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  #51  
Alt 19.10.2015, 08:06
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Ich habe keinesfalls geschrieben, dass es sich um den gleichen Tatbestand handelt, sondern von "gleicher, zumindest ähnlicher Sache". Dass es Unterschiede gibt, ist
mir durchaus klar.
Dass Verbände solche Musterklagen über einzelne Mitglieder abwickeln, ist übrigens
gängige Praxis. Wenn der DMYV in unserer Sache tätig werden würde, wäre ich gerne bereit, mich als "Musterkläger" zur Verfügung zu stellen.

Natürlich wäre es fatal, wenn der Schuss nach hinten losgehen sollte und die Bagatellgebühren sogar noch angehoben würden. Vermutlich könnten sie aber nicht höher werden, als die tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten. Das wäre schlimm genug, brächte aber dem Staat immer noch keine wirklich relevante Einnahme.

Da fragt man sich doch, warum unsere Bürokratie so etwas nicht gleich lässt.

Bei anderen Sportarten (Bundesliga!) werden mit Millionen Stadionbauten subventioniert und später abermals Millionen für deren Absicherung bei Spielen ausgegeben (ich weiss, es gibt in mindestens einem Bundesland Bestrebungen, diese Kosten auf die Vereine abzuwälzen). Hat schon mal jemand etwas von staatlich subventionierten Marinas in Deutschland gehört?

Nochmals zusammengefasst:

Momentan werden mit einem unerhörten Aufwand Bagatellgebühren in der Nischen-Sportart "Wassersport" eingetrieben. Und alle schauen zu, machen nichts und zahlen oder klatschen hier sogar noch öffentlich Beifall, weil "die hohe Hand" so einen tollen Einfall hatte. Armes Deutschland!

Gruss


Gerd
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  #52  
Alt 19.10.2015, 16:27
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Morton Morton ist offline
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Muss nun auch noch meinen Senf dazu geben:
Die Amatuerfunker zahlen einen jährlichen Obulus von bummelig 20 EUR,
der meistens alle 3 - 4 Jahre erhoben wird.
So what, so lange ich nicht noch Wasserbenutzungsgebühr zahlen muss...
Außerdem, eine Gebühr ist eine Zweckgebundene Abgabe ( eine Steuer nicht ) ;
ich denke, das eine Klage keinen Erfolg hat.
Gruß,
Martin
__________________
Martin
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  #53  
Alt 19.10.2015, 16:33
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Ich habe keinesfalls geschrieben, dass es sich um den gleichen Tatbestand handelt, sondern von "gleicher, zumindest ähnlicher Sache". Dass es Unterschiede gibt, ist
mir durchaus klar.
Dass Verbände solche Musterklagen über einzelne Mitglieder abwickeln, ist übrigens
gängige Praxis. Wenn der DMYV in unserer Sache tätig werden würde, wäre ich gerne bereit, mich als "Musterkläger" zur Verfügung zu stellen.

Natürlich wäre es fatal, wenn der Schuss nach hinten losgehen sollte und die Bagatellgebühren sogar noch angehoben würden. Vermutlich könnten sie aber nicht höher werden, als die tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten. Das wäre schlimm genug, brächte aber dem Staat immer noch keine wirklich relevante Einnahme.

Da fragt man sich doch, warum unsere Bürokratie so etwas nicht gleich lässt.

Bei anderen Sportarten (Bundesliga!) werden mit Millionen Stadionbauten subventioniert und später abermals Millionen für deren Absicherung bei Spielen ausgegeben (ich weiss, es gibt in mindestens einem Bundesland Bestrebungen, diese Kosten auf die Vereine abzuwälzen). Hat schon mal jemand etwas von staatlich subventionierten Marinas in Deutschland gehört?

Nochmals zusammengefasst:

Momentan werden mit einem unerhörten Aufwand Bagatellgebühren in der Nischen-Sportart "Wassersport" eingetrieben. Und alle schauen zu, machen nichts und zahlen oder klatschen hier sogar noch öffentlich Beifall, weil "die hohe Hand" so einen tollen Einfall hatte. Armes Deutschland!

Gruss


Gerd
Warum der Staat jetzt jeden Cent braucht bedarf keiner Erklärung. Da rechnen sich selbst 17 €. Und so hoch ist der Verwaltungsaufwand heute ja nicht mehr. Wahrscheinlich wurden jetzt alle Daten der Funker in eine Datenbankübertragen, einer drückt aufs Knöpfchen und schon rattert der Drucker los. Eingetütet und frankiert wird automatisch.

Ansonsten gilt es bei sowas immer aufpassen ob man nicht nur 1 Monat Zeit hat zu widersprechen (Verwaltungsakt). Wenn man den Widerspruch einlegen will.


Gruß
Chris
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  #54  
Alt 19.10.2015, 18:47
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Morton Beitrag anzeigen
Muss nun auch noch meinen Senf dazu geben:
Die Amatuerfunker zahlen einen jährlichen Obulus von bummelig 20 EUR,
der meistens alle 3 - 4 Jahre erhoben wird.
So what, so lange ich nicht noch Wasserbenutzungsgebühr zahlen muss...
Außerdem, eine Gebühr ist eine Zweckgebundene Abgabe ( eine Steuer nicht ) ;
ich denke, das eine Klage keinen Erfolg hat.
Gruß,
Martin
Der große Unterschied ist, Seefunk dient der Sicherheit.

Anstatt es dem Wassersportler möglichst schmackhaft zu machen dieses wichtige Sicherheitsfeature zu nutzen, wird ein völlig überfrachteter Funkschein (mittlerweile sogar zwei für Binnen und See) verlangt und dann noch laufende, wenn auch nicht allzu hohe Kosten.
Je mehr Boote mit Funk ausgerüstet sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß jemand in der Nähe im Notfall schnell zu Hilfe kommen kann.
Bei z.B. Feuer an Bord kann unter Umständen jede Minute Leben retten.
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  #55  
Alt 19.10.2015, 19:15
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Hallo Funkfreunde,

Ich habe jetzt auch diesen Bescheid bekommen. Für 2011.
Irritierend finde ich neben der nachträglichen Festsetzung den Umstand daß mir für die Jahre 2006 bis 2010 nichts berechnet wurde.

Zuteilung hat in 2005 130,00€ gekostet.

Das wurde doch hier auch schon mal diskutiert.


Hat sich denn an den Rechtsgrundlagen dieser Nutzungsgebühr zwischendurch etwas geändert?
__________________
Beste Grüße - Hans

Ohne Moos nix los...

Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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  #56  
Alt 21.10.2015, 08:49
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Stingray77 Stingray77 ist offline
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Hallo Funkfreunde,

Ich habe jetzt auch diesen Bescheid bekommen. Für 2011.
Irritierend finde ich neben der nachträglichen Festsetzung den Umstand daß mir für die Jahre 2006 bis 2010 nichts berechnet wurde.

Zuteilung hat in 2005 130,00€ gekostet.

Das wurde doch hier auch schon mal diskutiert.


Hat sich denn an den Rechtsgrundlagen dieser Nutzungsgebühr zwischendurch etwas geändert?

Ich reihe mich mal hier ein Habe erst an einen Verwaltungsfehler gedacht, da es ja schon ein paar Jahre zurückliegt
__________________
Gruß, Michel

Crownline 250 CR
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  #57  
Alt 22.10.2015, 14:11
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powerboat3 powerboat3 ist offline
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Heute kam der Bescheid für 2011, Beiträge nach dem TKG = 13,10 €, Beiträge nach dem EMVG = 3,49 € ergibt 16,59 €

Also werden die Jahre vorher und bis jetzt doch sicherlich auch noch in einem Bescheid enden

Habe meine Frequenzzuteilungsurkunde seit 2005.
__________________
Schöne Grüße aus dem Westerwald

Bruno
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  #58  
Alt 22.10.2015, 18:28
krohmie krohmie ist offline
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Für die Jahre vorher kommt nix, da die Verjährungsfrist 4 Jahre beträgt.
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Mit freundlichem Gruß Krohmie
"There's no place I can't be
since I found Serenity.
You can't take the sky from me."
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  #59  
Alt 22.10.2015, 19:37
Hesti Hesti ist offline
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Heute auch 16,59 für 2011.

Gibt es schon Rückmeldung von den Juristen?
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  #60  
Alt 22.10.2015, 19:51
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Monreve Monreve ist offline
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Vor einigen Jahren musste ich auch schon mal rückwirkend für einige Jahre zahlen .... Und dann jetzt wieder einige Jahre nix mehr - da kommt bestimmt bald was.
__________________
die besten Grüße von Uschi
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  #61  
Alt 22.10.2015, 20:13
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Wenn der DMYV in unserer Sache tätig werden würde, wäre ich gerne bereit, mich als "Musterkläger" zur Verfügung zu stellen.
Und alle schauen zu, machen nichts ....
Genau, also doch wieder nur die anderen... oder wie darf man das verstehen? Das hat sich hier noch ganz anders angehört:
Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Dass eine Klage aussichtslos ist, würde ich so nicht unterschreiben ....Man soll sich nicht einschüchtern lassen! .... Mich ermuntert so etwas nur, genauso wie Wolf juristischen Rat einzuholen.
Bleibt noch Wolf. Hoffentlich kann er uns bald ein Aktenzeichen nennen
Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Klage oder nicht, das wird mir meine Anwältin bei einem Kaffee, den wir eh regelmässig zusammen trinken sagen.
... oder liege ich doch nicht so falsch
Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Ich versichere Dir, dass Deine Klage keinen Erfolg haben wird. Das Berufungsgericht, also das OVG, wird keine Revision zulassen oder spätestens das BVerwG wird die Klage wegen fehlender Erfolgsaussichten abweisen. Bis dahin hast Du eine Menge Zeit und noch mehr Geld investiert, mehr als Du in Deinem ganzen Leben an Frequenzgebühren sparen kannst.
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  #62  
Alt 22.10.2015, 20:30
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Bleibt noch Wolf. Hoffentlich kann er uns bald ein Aktenzeichen nennen

... oder liege ich doch nicht so falsch
Hab bisher keinen Bescheid bekommen ....
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  #63  
Alt 26.10.2015, 06:23
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Hab bisher keinen Bescheid bekommen ....
Wenn Du 2011 Funk hattest, kommt der noch, 16,59 €.
Die Festsetzungsverjährung beträgt 4 Jahre, kann für 2011 also noch bis 31.12.2015 erfolgen.

Für 2012 steht die Höhe dieser Gebühren noch nicht fest.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #64  
Alt 26.10.2015, 06:48
billi billi ist offline
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Ich habe am Samstag meinen Bescheid bekommen.

bei mir sind es in der Summe nur 11,xx € da ich das Funkgerät erst mit dem Kauf meines jetzigen Bootes angemeldet habe.
Das Funkgerät im alten Boot lief auf meine Ex-Frau.
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  #65  
Alt 26.10.2015, 09:27
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Hallo,

ich habe nun auch meine Rechnung für 2011 erhalten.

Da ich das Prozedere vom Fliegen her kenne, wo ja gerade diese Musterklage wegen der Höhe der Gebühren läuft, sehe ich jetzt keinen Grund, die Rechnung nicht zu bezahlen. Knapp 17,- für die Nutzung sehe ich als angemessen.

Gruß Axel
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  #66  
Alt 26.10.2015, 10:08
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Wenn man die Gebühr bis 31.12.2015 nicht bezahlen würde und bis dahin auch kein Mahnbescheid eingehen würde, dann wäre die Forderung trotz evtl. Mahnungen verjährt. Ob die wohl wegen so eines Betrages im Dezember einen Mahnbescheid in die Wege leiten würden ? -
Na ja, was soll´s. Lohnt sich ja nicht, das auszuprobieren.
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  #67  
Alt 27.10.2015, 16:40
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Kreiseltaucher Kreiseltaucher ist offline
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Ich hab heute den Bescheid für 2011 bekommen € 16,59
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Gruss - Peter

Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen


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  #68  
Alt 27.10.2015, 19:44
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Zitat:
Zitat von Gebhard Beitrag anzeigen
Wenn man die Gebühr bis 31.12.2015 nicht bezahlen würde und bis dahin auch kein Mahnbescheid eingehen würde, dann wäre die Forderung trotz evtl. Mahnungen verjährt. Ob die wohl wegen so eines Betrages im Dezember einen Mahnbescheid in die Wege leiten würden ? -
Na ja, was soll´s. Lohnt sich ja nicht, das auszuprobieren.
Das mit der Verjährung ist leider falsch.
Die Festsetzungsfrist von vier Jahren verjährt für 2011 am 31.12.2015.
Die Zahlungsverjährung beträgt fünf Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres der Festsetzung, endet also (wenn in 2015 festgesetzt) frühestens am 31.12.2020.

Gruß Lutz
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  #69  
Alt 27.10.2015, 21:40
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Zitat:
Zitat von Gebhard Beitrag anzeigen
Wenn man die Gebühr bis 31.12.2015 nicht bezahlen würde und bis dahin auch kein Mahnbescheid eingehen würde, dann wäre die Forderung trotz evtl. Mahnungen verjährt. Ob die wohl wegen so eines Betrages im Dezember einen Mahnbescheid in die Wege leiten würden ? -
Na ja, was soll´s. Lohnt sich ja nicht, das auszuprobieren.

Die Behörde braucht Dir keinen Mahnbescheid schicken - sie kann sofort vollstrecken! Der Vollziehungsbeamte der Stadt oder des Landkreises in dem Du zu Hause bist, klopft schneller an Deine Tür, als Du denkst. Das ist (leider) bei allen Forderungen der öffentlichen Hand so: Selbst wenn Du Widerspruch einlegst, musst Du trotzdem erst einmal brav zahlen...

Gruss


Gerd
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  #70  
Alt 28.10.2015, 10:27
Benutzerbild von hermann.l
hermann.l hermann.l ist offline
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Standard Gebühren zahlen ?

Moin.
Natürlich hat jeder das Recht die Gebühren zu zahlen.
Aber auch , sie nicht zu bezahlen.
Den Meinungsaustausch verbunden Mit der Meinungsänderung
des Zahlungsunwilligen macht dann ohnehin der Vollstrecker.
Übrigens , von den durchschnittlich 170 Betriebsstunden pro
Jahr , verbrauche ich innerhalb von 3 BStd. die gesamte Jahresgebühr
für UKW Funk. Bei vielen Speedbooten reicht schon eine halbe
Stunde. Macht dafür auch mehr Spaß als das Bezahlen von
(Abzock -) Funkgebühren . Also Widerspruch und Prozessieren.
Wir sind schließlich ein Rechts (mittel) Staat. Alternativ : UKW
abmelden. Alle Schleusen sind per Händy erreichbar und die
Bootskameraden auch. Dafür hat jeder doch ne Händyflat.
Wem das alles aus purer Bequemlichkeit, so wie bei mir , zu
unbequem ist , der bezahlt , so wie ich. Ich zähle mich da zu
den bequemen , vermutlich dann auch dummen Zeitgenossen,
die eine Knechtung und Ausbeutung durch die "hohe Hand"
willenlos über sich ergehen lassen. Das Land braucht auch
Dumme , denn mit den Intelligenten gibt's oft nur Mord und
Totschlag , und dann geht das Land unter.
Gruß Hermann

Noch ein Nachtrag: kann man nachlesen bei Gottfried Keller :
Die drei gerechten Kammmacher. Lesenswert.
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann

Geändert von hermann.l (28.10.2015 um 11:42 Uhr)
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  #71  
Alt 28.10.2015, 20:24
hugonline hugonline ist offline
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850 Danke in 303 Beiträgen
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Hallo
, wem die knapp 17 € zu viel sind, der soll doch einfach seine Funke abmelden und ausbauen - es besteht bei Sportbooten ja keine Funkepflicht !
Gruß
Hermann
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  #72  
Alt 28.10.2015, 20:39
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist offline
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Alle Schleusen sind per Händy erreichbar und die
Bootskameraden auch.
Gibt es eigentlich eine Vorschrift, wie groß die Handy-Nummer am Boot angeschrieben sein muß?
__________________
Gruß
Ewald
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  #73  
Alt 29.10.2015, 06:09
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
... Mir erscheint eine laufende Gebühr für den Seefunk nicht gegenleistungslos. Und die Gegenleistung ist mE weit umfassender als das "Erfassen und Bereithalten meiner Daten in einer Datenbank", was man meinetwegen mit der einmaligen "Eintragungsgebühr" oder wie man das bezeichnen mag, als abgegolten sehen kann. ....
Und genau dafür sind diese Gebühren nach TKG und EMVG eben NICHT, sondern für die Gewährleistung einer störungsfreien Frequenznutzung.
In wie weit da zugelassene Seefunkstellen Störungen und somit Kosten verursachen

Zitat:
Zitat von hugonline Beitrag anzeigen
Hallo
, wem die knapp 17 € zu viel sind, der soll doch einfach seine Funke abmelden und ausbauen - es besteht bei Sportbooten ja keine Funkepflicht !
Gruß
Hermann
Die heutige Nummernzuteilung kostet "nur" noch 51,- €, als ich mein Funkgerät angemeldet habe , gab es noch Frequenzzuteilungen für wohlfeile 130,- €.

Von laufenden Folgekosten hatte weder der wirklich nette Mitarbeiter der BNetzA was gesagt noch war das auf den BNetzA-Web-Seiten zu lesen.

Vielleicht hätte der eine oder andere ja, eben weil es für "uns" keine Funkausrüstungspflicht gibt, dann auf Funk verzichtet.

Und ja 17,- €, für 2011 - Für das Jahr 2012 und die folgenden Jahre liegen die Beitragssätze noch nicht vor. (letzter Satz).

Kostentranzparenz ist etwas anderes.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #74  
Alt 29.10.2015, 08:40
pkrischer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Gebührenbescheid Binnenfunk

ich habe gerade (8.10.2015) den Gebührenbescheid für 2011 bekommen.
TKG: 13,10€ und EMVG 3,49
Über Gebühren für die folgenden Jahren steht nichts drin.
Bezahlen muß ich erstmal.
Ich werde darüberhinaus Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Parallel dazu werde ich an den DMYV schreiben (Brief) mit der Bitte um Unterstützung durch eine Sammelklage.
Die Bundesnetzagentur und Ihre Vorgänger probieren seit Jahrzenten
ihre Daseinsberechtigung durch Erfindung von Gebühren nachzuweisen.
Ich hatte schon vor 30 Jahren auf einer Messe eine heisse Diskussion mit den Behördenvertretern. Sie konnten mir einfach nicht erklären für was die Gebühren sind.
Mein Verdacht ist:die Schiffsfunker (und Hobbypiloten) sind in Dateien erfasst und leicht greifbar.
Andere "Funker" wie : CB-Funk, Garagentorfunk, Modellflieger, Heizungsfernsteuerungen, Handynutzer, Wlannutzer usw... sind nicht erfasst und funken trotzdem gebührenfrei.
Ich finde die Aufgabe der Frequenzzuteilung und Funküberwachung sind ein hoheitliche Aufgabe wie Polizei und Feuerwehr. Alle Bürger sind betroffen.

Gruß vom Rhein
Dieter
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  #75  
Alt 29.10.2015, 16:52
Benutzerbild von hermann.l
hermann.l hermann.l ist offline
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Gibt es eigentlich eine Vorschrift, wie groß die Handy-Nummer am Boot angeschrieben sein muß?
Ganz einfach :
Es gibt keine , wozu auch.
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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