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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#21
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zwingend für die Nicht-SOLAS-Schifffahrt vorgeschrieben, daher auch keine MMSI. Ein Binnenfunkgerät unterscheidet sich von einem Seefunkgerät ohne DSC nur durch ATIS, was aber im Seefunk nicht weiter stört, und durch die auf 1 Watt begrenzte Sendeleistung für alle Kanäle, die nicht zum Verkehrs- kreis Nautische Information gehören. Der Ausdruck "Im Rahmen der technischen Möglichkeiten" wurde in den RegTP-Prüfungsfragen schon verwendet, als es noch überhaupt keine Kombigeräte DSC/ATIS auf dem Markt gab, das kann sich darauf nicht beziehen. Auf meinem Heimatrevier, der Elbe, ist es übrigens die normalste Sache der Welt, dass Binnenfunkgeräte mit ATIS am Seefunk teilnehmen. Zwar ist die Elbe bis zur Linie Cuxhaven-Friedrichskoog Binnenschifffahrtsstraße der Zone 2, jedoch ist die Elbe ab Landesgrenze bei Tinsdal/Wedel See- schifffahrtsstraße, auf der die Betriebsvorschriften des Seefunks gelten. Zitat:
die sowohl See- wie auch Binnenschifffahrtsstraßen sind, als Ausnahme von diesem Grundsatz betrachtet. Belem |
#22
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nenschifffahrtsfunk? Es gibt - beunruhigende - Äußerungen aus der Bun- desnetzagentur, wonach Binnenfrequenzzuteilungen räumlich auf die Binnenschifffahrtsstraßen beschränkt seien. Belem[/quote] Moin, auf der Rückseite meiner Binnenfunkfrequenzzuteilungsurkunde (anno 2003) steht unter Punkt 10. der "Nebenbestimmungen" das die Teilnahme am Seefunkdienst - wie o. erwähnt- "im Rahmen der technischen Möglichkeiten..., wobei die geltenden Bestimmungen und Vorschriften für den Seefunkdienst beachtet werden müssen...,erlaubt ist." Das bedeutet (e) ? m. E. mit Binnenfunkschein und Seefunkschein keine Probleme. Solltst Du dahingehend neueres wissen oder erfahren haben, wäre ich auch an Details interessiert. Gruß Kai |
#23
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lassen wir bei der Betrachtung zuerst einmal das Geräteproblem beiseite ![]() Unter dem folgenden Link kann man die Binnenschiffahrt-Sprechfunkverordnung abrufen, welche u. a. die Geltungsbereiche regelt. http://www.wsv.de/fvt/ubi/infos/besc...der_zonen2.pdf Eine weitere Teilnahme am (See)funkdienst ausserhalb dieser Zonen nur mit dem UBI würde nach meiner Auffassung die Vorschrift zur Erlangung des SRC/LRC ad absurdum führen. Jetzt wäre allerdings noch die Gültigkeit alter Funkzeugnisse und Frequenzzuteilungen zu prüfen. Habe mich heute mal etwas intensiver mit nachfolgenden Texten befaßt. Hier findet sich auch allerlei wissenswertes zum Einsatz der See-/Binnenfunkanlagen. Resultat : Je mehr ich lese um so konfuser wird alles ![]() Wir wissen nicht, was der freundliche Apotheker empfiehlt - wir empfehlen : Schriftliche Anfrage bei der Bundesnetzagentur - wozu zahlt man schließlich Frequenznutzungsgebühr EMv-Beiträge, .... ![]() |
#24
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es ist richtig, dass Du das UBI nicht für die Ostsee brauchst. Das SRC gilt aber nur für die See. Wenn Du also auch mal Binnen funken möchtest, brauchst Du zwingend das Ubi. Denn anders als bei den "alten" Funkscheinen die vor dem 1.1.2003 erworben wurden, ist das UBI im SRC oder LRC nicht inbegriffen.
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Charly |
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