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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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CE Zertifizierung über den Hersteller?
Das Thema CE ist bestimmt überstrapaziert, dennoch möchte ich es nochmals aufgreifen, da ich da eine Frage habe, welche ich mir über die Suche und Google nicht beantworten konnte.
Da die meisten US-Boote ja ohnedies in die EU exportiert werden und über Händler vertrieben werden, muss es für diese Modelle ja eine CE geben. Kann man nun eigentlich nicht von Hersteller ein CE für das entsprechende Boot erfragen bzw. kaufen? Hat das schonmal jemand probiert bzw. bei einem Händler angefragt? Bei Stingray habe ich z.B. gesehen, dass die ja in den USA sogar in der Preisliste ein CE anbieten. Also nur bei Neukauf oder könnte man sowas nicht auch für gebrauchte oder Lagerboote nachordern?
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Es ist selten zu früh und niemals zu spät! |
#2
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Eine "CE" ist kein Zubehör, sondern eine Richtlinie, nach denen die Boote ausgerüstet bzw. gebaut werden müssen. Tanks, Elektrik beispielsweise müssen der europäischen Norm entsprechen. Wenn nicht, muss umgerüstet werden. Dafür nehmen sie dann einen Aufpreis. Nachträglich eine CE kaufen geht nicht. Nachzertifizieren schon, aber dann muss meist auch umgebaut werden.
Deutsche Autos müssen für den amerikanischen Markt ebenfalls anders ausgerüstet sein, bzw. anderen Normen entsprechen. Umgekehrt müssen die amerikanischen Wagen, wenn sie hier zugelassen werden sollen, ebenso umgerüstet werden. Wenn allerdings die Norm vom Hersteller erfüllt wird, kann man sicherlich die Zertifizierung bekommen können. Möglicherweise rüstet ja der Importeur um? Mal nachfragen. |
#3
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Zitat:
Allerdings denke ich mal, dass dies zumeist der Fall sein sollte und man hört eigentlich kaum, dass jemand bei einer Zertifizierung etwas hat umbauen müssen. Was mich aber eben interessieren würde: Sind wirklich große Unterschiede in der Bauart? Hat schon jemand mal bei einem Hersteller angefragt? Hat schon jemand, bei entsprechender Ausführung, eine CE im Nachhinein über den Hersteller bekommen?
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#4
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Gruss Vestus |
#5
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Zitat:
Weil wenn ich nun mal die 1500€ mit den Kosten bei Stingray (weiß es nicht mehr, aber es waren ein paar 100$) verglleiche, dann ist da ein großes Sparpotenzial vorhanden. Wenn man natürlich ein 30' Boot holt, dann ist es nicht so schlimm, aber in meiner Klasse macht es es eigentlich schon schnell uninteressant.
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#6
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Nein, denn wa shier passiert ist eine so genannte "Nachträgliche Bescheinigung der Bauart" und wird mit einer benannten Stelle durchgeführt. Es get auch nicht anders, denn es ist der IST-Zustand des jeweiligen Bootes zu bewerten und nicht irgend ein Baumuster-Zustand eines Prototypen. Eine nachträgliche Bescheinung muss IMMER mit einer benannten Stelle erfolgen - vergleiche RL 2003/44/EU.
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#7
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Entweder bekommst Du vom Händler die CE- Bescheinigung mit allem Pipapo (Handbuch, Aufkleber etc.), dann ist alles im grünen Bereich, oder Du bist auf "solche Vereine" angewiesen. Ohne CE-Konformitätserklärung kann es Dir passieren dass der Kahn an die Kette gelegt wird.
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Gruss Vestus
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#8
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Jetzt verstehe ich.
Ich dachte, dass es um die "Bauart", Ausstattung etc. geht, aber wenn es um den IST-Zustand geht, dann ist es etwas anderes. Allerdings müsste es dann auch sein, dass wenn ich nun z.B. in den USA ein Boot kaufe, dass von Haus aus ein CE hat und ich dieses gebraucht kaufe, dass ich dann erst wieder ein CE brauche, da es ja um den IST-Zustand geht und nicht wie es gebaut wurde?
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#9
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...und so bewerteten und bewerteten sie blind und taub aber glücklich und natürlich reich bis ans Ende ihrer Tage. Oder so.
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Gruß Wolfgang
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#10
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Zitat:
Wie schon gesagt: Bescheinigung vom Händler oder Einzelabnahme.
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Gruss Vestus |
#11
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Zitat:
Nun hat ein Boot in den USA eine CE (warum auch immer) und kann somit scheinbar ohne Rücksicht auf den Zustand in der EU zugelassen werden. Nun habe ich aber ein Neuboot (oder auch ein gebrauchtes), welches grundsätzlich CE-Konform ist, aber eben kein CE hat, dann kann ich es nicht (auch wenn ich vom Hersteller eine CE-Bestätigung nachbekommen würde) zulassen, weil der IST-Zustand wichtig ist.
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#12
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Richtig, denn die CE-Bescheinigung heisst im wahren Leben "Konformitätserklärung" und bezieht sich auf den "Zeitpunkt des Inverkehrbringens" - und just da muss das produkt konform mit der Richtlinie sein.
Wenn nun ein Boot vor einem Jahr den Hersteller verlassen hat, kann er ja wohl schlecht für heute die Konformität erklären, ohne zu wissen welcher Schrauber sich wieder mal an einem Boot zwischenzeitlich vergriffen hat, weil er meint irgendwelche offenen Auspuffanlagen oder ähnlich sinnbefreites zu installieren ;)
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#13
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Zitat:
Also irgendwie ist diese CE-Sache nicht durchdacht, oder aber die Ämter interpretieren da nach Lust und Laune. PS.: Natürlich soll der Hersteller nicht den IST-Zustand beurteilen, sondern den der Herstellung. Und da sagt mir meine Logik, dass die "Gefahr" von nachträglichen Änderungen grundsätzlich die gleichen sind, egal ob in den USA, in DE oder von einem EU-Land in ein anderes! Wenn es wirklich um den IST-Zustand gehen würde, dann würde wohl rein eine jährliche Überprüfung eine vernüngftige Kontrolle bringen.
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#14
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Zitat:
Natürlich gilt dort aber auch wie hier: alles was vor Einführung der RL am Markt bereits in Verkehr ist/war, hat Bestandsschutz. Bedeutet: hat jemand vor dem EU-Beitritt Rumänien ein Boot aus den USA ohne CE geholt, dann darf er es jetzt frei auf dem Binnenmarkt bewegen. Was ihn aber nicht von anderen Gesetzen freistellt, die ggf. eine CE-Konformität fordern, wurscht von wo and wann das Boot kam - sie zum Beispiel am Bodensee... |
#15
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Du kannst vom Hersteller eine erneute Ausstellung der CE kaufen. Das geht zumindest bei Sessa - sollte also auch bei anderen Herstellern gehen. Wenn das Boot einmal als Muster zertifiziert wurde kann natürlich auch eine Ersatz- CE (z.B. bei Verlust) ausgestellt werden. Ich würde anrufen, fragen ob das Modell zertifiziert wurde und dann die Bescheinigung anfordern. Ist auch nicht ganz umsonst, aber billiger als eine ganz neue CE oder gar nicht zugeleassen bekommen (bei Sessa 250 Euro).
Gruß, Marc
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#16
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Zitat:
Ich meinte da gar nicht ein Boot von vor dem Beitritt, ich meinte: Ein Boot, z.B. 2008 in Rumänien in Verkehr gebracht hatte damals eine CE des Herstellers. 2011 importiere ich dieses Boot nach DE und das CE von damals ist ausreichend! Ein Boot, z.B. 2009 in den USA in Verkehr gebracht hatte damals natürgemäß keine CE, der Hersteller bestätigt mir aber die CE-konforme Bauart. Nun kann ich damit aber das Boot nicht in die EU holen, da es zuwenig ist, dass es als Neuboot CE-konform war. Und nun frage ich mich wo da der Unterschied liegt? Als Neuboote entsprachen beide Boote den CE-Richtlinien, aber nun geht man davon aus, dass der US-Import (eventuell) nicht mehr CE-tauglich ist, das aus Rumänien aber bestimmt unverändert ist. Also da liegt mein Problem, da ich diese Vorgangsweise nicht verstehen kann oder wohl will!
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#17
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Für mich wäre Deine Erklärung logisch und eben genau das, was ich meinte!
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#18
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???Ich versteh Dein Problem nicht.
Entweder entspricht das Boot den Richtlinien oder nicht. Wenn ja, hat es CE, dann ist alles gut, wenn nicht, kannst Du nachzertifizieren. Wozu nimmst du an, das es "zu wenig" ist, dass das boot CE konform gebaut ist, um es hier einzuführen? Da machst Du dir Deine Probleme doch selbst. Das CE interessiert nur für den Zeitpunkt des "in Verkehr bringens". Was danach passiert ist ersteinmal ziemlich uninteressant, nur kann eben nach z.B. 5 jahren "in Verkehr seiens" niemand auf blauen Dunst eine neue Konformitätserklärung ausstellen, eben weil jemand gebastelt haben könnte. Und das gebastelt wird, sieht man hier im Forum zu Genüge. Wenn Du nun ein Boot aus dem aussereuropäischen Raum holst, musst Du ganz schlicht eine Konformitätserklärung haben, wenn ein Händler ein Gebrauchtboot im Laden stehen hat, ist da mit Sicherheit ein CE dran. Neuboote aus USA mit selbiger Sicherheit. |
#19
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#20
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Also:
NEUBOOT: CE=Konformitätserklärung vorhanden: alles gut CE=Konformitätserklärung nicht vorhanden: Nachzertifizierung, Bewertung des IST-Zustands GEBRAUCHTBOOT: CE=Konformitätserklärung vorhanden: alles gut CE=Konformitätserklärung nicht verhanden: Nachzertifizierung, Bewertung des IST -Zustands. Was anderes geht nicht. Wo sollen denn die Zertifizierer die Baumuster hernehmen? da bleibt doch nur der Ist-Zustand, oder nicht? |
#21
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Zitat:
Gruß, Marc |
#22
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Ich habe nichts von "verlorengegangen" geschrieben, sondern von "nicht vorhanden", das ist ein himmelweiter Unterschied. Nicht vorhanden heisst: NICHT zertifiziert.
Bei einer verlorenen CE wird doch nicht nachzertifiziert! |
#23
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Zitat:
Da wird doch ein Baumuster geprüft und zertifiziert. Somit sind alle Boote aus der Produktion dieses Baumusters zertifiziert. Ob dann ein Zertifikat ausgestellt wurde ist wieder ein anderes Thema, entspricht das Boot aber einem Baumuster, welches zertifiziert wurde, dann sind doch alle zertifiziert.
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#24
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Wenn Du "nicht vorhanden" so definierst hast Du bestimmt recht. Fuer mich war das so nicht klar.
Gruß, Marc |
#25
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Gru§, Marc |
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