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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.06.2006, 12:35
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drscubi drscubi ist offline
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Standard Führerschein mal andersrum

Nachdem ich alle (oder wenigsten einen grossen Teil) Beiträge über die verschiedensten Führerscheinfragen gelesen habe, bleibt ein Punkt für mich immer noch unbeantwortet.
Als Binnenland (dazu noch nicht einmal EU-Mitbürger) kennen wir eigentlich nur den A- und D-Schein, wobei der A-Schein für Motorboote und der D-Schein für Segelboote auf den schweizerischen Gewässern gilt. Klar, es gibt dann noch spezielle Führerscheine für grosse kommerzielle Fahrgastschiffe (ab 12-Plätzen) und Frachtschiffe, aber die will ich mal ausser Acht lassen.
1971 wurde mangels Gesetz noch ein B-Schein kreiert, welcher zur Führung eines Bootes unter der Schweizer Flagge (egal ob Segel- oder Motorjacht) zur See berechtigt.
Interessanterweise hat sich bis heute der Irrglauben gehalten es handle sich um einen Segelschein. Dies umso mehr, da dieser Führerschein in der Praxis eigentlich nur auf Segelbooten erreicht werden kann (nebst der Theorieprüfung ist der Nachweis von 1000 SM notwendig und die Schulungstörns werden bis heute nur auf Segelyachten angeboten).
Soviel zur Theorie…nun zur Praxis:
Ich chartere mir in Italien mit meinem A-Schein ein Sportmotorboot…..problemlos, dasselbe auch in Spanien. Wie sieht das rechtlich aus, wenn mal was passiert? Das gecharterte Boot fährt ja nicht unter Schweizer Flagge.
Weiss jemand ob es mit dem Schweizerischen A-Schein z.B. in Deutschland möglich ist ein Motorboot in küstennahen Gewässern zu chartern?

Gruss vom Neuenburgersee
Tom
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  #2  
Alt 30.06.2006, 20:54
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Kos Kos ist offline
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Es gilt immer die Regelung des Ortes an dem du dich befindest. Schreibt Italien keinen oder nur deinen A-Schein vor, so reicht der natuerlich aus. Schweizer Recht gilt nur in der Schweiz. Und nach deutschem Recht brauchst du weder den SBF See noch irgend einen schweizer Schein sondern garnichts.

Zitat:
1. Grundsätzliches

Wer auf unseren Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Rechtsgrundlage ist die "Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf Seeschifffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-See)". Danach ist ein Sportboot im Sinne dieser Verordnung ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- und Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad.

Ausnahmen:

* wenn die Sportboote keinen Motorantrieb haben oder mit einem Motorantrieb ausgerüstet sind, dessen größte nicht überschreitbare Nutzleistung an der Propellerwelle 3,68 Kilowatt oder weniger beträgt,
* Inhaber eines vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannten amtlichen deutschen Befähigungsnachweises zum Führen eines Wasserfahrzeugs auf Seeschiffahrtsstraßen,
* Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten.

Der nach der Motorbootführerscheinverordnung vom 17. Januar 1967 ausgestellte Motorbootführerschein gilt als Sportbootführerschein weiter. Auch die in der DDR ausgestellten Berechtigungsscheine für die Sportschifffahrt behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Quelle:http://www.wsd-nordwest.de/Schifffah...hrt/index.html

Gruss

Kos
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  #3  
Alt 01.07.2006, 08:52
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@kos

Danke für den link...recht informativ.
Für die deutschen Seefahrtsstrassen ist es absolut klar.
Wie sieht's denn mit denn Binnenstrassen aus? Unser A-Schein ist ja gleichgesetzt mit dem Schifferpatent A für den Bodensee resp. gilt sogar als dieses. Wie sieht das für die anderen Binnengewässer in Deutschland aus?

Gruss vom Neuenburgersee
Tom
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  #4  
Alt 01.07.2006, 15:12
almdudi almdudi ist offline
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Du musst als Ausländer nicht den deutschen Bootsführerschein machen, wenn du dich nur vorübergehend hier aufhältst. Daraus zu folgern, daß man gar keinen Führerschein braucht, ist natürlich Unsinn.
Mit den meisten Staaten gibt es Verträge zur gegenseitigen Anerkennung der Bootsführerscheine, und du musst natürlich den Führerschein haben, der in deinem Heimatland im entsprechenden Fall notwendig wäre.
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  #5  
Alt 02.07.2006, 15:29
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von almdudi
Du musst als Ausländer nicht den deutschen Bootsführerschein machen, wenn du dich nur vorübergehend hier aufhältst. Daraus zu folgern, daß man gar keinen Führerschein braucht, ist natürlich Unsinn.
Mit den meisten Staaten gibt es Verträge zur gegenseitigen Anerkennung der Bootsführerscheine, und du musst natürlich den Führerschein haben, der in deinem Heimatland im entsprechenden Fall notwendig wäre.
Genauso ist es, das Zitat von Kos aus der Sportbootführerscheinverord-
nung Binnen war zu stark gekürzt. In voller Länge lautet der maßgeb-
liche Punkt wie folgt:

§ 1 Fahrerlaubnis

(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf
der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist
ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder
Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad.
Keiner Erlaubnis bedürfen

1. [...]

2.
ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungs-
bereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Gel-
tungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem
Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasser-
straßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein
Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind
die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungs-
nachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,


Allerdings weiß ich nicht, wie das bei Binnenländern wie der Schweiz
gehandhabt wird, da es dort den Seeschifffahrtsstraßen Vergleich-
bares nicht geben kann. Möglicherweise orientiert man sich an den
Vorschriften der Schweiz für Schiffe ihrer Flagge.

Belem
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  #6  
Alt 03.07.2006, 09:12
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drscubi drscubi ist offline
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@all
Danke für die Antworten.......
Das würde dann heissen, dass man als Schweizer rein theoretisch denn B-Schein haben (Theorieprüfung und 1000 Sm) um ein Boot in deutschen Küsstengewässern zu steuern....egal unter welcher Flagge.

Gruss vom Neuenburgersee...mit wochenendlichem Sonnenbrand
Tom
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  #7  
Alt 04.07.2006, 02:50
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Wenn in der Schweiz der B-Schein amtlich fuer Gebiete, die den deutschen Seewasserstrassen vergleichbar sind, vorgeschrieben ist, dann ja.
Ich halte diese Verordnung in diesem Zusammenhang fuer aeusserst schwammig formuliert. Meiner Ansich nach brauchst du den B-Schein in Deutschland nicht, da er nicht amtlich vorgeschrieben ist.
Auch hat die Schweiz hat m.W. nach keine Seewasserstrassen aehnliche Gewaesser, und nur fuer solche in ihrem Hoheitsgebiet kann sie bindende Vorschriften erlassen.
Frag aber sicherheitshalber beim WSA (e-mail: poststelle@aur.wsdnw.de) nach. Die koennen dir eine verbindliche Auskunft geben.

Gruss

Kos
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  #8  
Alt 04.07.2006, 07:59
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Standard Re: Führerschein mal andersrum

Zitat:
Zitat von drscubi
(...)
Als Binnenland (dazu noch nicht einmal EU-Mitbürger) kennen wir eigentlich nur den A- und D-Schein, wobei der A-Schein für Motorboote und der D-Schein für Segelboote auf den schweizerischen Gewässern gilt.
(...)
In der Schweiz gibt es die Binnenscheine Kategorie

A -> Schiffe mit Maschinenantrieb
B -> Fahrgastschiffe
C -> Güterschiffe mit Maschinenantrieb
D -> Segelschiffe
E -> Schiffe besonderer Bauart ...

plus zusätzlich den:
Hochseeschein ->
Zitat:
Der international anerkannte Hochseeschein (B-Schein) berechtigt zur Führung von Segel- und Motoryachten auf dem Meer. Er ist geografisch und zeitlich unbeschränkt gültig.

Auszug aus dem Prüfungsreglement des Schweizer Seeschifffahrtsamtes:
Die Praxis muss auf seetüchtigen Yachten ausserhalb des Binnenbereichs, mit aktiver Beteiligung an Navigation und Schiffsführung unter einem Skipper, der zur Führung einer Yacht unter der entsprechenden Flagge berechtigt ist, erbracht werden. Die Stammbesatzung (inkl. Schiffsführer) darf nicht mehr als 2 Personen betragen. Bei Ozeanüberquerungen, mit oder ohne Zwischenstopps, werden insgesamt maximal 500 sm anerkannt. Seemeilen die während den Zwischenstopps und nach der Überquerung absolviert und separat ausgewiesen werden, sind anerkannt. Kandidaten können sich nicht selber oder anderen Kandidaten die praktische Erfahrung auf See bestätigen.

Für die Ausstellung ist ein Nachweis über folgende minimale Erfahrung zu erbringen:

* Segelschiffe: 3 Wochen Seefahrt, mit mindestens 18 Tagen auf See und 1000 Seemeilen, wovon mind. 700 nach bestandener Theorieprüfung.
* Motorschiffe: 2 Wochen Seefahrt, mit mindestens 10 Tagen auf See und 500 Seemeilen, wovon mind. 400 nach bestandener Theorieprüfung.
* Die Praxis kann innerhalb von 4 Jahren vor bis 4 Jahre nach (volles Kalenderjahr) der bestandenen theoretischen Prüfung absolviert werden. Als Erfahrungsnachweis gelten: das Logbuch, dessen Kopie oder eine vom Kandidaten vorgenommenen Abschrift mit detaillierten Angaben über das Schiff, die Mannschaft und die Navigation.
Dieser Hochseeschein ist auf der ganzen Welt in internationalen Gewässern gültig. In den jeweiligen Gewässern der einzelnen Hoheitsgebiete (zB. deutsche Küstengewässer) kann es sein, das dieser Schein zu wenig ist. (Als Beispiel seien einige Häfen zu nennen, in denen mann einen separaten "Hafen-Schein" haben muss)

Grüsse aus der Zentralschweiz
Christian
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  #9  
Alt 04.07.2006, 08:55
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drscubi drscubi ist offline
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Danke nochmals für die Antworten.
@christian
Das mit den verschiedenen Kategorien ist mir schon klar. Ich hab mich nur auf A und D beschränkt, da mich nur die Sportbootkategorien interessieren.
Der Hochseschein...bei uns auch B-Schein genannt berechtigt ganz genau zum führen eines Bootes unter schweizer Flagge auf See.
Die Frage war allerdings, was mit Charterbooten ist. Wenn Du in Italien oder Spanien ein Motorboot mietest (welches ja dann auch nicht unter schweizer Flagge fährt), reicht es den Charterunternehmen, wenn du Ihnen den A-Schein zeigst.
Wie sieht es rechtlich aus?

Gruss vom Neuenburgersee
Tom
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  #10  
Alt 04.07.2006, 10:06
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Zitat:
Zitat von drscubi
Danke nochmals für die Antworten.
@christian
Das mit den verschiedenen Kategorien ist mir schon klar. Ich hab mich nur auf A und D beschränkt, da mich nur die Sportbootkategorien interessieren.
Der Hochseschein...bei uns auch B-Schein genannt berechtigt ganz genau zum führen eines Bootes unter schweizer Flagge auf See.
Die Frage war allerdings, was mit Charterbooten ist. Wenn Du in Italien oder Spanien ein Motorboot mietest (welches ja dann auch nicht unter schweizer Flagge fährt), reicht es den Charterunternehmen, wenn du Ihnen den A-Schein zeigst.
Wie sieht es rechtlich aus?

Gruss vom Neuenburgersee
Tom
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Hallo Tom

das ist mit jedem Land, je nach Landesvorschriften, unterschiedlich. Ich weiss (von verschiedenen Skippern) das der Binnenschein Schweiz in Spanien u Italien akzeptiert wird.(innerhalb der 3Meilen Zone) Jedoch darfst Du mit dem Binnenschein nur mit Sichtkontakt zum Land fahren. Zum Beispiel von Spanien aus direkt nach Malorca wäre dann illegal und könnte im Schadenfall zu Regress der Versicherung führen.

Gruss Christian

PS: die obigen Angaben sind ohne Gewähr.
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  #11  
Alt 04.07.2006, 10:17
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von drscubi
Der Hochseschein...bei uns auch B-Schein genannt berechtigt ganz genau zum führen eines Bootes unter schweizer Flagge auf See.
Das tut er von sich aus nicht. Für Sportboote behalten sich alle Staaten
vor, für ihre Hoheitsgewässer eigene Regeln festzulegen. Zumindest in
Deutschland ist das völlig unabhängig von der Flagge, die spielt keine
Rolle.

In der Regel werden für eine begrenzte Zeit (in Deutschland 1 Jahr) die
Vorschriften im Heimatland zugrundegelegt. Das ist bei der Schweiz wie
bei Österreich mangels eigener Seegewässer etwas schwierig.

In der Großschifffahrt ist das anders. Dort gilt das Flaggenstaatsprinzip,
so dass Nautiker ein Patent ihres Flaggenstaats benötigen: Der Kapitän
eines in Deutschland gestrierten Schiffs benötigt ein deutsches Patent,
der Kapitän eines liberianischen Schiffs ein Patent von Liberia etc. Viele
Seeleute haben Papiere mehrerer Staaten, weil es auch bei derselben
Reederei Schiffe mit unterschiedlichen Flaggen gibt und die Besatzungen
flexibel eingesetzt werden.


Zitat:
Die Frage war allerdings, was mit Charterbooten ist. Wenn Du in Italien oder Spanien ein Motorboot mietest (welches ja dann auch nicht unter schweizer Flagge fährt), reicht es den Charterunternehmen, wenn du Ihnen den A-Schein zeigst.
Wie sieht es rechtlich aus?
Wenn größere Charterunternehmen den A-Schein akzeptieren, wird man
davon ausgehen kennen, dass das rechtlich in Ordnung ist.

Belem
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  #12  
Alt 04.07.2006, 12:15
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Zitat:
Zitat von Belem
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Zitat von drscubi
Der Hochseschein...bei uns auch B-Schein genannt berechtigt ganz genau zum führen eines Bootes unter schweizer Flagge auf See.
Das tut er von sich aus nicht. Für Sportboote behalten sich alle Staaten
vor, für ihre Hoheitsgewässer eigene Regeln festzulegen. Zumindest in
Deutschland ist das völlig unabhängig von der Flagge, die spielt keine
Rolle.
(...)
Hallo Belem

darum hat drscubi auch geschrieben: "... auf See." (meinte damit internationale Gewässer)

Gruss Christian
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  #13  
Alt 04.07.2006, 16:19
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Und in internationalen Gewaessern braucht man keinen Schein, auch die Schweizer nicht!

Schoene Gruesse

Kos

Deutschland Italien 2:1!!!!!!!!
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