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  #21  
Alt 13.03.2006, 09:34
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von somyacht
"Im Rahmen der technischen Möglichkeiten" bezieht sich nur auf die Geräteausstattung an sich. Es gibt ja viele Geräte, welche sowohl für Binnen- als auch für Seefunk zulassungsfähig sind (entsprechende Vorgangsnummern RegTP / Bundesnetzagentur), da sie beiden Anforderungen genügen. Hierbei muß bei Benutzung im Binnen- und Seefunk sowohl die ATIS-Kennung als auch die MMSI einprogrammiert werden. Ein reines ATIS-Gerät bietet diese Möglichkeit nicht und darf somit auch nicht am Seefunkdienst teilnehmen (eine Frequenzzuteilung und damit eine MMSI kann für diesen Bereich nicht vergeben werden).
In diesem Punkt bin ich anderer Meinung als Du: DSC ist immer noch nicht
zwingend für die Nicht-SOLAS-Schifffahrt vorgeschrieben, daher auch keine
MMSI. Ein Binnenfunkgerät unterscheidet sich von einem Seefunkgerät ohne
DSC nur durch ATIS, was aber im Seefunk nicht weiter stört, und durch die
auf 1 Watt begrenzte Sendeleistung für alle Kanäle, die nicht zum Verkehrs-
kreis Nautische Information gehören.

Der Ausdruck "Im Rahmen der technischen Möglichkeiten" wurde in den
RegTP-Prüfungsfragen schon verwendet, als es noch überhaupt keine
Kombigeräte DSC/ATIS auf dem Markt gab, das kann sich darauf nicht
beziehen.

Auf meinem Heimatrevier, der Elbe, ist es übrigens die normalste Sache
der Welt, dass Binnenfunkgeräte mit ATIS am Seefunk teilnehmen. Zwar
ist die Elbe bis zur Linie Cuxhaven-Friedrichskoog Binnenschifffahrtsstraße
der Zone 2, jedoch ist die Elbe ab Landesgrenze bei Tinsdal/Wedel See-
schifffahrtsstraße, auf der die Betriebsvorschriften des Seefunks gelten.


Zitat:
Hat man die Voraussetzungen geschaffen, bleibt aber immer noch die Problematik, daß ein UBI nicht zur Teilnahme am Seefunkdienst berechtigt.
Das ist grundsätzlich richtig, wenn man den Seefunk auf Wasserflächen,
die sowohl See- wie auch Binnenschifffahrtsstraßen sind, als Ausnahme
von diesem Grundsatz betrachtet.

Belem
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  #22  
Alt 13.03.2006, 09:59
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Beiträge: 3.495
6.571 Danke in 2.630 Beiträgen
Standard Re: Funk Ostsee

Zitat:
Wer weiß, wo es niedergeschrieben steht.??
Was steht denn genau in Deiner Frequenzzuteilungsurkunde für den Bin-
nenschifffahrtsfunk? Es gibt - beunruhigende - Äußerungen aus der Bun-
desnetzagentur, wonach Binnenfrequenzzuteilungen räumlich auf die
Binnenschifffahrtsstraßen beschränkt seien.

Belem[/quote]

Moin,
auf der Rückseite meiner Binnenfunkfrequenzzuteilungsurkunde (anno 2003) steht unter Punkt 10. der "Nebenbestimmungen" das die Teilnahme am Seefunkdienst - wie o. erwähnt- "im Rahmen der technischen Möglichkeiten..., wobei die geltenden Bestimmungen und Vorschriften für den Seefunkdienst beachtet werden müssen...,erlaubt ist."

Das bedeutet (e) ? m. E. mit Binnenfunkschein und Seefunkschein keine Probleme.

Solltst Du dahingehend neueres wissen oder erfahren haben, wäre ich auch an Details interessiert.

Gruß
Kai
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  #23  
Alt 13.03.2006, 15:23
somyacht somyacht ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 78
31 Danke in 24 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Belem
In diesem Punkt bin ich anderer Meinung als Du: DSC ist immer noch nicht
zwingend für die Nicht-SOLAS-Schifffahrt vorgeschrieben, daher auch keine
MMSI (und Folgetext)
Belem
Moin Belem,

lassen wir bei der Betrachtung zuerst einmal das Geräteproblem beiseite
Unter dem folgenden Link kann man die Binnenschiffahrt-Sprechfunkverordnung abrufen, welche u. a. die Geltungsbereiche regelt.
http://www.wsv.de/fvt/ubi/infos/besc...der_zonen2.pdf
Eine weitere Teilnahme am (See)funkdienst ausserhalb dieser Zonen nur mit dem UBI würde nach meiner Auffassung die Vorschrift zur Erlangung des SRC/LRC ad absurdum führen. Jetzt wäre allerdings noch die Gültigkeit alter Funkzeugnisse und Frequenzzuteilungen zu prüfen. Habe mich heute mal etwas intensiver mit nachfolgenden Texten befaßt. Hier findet sich auch allerlei wissenswertes zum Einsatz der See-/Binnenfunkanlagen.
Resultat : Je mehr ich lese um so konfuser wird alles

Wir wissen nicht, was der freundliche Apotheker empfiehlt - wir empfehlen : Schriftliche Anfrage bei der Bundesnetzagentur - wozu zahlt man schließlich Frequenznutzungsgebühr EMv-Beiträge, ....
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  #24  
Alt 03.04.2006, 14:47
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Beiträge: 3.571
1.824 Danke in 725 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von CarstenLT31
Moin!
OK, danke soweit.
Ich halte also fest, dass ich nur den SRC brauche, kein UBI, ......

es ist richtig, dass Du das UBI nicht für die Ostsee brauchst. Das SRC gilt aber nur für die See.

Wenn Du also auch mal Binnen funken möchtest, brauchst Du zwingend das Ubi. Denn anders als bei den "alten" Funkscheinen die vor dem 1.1.2003 erworben wurden, ist das UBI im SRC oder LRC nicht inbegriffen.
__________________
Charly
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