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  #1  
Alt 10.09.2016, 19:13
Kriss1976@gmx.de Kriss1976@gmx.de ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Hochrhein befahren, wenn Prüfung noch nicht...

Guten Abend.
Ist es erlaubt, den Hochrhein zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen zu befahren, wenn die erfolgreich abgelegte Prüfung noch nicht im Patent eingetragen ist?

Besten Dank für eine Antwort
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  #2  
Alt 11.09.2016, 10:50
Benutzerbild von xenix
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Ohne es sicher zu wissen.
Ich denke schon, heutzutage ist das irgendwo digital gespeichert und bei einer Kontrolle durch die Entenpolizei abrufbar.
__________________
Beste Grüsse aus der Schweiz
Tom



https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=7315
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  #3  
Alt 11.09.2016, 11:03
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blondini blondini ist offline
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Zitat:
Zitat von xenix Beitrag anzeigen
Ohne es sicher zu wissen.
Ich denke schon, heutzutage ist das irgendwo digital gespeichert und bei einer Kontrolle durch die Entenpolizei abrufbar.
Das ist vielleicht in der Schweiz so. Deutschland ist digital und so weiter kurz nach der Steinzeit. Man hat schon davon gehört, aber so richtig in Betrieb ist es nicht.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #4  
Alt 11.09.2016, 11:11
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Zitat:
Zitat von Kriss1976@gmx.de Beitrag anzeigen
wenn die erfolgreich abgelegte Prüfung noch nicht im Patent eingetragen ist?
Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung hast du die Qualifikation nachgewiesen und erhalten.

Einzig das Nichtmitführen des gültigen Patentes könnte man dir "ans Knie nageln". (10 €, soweit ich weiß).
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  #5  
Alt 11.09.2016, 11:18
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Aufgrund vom Wohnort hat er die Prüfung höchstwahrscheinlich in Deutschland abgelegt. Großteil der Hochrheinstrecke ist aber auf Schweizer Hoheitsgebiet. Dort kontrolliert Wilhelm Tells - Entenschutz und da ist es schwer zu sagen wie die reagieren.
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #6  
Alt 11.09.2016, 15:48
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Also, wenn die Entenpolizisten nicht gerade eine Aversion gegen Bürger aus dem grossen Kanton schieben (und das tun sie nie), dann werden sie im Zweifel für den "Angeklagten" sein .
So sind auf jeden Fall meine Erlebnisse mit der Entenpolizei...
__________________
Beste Grüsse aus der Schweiz
Tom



https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=7315
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  #7  
Alt 11.09.2016, 17:25
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Sorry-ich weiß nu nicht von was Ihr es da habt Als Deutscher reicht auf dieser Strecke der SBBinnen-allerdings muss das Boot einer Art TÜV durch das WSA-Konstanz unterzogen werden ,welcher dann 3Jahre gültig ist.Nach Anmeldung zur Prüfung gibt es eine vorläufige Zulassung bis zum Prüfungstermin
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Grüsse Michael
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  #8  
Alt 11.09.2016, 17:34
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Es geht um die Hochrheinstrecke Stein am Rhein bis Schaffhausen. Da brauchst du eine Zusatzprüfung zum Bodenseeschifferpatent.
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #9  
Alt 11.09.2016, 20:28
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Es geht um die Hochrheinstrecke Stein am Rhein bis Schaffhausen. Da brauchst du eine Zusatzprüfung zum Bodenseeschifferpatent.
Ist mir neu��-dachte das gilt von Schaffhausen flussaufwärts bis in den Bodensee ��
__________________
Grüsse Michael
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  #10  
Alt 15.09.2016, 06:55
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Rubber-Duck Beitrag anzeigen
Ist mir neu��-dachte das gilt von Schaffhausen flussaufwärts bis in den Bodensee ��
genau von Schaffhausen bis Stein am Rhein

__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #11  
Alt 15.09.2016, 07:35
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Rubber-Duck Beitrag anzeigen
Ist mir neu��-dachte das gilt von Schaffhausen flussaufwärts bis in den Bodensee ��
Erdkunde schwach.

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  #12  
Alt 19.09.2016, 14:56
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Rubber-Duck Rubber-Duck ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Erdkunde schwach.

Stimmt >>Hab das mit Stein/Bad Säckingen verwechselt
__________________
Grüsse Michael
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