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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.05.2006, 21:12
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Cranchi 50 HT
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Standard Braucht man die CE-Zertifizierung unbedingt?

Möchte mir ein USA-Importboot Bj2000 kaufen, derr Importeur aber hat auf diesem Boot keine CE-Zertifizierung machen lassen.
Benötige ich als Privatmann, der das Boot hier auf dem Main-Donau-Kanal und Kroatien fahren möchte diese CE-Zertifizierung?
Bekomme ich das Boot vom WSA, oder ADAC zugelassen?In den schon vorhandenen Beiträgen bin ich nicht ganz schlau geworden, ob ich CE jetzt unbedingt brauche oder nicht?

Jörg
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  #2  
Alt 09.05.2006, 21:25
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Hallo Jörg
Laut WSA unbedingt
Lasse gerade Beiboot zu,muß CE Nr.nachliefern.
Servus Willi
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  #3  
Alt 10.05.2006, 08:55
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Cranchi 50 HT
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Ich hatte mal gehört, die CE-Nummer wäre nur dann notwendig, wenn das Boot verchartert wird, bzw. für Bodenseezulassung, oder hat sich das geändert?

Hat jemand Erfahrungen wie kompliziert eine nachträgliche CE-Zertifizierung ist?
Bzw. was kostet das?
Das gleiche Bootsmodell gibt es ja vom deutschen Händler mit CE, kann da evtl. die CE-Nummer übernommen werden, oder ist dann eine Einzelabnahme erforderlich?

Jörg
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  #4  
Alt 10.05.2006, 09:21
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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imho hätte er dir das Boot gar nicht ohne CE verkaufen dürfen.

Ob ein Privatman ein privat importiertes Boot in der Eu ohne CE Zertifikat in den Verkehr bringen darf, ist wohl immer noch umstritten.

Bei deinem Problem würde ich mir jemanden mit einem baugleichen Boot suchen der bereit ist die sein Zertifikat aus dem Handbuch zu kopieren.
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Gruß Olli
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  #5  
Alt 10.05.2006, 09:22
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Jörg,
les mal hier

http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...t=vorschriften

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #6  
Alt 10.05.2006, 14:39
zwazl zwazl ist offline
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Hab letztes Jahr ein Boot (Bj 2002) aus den USA mitgebracht, nach CE hat mich noch kein Mensch gefragt, weder der Zoll, nach das WSA.
War damit in Italien und Kroatien, da hat mich auch keiner danach gefragt.
__________________
-zwazl
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  #7  
Alt 10.05.2006, 14:43
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
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Wahrscheinlich fragt die Versicherung auch erst, bevor sie den Scheck ausstellt. Dann kann aber schnell Schluss sein mit der Kasko.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #8  
Alt 10.05.2006, 15:20
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Wie schon richtig geschrieben, benötigt man das CE-Kennzeichen auuschließlich dann, wenn man ein Boot "in den Verkehr bringen" möchte. Und das hat nun nichts, aber auch rein gar nichts mit dem Verkehr auf dem Wasser zu tun, sondern mit dem "Warenverkehr" in die und innerhalb der EU. Also gewerbsmäßiger Handel ist gemeint. Weder die Versicherung noch das WSA haben irgendeine Rechtsgrundlage, um nach einer CE-Kennzeichnung zu fragen.
Also alles Unfug.

Grüße

Matthias.
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  #9  
Alt 10.05.2006, 22:00
hammermeister hammermeister ist offline
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[quote="Segelmatt"]Wie schon richtig geschrieben, benötigt man das CE-Kennzeichen auuschließlich dann, wenn man ein Boot "in den Verkehr bringen" möchte. Und das hat nun nichts, aber auch rein gar nichts mit dem Verkehr auf dem Wasser zu tun, sondern mit dem "Warenverkehr" in die und innerhalb der EU. Also gewerbsmäßiger Handel ist gemeint. Weder die Versicherung noch das WSA haben irgendeine Rechtsgrundlage, um nach einer CE-Kennzeichnung zu fragen.
Also alles Unfug.

Grüße

Matthias.

Ich liebe diese sachkundigen Hinweise

Mehr Informationen zu diesem Thema:

http://www.bwvs.de/index.php?id=1003

Best regards
Michael Hammermeister
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  #10  
Alt 11.05.2006, 07:28
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hilgoli hilgoli ist offline
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Hallo Michael,

beim privaten Import gibt es durchaus verschiedene Rechtsauslegungen.

Das "euer" Verband das aus der Perspektive der Händler und Hersteller sieht ist verständlich.

Ich bin sowieso der Meinung das sich der Import fast nie lohnt, wenn man alle Kosten, die Risiken, den Umbau der E Anlage etc , fehlende Gewährleistung etc berücksichtigt.

Die Leute lassen sich gerne von den reinen verkaufspreisen in den Onlinebörsen blenden. Bis das Boot am Liegeplatz liegt kommt halt noch einiges dazu. Und wenn dann stattt einem Motor nur ein großes Loch im motorraum ist , hilft einem auch niemand

ps.: Ist mein Polster fertig ?
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Gruß Olli
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  #11  
Alt 11.05.2006, 07:44
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le loup le loup ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli
Hallo Michael,

beim privaten Import gibt es durchaus verschiedene Rechtsauslegungen.

Das "euer" Verband das aus der Perspektive der Händler und Hersteller sieht ist verständlich.
und nun sind wir endlich wieder bei der ausgangsfrage
Zitat:
Möchte mir ein USA-Importboot Bj2000 kaufen, derr Importeur aber hat auf diesem Boot keine CE-Zertifizierung machen lassen.
noch unklar ist
wurde das boot privat importiert?
oder
handelt es sich um einen gewerblichen importeur?

le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen

.
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  #12  
Alt 11.05.2006, 08:04
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Sachkundig? Na ja... dem Bundesverband der Wassersportwirtschaft ist natürlich unbenommen, kräftig Lobbyarbeit zu betreiben. und das Werfen von Nebelkerzen ist dabei sicher ein probates Mittel, macht der DSV mit sienen Führerscheinen ja auch. ABER: der Bezug auf die Binnenschiffahrtsordung zieht nicht, denn es gilt hier:

(1) Unbeschadet des § 4 darf mit einem Sportfahrzeug im Sinne des § 1 Abs. 2 und 4 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten vom 18. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1936), das nach dem 15. Juni 1998 erstmals auf den Markt der Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelangt, am Verkehr nur teilgenommen werden, wenn es mit der CE-Kennzeichnung im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 der vorgenannten Verordnung versehen ist. Auf-den-Markt-Gelangen im Sinne des Satzes 1 ist das Inverkehrbringen im Sinne des § 2 Abs. 8 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2).

Hört sich gut an, scheint eindeutig zu sein. ABER es folgt:

(2) Für die Erteilung einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 und deren Verlängerung erstrecken sich die erste Untersuchung und die Nachuntersuchungen bei Fahrzeugen mit CE-Kennzeichnung nur auf folgende Bestimmungen der Rheinschiffsuntersuchungsordnung: § 7.01 Nr. 2, §§ 7.02, 7.03 Nr. 1, § 8.01 Nr. 2, § 8.02 Nr. 1, § 8.03 Nr. 3, § 8.05 Nr. 5, § 8.06 Nr. 2, §§ 8.08, 10.01 Nr. 2, 3, 6, 14, § 10.02 Nr. 1 Buchstabe b, c Nr. 2 Buchstabe a, e bis h, § 10.03 Nr. 1 Buchstabe b, d, Nr. 2 bis 4, § 10.05, Kapitel 13 sowie § 6.08, falls ein Wendeanzeiger vorhanden ist, und § 7.13, falls ein Radar-Einmannsteuerstand vorhanden ist. Soweit es sich um Fahrzeuge nach § 2 Nr. 9 handelt, bedürfen sie keiner Untersuchung.

Und was sind wohl Fahrzeuge nach § 2 Nr. 9? Richtig: Sportboote mit einer Tragfähigkeit (!) von weniger als 15t.

Grüße

Matthias.

EDIT: außerdem gilt die EU-Sportbootrichtlinie eben ausdrücklich auf Boote, die "in Verkehr gebracht" werden. Die Binnenschiffrichtlinie wiederum bezieht sich auf die EU-Sportbootrichtlinie. Also bezieht sich auch die Information des BWVS nur auf solche Boote.
Alles nicht ganz einfach, aber am Ende des Tages doch logisch: hätte der BWVS recht, gäbe es (fast) keinen Gebrauchtboothandel mehr, und Glumpo müßte Balu in einen Akrylglasblock eingiessen. Und wir Miss Sophie ebenfalls.
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  #13  
Alt 11.05.2006, 09:55
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7.4MAG 7.4MAG ist offline
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(1) Unbeschadet des § 4 darf mit einem Sportfahrzeug im Sinne des § 1 Abs. 2 und 4 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten vom 18. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1936), das nach dem 15. Juni 1998 erstmals auf den Markt der Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelangt, am Verkehr nur teilgenommen werden, wenn es mit der CE-Kennzeichnung im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 der vorgenannten Verordnung versehen ist. Auf-den-Markt-Gelangen im Sinne des Satzes 1 ist das Inverkehrbringen im Sinne des § 2 Abs. 8 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2).


hallo

das bedeutet doch wenn ich es richtig verstehe das die CE erst für boote ab bj 98 zutrift und das alles was vorher schon auf dem markt bzw im verkehr ist und war egal ob usa oder bei uns keine CE braucht

bitte korregiert mich wenn ich das falsch sehe
__________________

Speed changes you
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Ronny
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  #14  
Alt 11.05.2006, 10:38
hammermeister hammermeister ist offline
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Ich gebe auf !

Seid dem 01. Januar 2006 gibt es neue Richtlinien.

Die unverbesserlichen können ja weiter importieren was sie wollen.
Der große Unbterschied für die es immer noch nicht kappiert haben:

In den Verkehrbringen und das Benutzen ist ein himmelweiter Unterschied.
Die Versicherer werden sich freuen, wenn sie das erstemal das Scheckheft zücken und glech wieder wegpacken, wenn das Boot nicht konform ist.

Im übrigen verlangt der DMYV und der ADAC für den IBS jetzt ebenfalls die Konformitätsbescheinigung für die Zulassung.

DAS GANZE GILT NATÜRLICH NUR FÜR BOOTE VON VOR 1998 !!

Best regards
Michael Hammermeister

PS: Polster fertig
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  #15  
Alt 11.05.2006, 10:46
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von hammermeister
DAS GANZE GILT NATÜRLICH NUR FÜR BOOTE VON VOR 1998 !!
Ähhh, soll ich jetzt für meinen 1975 Kutter made in Germany ne CE Zertifizierung nachholen?
Bernd
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Bernd
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  #16  
Alt 11.05.2006, 11:05
hammermeister hammermeister ist offline
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Sorry, meinte natürlich nach 1998
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  #17  
Alt 11.05.2006, 11:09
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von 7.4MAG

(...) das bedeutet doch wenn ich es richtig verstehe das die CE erst für boote ab bj 98 zutrift und das alles was vorher schon auf dem markt bzw im verkehr ist und war egal ob usa oder bei uns keine CE braucht
Also das siehst Du in der Tat falsch, denn wenn das Boot in den USA war, war es ja nicht im EU-Raum in den Verkehr gebracht. Also egal wie alt die Schüssel aus den USA ist, wenn sie hier erstmalig in Verkehr gebracht wird, muß sie zertifiziert werden.
Aber wie gesagt, ein Gebrauchtboot von privat gekauft heißt nicht "in Verkehr bringen", und da gibt es auch keine neuen Vorschriften.

Zitat:
Zitat von Bernd
Ähhh, soll ich jetzt für meinen 1975 Kutter made in Germany ne CE Zertifizierung nachholen?
Bernd
Näääh, denn Dein Kutter ist ja wohl nicht erstmalig in Verkehr gebracht worden, den hast Du ja schon seit 1975 im EU-Raum. Nur wenn Du den gewerblich verkaufst, wirds interessant.

Grüße

Matthias.
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  #18  
Alt 11.05.2006, 11:42
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Ich geh mal davon aus, das dieser Händler den Import als privat deklariert,bzw. als Privatverkauf.
Das Problem sehe ich aber dann wenn ich später das Boot weiterverkaufen möchte, bzw. an einen Händler bei Neukauf Inzahlunggeben möchte, der hätte dann ein Problem mit Weiterverkauf.
Der Sparfaktor beim Kauf jetz wäre schon enorm, ca. 8000 bis 10000€ Preisdifferenz gegenüber einem vergleichbaren Boot aus Deutschland.
Die Umrüstung von 110V auf 230V ist nicht das große Problem, ebenfalls nicht die BSH Beleuchtung.

Aber die fehlende CE-Zertifizierung in hinblick auf den Wiederverkauf sehe ich als Problem.

Jörg
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  #19  
Alt 11.05.2006, 11:45
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Zitat:
Zitat von Bernd
Zitat:
Zitat von hammermeister
DAS GANZE GILT NATÜRLICH NUR FÜR BOOTE VON VOR 1998 !!
Ähhh, soll ich jetzt für meinen 1975 Kutter made in Germany ne CE Zertifizierung nachholen?
Bernd
NEIN ! Kauf die lieber mal ein neues Boot !!!
duckundwech


Kanzler
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  #20  
Alt 11.05.2006, 21:34
Benutzerbild von Bayliner 1802
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Zitat:
Zitat von hammermeister
Sorry, meinte natürlich nach 1998
bei meinem boot war das wohl noch freiwillig.

meine bayliner ist aus 99 und laut originalrechnung vom vorbesitzer hat ce zusätzlich 350 dm gekostet.

wenn der vorbesitzer das nicht geordert hätte währe das nun ein problem beim verkauf??

gruß dirk
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  #21  
Alt 12.05.2006, 07:14
hammermeister hammermeister ist offline
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Die Werften berechnen die Kosten der CE an die Händler oder Importeure weiter (das gilt für alle US-Werften) Heute werden diese Kosten direkt einkalkuliert, am Anfang war es fast üblich einen separaten Posten daraus zu machen. Zum Beispiel kostet die CE bei einem 20 Fuß Daycruiser ungefähr 400 - 500 US$ bei einem 25 Fuß Cruiser ca. 1000 - 1200 US$
(Werftpreis an Händler) zuzüglich natürlich Händlermarge, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Teilweise berechnen die Werften seit dem 01.01.06 noch einen Aufschlag für die Motoren (CE-Zertifikat) von ca. 300,-- US$.

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Michael Hammermeister
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  #22  
Alt 12.05.2006, 08:00
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd
Zitat:
Zitat von hammermeister
DAS GANZE GILT NATÜRLICH NUR FÜR BOOTE VON VOR 1998 !!
Ähhh, soll ich jetzt für meinen 1975 Kutter made in Germany ne CE Zertifizierung nachholen?
hammermeister meinte sicher, dass das erst für Boote ab 1998 gilt.

Einen Aspekt sollte man bei fehlendem CE-Kennzeichen auch nicht ver-
gessen, nämlichen den geringeren Wiederverkaufswert. Ein Boot ohne
dieses Siegel kann dann leicht zum schlecht- bis unverkäuflichen Laden-
hüter werden.

Belem
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  #23  
Alt 12.05.2006, 13:53
Fomi Fomi ist offline
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Also, hab mal das Thema überflogen...

Mir persönlich ist es sch... egal ob mein Boot ne CE Nummer hat...

Weil, - das WSA will davon nichts wissen

- die WSP ebenso nicht

- beim Verkauf von nem Boot hat mich darauf noch nie einer

angesprochen

- die Versicherung hat auch nicht danach gefragt...

Wie schon gesagt wurde, denk ich mal, dass es bei ausschliesslich privat genutzten Sportbooten keine Rolle spielt ob dies ein CE Zeichen hat oder nich...

Gruß Thomas

PS: rufe aber Montag mal meine Versicherung an und frage die ob ich versichert bin, hab nämlich glaub ich auch kein CE Zeichen
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  #24  
Alt 12.05.2006, 15:11
Benutzerbild von Rot-Runner
Rot-Runner Rot-Runner ist offline
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1.086 Danke in 326 Beiträgen
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mein boot ist eine ausbauschale von einem hersteller, von dem ich noch nie was gehört habe. CE hab ich natürlich nicht und der rumpf wurde im jahr 2000 hergestellt, so steht bei mir auch baujahr 2000 in den papieren.
als ich ende 2000 das boot kaufte, hatte ich von CE noch nie was gehört und bisher wollte auch niemand was davon wissen - auch 2002 nach einem schaden nicht.
theoretisch dürfte ich also mit dem teil gar nicht mehr rumfahren oder muß erwarten, das bei einem schaden die versicherung nicht zahlt?!?

das CE-thema ist sowas von nervig irgendwie - weils einfach nicht durchschaubar ist.

wie mit dem WSA auf dem oberrhein bezüglich franz. gewässer - jeder sagt mir, das gilt nicht, jetzt hab ich beim WSA ein französisches dokument bekommen, wo drin steht, das alle deutschen dokumente in frankreich anerkannt werden....
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  #25  
Alt 12.05.2006, 21:50
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Hallo
Komisch WSA Regensburg hat mir heute nochmal mitgeteilt,auf meinen Hinweis sie bräuchten keine CE von mir laut allwissenden Bootseignern.
Ab 20.01.06 neue Verordnung im Bundesgesetzblatt 1 S.220 usw.
Ohne Konformitätserklärung die die CE Nr. enthält geht bei ihnen devinitiv
nichts. Habe nachmittags meine verschlampte Kon. vom Verkäufer erhalten,liegt in einem Briefkasten und freue mich auf meine Zulassung ohne Sorgen und Besserwisserei. In Frankreich fahren wir schon Jahre lang mit WSA Zulassungen ohne Probleme. Nur im Küstenbereich war
Flaggenzertifikat erforderlich,seit neustem nicht mehr. Möchte noch hinzufügen CE Nr. Bj. abhängig wie schon mehrmals beschrieben.
Servus Willi
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