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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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KFZ Versicherung / SF werden gelöscht - umschreiben?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage - seit nun fast drei Jahren ruht eine meiner KFZ-Versicherungen da ich einen Firmenwagen habe - nun muss ich wieder ein KFZ auf ebendiese Versicherung anmelden da ich sonst meine Prozente verlieren werde! Nun meine Frage: Weiß einer von euch ob ich ein KFZ anmelden muss oder ob ich auch ein Quad/ATV anmelden kann und dies zählt zum fortbestand der Versicherung? Bin da bei 55 % und möchte diese nicht verlieren. Hatte eben mal gehört das manche eine 125er gekauft hatten nur um die Versicherung zu behalten und weiter runter zu fahren.... Wie ist das dann mit der Kasko - verringert die sich automatisch mit weiter synchron zur Haftpflicht oder müsste ich das Quad dann Vollkasko versichern um die Vollkasko weiter unten zu lassen? Vielen Dank euch! |
#2
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Alle Fahrzeuge mit einem "großen" Nummernschild kannst du dafür nehmen.
Die Teilkasko richtet sich nach dem Auto und wird nicht rabattiert. Die Vollkasko richtet sich mehr oder weniger nach den Prozenten der Haftpflicht, wenn man mal wieder eine braucht. Das beste du sprichst mit deinem Versicherungsvertreter.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#3
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Hallo Porsche2711
Ich habe das auch so gemacht mit den Prozenten von meinem verstorbenen Schwiegervater. Ich hab eine 125er Suzuki für 500 Euro gekauft und angemeldet. Bei mir soll das mal meinen Kindern zu Gute kommen...
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Gruß Thorsten "Was hinnerm Plugg leit iss gezackert!" Viele Grüße vom Donnersberg!
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#4
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Zitat:
Wenn Du die % überträgst, kannst Du nur soviel SF übertragen wie der SF Nehmer seit Erlangen der Fahrerlaubnis hätte erfahren können. Der Rest verfällt.
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Gruß Albert
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#5
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Stimmt. Jetzt wo du es sagst war das bei mir auch so...
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Gruß Thorsten "Was hinnerm Plugg leit iss gezackert!" Viele Grüße vom Donnersberg! |
#6
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Man kann meines Wissens nach den SF in die Firmenpolice übernehmen und bei Bedarf wieder raus nehmen - mein Kenntnisstand ist aber 8-10 Jahre alt
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#7
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Nicht ganz; Anhänger gehen nicht.
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Beste Grüße John
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#8
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Drei Jahre sind mal eine Ansage. Standard sind sieben Jahre ohne dass die % verfallen.
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Gruss Vestus
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#9
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Früher war alles besser ... Die verschlechtern doch inzwischen alles... ich habe BE-Führerschein gemacht und diesen im Januar eintragen lassen - und musste da auch feststellen, dass der neue Führerschein alle 10 Jahre erneuert werden muss! :-(
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#10
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Zitat:
Bin genau in der Situation mit beiden Kindern. Der Rabattsatz des Vertrages zählt. Des Vertrages!!! Das ein 18 jähriger als jüngster Fahrer natürlich mit anderen Risikoaufschlägen mehr blecht (fast nen tausender im Jahr) ist klar. Aber der Vertrag mit allen Schadensfreien Jahren wird übertragen.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#11
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10? Ich dachte 15 Jahre.
Es ist zum Glück nur ein Verwaltungsakt ohne Untersuchung oder Prüfung.
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Beste Grüße John
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#12
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UNd als Verwaltungsakt mit den entsprechenden Gebühren,
Siggi |
#13
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Zitat:
Bei kleineren Unternehmen, wo das einzelne Firmenfahrzeug tatsächlich einen eigenen SFR hat, kann man evtl. mit dem Chef sprechen, dass man diesen Vertrag übernimmt. Wer sich nebenbei noch ein Spielzeug leisten kann/will und seinen ruhenden Privatvertrag weiterführen möchte, ist gut beraten, irgendetwas anzumelden. Es sollte nur der Wagniskennziffer PKW entsprechen. Wie schon gesagt; ein PKW-Anhänger funktioniert da nicht. Ansonsten sollte man sich regelmäßig schlau machen. Gerade im Kfz Bereich ändert sich in der Versicherung beinahe jährlich etwas.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#14
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Zitat:
Ich merke nur an Eidestattliche Versicherung.
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Gruß Albert |
#15
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Zitat:
Das war früher. Ich hab das in den letzten jahren durch (Sohn ist 21, Tochter 18). Man muss den Rabat nicht mehr "förmlich" übertragen und kriegt ihn dann aber auch nie wieder zurück. Ich bin ganz sicher. Drei Versicherungen hab ich Ergo, R+V und Würrtembergische/Wüstenrot. Es wird ein Vertrag gemacht und der Rabatt des alten Vertrages hergezogen. Völlig wurscht wo der herkommt. Von Opa, Oma, oder der Vespa die angemeldet war aber nie gefahren. Selbst aus dem Firmen - Leasing (mit Vers. inkl., aber völlig Fahrerunabhängig) habe ich SF Jahre mir bestätigen lassen. Funzt. Jedem der Kinder hat kann ich nur empfehlen: Meld nen Roller an, soald das Kind in die 5. klasse kommt. 45€ im Jahr aber sammelt SF Jahre. Und wenn oben in der familie jemand aussteigt, weil er es einsieht nimmer zu fahren, den Rabatt in irgendwas "parken". Eines meiner Kinder fährt auf den Rabatt seiner tante die nach Schlaganfall jahrelang nimmer gefahren ist. Das geht. 1:1, Ganz sicher. Nur: nochmal erwähnt: Zwischen 18 und 21 (24?) gibt es Zuschläge auf den Grundpreis. Da fährt dann halt ein 18 jähriger mit 1.000€ statt 300€ für das gleiche Auto mit demselben Rabatt wenn ich es fahren würde. Aber eben er zahlt net die unglaublichen 3.000€ nach oben offen. Wer Zweifel hat: Fragt aktuell nen gscheiten Vers.-Agenten.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (27.02.2015 um 09:26 Uhr) |
#16
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Schaut Euch mal die Passbilder der "alten" Führerscheine an, dann erklärt sich von alleine warum nach 15 (fünfzehn) Jahren ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont Den Tag nutzen und die Nacht geniessen Joerg
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#17
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Vielleicht mag es ja Unterschiede in der Handhabung bei den "gescheiten" Versicherungsvertretern geben.
Unsere Versicherung fragt defintiv nach dem Geburtsdatum und dem Erwerbsdatum des Führerscheins der Person, die den Rabatt übertragen bekommen soll. Und keine Kunde bekommt -zumindest bei uns -legal mehr Schadensfreie Jahre übertragen als er nachweislich seinen Führerschein hat. Ein 28 Jähriger mit 10 Jahren Führerschein bekommt keine SF 35 übertragen. SF 10 und der Rest verfällt. (Warum sollte eine Versicherung bei einem Verlustgeschäft- was die KFZ Branche zur Zeit ist- auf Beiträge der schadenträchtigsten Klientel- Generation "Steuer am Handy" auf richtige hohe Beiträge bewusst verzichten??) Ich sitze nicht in der Schadensregulierung, könnte mir aber bei falschen Angaben- selbst, auch oder gerade wenn die der "gescheite" Verteter eingetragen hat- vorstellen, dass im Falle eines Schadens und der dazugehörigen Prüfung der Ansprüche mit bewusst falschen Angaben (Täuschung, etc.) es dazuführen könnte, das mindestens Regressansprüche wenn nicht sogar Leistungsfreiheit entstehen kann. Ob sich das lohnt, muß jeder selbst entscheiden.Letztendlich unterschreibt der Kunde für die Richtigkeit der Angaben, und haftet auch dafür! Eine Nachfrage in der jeweiligen Fachabteilung der Versicherung bringt Klarheit. Eine schriftliche Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass der 18 Jährige den Rabatt des verstorbenen Onkels, Tante, Nachbarn in voller Höhe legal überschrieben bekommen hat, sollte dann auch kein Problem sein und gibt Sicherheit.
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Gruß Andy - Mission Craft Racoon 430 mit Yamaha 40 PS 6h4 - Schlauchbootfahren is´ wie wenn de fliechst
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#18
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Ich muss mit Klasse CE alle 5 Jahre meinen Führerschein erneuern
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995
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#19
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Zitat:
Das erklärt gar nichts, ein Führerschein ist kein Identitätsnachweis, dazu dient einzig und allein der Personalausweis. Zum Thema,als mein Vater verstarb, hab ich auch nur die Jahre übertragen bekommen, die ich im Besitz des Führerscheines war. Allerdings fahren/fuhren meine Kinder alle Fahrzeuge, die auf mich zugelassen sind/waren mit entsprechend schadenfreien Jahren. Der Tip mit dem Motorrad im Stall ist richtig, so hab ich das auch gemacht, das hat man nach einer Jahresprämie locker wieder raus. Gruß Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Überlegen macht überlegen....... |
#20
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Ach Burmi, für Dich ausführlich: Da der Mensch sich im Laufe der Jahre verändert ist es schon vorgekommen, dass Menschen mit 33 Jahren nicht mehr so aussahen wie mit 18 Jahren. Das ist der Grund warum der Führerschein ( nicht die Fahrerlaubnis) nur noch 15 Jahre gültig ist. Dann muss ein neuer Führerschein als Nachweis der Fahrerlaubnis mit einem aktuellen biometrischen Foto ausgestellt werden. Und hat überhaupt nichts damit zu tun, dass der Führerschein kein Ausweisdokument ist. Jetzt verstanden?
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont Den Tag nutzen und die Nacht geniessen Joerg |
#21
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Das ist der Regierung aber auch erst vor ca. 7 Jahren eingefallen. Nicht wegen dem Bild sondern wegen den Einnahmen...
Im überigen hat "burmi" recht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#22
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Falsch uli07, aber was soll´s! Ist hier nicht das Thema.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont Den Tag nutzen und die Nacht geniessen Joerg |
#23
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#24
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ZITAT von Jokno: Falsch uli07, aber was soll´s! Ist hier nicht das Thema.
Auch wenn es nicht das Thema ist, kläre mich bitte auf. Kann ich jetzt keine Probefahrt mehr beim Autohändler mehr machen Ist eine Probefahrt zeitlich begrenzt
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#25
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Zitat:
Nöö! Die galten früher lebenslang und ich bin inzw. so alt, dass ich meinen Schweinchenschein (ja, der graue wurde schon mal 1987 ersetzt wegen Erweiterung) garantiert nicht mehr umtauschen werde, es sei den der verbrennt oder säuft ab! Bis 2033 hab ich Ruhe..... Es will mit Sicherheit keiner wissen, wie ich mit 18 ausgesehen habe. Gruß Martin Wobei, das Thema war glaub ich SFR Umschreibung, oder ?
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Überlegen macht überlegen....... Geändert von burmi (03.03.2015 um 20:33 Uhr)
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