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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hochrhein befahren, wenn Prüfung noch nicht...
Guten Abend.
Ist es erlaubt, den Hochrhein zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen zu befahren, wenn die erfolgreich abgelegte Prüfung noch nicht im Patent eingetragen ist? Besten Dank für eine Antwort |
#2
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Ohne es sicher zu wissen.
Ich denke schon, heutzutage ist das irgendwo digital gespeichert und bei einer Kontrolle durch die Entenpolizei abrufbar.
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Beste Grüsse aus der Schweiz Tom https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=7315 |
#3
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Das ist vielleicht in der Schweiz so. Deutschland ist digital und so weiter kurz nach der Steinzeit. Man hat schon davon gehört, aber so richtig in Betrieb ist es nicht.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#4
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Zitat:
Einzig das Nichtmitführen des gültigen Patentes könnte man dir "ans Knie nageln". (10 €, soweit ich weiß). |
#5
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Aufgrund vom Wohnort hat er die Prüfung höchstwahrscheinlich in Deutschland abgelegt. Großteil der Hochrheinstrecke ist aber auf Schweizer Hoheitsgebiet. Dort kontrolliert Wilhelm Tells - Entenschutz und da ist es schwer zu sagen wie die reagieren.
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Gruß Wolfgang |
#6
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Also, wenn die Entenpolizisten nicht gerade eine Aversion gegen Bürger aus dem grossen Kanton schieben (und das tun sie nie), dann werden sie im Zweifel für den "Angeklagten" sein .
So sind auf jeden Fall meine Erlebnisse mit der Entenpolizei...
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Beste Grüsse aus der Schweiz Tom https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=7315 |
#7
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Sorry-ich weiß nu nicht von was Ihr es da habt Als Deutscher reicht auf dieser Strecke der SBBinnen-allerdings muss das Boot einer Art TÜV durch das WSA-Konstanz unterzogen werden ,welcher dann 3Jahre gültig ist.Nach Anmeldung zur Prüfung gibt es eine vorläufige Zulassung bis zum Prüfungstermin
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Grüsse Michael |
#8
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Es geht um die Hochrheinstrecke Stein am Rhein bis Schaffhausen. Da brauchst du eine Zusatzprüfung zum Bodenseeschifferpatent.
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Gruß Wolfgang
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#9
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Ist mir neu-dachte das gilt von Schaffhausen flussaufwärts bis in den Bodensee
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Grüsse Michael |
#10
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Zitat:
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Liebe Grüße Mattze |
#11
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Zitat:
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#12
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Grüsse Michael |
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