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  #26  
Alt 15.03.2015, 19:15
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Chanor Chanor ist offline
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Punkt 3 ist das Steuerrad denn damit kannst du Kurskorrekturen durchführen ;=)
__________________
Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel
Heinz- Jürgen
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  #27  
Alt 16.03.2015, 07:32
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Hi!

Ein Ding kostet 8 € und mit einem Ding kommst Du nicht weit. Ich lege mir lieber mehr hin und überziehe die Verbrauchsdauer, als dass ich die Basisausstattung alle drei Jahre wegwerfe. Selbst wenn sie abgelaufen wären, würde ich sie nicht wegschmeissen, weil sie im Zweifelsfall sowieso noch funktionieren.

Nur mal so: Habe letztens mal .308 Win von Sellier @ Bellot im Gewehr verfeuert bzw. versucht. Von 5 Patronen haben 3 nicht gezündet und von den beiden Zündern war eine dabei, die auch erst beim dritten Versuch gezündet hat. Im Gegensatz dazu habe ich letzte Woche 9mm Para durchs Rohr gejagt, die schon 15 Jahre alt war. Also, wenn das Zeug trocken gelagert wird, sehe ich mit dem Ablaufdatum die geringeren Probleme.

Viele Grüße
blondini
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #28  
Alt 16.03.2015, 08:48
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Hallo,
Ausrüstungspflicht besteht meines Wissens nach noch nicht. Zumindest nicht fürs Sportboot.
Allerdings hat das was du mitführst (Seenotmittel - Schwimmwesten - Schw. Inseln) in einem Funktionsfähigen Zustand zu sein. Das bedeutet auch, das abgelaufene Mun, abgelaufene Prüfungen von Rettungswesten, Feuerlöscher die abgelaufen sind, bei einer Prüfung richtig Probleme machen...
__________________
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  #29  
Alt 16.03.2015, 08:59
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Was genau darf man unter Punkt 3 denn verstehen?

Taschenrechner?

In der Ausbildung lief das im Kopf oder auf Papier, wenn Papier und
Bleistift als "Vorrichtung" gilt ist das aber recht blumig ausgedrückt
Moin,

Deviationstabelle

Jörg
__________________
Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #30  
Alt 16.03.2015, 09:25
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Mork Mork ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

Deviationstabelle

Jörg

Servus Jörg,

das ist schon klar - irgendwoher müssen die Angaben ja auch kommen.

Aber auch eine Tabelle nennt man doch nicht "Vorrichtung", oder?

Eine "Vorrichtung" ist doch irgendein Gerät, eine Mechanik, eine physische Ausführungshilfe.

Kann ich mir in diesem Falle aber nichts drunter vorstellen...

Zitat:
Zitat von Janus
3. einer Vorrichtung zum Korrigieren der Kurs- und Peilwerte auf rechtweisende Werte
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #31  
Alt 16.03.2015, 12:39
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ghaffy ghaffy ist offline
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Das "Original" (SOLAS Chapter V 19 2.1.3) sagt "means of correcting heading and bearings to true at all times", und ich denke, das kann grad so gut eine Tabelle oder Rechenschieber sein in Verbindung mit einer Deklinationstabelle für die entsprechende Gegend (oder Karten mit entsprechendem Aufdruck) sowie einer Deviationstabelle falls erforderlich.

"Means" heißt "Mittel" oder "Hilfsmittel", nicht Gerät, Vorrichtung, Einrichtung, das wäre "device".

Nebenbei:
Erstaunlich auch die Originalformulierung zum Kompass:
2.1 All ships irrespective of size shall have:
.1 a properly adjusted standard magnetic compass, or other means,
independent of any power supply to determine the ship's heading
and
display the reading at the main steering position;


Also ... einen Kompass oder andere von Energieversorgung unabhängige Mittel zur Kursbestimmung ...

Welches von einer Energieversorgung unabhängige Mittel zur Kursbestimmung außer einem Magnetkompass wäre aus SOLAS-Sicht noch denkbar?
Armbanduhr und Sternenatlas?
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #32  
Alt 16.03.2015, 15:50
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Mork Mork ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Welches von einer Energieversorgung unabhängige Mittel zur Kursbestimmung außer einem Magnetkompass wäre aus SOLAS-Sicht noch denkbar?
Armbanduhr und Sternenatlas?
Sonnenstein ...

Sextant?
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #33  
Alt 19.03.2015, 10:52
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
Moin,

Du darfst aber nicht einfach Deine Mun in Österreich kaufen. Dazu benötigst Due ine Importlizenz. kein Scherz.

So wurde es mir auf der Sachkundeschulung beigebracht.

Beim letzten mal hat Toplicht aber meine Mun problemlos versand (und es waren nur ein paar Schuss). Schade, das die es jetzt scheinbar nicht mehr machen.

Liebe Grüße

Stefan
Der Zoll in Lindau gab folgende Auskunft :

Munition für die Sig.-Pistole kann man in Österreich ebenso frei kaufen, wie die dazugehörige Signalpistole. Für die Einfuhr der Munition nach Deutschland benötigt man aber tatsächlich eine entsprechende Einfuhrgenehmigung, die man vorher bei seinem zuständigen Landratsamt beantragen muss. Die österr. Sig.-Pistole ist in Deutschland nicht zulassungsfähig und darf daher nicht eingeführt werden ! (fehlende Kennzeichnung)
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #34  
Alt 19.03.2015, 11:21
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Zitat:
Zitat von sharky01 Beitrag anzeigen
Nein, brauchst du nicht.
Wenn du persönlich in Österreich im Waffengeschäft erscheinst, kannst du die Mun kaufen.

Ich bin in Besitz einer WBK mit eingetragener SigPi und dem entsprechenden Munerwerb. Das reicht für den Innereuropäischen Besitz / Erwerb / Transport aus.

Heutzutage benötigst du auch keinen Pyroschein mehr, eine WBK reicht vollkommen aus (wenn du ein Bedürfnis für den Besitz hast, wird die auch unbürokratisch ausgestellt).
Definitiv nein. Für den Inner-EU-Transfer ist einer Verbringungsgenehmigung nötig. Auch für Munition. Man darf im Heimatland Munition kaufen und ins Zielland verbringen, aber nicht im Zielland Munition kaufen und mit zurückbringen. Auch braucht man ggfs für die Ausfuhr eine Ausfuhrgenehmigung.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Warenausfuhr/Waren/Waffen-Munition-Ruestungsgueter/waffen_munition_ruestungsgueter_node.html

In wie weit die Vorschrift zu überwachen ist, sei mal dahingestellt.

Geändert von DirtyHarriett (19.03.2015 um 11:28 Uhr)
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  #35  
Alt 19.03.2015, 11:48
sharky01 sharky01 ist offline
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klasse diese Halbweisheiten...
Wir reden hier von Signalmunition, ODER???
Dann schau mal bei der BAFA in die Ausfuhrliste und in die Anwendungsrichtline. Da steht das drin!

Wie gesagt, es handelt sich um Signalmunition für KAL 4.

Das ich eine Österreichische Signalpistole (was ist das eigentlich???) nicht einführen darf ist nur insoweit falsch/ richtig, wenn die Kennzeichnung (Serien oder Baunummer) fehlt. Eine in Österreich erworbene HK p2a1 darf ich sehr wohl einführen (muss Sie dann genauso anmelden und eintragen, wie eine in D erworbene).


edit: eine Verbringungsgenehmigung wird für Munition nicht benötigt (Weiterlesen hilft oftmals...) http://www.bam.de/de/service/amtl_mi...verbringen.pdf
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  #36  
Alt 19.03.2015, 19:12
DirtyHarriett DirtyHarriett ist offline
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Och, den Ball kann ich direkt zurückspielen. Lesen bildet.

Cal 4 Signalpistolen laufen in Deutschland als Kat. B.

Für Munition gilt auch (für den Endanwender) nicht das Sprengstoffgesetz (außer für selbstgeladene natürlich, da gelten BEIDE Gesetze), sondern das Waffengesetz, nämlich §29 - §33.

Zitat:
(1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat kann erteilt werden, wenn die nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates erforderliche vorherige Zustimmung vorliegt und der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist.

Für diese Verbringungsgenehmigung ist auch nicht die BAM zuständig, die wäre zuständig für die Verbringungsgenehmigung von Treibladungsmitteln, die in Österreich frei verkäuflich sind, hier aber dem Sprengstoffgesetz unterliegen und für die man eine Genehmigung nach §7,20 oder 27 benötigt.

Hier die Verbringungsgenehmigung für Sprengstoffe anzuführen und daraus zu schließen, daß, nur weil im Formular drin steht, das das nicht für die Verbringung von Munition gedacht ist, eine Genehmigung nicht notwendig sei, ist eine ziemliche Nebelkerze, denn:

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
...d)§ 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 1 Satz 1 oder § 32 Abs. 1 Satz 1 eine Schusswaffe oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder mitnimmt,



(2) Der Versuch ist strafbar.

Gruß
DH
(die waffen- und sprengstoffrechtliche Genehmigungen für BEIDE Länder hat)
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  #37  
Alt 19.03.2015, 20:25
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von sharky01 Beitrag anzeigen
klasse diese Halbweisheiten...
Wir reden hier von Signalmunition, ODER???
Dann schau mal bei der BAFA in die Ausfuhrliste und in die Anwendungsrichtline. Da steht das drin!

Wie gesagt, es handelt sich um Signalmunition für KAL 4.

Das ich eine Österreichische Signalpistole (was ist das eigentlich???) nicht einführen darf ist nur insoweit falsch/ richtig, wenn die Kennzeichnung (Serien oder Baunummer) fehlt. Eine in Österreich erworbene HK p2a1 darf ich sehr wohl einführen (muss Sie dann genauso anmelden und eintragen, wie eine in D erworbene).


edit: eine Verbringungsgenehmigung wird für Munition nicht benötigt (Weiterlesen hilft oftmals...) http://www.bam.de/de/service/amtl_mi...verbringen.pdf
Es ist immer wieder nett festzustellen, dass es Klugscheisser gibt die schlauer sein wollenn als die Behörden ....
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Gruß Fred
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  #38  
Alt 20.03.2015, 09:18
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Hajo Hajo ist offline
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ein Punkt wäre wohl noch, ob auch der Munitionserwerb in der deutschen Waffenbesitzkarte eingetragen ist. (Der Begriff "Waffenschein" ist in diesem Zusammenhang nicht ganz richtig !!)

Anm.: ich wohne zwar in AT habe aber noch aus alten D-Zeiten die Waffenbesitzkarte sowie den europäischen Feuerwaffenpass und bin beim Erwerb von Mun. auch schon mal auf diese Beiden angesprochen worden .

es grüßt

der Hajo vom 3Ländereck
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wo die Politik versagt, wuchert eine völlig bürokratisch überzogene Handlungsorientierung !
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  #39  
Alt 20.03.2015, 09:31
sharky01 sharky01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Es ist immer wieder nett festzustellen, dass es Klugscheisser gibt die schlauer sein wollenn als die Behörden ....
Dies ist wirklich ein sehr guter und Qualitativ wertvoller Beitrag in diesem Fred...




So,

den Ball spiele ich gerne wieder zurück.

Ich unterstelle mal, dass du den Unterschied zwischenVerbringen und Mitnahme kennst. Zu allem Übel reden wir hier dann noch von der Selbstvornahmedes Verbringens.

Signalmunition ist Klassifiziert in PM II

Das es gewisse Voraussetzungen hierfür gibt ist auch klaras der Besitzer (der der die Munition in Österreich gekauft hat), dienotwendige Erlaubnis in D hat - er ebenfalls zum Erwerb und Besitz berechtigist und die zum Transport vorliegende Waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt.

All diese Punkte (undnoch mehr) erfüllt die grüneWBK mit eingetragenem Munitionserwerb.

Meine Kenntnisse beruhen auf der WaffVwV sowie der VO 258/2012,da du ja sehr bewand in diesem Thema bis, kennst du diese Quellen jasicherlich.
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  #40  
Alt 20.03.2015, 10:22
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von sharky01 Beitrag anzeigen
Meine Kenntnisse beruhen auf der WaffVwV sowie der VO 258/2012,da du ja sehr bewand in diesem Thema bis, kennst du diese Quellen jasicherlich.
Ich bin keineswegs bewand in diesem Thema, deshalb habe ich mich bei den Leuten informiert, die für Kontrollen an der Grenze zuständig sind, auf Einlassungen von Klugscheissern verlasse ich mich da nicht !!!

Weiteres Palaver ist sinnlos - wenn Du mir nicht glaubst versuch doch einfach mal an der Grenze Österreich - Deutschland Munition für die Signalpistole einzuführen, und zwar ohne die erwähnte Genehmigung !
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Gruß Fred
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  #41  
Alt 20.03.2015, 10:25
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Standard Munition für Signalpistole Kal. 4

Fred, wer selbst im Glashaus auf dem Lokus sitzt, sollte andere nicht als "Klugscheißer" bezeichnen.
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Beste Grüße

John
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  #42  
Alt 20.03.2015, 10:27
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Fred, wer selbst im Glashaus auf dem Lokus sitzt, sollte andere nicht als "Klugscheißer" bezeichnen.
Dann geh doch ganz einfach auf einen Lokus konventionelle Bauweise !
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Gruß Fred
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  #43  
Alt 20.03.2015, 12:56
sharky01 sharky01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich bin keineswegs bewand in diesem Thema, deshalb habe ich mich bei den Leuten informiert, die für Kontrollen an der Grenze zuständig sind, auf Einlassungen von Klugscheissern verlasse ich mich da nicht !!!

Weiteres Palaver ist sinnlos - wenn Du mir nicht glaubst versuch doch einfach mal an der Grenze Österreich - Deutschland Munition für die Signalpistole einzuführen, und zwar ohne die erwähnte Genehmigung !

Lieber Fred, das war für dich:
Zitat:
Dies ist wirklich ein sehr guter und Qualitativ wertvoller Beitrag in diesem Fred...
Zu deiner weiteren Einlassung:
Ich versuche nicht nur, sondern ich mache es regelmäßig.


Einzigst gut finde ich von dir, das du weiteres Palaver für sinnlos erachtest - ich auch!
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  #44  
Alt 20.03.2015, 16:34
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Hajo Hajo ist offline
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jetzt habe ich ne Büsse Bier aufgemacht und die Chips liegen auch bereit
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  #45  
Alt 20.03.2015, 22:50
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von sharky01 Beitrag anzeigen
Das ich eine Österreichische Signalpistole (was ist das eigentlich???) nicht einführen darf ist nur insoweit falsch/ richtig, wenn die Kennzeichnung (Serien oder Baunummer) fehlt. Eine in Österreich erworbene HK p2a1 darf ich sehr wohl einführen (muss Sie dann genauso anmelden und eintragen, wie eine in D erworbene).
wenn das eine Standart Waffe von Heckler und Koch ist wird die auch ein Beschußzeichen haben, dann bekommt die Waffe in D ohne weiteres eingetragen, das kann man ja leicht überprüfen
wenn nicht müßte man selbst beschießen lassen, was wohl kaum lohnen wird
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #46  
Alt 21.03.2015, 11:42
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
... müßte man selbst beschießen lassen, was wohl kaum lohnen wird
Beschießen lassen ist kein großer Aufwand. Für Bayern z.B. ist zuständig: Beschussamt Mellrichstadt, Beschussamt München.
Die anderen Ämter kann man leicht googeln.

Preise liegen, je nach Waffe, um die 10 - 30 Euro.
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  #47  
Alt 21.03.2015, 11:51
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
wenn nicht müßte man selbst beschießen lassen, was wohl kaum lohnen wird
Was wird denn beim Beschießen gemacht?

[Späßchen]Ich möchte mich jedenfalls nicht beschießen lassen. [/Späßchen]
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  #48  
Alt 21.03.2015, 15:13
DirtyHarriett DirtyHarriett ist offline
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Die Sicherheit der Waffe wird geprüft. Im allgemeinen mit einer Überdruckladung mit 20 - 30% überhöhtem Gasdruck. Dabei wird geprüft, ob die Waffe es aushält, oder ob es zu einer Waffensprengung oder einer Deformation wichtiger Bauteile kommt.
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  #49  
Alt 21.03.2015, 15:50
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Was wird denn beim Beschießen gemacht?
Ich trau' mich ja schon bald nix mehr schreiben, weil von dir dann gleich sowas kommt....
Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Du bist ganz offensichtlich für alles der Experte ....
Antwort habe ich dir ja darauf schon gegeben.

Zum Thema: Beim Beschußtest wird sozusagen garantiert, daß eine Waffe keine Gefahr für Leib und Leben des Schützen darstellt.
Geprüft werden alle Funktionsteile, die höchstbeansprucht werden.

Zum Test: Diverse Einzelprüfungen (Material, Spaltmaß, Verriegelungen ect.) werden auf Haltbarkeit und Funktion geprüft.

Bei der Endabnahme wird Munition verfeuert, die eine um etwa 30% höhere Ladung haben als normal verwendet. Übesteht die Waffe diesen Test (kontrolliert nach Augenschein und auch per Materialprüfung) erhält die Waffe ein Beschußzeichen.
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  #50  
Alt 22.03.2015, 11:05
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Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Ich trau' mich ja schon bald nix mehr schreiben, weil von dir dann gleich sowas kommt....
Keine Sorge, daß du dich mit Waffen auskennst glaub ich dir.
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