regel wohl 10 Jahre. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat hierzu auch ein Merkblatt heraus gegeben. Die Genehmigung für unsere 2002 fertig gestellte Steganlage war bis 2012 befristet. In der Genehmigung auf Beibehaltung der Steganlage vom 29.11.2012 ist unter IV. das Ablaufdatum mit 30.11.2027 angegeben. Diesmal ist die Genehmigung also auf 15 Jahre befristet. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#395
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Zitat:
Aber selbst wenn wenigstens das stimmen würde - zwischen "nur eine Nacht" und "wohnen" liegt schon ein wenig Spielraum, nicht wahr? Tatsache ist, dass es nicht generell verboten ist, im Wohnmobil auch mehrere Nächte hintereinander zu übernachten. Was du machst, ist das typische Nachplappern von Gerüchten, die dem Bruder vom Cousin seine Mutter ihrer Freundin mal irgendwo gehört haben will ... |
#396
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Könnt ihr die Wohnmobil-Übernachtungs-Diskussion bitte hier --> https://www.wohnmobilforum.de/
führen? Danke! Klaus, der hier über Behördenwillkür gegen Wassersportler diskutieren will |
#397
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Bei der Diskussion drängt sich mir eine rechtliche Frage auf, die ernsthaft zu prüfen wäre: Ist eine Befristung der Genehmigung überhaupt rechtens?
Bei uns wurden in einem anderen Bereich auch jahelang befristete Genehmigungen vergeben. Erst jetzt hat sich herausgestellt, dass das rechtlich kaum haltbar gewesen wäre. Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher
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#398
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Zitat:
Die Genehmigung kann mit Bedingungen versehen, mit Auflagen verbunden oder befristet werden, soweit dies zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit, zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung oder zur Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen können, erforderlich ist. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#399
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Zitat:
Danach hatte ich gesucht... danke.
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#400
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Da liegt doch schon die Krux: ..., soweit ...
d.h. die Befristung ist zu begründen. Bis auf die Wahrung des Wohls der Allgemeinheit scheidet der Rest wohl aus. Aber worin gefährdet eine Steganlage das Wohl der Allgemeinheit? Ich persönlich würde zumindest versuchen die Befristung anzugreifen. .. Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher
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