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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Wenn Du das Papier hast, ist es in Deinem Falle ja offensichtlich egal, aber eine Rechtsgrundlage hat das WSA weiterhin nicht. Es kann sich nur um eine Falschauslegung handeln, gegen die früher oder später jemand angehen muß, ganz einfach deshalb, weil sonst der komplette Gebrauchtbootmarkt im Berecih Regensburg tot ist.
Diese neue Verordnung würde ich doch gerne mal sehen. Grüße Matthias. |
#27
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Hallo,
wenn man dazu die parallel verlaufende Diskussion beachtet, dann würde dies bedeuten: An der See keine Anmeldung erforderlich, folgt CE egal. In Regenburg Anmeldung erforderlich, folgt CE erforderlich. Kann mir nicht vorstellen, daß es eine unterschiedliche Handhabung gibt. Gruß Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#28
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Auch wenn es einige nicht wahr haben wollen !!!!!!!
Die CE ist und bleibt erforderlich. Dies gilt wie schon einmal gesagt nur für Importe nach dem 16.06.1998. Ob es ein Gebraucht- oder Neuboot ist spielt dabei keine Rolle. Auch das einführen eines vor diesem Datum produzierten Bootes ist nicht ok. Ich verweise nochmals auf die Seite des BWVS, den Link hatte ich schon genannt. Ich kann nur empfehlen diese Seite zu lesen und verstehen zu wollen. Und ob privat oder gewerblich diese neue Regeln betreffen alle seit dem 01.01.06. Mancher wird natürlich sagen, der BWVS sieht das nur aus Händlersicht und er will seine Mitglieder schützen. Der Verband hält sich aber nur an Tatsachen die gesetzlich geregelt sind. Leider ist die Sachkundigkeit der einzelnen Organisationen durch mangeldes Interesse bzw. schlechte Information nicht so wie es sein sollte. Auch die Versicherungen erkundigen sich bei Vertragsabschluss nicht nach CE, bei einem PKW fragt diese ja auch nicht ob der Wagen vieleicht mit einem Chiptunig ausgerüstet ist. Erst bei einem Schaden wird die Leistung verweigert, wenn im nachhinein festgestellt wird, dass nicht alles ok. ist. Jeder sollte sich selber fragen ob er ohne gültige ABE seinen PKW betreibt - das Resutat ist dasselbe wie ohne CE. Best regards Michael Hammermeister PS. Mehr Informationen zu CE und mehr auf www.imci.org Hab noch was vergessen: Der Gebrauchtbootmarkt wird deshalb nicht sterben, nur illegal importierte Boote sind nicht mehr händelbar. |
#29
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Hallo
Den Gebrauchtbootmarkt um Regensburg spielt das keine Rolle, da jeder sein Boot zulassen kann wo er möchte. Darum würde es mich intressieren wie das andere WSA händeln. Werde mal beim ADAC anfragen ? Servus Willi ![]() |
#30
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Hallo Verdrängerwilli.
ich habe vor 4 Wochen beim WSA in Duisburg ein Schlauchboot angemeldet, die wollten keine CE sehen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#31
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Danke Herr Hammermeister, so ist es, nur bitte nicht die Herren bei IMCI, tolle Leute in Skandinavien, Holland oder USA, aber bitte nicht die Nasen hier bei IMCI-Deutschland!
Lieber TÜV od. GL! |
#32
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![]() Zitat:
Gruesse aus Dubai Matthias. |
#33
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sion einmischen zu wollen, möchte ich auf einen Artikel in der Oktober- ausgabe 2004 von Yachting Monthly hinweisen. Dort wurde einem Briten sein Boot, das er in Westkanada gekauft hatte und mit dem er in seine Heimat gesegelt war, am Kai wegen Verstoß gegen 94/25/EG an die Kette gelegt. Dabei sind die britischen Behörden normalerweise nicht diejenigen, die zweifelhafte europäische Vorgaben besonders eindrucksvoll umsetzen. In dem Artikel heißt es unter der Überschrift "Wrecked on Red Tape - Bet- ween a Euro-rock & a wet place" wörtlich "Sailing from Pacific coast of Canada to England costs Ian Laval a £5000 fine or three-month jail term because of the Recreational Craft Directive". Ganz so eindeutig, wie Du das "in Verkehr bringen" interpretierst, scheinen das nicht alle Behörden in Europa zu sehen. Belem |
#34
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Bis Ende 2005 konnte jeder Privatmann ein Boot in Deutschland in Verkehr bringen. Die Benutzung war schon zu dieser Zeit nicht korrekt. Best regards Michael Hammermeister[/quote] |
#35
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Hallo,
es wird schon früher oder später so gehandhabt werden wie es Herr Hammermeister ausgeführt hat. Ich denke wir sollten das einfach im Hinterkopf behalten und beim nächsten Bootskauf dieses Thema berücksichtigen. Da Herr Hammermeister nun mal Boote herstellt bzw verkauft, werden Ihm manche immer "Geschäftsinteresse" bei diesem Thema unterstellen. Vielleicht ist es ja auch ein bischen so-aber für den Informationsgehalt seiner Beiträge bin ich trotzdem dankbar. Ciao Barracuda |
#36
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#37
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Also für mich steht mittlerweilen fest, daß ich mir kein Boot ohne CE kaufen werde.
ABer wie sieht es mit einer nachträlichen CE-Abnahme aus, welchen Aufwand muß man dafür beteiben, bzw. was kostet das für ein ca. 8m GFK-Kajütboot mit Innenborder, wo auch gleiche Modelle mit CE in Deutschland vertrieben werden? Ist das für mich als Privatmann möglich? Jörg |
#38
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Bin mir ja ned ganz sicher ob in Ö die selben Vorschriften diesbezüglich gelten wie bei euch, müßten aber da EU. Aber zur Sicherheut gebe ich halt nur wieder wie es in Ö ist (hab mich die letzten Monate ziemlich eingehend damit beschäftigt wegen meiner Binnenzulassung)
Boote die nach dem 16.6.98 innerhalb der EU (EWR) in Verkehr gebracht oder erzeugt wurden müssen ein CE haben. Hat man kein CE (weil Boot älter ist) muß man beweisen, dass das Boot vor bereits vor dem 16.6.98 in der EU in Verkehr gebracht wurde. Als Beweis gelten zb alte Zulassungen, Kaufverträge, Zollbestätigungen uws. -> Woraus folgendes folgt: Wenn Boot älter und ohne CE erst jetzt zb aus USA inportiert wird gibt es diese Inverkehrbringung vor 1998 nicht und somit Pech gehabt oder CE nachkaufen. Hierzu steht folgendes zu lesen bei uns: Fahrzeugen ohne CE-Kennzeichnung darf zwar die Zulassung nicht verweigert werden. Diese Fahrzeuge dürfen jedoch auf Gewässern der Europäischen Union nicht in Betrieb genommen werden (Es erfolgt eine diesbezügliche Eintragung in der Zulassungsurkunde). Eine nachträgliche Zertifizierung ist nur von einer hiezu befugten Stelle möglich ! Grüße Bernd |
#39
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Entschuldigung, das ich dieses Thema jetzt nochmals aufwühle.
Habe jetzt ein Boot im Visier BJ 98 und laut Aussage des Vorbesitzers ohne CE, da diese ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht gab. Das Boot war seit 2004 auf ihn in Deutschland zugelassen. Der Vorbesitzer gab an, daß dieses Boot vorher vom Händler von dem er es gekauft hatte aus Norwegen importiert wurde. Eigentlich besteht das Problem jetzt darin,daß Norwegen ja nicht richtig zur EU gehört,bzw. keine Zulassungsdaten davon existieren. Ist jetzt eurer Meinung zur Zulassung in Deutschland eine CE-Konformitätserklärung notwendig oder nicht??? Zweite Frage: Mein jetziges Boot BJ 2002 hat eine CE-Plakette, habe auch ein allgemeines Handbuch in 5 Sprachen, dieses beschreibt auch die CE-Richtlinen. Habe aber keine CE- Urkunde, oder ähnliches, bzw. gibt es so etwas?? Jörg |
#40
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Hallo,
Hat keiner von euch eine Antwort darauf, wie es sich verhält mit einem Boot Bj 98 das schon in Deutschland zugelassen war und erst 2004 in den EU-Verkehr getreten ist? ![]() Jörg |
#41
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ein Boot das 1998 in Deutschland zugelassen war, muss zu diesem Zeitpunkt doch die gültigen Bestimmungen erfüllt haben. Viele Grüße Volker
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![]() Gruß Volker |
#42
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[quote="Volker Sch"]
Zitat:
ein Boot das 1998 in Deutschland zugelassen war, muss zu diesem Zeitpunkt doch die gültigen Bestimmungen erfüllt haben. Boot ist zwar Bj98, aber erst 2004 in Deutschland zugelassen worden, da von 98 bis 04 in Norwegen in Betrieb war.(siehe Beitrag direkt davor) Jörg |
#43
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![]() Zitat:
Bei mir lag die Sache so: Boot ist BJ96 und ich hätte zu beweisen gehabt das es vor 1998 in der EU in Verkehr war. Dazu hätte ich alle Vorbesitzer ausfindig machen müßen und alle Kaufverträge bringen oder schlimmeres. Mein Glück war aber ich hatte ne Kopie des Seebriefes vom Vorbesitzer. Mit dem Argument: "Hier der Seebrief vom Vorbesitzer. Da der ja eine Zulassung hatte, wurde ja offensichtlich damals bei der Zulassung des Vorbesitzers (2 Jahre her) alle Fakten geprüft. Sonst hätte ja der schon keine Zulassung bekommen. Und damit ist das Boot schon in Verkehr". Das hat zwar zuerst einiges grübeln verursacht aber dann überzeugt *g* |
#44
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Wie der Vorbesitzer damals die Zulassung 2004 bekommen hat, weiß ich nicht.
Meine Frage ist jetzt, geht es bei den Booten ohne CE um das erstmals in Verkehr bringen, oder muß ich nachweisen, daß das Boot schon seit 98 in europäischen Verkehr ist? Jörg |
#45
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Du mußt beweisen das es vor 16.6.98 in der EU in verkehr war. Aber wie in meinem vorigen Post geschrieben könntest du versuchen die alte Zulassung als Beweis zu verwenden. Keiner kann dir aber sagen ob das wirklich überall akzepiert wied.
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#46
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Auf mein Glück möchte ich mich bei der Zulassung nicht verlassen, also lass ich am besten lieber die Finger von diesem Boot,dachte das es sich nur um das erstmalige in Verkehrbringen handelt.
Aber wenn man sich mal überlegt, daß davon eine Vielzahl der Boote nicht mehr verkaufsfähig bzw. wertlos sind finde ich diese Regelung ein Unding. Jörg |
#47
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Es ist kein Unding. Es gab oder gibt halt Bootshändler oder Garagenhändler, die damit den schnellen Euro gemacht haben.
Nach mir die Sinnflut, ist die Devise. Die Privatleute, die Ihr Boot selber importiert haben, müssen jetzt halt dafür sorgen, dass Ihr Boot nachzertifiziert wird. Ich hoffe für diese, dass es keine Probleme mit den Motoren gibt. Best regards Michael Hammermeister |
#48
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Das Problem sehe ich darin, daß es nahezu unmöglich ist bei einem
10 Jahre alten Boot lückenlos nachzuweisen, daß dieses z.B. schon seit 1998 im eropäischen Verkehr ist, wenn es mehrere Vorbesitzer hatte. Oder gibt es im Gesetz evtl. einen Passus ,der besagt, das die letzte Zulassung in Deutschland ausreichend ist? Jörg |
#49
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Lückenlos muß der Beweis ja ned sein. 1 mal vor 1998 in Verkehr bringen reicht. Und ich glaube nicht das irgendwo im Gesetz steht was genau alles als Beweis gilt. Wird wohl in gewissem Rahmen im Ermessen des Sachbearbeiters liegen. Ich hab halt vorher mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin abgeklärt ob eine Kopie der Zulassung des Vorbesitzers reicht. Ruf doch dort einfach mal an, denn hier wirst glaube ich niemanden finden der sich mit sicherheit zu behaupten traut das die alte Zulassung reicht.
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#50
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bei autos sind solche nachweise immer einfach, aber wie soll man das bei einem boot machen?
diese regelung ist mal wieder theorie und praxis... ![]() |
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