boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Technik-Talk



Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 27 von 27
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 04.04.2015, 11:50
Bazinga Bazinga ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 04.04.2015
Beiträge: 1
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Absoberkühlschrank Abgasleitung

Hallo, ich möchte meinen Absorberkühlschrank auf Gas betreiben. Es ist allerdings noch keine Abgasleitung nach Aussenbords verlegt.
Meine Frage ist, ob man für die Abgasleitung auch einen Silikonschlauch nutzen könnte, wie sie auch im Kfz-Bereich (Turbolader usw) genutzt werden. Sie sind hitzebständig und sehr flexibel.
Vielleicht hat da ja jemand Erfahrungswerte oder alternativen.

Gruß
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 06.01.2016, 09:41
Gerhard Hackl Gerhard Hackl ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 03.11.2010
Beiträge: 6
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Dazu sind ausschließlich Gas Schläuche zulässig. Diese müssen Geprüft sein und dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Nach der Installation muss es von einen Gasfachmann überprüft werden. Das alle 2 Jahre!
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 06.01.2016, 09:56
Benutzerbild von Frank mannheim
Frank mannheim Frank mannheim ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.05.2013
Ort: Mannheim
Beiträge: 1.035
Boot: Sprint 370 Karl Class
819 Danke in 475 Beiträgen
Standard

Für Dometic Kühlschränke gibt es Alu abgasrohr ca 30 mm Durchmesser der darf aber nicht zu lang gemacht werden da die Flamme sonst nicht richtig brennt und dann die kühlleistung nicht stimmt
Bitte beachten Sie die Einbaulage max 2 Grad Schräglage
__________________
Gruß
Frank
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 06.01.2016, 10:30
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 12.04.2010
Ort: Rheinland a.d.NG
Beiträge: 3.263
Boot: Holl.Stahlbau
5.290 Danke in 2.138 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Gerhard Hackl Beitrag anzeigen
Dazu sind ausschließlich Gas Schläuche zulässig. Diese müssen Geprüft sein und dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Nach der Installation muss es von einen Gasfachmann überprüft werden. Das alle 2 Jahre!

Sicher ? Gibt es da eine Vorschrift ? Wo finde ich diese?
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 06.01.2016, 10:36
Benutzerbild von Frank mannheim
Frank mannheim Frank mannheim ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.05.2013
Ort: Mannheim
Beiträge: 1.035
Boot: Sprint 370 Karl Class
819 Danke in 475 Beiträgen
Standard

Das ist die allgemeine Gasprüfung nach G 608 DVFG für Boote.
Bei Wohnwagen Reisemobilen und Mobilheimen ist es die G 607 DVFG.
Prüfzyklus alle zwei Jahre.
__________________
Gruß
Frank
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 06.01.2016, 10:43
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Sicher ? Gibt es da eine Vorschrift ? Wo finde ich diese?
Ganz sicher.

Wie bei (fast) allem Bootszeugs, stellt sich die Frage, ob Vorschriften eingehalten wurden erst nach einem Unfall und nicht schon bei einer Überprüfung durch die WaSchPo.

Aber es gibt Vorschriften, die einzuhalten sind, insbesondere bei Flüssiggasanlagen an Bord.

Hier zB http://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/k...luessiggas.pdf

Nicht ganz die aktuellste Fassung, inhaltlich aber gültig und immerhin in verständlichem Text.

Der Rest ist in gebührenpflichtigen Normen festgelegt, die man kaufen muss und nicht "gratis" im Netz findet.
Grundlage ist die ISO EN 10239 in der aktuellen Version.

Die Abgasleitung von Absorberkühlschränken muss streng steigend (Kamineffekt) außenbords geführt werden. Die Abgasleitungen sind auf min. 200°C ausgelegt. Der Durchbruch durch die Bordwand muss feuerfest ausgeführt (Metall) und gegen Berührung gesichert sein (Verbrennungsgefahr).
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 06.01.2016, 10:56
Benutzerbild von Bodo61
Bodo61 Bodo61 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.12.2014
Ort: im Harz
Beiträge: 716
Boot: Dacapo 9000
855 Danke in 398 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Gerhard Hackl Beitrag anzeigen
Dazu sind ausschließlich Gas Schläuche zulässig. Diese müssen Geprüft sein und dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Nach der Installation muss es von einen Gasfachmann überprüft werden. Das alle 2 Jahre!
Es gibt keine Prüfpflicht auf Sportbooten.:

Ob das sinnvoll ist oder nicht oder wie sich die Versicherung bei einem Schaden verhält, bleibt jedem selbst zu entscheiden.
Diskussionen darüber gibt's ja hier genug.

Sorry, hat aber nichts mit der Frage des Threads zu tun.
__________________
Grüße aus dem Harz, Bodo.

Geändert von Bodo61 (06.01.2016 um 11:17 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 06.01.2016, 14:14
Benutzerbild von Emma
Emma Emma ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2003
Ort: Zeuthen bei Berlin
Beiträge: 4.425
Boot: Linssen Werftbau, 39ft, Bj. 1972
Rufzeichen oder MMSI: Emma Zwo
3.377 Danke in 1.909 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Gerhard Hackl Beitrag anzeigen
Dazu sind ausschließlich Gas Schläuche zulässig. Diese müssen Geprüft sein und dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Nach der Installation muss es von einen Gasfachmann überprüft werden. Das alle 2 Jahre!
  1. Es gibt auf Bundeswasserstraßen keine Prüfpflicht (das ist eine Wiederholung von Bodo61).
  2. Hier ist vom Abgas-Schlauch die Rede, der hat mit der Prüfung nun gar nichts zu tun .
An den TO: Ich kenne nur diesen Metallschlauch, der auch ganz schön warm wird. Frage doch mal bei Truma, die wissen da bestimmt Rat.
__________________
Mahlzeit
Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 06.01.2016, 14:25
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 12.04.2010
Ort: Rheinland a.d.NG
Beiträge: 3.263
Boot: Holl.Stahlbau
5.290 Danke in 2.138 Beiträgen
Standard

Die allgemeine Gasprüfung für Gaslanlagen kenne ich, nur war hier die Rede von der Abgasleitung.
Gerhard Hackl berief sich auf diese Vorschrift und deshalb wollte ich wissen ob es in dieser Vorschrift auf etwas zum Abgas gibt.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 06.01.2016, 15:42
Benutzerbild von Bodo61
Bodo61 Bodo61 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.12.2014
Ort: im Harz
Beiträge: 716
Boot: Dacapo 9000
855 Danke in 398 Beiträgen
Standard

Upps, gerade gesehen,
der TE hat sich am 4.04.2015 registriert um diese Frage zu stellen.
War dann auch sein erster und letzter Besuch hier.

@Danyel: Einfach mal beim Hersteller nachfragen.
__________________
Grüße aus dem Harz, Bodo.
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 06.01.2016, 15:43
Benutzerbild von Tulpe
Tulpe Tulpe ist offline
Captain
 
Registriert seit: 16.01.2012
Ort: HRO
Beiträge: 706
340 Danke in 235 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bazinga Beitrag anzeigen
Hallo, ich möchte meinen Absorberkühlschrank auf Gas betreiben. Es ist allerdings noch keine Abgasleitung nach Aussenbords verlegt.
Meine Frage ist, ob man für die Abgasleitung auch einen Silikonschlauch nutzen könnte, wie sie auch im Kfz-Bereich (Turbolader usw) genutzt werden. Sie sind hitzebständig und sehr flexibel.
...
Absorber im Boot?
Wohnwagen werden ja wegen dem Kühli gerne mal mit Wasserwaage ausgerichtet. (Hab' selber 'nen Tabbert-Wohnwagen)
Ab ca. 5° aus der Waage gehen die Probleme mit der Kühlleistung los.

Im Innenbereich von Booten sind nur doppelwandige Niro-Schläuche für Verbrennungs-Abgase zugelassen (Eberpächer, Webasto, Ardic).

Bei Flüssiggasanlagen an Bord ist diese in extra Behälter (ähnlich Motorwanne f. Außenborder) zu verbauen mit "Abfluss" unterhalb der Anlage nach außen.

Lohnt sich an Bord wohl kaum.
__________________
MfG

Bernd
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 06.01.2016, 16:05
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
... ob es in dieser Vorschrift auf etwas zum Abgas gibt.

Ja, im Kapitel 13 der ISO 10239, welche die Basis für G608 darstellt.


Im Übrigen, auch wenn das gerne immer verkehrt herum dargestellt wird, gelten die Vorschriften selbstverständlich auch für Kleinfahrzeuge und auch auf Binnenwasserstraßen.
Richtig ist daran nur, dass im Gegensatz zu zB Wohnmobilen mit Gasanlage erst im Falle eines (Personen-)Schadens überprüft wird, ob die Gasanlage normengerecht installiert worden war.

Genauso richtig ist aber, dass aufgrund anderer Bestimmungen (Sorgfaltspflicht usw. des Skippers) dieser dafür geradezustehen hat (man lese die Judikatur dazu), wenn er ein Boot in Betrieb nimmt, dessen zB Gasanlage nicht dem Stand der Technik (= EN 10239 samt Zugehör) entspricht und jemandem deswegen ein Schaden entsteht.

Aber die wenigsten Skipper kommen zur Verhandlung, wenn sie im Fall des Falles an Bord waren.
Über die Versicherung muss man sich weniger Sorgen machen, die zahlt auch bei Fahrlässigkeit in aller Regel.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 06.01.2016, 16:09
Benutzerbild von Bodo61
Bodo61 Bodo61 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.12.2014
Ort: im Harz
Beiträge: 716
Boot: Dacapo 9000
855 Danke in 398 Beiträgen
Standard

@ghaffy: Hat allerdings wieder nichts mit der Frage zu tun, ändert aber nichts daran, das es keine Prüfpflicht gibt.

PS: Ich lasse meine Gasanlage alle zwei Jahre prüfen.
__________________
Grüße aus dem Harz, Bodo.
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 06.01.2016, 16:18
Benutzerbild von Emma
Emma Emma ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2003
Ort: Zeuthen bei Berlin
Beiträge: 4.425
Boot: Linssen Werftbau, 39ft, Bj. 1972
Rufzeichen oder MMSI: Emma Zwo
3.377 Danke in 1.909 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tulpe Beitrag anzeigen
Absorber im Boot?
Warum denn nicht? Oder kennst du Kompressor-Kühlschränke, die Gas funktionieren?
Zitat:
Zitat von Tulpe Beitrag anzeigen
Ab ca. 5° aus der Waage gehen die Probleme mit der Kühlleistung los.
Ein Glück, dass mein Kühlschrank das nicht weiß, der funktioniert seit 30 Jahren ohne Probleme.
Zitat:
Zitat von Tulpe Beitrag anzeigen
Bei Flüssiggasanlagen an Bord ist diese in extra Behälter (ähnlich Motorwanne f. Außenborder) zu verbauen mit "Abfluss" unterhalb der Anlage nach außen.
Lohnt sich an Bord wohl kaum.
Das gilt wiederum nur für Gasflaschen. Und wer hat die nicht in einem Extra_Behälter außen? Wieso lohnt sich das nicht? Hier müssen ja tausende Skipper irren.

Aber wir sollten aufhören, der TO hat sich ja schon vor einem dreiviertel Jahr enttäuscht abgewandt.
__________________
Mahlzeit
Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern

Geändert von Emma (06.01.2016 um 16:43 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 06.01.2016, 16:28
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bodo61 Beitrag anzeigen
... das es keine Prüfpflicht gibt....
Irgendwie bin ich es leid, diese Frage zu diskutieren.
Ist so, wie mit den Rettungswesten:

Wenn Leute regelmäßig deswegen verurteilt werden, weil jemand zu Schaden kommt, weil keine Rettungswesten an Bord sind, dann würde ich daraus eine Pflicht ableiten, Rettungswesten an Bord zu haben.

Wenn Leute regelmäßig deswegen verurteilt werden, weil jemand zu Schaden kommt, weil eine nicht überprüfte Gasanlage an Bord in die Luft fliegt, dann würde ich daraus eine Prüfpflicht ableiten.

Ich nehme aber gleichermaßen zur Kenntnis, dass andere daraus ableiten, es gäbe keine Prüfpflicht, weil nirgends explizit steht, dass (ähnlich wie bei WoMos) Gasanlagen zu überprüfen sind.

Es steht auch in keinem Gesetz und keiner Verordnung explizit, dass man einem anderen nicht mit einem Baseball-Schläger auf den Kopf schlagen darf. Es gibt bloß so einen ominösen allgemeinen Paragrafen zum Thema Körperverletzung bzw. fahrlässiger Körperverletzung.

Aber besser, wir lassen das. Wir sehen das unterschiedlich. Hat wohl mit meinem Beruf zu tun.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 06.01.2016, 16:53
Benutzerbild von Bodo61
Bodo61 Bodo61 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.12.2014
Ort: im Harz
Beiträge: 716
Boot: Dacapo 9000
855 Danke in 398 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen

Aber besser, wir lassen das. Wir sehen das unterschiedlich. Hat wohl mit meinem Beruf zu tun.
Nö, sehe ich genau so. Hab ich ja auch in Beitrag 13 geschrieben.
__________________
Grüße aus dem Harz, Bodo.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 06.01.2016, 17:01
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 27.02.2008
Ort: Brunsbüttel
Beiträge: 3.459
Boot: Sunseeker San Remo
37.720 Danke in 7.674 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen

Aber wir sollten aufhören, der TO hat sich ja schon vor einem dreiviertel Jahr enttäuscht abgewandt.
Nein, der TO hat am 04.04.15 um 12Uhr50 diese Frage gestellt und ist seit 12Uhr51 desselben Tages nicht mehr online gewesen. Solche Leute kann ich richtig gut leiden


Gruß, Frank.
__________________
Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 06.01.2016, 17:30
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
... Solche Leute kann ich richtig gut leiden


Gruß, Frank.
Immerhin hat er uns eine Gelegenheit hinterlassen ein Jahr später darüber kompetent zu philosophieren. Das soll man nicht geringschätzen.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 06.01.2016, 18:38
siljan siljan ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 645
428 Danke in 257 Beiträgen
Standard

Wenn schon Disput, dann richtig. Es gibt etliche Marinas, Winterlager, welche es per Hafenordnung, AGB zur Pflicht machen. Es gibt also lediglich keine gesetzliche Pflicht.
M.E. gehört Flüssiggas gar nicht aufs Boot. Es sind einfach schon zu viele Skipper erst im Steigflug aufgewacht. Wenn man statistiken glauben darf weltweit 2 je Woche...
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 06.01.2016, 19:26
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von siljan Beitrag anzeigen
...
M.E. gehört Flüssiggas gar nicht aufs Boot. ...
Dem stimme ich zu. Hab aber selber Gas am Boot (allerdings nur zum Kochen, daher ist die Installation von geringer Komplexität). Ich wäre zwar lieber ohne, aber der Origo-Spirituskocher ist nach einer Saison rausgeflogen, und ich war wieder beim Gas. Es ist halt soooo praktisch.

Aber wie du sagst: wenn man der Versicherungs-"Zeitung" trauen darf, die halbjährlich ins Haus kommt, dann geht die überwiegende Anzahl der Yachtverluste auf die Gasrechnung.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 06.01.2016, 20:03
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Flensburg
Beiträge: 2.931
Boot: Bavaria 320
2.300 Danke in 1.470 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von siljan Beitrag anzeigen
sind einfach schon zu viele Skipper erst im Steigflug aufgewacht. Wenn man statistiken glauben darf weltweit 2 je Woche...
Moin,

da würde mich mal die Quelle dieser Statistik interessieren.

Jörg
__________________
Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 08.01.2016, 07:42
Benutzerbild von Flieger
Flieger Flieger ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.06.2004
Ort: Saarbrücken
Beiträge: 2.334
Boot: Doriff 666
Rufzeichen oder MMSI: PRINCESS II
2.032 Danke in 1.011 Beiträgen
Flieger eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Zitat:
Zitat von siljan Beitrag anzeigen
M.E. gehört Flüssiggas gar nicht aufs Boot. Es sind einfach schon zu viele Skipper erst im Steigflug aufgewacht. Wenn man statistiken glauben darf weltweit 2 je Woche...
Das sind dann die Skipper die ihr Wissen über Gas aus dem teilweise gefährlichen Halbwissen verschiedener Foren oder den Heimwerker Sendungen des Harz IV TV beziehen, weil ihnen das Fachwissen des “Fachmann“ zu teuer ist.
Sorry, bei denen hält sich mein Mitleid in Grenzen.

Bei WoMo/WoWa ist es Gesetz, alle 2 Jahre prüfen zu lassen, warum nicht auch beim Boot?

Eine fachgerechte installierte und regelmäßig gewartete Gasanlage ist genauso sicher wie alles andere auf einem Boot
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 08.01.2016, 12:25
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
...

Bei WoMo/WoWa ist es Gesetz, alle 2 Jahre prüfen zu lassen, warum nicht auch beim Boot?
...
Auch wenn gerne immer das Gegenteil behauptet wird. Es ist auch beim Boot "Gesetz":
In allen Vorschriften, binnen oder buten, findet sich sinngemäß dieselbe Formulierung:

§ 1.02 Schiffsführer
...
8.
Der Schiffsführer hat ... dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug mit Fahrtbeginn fahrtüchtig und betriebssicher ist.


Ein Fzg, dessen Gasanlage nicht nach dem Stand der Technik ausgeführt und geprüft ist, kann nicht als betriebssicher gelten.
Wenn daher was passiert, fressen den Skipper jedenfalls die Hunde.

Der einzige Unterschied zum WoMo ist lediglich, dass ein WoMo an der Weiterfahrt gehindert werden kann, wenn es kein "Gasprüfungszertifikat" (Plakette) hat und dass bereits der Umstand, keine Überprüfung nachweisen zu können, zu Bußgeld führt.
Nun gut, es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass der (Bundes-)Gesetzgeber beim KFZ daran gedacht hat, bei den (für den Bootskram idR zuständigen) Landes-Gesetzgebern man aber meint, mit dieser allgemeinen Bestimmung über die Pflichten des Skippers das Auslangen zu finden (manche Länder gehen da ohnedies tiefer ins Detail).

Und wie man aus der Judikatur nachvollziehen kann, reicht das ja: Wenn die Anlage nicht überprüft war und was passiert, ist man fällig.
Dass hier im Booteforum das Fehlen einer expliziten Verpflichtung gleichgestzt wird mit "man muss Gasanlagen auf Booten nicht überprüfen lassen", hat mehr mit einzelnen Usern zu tun und weniger mit der herrschenden Rechtslage.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #24  
Alt 08.01.2016, 17:50
Benutzerbild von Tulpe
Tulpe Tulpe ist offline
Captain
 
Registriert seit: 16.01.2012
Ort: HRO
Beiträge: 706
340 Danke in 235 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
...
Bei WoMo/WoWa ist es Gesetz, alle 2 Jahre prüfen zu lassen, ...
WoMo - ja
WoWa - nein.
Im Gesetz steht Kraftfahrzeuge - der WoWa ist kein Kfz.
Zeltplatzordnung greift da nur über das "Hausrecht".

PS: ich lasse meinen WoWa trotzdem regelmäßig prüfen - man schläft doch (etwas) ruhiger.
__________________
MfG

Bernd
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 08.01.2016, 21:19
Benutzerbild von Flieger
Flieger Flieger ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.06.2004
Ort: Saarbrücken
Beiträge: 2.334
Boot: Doriff 666
Rufzeichen oder MMSI: PRINCESS II
2.032 Danke in 1.011 Beiträgen
Flieger eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Tulpe Beitrag anzeigen
WoMo - ja
WoWa - nein.
Im Gesetz steht Kraftfahrzeuge - der WoWa ist kein Kfz.
Zeltplatzordnung greift da nur über das "Hausrecht".

PS: ich lasse meinen WoWa trotzdem regelmäßig prüfen - man schläft doch (etwas) ruhiger.
was sollen immer diese Haarspaltereien?

auf den mir bekannten Campingplätzen lässt du nach 2 Jahren deinen WoWa prüfen oder du räumst den Platz
und ich bin überzeugt, dass dies in über 90% der Plätze in D gilt

wenn der Platzbetreiber sagt, alle 2 Jahre ist zu prüfen, dann ist seine Anordnung Gestz, auch wenn es nicht durch die Sesselpupser in Berlin verabschiedet wurde

oder muss es erst wieder so weit kommen wie vor zig Jahren in Spanien wo ein ganzer Campingplatz abgefackelt ist, durch explodierende Gasflaschen begünstigt
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 27 von 27



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:08 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.