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  #41  
Alt 16.05.2006, 20:57
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
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Zitat:
Na ja, besoffen als Fußgänger auffällig, FS weg, darf er dann noch zu Fuß gehen?
Wer ist noch nicht besoffen auffällig geworden?

M.f.G
Fraenkyboy
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  #42  
Alt 16.05.2006, 20:58
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Ist das dein ernst?Also ich noch nicht,sorry!
__________________
Gruß,Matze
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  #43  
Alt 16.05.2006, 21:02
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Don P Don P ist offline
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Zitat:
Zitat von Fletcher-Matze
Ist das dein ernst?Also ich noch nicht,sorry!
Dafür aber nüchtern.
Das ist noch viel schlimmer.
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #44  
Alt 16.05.2006, 21:04
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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So gehört sich dat!
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Gruß,Matze
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  #45  
Alt 16.05.2006, 21:10
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
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Zitat:
Dafür aber nüchtern.
Das ist noch viel schlimmer.
Was hat der MATZE denn angestellt, hast Du ihn nach einer durchzechten Nacht nüchtern vorgefunden

Best regards
Fraenkyboy
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  #46  
Alt 16.05.2006, 21:13
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Zitat:
Zitat von Fraenkyboy
Zitat:
Dafür aber nüchtern.
Das ist noch viel schlimmer.
Was hat der MATZE denn angestellt, hast Du ihn nach einer durchzechten Nacht nüchtern vorgefunden

Best regards
Fraenkyboy
Da ich mich an die Forumsregeln halte,weiteres nur im Chat oder
Flachwasser.
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #47  
Alt 16.05.2006, 21:16
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Sicher das!Na da bin ich mal gespannt,lass hören großer Mann.
__________________
Gruß,Matze
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  #48  
Alt 16.05.2006, 21:18
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Fletcher-Matze
Sicher das!Na da bin ich mal gespannt,lass hören großer Mann.
So genug Scherze gemacht,
jetzt wieder zum Thema zurück

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #49  
Alt 16.05.2006, 21:21
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Bin aber grad so neugierig geworden.Was ist damit nun gemeint?Gerne per PN!
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Gruß,Matze
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  #50  
Alt 16.05.2006, 21:53
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
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Also von meiner Seite aus ist alles beantwortet und ich danke Euch. Da ich eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, werde ich morgen mal auf dem Rhein ein bisschen rumschippern und der Wasserschutzpolizei und der Berufsschiffahrt gegenüber in meiner Pseudozwangsjacke winke winke machen. Sollte jemand in Not geraten = keine Panik, der Aua Fraenkboy rettet Euch bis zum Ufer, dannach kann ich allenfalls erste Hilfe Maßnahmen ergreifen, ansonsten muss ich jegliche Hilfe ablehnen, da ich Euch nicht mit dem Auto zum Krankenhaus fahren darf "Gefahr für die Allgemeinheit". Mit dem Mofa darf ich auch niemanden retten weil ich die zulässige Tragfähigkeit überschreiten würde

Best regards
Fraenkyboy
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  #51  
Alt 16.05.2006, 22:25
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le loup le loup ist offline
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le loup eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Na ja, besoffen als Fußgänger auffällig, FS weg, darf er dann noch zu Fuß gehen?


gesetzes-initiative:
fuss einbetonieren, im wiederholungsfall fuss abgeben

le loup
__________________
www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen

.
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  #52  
Alt 16.05.2006, 22:55
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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So die Forenregeln sind eben geklärt worden Warum nicht gleich so? Mag diese Andeutungen eben nicht.Kann man zu schnell falsch verstehen.
__________________
Gruß,Matze
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  #53  
Alt 16.05.2006, 23:05
Benutzerbild von PS-skipper
PS-skipper PS-skipper ist offline
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Boot: Leider kein Boot mehr.
526 Danke in 254 Beiträgen
Standard ....

Zitat:
Zitat von cooky-Creuw
Warum 4 mal???
Keine Ahnung - einmal genügt
Am Thema bleib ich dran
__________________
Es grüßt Dich / Euch der PETER.
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  #54  
Alt 17.05.2006, 19:21
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
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Moin
Gerade mit einem Kollegen von der WSP gesprochen.

Bootsführerschein ist nicht zwingend mit weg!!

Es sind alle Scheine weg, wenn einer aufgrund eines Straftatbestandes eingezogen wird oder aufgrund Ungeeignetkeit ein Fahrzeug zu führen
( z.B. Einzug, wegen Punkten)

Grob gesagt, wenn zur Wiedererlangung die MPU notwendig wird.

Die Chancen wei eingezogenem AutoFS den Boots FS noch zu haben sind aber relativ hoch, da nicht unbedingt beim Einzug nach dem BootsFS gefragt wird (Nicht erwischen lassen, sonst Ärger). Umgekehrt ist das Auto eher mit weg.
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
http://maxi-mini-sail.de/
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  #55  
Alt 17.05.2006, 21:00
PeterD PeterD ist offline
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Hallo fraenkyboy,


wenn Du das mit mir machen würdest

"...dannach kann ich allenfalls erste Hilfe Maßnahmen ergreifen, ansonsten muss ich jegliche Hilfe ablehnen, da ich Euch nicht mit dem Auto zum Krankenhaus fahren darf "Gefahr für die Allgemeinheit". "

hättest Du ein großes Problem, denn, wäre ich in Lebensgefahr, dann würde der § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) greifen. Da spielt auch die Tragfähigkeit von Mofa's keine Rolle.

Denn es gibt im StGB auch den Paragraphen:

§ 34
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Fraenkyboy das Leben ist und bleibt kompliziert

Ich wünsche Dir, dass Du nie in die Verlegenheit kommst darauf zurückgreifen zu müssen.

Gruß

Peter


_______________________________________
Immer eine Handbreit Asphalt unter dem Reifen
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  #56  
Alt 19.05.2006, 02:06
almdudi almdudi ist offline
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Zitat:
Zitat von F. Rink
Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
[Fred,
verrate uns, was er dann ist

ein neuriger UWE
Ein amtlicher Befähigungsnachweis.
Amtliche Befähigungsnachweise sind SKS, SSS und SHS (für den Herrn ohne Abkürzungskenntnisse: Sportküstenschifferschein, Sportseeschifferschein, Sporthochseeschifferschein).
Die beiden Sportbootführerscheine sind definitiv Führerscheine, die bedauerlicherweise nichts (oder wenig) über die Fähigkeiten aussagen, nur etwas über die Berechtigung, ein motorisiertes Wasserfahrzeug (ab 5 PS) zu führen.
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  #57  
Alt 19.05.2006, 04:09
Benutzerbild von Wilfried2
Wilfried2 Wilfried2 ist offline
Lieutenant
 
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Ort: Lastrup/Wilhelmshaven
Beiträge: 158
Boot: Meerencruiser
Rufzeichen oder MMSI: DH 6362
10.704 Danke in 979 Beiträgen
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Willkommen im

1.

Wilfried
__________________
Wilfried
Ich mag keine Knoten
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  #58  
Alt 19.05.2006, 15:54
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von almdudi
Amtliche Befähigungsnachweise sind SKS, SSS und SHS (für den Herrn ohne Abkürzungskenntnisse: Sportküstenschifferschein, Sportseeschifferschein, Sporthochseeschifferschein).
Die beiden Sportbootführerscheine sind definitiv Führerscheine, die bedauerlicherweise nichts (oder wenig) über die Fähigkeiten aussagen, nur etwas über die Berechtigung, ein motorisiertes Wasserfahrzeug (ab 5 PS) zu führen.
Auch von mir ein herzliches Willkommen hier im

Deinen Begrifflichkeiten kann ich jedoch nicht ganz folgen: Ich hielt bislang
einen Führerschein für das Paradebeispiel eines Befähigungsnachweises,
und zumindest Wikipedia sieht das genauso.

Belem
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  #59  
Alt 19.05.2006, 20:04
almdudi almdudi ist offline
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Na ja, sollte vielleicht auch sein, daß man mit dem Führerschein eine Fähigkeit nachweist... aber ehrlich: zehn Minuten Prüfung auf einem kleinen Bootchen auf dem Rhein (so läuft das im Binnenland) sollen wirklich zeigen, daß man befähigt ist, eine große Yacht irgendwo auf dem Meer sicher zu führen?
Im Sportbootbereich werden die drei "höheren" Scheine jedenfalls als Befähigungsnachweise bezeichnet - im Gegensatz zum Führerschein - weil sie eben keine notwendige Erlaubnis zum Führen eines Bootes sind. So habe ich das jedenfalls bisher immer gehört und gelesen. Ist aber müssig, darüber zu diskutieren, nur weil ich da ein altes Posting aufgegriffen habe.
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  #60  
Alt 19.05.2006, 20:31
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von almdudi
Na ja, sollte vielleicht auch sein, daß man mit dem Führerschein eine Fähigkeit nachweist... aber ehrlich: zehn Minuten Prüfung auf einem kleinen Bootchen auf dem Rhein (so läuft das im Binnenland) sollen wirklich zeigen, daß man befähigt ist, eine große Yacht irgendwo auf dem Meer sicher zu führen?
Nein, das zeigt man damit natürlich nicht. Nach meiner Meinung geht es
beim SBF See nur darum, einen Anfang zu ermöglichen: Man lernt einige
Verkehrsregeln, erkennt, was eine Kurslinie auf der Karte ist, und bewegt
einigermaßen kontrolliert ein Boot, sei es auch nur für wenige Minuten.
Das ist deutlich mehr als nichts.

Wesentlich mehr lässt sich, auch im internationalen Vergleich, kaum durch-
setzen. Viele Länder, etwa die Niederlande, verzichten bei normalen Motor-
und Segelbooten ganz auf einen Befähigungsnachweis. Man kann trefflich
darüber streiten.

Belem
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