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  #1  
Alt 27.09.2016, 12:51
beratungs-shop beratungs-shop ist offline
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Standard Bootverkauf - Was gibt man mit dabei WSA, FZ?

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zwecks Bootsverkauf:

Das man die WSA-Zulassung mit dabei gibt habe ich erfahren, aber
was ist mit dem Flaggenzertifikat (das bis 2018 bei mir gültig ist)?
Dieses auch?

Gruß Peter
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Gruss Peter
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  #2  
Alt 27.09.2016, 13:10
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Standard

Die ämter empfehlen beides Abzumelden und kein Kennzeichen mitzugeben.

ich hab, als ich mein jetziges Boot gekauft habe, die Papiere vom Vorbesitzer vom WSA mitbekommen und binnen 1 Woche auf mich umgemeldet.
Dies wurde auch so im Vertrag verienbart. Den Vorbesitzer habe ich darüber informiert das das Boot jetz auf meinen Namen läuft.

Als ich ein Boot verkauft habe habe ich dies genauso gemacht und die Papier mitgegeben. Der Beitzer hat mich nicht informiert und so hab ich nach 3 Wochen das boot zwangsabmelden lassen (Kopie des Ausweises und Kaufvertrag hat gereicht).
Vom WSA wurde die Wapo im Bereich des Besitzers informiert und er wurde tatsächlich beim fahren mit dem Boot erwischt. Die Strafe war wohl ordentlich wie so wie er am Telefon gebrüllt hat .

In deinem Fall würde ich das FZ abmelden (dies ist innerhalb Deutschlands dauergültig) und das WSA kopieren und mitgeben. Im Vertrag alles festhalten und eine Frist setzen zu Ummelden.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 27.09.2016, 14:33
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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Standard

Bei uns in LOS ist es so vorgesehen, dass das Boot OHNE die Zulassung verkauft wird, also selbst abmelden.
Ich habe in der Vergangenheit eine Kopie der Zulassung gemacht und dem Käufer mitgegeben und das so im Kaufvertrag vermerkt und eine Kopie des Kaufvertrages gemacht und zusammen mit der Original-Zulassung bei der Zulassungsstelle abgegeben, das hat gereicht.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

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  #4  
Alt 27.09.2016, 14:41
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
Bei uns in LOS ist es so vorgesehen, dass das Boot OHNE die Zulassung verkauft wird, also selbst abmelden.
Ich habe in der Vergangenheit eine Kopie der Zulassung gemacht und dem Käufer mitgegeben und das so im Kaufvertrag vermerkt und eine Kopie des Kaufvertrages gemacht und zusammen mit der Original-Zulassung bei der Zulassungsstelle abgegeben, das hat gereicht.
Ja so kenne ich es auch, die Originalpapiere gehen zurück ans WSA und für die Ummeldung reicht dann auch eine Kopie. Steht doch so auch im Ausweis, wenn ich mich recht erinnere.
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  #5  
Alt 27.09.2016, 15:25
Matze66 Matze66 ist offline
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Das Flaggenzertifikat ist nur 8 Jahre gültig. Ich hatte vor ein paar Jahren einmal beim BSH nachgefragt, da hieß es: beim Verkauf das FZ zurückschicken.
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Gruß
Matthias

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  #6  
Alt 27.09.2016, 18:23
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Grundsätzlich muss man den Verkauf melden und die originalen Dokumente in beiden Fällen wieder ans Amt schicken.

Um sich zu entpflichten, wird es auch gerne gesehen, eine Kopie des Kaufvertrages beizulegen.
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Hier stand mal mein Name.
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  #7  
Alt 27.09.2016, 18:30
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
. Die Strafe war wohl ordentlich wie so wie er am Telefon gebrüllt hat .
.

Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter.
Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf.
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  #8  
Alt 27.09.2016, 19:36
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Danke Jungs,

also ich hab FZ behalten und sende es zurück. WSA hab ich mitgegeben und teile es aber morgen mit.

Gruß Peter
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  #9  
Alt 28.09.2016, 23:06
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Aus dem Anschreiben des WSA Braunschweig (originale Formatierung)
Zitat:
Der [...] Ausweis ist unverzüglich vorzulegen, wenn sich folgende Änderungen ergeben:
1. bei Eigentumswechsel
(den grauen Ausweis nicht an den neuen Eigentümer weitergeben!)
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  #10  
Alt 29.09.2016, 07:04
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Zitat:
Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
Aus dem Anschreiben des WSA Braunschweig (originale Formatierung)
Das können die in roter Leuchtschrift aufdrucken, trotzdem gibt es immer Leute die es anders machen, wenn es dann aber Zirkus gibt, weil der Käufer nicht ummeldet, ist das Gejammer da.


Willy
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  #11  
Alt 29.09.2016, 07:11
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Das können die in roter Leuchtschrift aufdrucken, trotzdem gibt es immer Leute die es anders machen, wenn es dann aber Zirkus gibt, weil der Käufer nicht ummeldet, ist das Gejammer da.


Willy
Also bei mir war es so dass der Käufer nicht umgemeldet hat.
Bei mir war kein gejammer.
Das Gejammer war wohl mehr auf der Käuferseite wie man oben lesen kann.
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  #12  
Alt 29.09.2016, 07:37
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Die Strafe hätte aber auch der verdient, der den Anweisungen des WSA nicht Folge leistet, oder meist du nicht? Wie deutlich sollten die das noch formulieren und dem Kennzeicheninhaber mitteilen?
Auf dem Formular UND auf dem Ausweis steht es, das nicht zu beachten finde ich recht dreist.

Willy
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  #13  
Alt 29.09.2016, 07:56
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Die Strafe hätte aber auch der verdient, der den Anweisungen des WSA nicht Folge leistet, oder meist du nicht? Wie deutlich sollten die das noch formulieren und dem Kennzeicheninhaber mitteilen?
Auf dem Formular UND auf dem Ausweis steht es, das nicht zu beachten finde ich recht dreist.

Willy
Wie soll man das Boot auf dem Wasserweg mehrere 100 km überführen wenn der Altbesitzer es abmeldet ?
Da ist man unterwegs und hat plötzlich das Boot nicht mehr angemeldet.
Unterwegs schnell ummelden geht nun mahl nicht. einzureichen.

Zudem steht auf dem Papier nicht das man das Original einsenden soll, sondern nur das ein Eignerwechsel anzuzeigen ist. Wer diesen Anzeigt ob der Altbesitzer oder der Käufer ist nicht festgelegt.
Außerdem ist das Papier im Original im Boot mitzuführen.

http://www.wsa-koblenz.wsv.de/schiff...Kopie33543.JPG



Im PKW Bereich wird es von Privat ja auch so gemacht, dass man die Papiere mitgibt und der neue Besitzer das Auto innerhalb einer Frist ummeldet.
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  #14  
Alt 29.09.2016, 11:32
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Ich mache es beim Auto auch nicht und wenn doch, dann weil es erlaubt ist.

Ein Kollege hat ein Auto verkauft, da er keinen Unterscheiden macht, zwischen dem Klaus von ein Dorf weiter und dem Ivan von den kleinen Dorf irgendwo in Russland, war die Karre noch, ich glaube ein Jahr, auf ihn zugelassen.

Willy
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  #15  
Alt 29.09.2016, 12:01
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ich mache es beim Auto auch nicht und wenn doch, dann weil es erlaubt ist.

Ein Kollege hat ein Auto verkauft, da er keinen Unterscheiden macht, zwischen dem Klaus von ein Dorf weiter und dem Ivan von den kleinen Dorf irgendwo in Russland, war die Karre noch, ich glaube ein Jahr, auf ihn zugelassen.

Willy
In den Papieren die ich in der Hand habe steht klar was anderes Als auf dem Infoblatt des WSA.
Da ich nicht beim Verkauf nicht auf der Seite des WSA informiere (wozu auch) sondern auf den Aufdruck auf den Papieren vertraue, kann ich davon ausgehen, dass es nicht verboten ist die Papiere mitzugeben (genau wie beim Auto).
Abmelden kann ich es sogar ohne Papiere nur mit einer Kopie.
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  #16  
Alt 02.10.2016, 22:02
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WSA Schweinfurt verlangt für die Ummeldung unter Beibehaltung des Kennzeichens - war mir mal beim Schlauchboot wichtig - zwingend die Vorlage des Original-Kennzeichenausweises. Schickt der Verkäufer den ein, war's das ...
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