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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Re: Autoführerschein weg, darf ich Boot (SBF) fahren?
Zitat:
Wenn es anders wäre, müsstes du entsprechende amtliche Anweisung bekommen. Lass´dich nicht in die Irre führen! Du bekämst die Mitteilung deine SBF für einen Zeitraum abzuliefern! |
#27
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3000Euro?Wie war das denn möglich?
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Gruß,Matze |
#28
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@ Fraenkyboy
Bittere Pille......kann man eigentlich nur in Deutschland verabreicht bekommen.......? |
#29
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Fraenkyboy,
Hat das evtl. hiermit was zu tun http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...hlight=#427283 oder möchtest du hier unser "Rechtswissen" testen oder hast du im Moment die A...karte gezogen gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#30
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Zitat:
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#31
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Alkohol am Steuer(Ruder) müsste viel härter bestraft werden
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Gruß,Matze |
#32
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Zitat:
Versuchen kann man es ja mal, Sachverständige die auf der schwarzen Liste stehen gibt es genug!!!!! So ich darf mit dem Fahrrad fahren, ich darf Mofa fahren, ich darf Boot fahren, was will ich mehr...Inzwischen will ich gar kein Auto mehr haben. Die Teenys drehen sich um, unter dem Helm sieht mich ja keiner . Ich spare Kohle ohne Ende, sonst tanke ich 100 Euro in der Woche, und jetzt "Cash in de Täsch". Ich tue endlich was für meine Gesundheit = fahrradfahren . Habe langsam Angst wenn ich den Führerschein bekomme dann ist mein Spaß dahin und ich verfalle in den alltäglichen Trott.... Best regards Fraenkyboy |
#33
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Zitat:
Auch als Fußgänger können dir Punkte in Flensburg eingetragen werden, obwohl du nie einen Führerschein besessen hast. Mit dem Rad als Führerscheininhaber betrunken zu fahren, geht auch. Da liegen beim Radfahrer die Grenzen etwas höher, wenn überhaupt. Zurück zum Thema: Wird dir der Führerschein für´s KFZ abgenommen, darf man weiter i.d.R. bootfahren. Umgekehrt wird´s oftmals schwieriger. Wird dir der Bootslappen abgenommen, wegen Suff, wird i.d.R. auch nach der Fahrerlaubnis für KFZ gefragt und oftmals eingezogen. |
#34
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Zitat:
und dein dunkelblauer Porsche 911 Cabrio Carrera Turbolook / S, bleibt solange auch ohne Schaden oder hast du ihn nicht mehr Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#35
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Zitat:
M.f.G Fraenkyboy |
#36
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Das sind mir ja gesetze Ins auto besoffen...Lappen weg,egal!kann ja noch bootfahren Für mich unverständlich und absoluter Schwachsinn.Gesetze....
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Gruß,Matze |
#37
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Zitat:
Best regards Frank |
#38
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Na ja, besoffen als Fußgänger auffällig, FS weg, darf er dann noch zu Fuß gehen?
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#39
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Zitat:
Prüfungsausschüsse für die Sportbootführerscheine kennt, weiß, dass das überhaupt nicht möglich ist. Bevor ich aber viel erzähle, hier kurz der entscheidende Auszuge aus den Durchführungsrichtlinien für den Sportbootführerschein-See (Stand September 2005): [Dem Antrag sind beizufügen]: 3. die Photokopie eines gültigen amtlichen Kraftfahrzeug-Führerscheins im Sinne der Bestimmungen des § 1 Abs. 2 und des § 2 StVG sowie der StVZO (Führerschein für Landfahrzeuge mit Maschinenantrieb, die nicht an Bahngleise gebunden sind), wenn spätestens bei der Prüfung der Kfz- Führerschein vorgelegt wird, andemfalls eine beglaubigte Fotokopie (nicht älter als 6 Monate); oder auf Verlangen des Prüfungsausschusses ein Führungszeugnis nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG). Bei persönlicher Abgabe des Antrags genügt die Vorlage eines gültigen amtlichen Kraftfahrzeug-Führerscheins. Sie ist auf der Kopie oder dem Antrag zu vermerken. Bei Bewerbern unter 18 Jahren soll von der Vorlage eines Führungszeugnisses abgesehen werden. Bei anderen Bewerbern, die keinen amtlichen Kraftfahrzeugführerschein vorlegen können, ist ein Führungszeugnis für Behörden (Muster 0) nach §§ 31, 30 Abs. 5 BZRG zu verlangen; Mit anderen Worten: wer einen Führerschein hat, braucht kein Führungs- zeugnis. Das ist eine vorbildlich einfache und unbürokratische Regelung. Belem |
#40
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Aber wirklich,danke. Am Steuer besoffen,alle Lappen wech!Das wärs...
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Gruß,Matze |
#41
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Zitat:
M.f.G Fraenkyboy |
#42
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Ist das dein ernst?Also ich noch nicht,sorry!
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Gruß,Matze |
#43
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Zitat:
Das ist noch viel schlimmer.
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#44
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So gehört sich dat!
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Gruß,Matze |
#45
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Zitat:
Best regards Fraenkyboy |
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Zitat:
Flachwasser.
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#47
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Sicher das!Na da bin ich mal gespannt,lass hören großer Mann.
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Gruß,Matze |
#48
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Zitat:
jetzt wieder zum Thema zurück Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#49
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Bin aber grad so neugierig geworden.Was ist damit nun gemeint?Gerne per PN!
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Gruß,Matze |
#50
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Also von meiner Seite aus ist alles beantwortet und ich danke Euch. Da ich eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, werde ich morgen mal auf dem Rhein ein bisschen rumschippern und der Wasserschutzpolizei und der Berufsschiffahrt gegenüber in meiner Pseudozwangsjacke winke winke machen. Sollte jemand in Not geraten = keine Panik, der Aua Fraenkboy rettet Euch bis zum Ufer, dannach kann ich allenfalls erste Hilfe Maßnahmen ergreifen, ansonsten muss ich jegliche Hilfe ablehnen, da ich Euch nicht mit dem Auto zum Krankenhaus fahren darf "Gefahr für die Allgemeinheit". Mit dem Mofa darf ich auch niemanden retten weil ich die zulässige Tragfähigkeit überschreiten würde
Best regards Fraenkyboy |
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