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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
ja ne, is klar! cu stefan |
#52
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Oh Mann!
Das war ein Spass ,darum auch der Smiley! Ich zünd die immer an Sylverster wenn das Datum überschritten ist! Die Nebelwirkung der Dinger ist enorm! Mfg Michael
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5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten! https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947 |
#53
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Zitat:
Was sind denn richtig fette Waffen?? Die meisten Waffen die bösen Wumms haben AK oder Snipergewehre, fallen mit Sicherheit unters Kriegswaffengesetz... Und ich kann mir nicht vorstellen dass bei Gefahr im Verzug die Polizei deine Schwester erst um Rat fragen muss...
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Semper Fidelis
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#54
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Haben wir gleich,das Thema "Amoklauf" auf dem Tisch?
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Gruß,Matze |
#55
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Unter normalen Umständen reicht das vorliegen einer "konkreten Gefahr" (in der polizeil. Einstufung ist das ein Gefahrenrang niedriger) für die Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach dem PolG aus.
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#56
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Ihr glaubt gar nicht was Sportschützen so alles haben. Ich Persönlich kenne einen der hat nen 44 Magnum Revolver. Der Ballert damit in seinem Verein auch auf Scheiben.
Gruß Holger. |
#57
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Gibt verdammt viele Spinner in diesem Land.
Willy |
#58
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Ja, das habe ich mir in den vergangenen Tagen auch mehrmals gedacht. Zwar nicht in Verbindung mit Waffen, aber ich stieß wiederholt auf höchst dubiose Veröffentlichungen sogenannter "Verschwörungstheoretiker". Die tragen ihre kruden Thesen mit einer dermaßenen Selbstverständlichkeit vor, dass man echt ins Grübeln kommt.
Matthias |
#59
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Ja Jungs,wundert ihr euch echt?
Schaut mal Nachrichten was in dieser Welt vor sich geht! Finde da ist da hier noch alles recht harmloswas bei uns passiert. Mfg Michael
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5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten! https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947 |
#60
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Als Europäischer Bürger gibt es für jeden auch das liberalere Österreichische Waffengesetz.
Kategorie B: Faustfeuerwaffen (unter 60 cm Länge), sowie halbautomatische Schußwaffen (ohne Rücksicht auf Kaliber und Länge) und Repetierflinten, die keine Pumpguns sind. Diese Waffen dürfen nur mit behördlicher Genehmigung (Waffenbesitzkarte, WBK) erworben und besessen werden. Voraussetzung: EWR-Staatsbürgerschaft, Mindestalter 21 Jahre, Unbescholtenheit, Psychotest, Rechtfertigung. Kategorie C: Schußwaffen mit gezogenem Lauf. Sie müssen beim Waffenfachhandel gemeldet werden. Kategorie D: Schußwaffen mit glattem Lauf (Flinten). Erwerb und Besitz sind frei. C - und D - Waffen dürfen vom Händler nur nach einer 3tägigen Wartefrist (Abkühlphase) abgegeben werden, außer der Erwerber hat bereits ein Waffendokument oder eine Jagdkarte. Schußwaffen, die nicht allen strengen Regeln des Gesetzes unterliegen sind z.B. Schußwaffen mit Luntenschloß-, Radschloß- und Steinschloßzündung (also viele Vorderlader), Schußwaffen, die vor 1871 erzeugt wurden, Druckluftwaffen u.ä. Altersgrenzen: Der Besitz von Waffen und Munition ist unter 18 Jahren prinzipiell verboten. Für Kategorie B-Waffen gilt eine Altersgrenze von 21 Jahren. Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Besitz von Kat.B-Waffen (normalerweise nicht mehr als zwei) und deren Munition. Der Inhaber darf die Waffe in seiner Wohnung und seinem eingefriedeten Grundstück geladen und schußbereit bei sich haben. Der Transport der entladenen Waffe in einem geschlossenen Behältnis ist erlaubt. Die Waffe muss nicht in einem Safe verwahrt werden. Kontrolliert wird von der Behörde alle 5 Jahre und das kostet NICHTS!!! |
#61
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In Texas würde man diese Diskussionen gar nicht verstehen. 1. Rechnet die Polizei immer damit, dass Waffen vorhanden sind und 2. stimmt das sehr oft.
Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
#62
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Und in Kennesaw ist das Tragen und mitführen einer Schusswaffe Pflicht
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#63
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Nö, nur der Besitz und das wird weder überprüft noch geahndet.
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#64
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https://www.youtube.com/watch?v=8KjK74vicBA
ab 1:14 sieht man ganz gut was eine "Druckluftwaffe" kann.....
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#65
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Druckluft kann enorm viel Power haben,man täuscht sich oft.Durch eine 1L Brauseflasche haben wir damals geschossen(Stahlrundkugeln).Die Flasche ist nicht zersprungen,nur vorne und hinten ein kleines Loch
Bei 2Flaschen hintereinander,ist die hintere zersprungen...
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Gruß,Matze |
#66
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Zitat:
2.WK Karabiner haben ganz ordentlich Bumms wie ich feststellen musste. die 44er aber auch. Wenn man bedenkt, dass wir vor dem Schießen eine 30 Minutige Sicherheitsanweisung bekamen und immer eine Aufsichtsperson in Unmittelbarer nähe Stand fand ich es schon toll. Für die 44er und ähnliche Kaliber gab´s in dem Verein einen Extra Schießstand. Das wird auch als Sport auf Turnieren geschossen. Man könnte darüber streiten ob jemand die Munition für die Waffe ebenfalls zuhause lagern darf oder ob diese Zentral im Schützenverien gelagert werden sollte und nur bei bedarf zugänglich ist. Mein Kumpel hat einiges an Waffen zuhause. Von Schrottflinte über 44er unterhebel Repertierer (wie die Winchester aus den Cowboyfilmen) verschiedene Luftgewehre... Ist schon ne beeindruckende Waffensammlung. Alles angemeldet und genehmingt. Wird auch manchmal kontrolliert kostet aber nichts bei ihm |
#67
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Zitat:
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Gruß,Matze
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#68
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Zitat:
Das ist ein heiss diskuttiertes Thema. Das würde aber nur bedingt etwas bringen. Wenn ich dann einen an der Klatsche habe und der Meinung bin, heute muss es knallen, dann geh ich halt in den Schützenverein und suche mir einige dort aus. Dann ist es mir eh egal wen ich treffe... Hauptsache ich habe meine Befriedigung... Ich kann aber auch in ein Kaufhaus gehen und mir ein schönes Schlachtmesser aus der offenen Auslage nehmen und dann auf "Tour" gehen. Ich denke, egal wie man es lösen würde, eine Möglichkeit habe ich immer. Oder die Axt von meiner Schwiegermutter aus dem Gartenhäuschen. Der "Vorteil" einer Schusswaffe ist halt der, ich muss meinem Gegenüber nicht unbedingt in die Augen schauen! Hier kann ich aber auch aus meiner Sicht folgendes behaupten. Und das gilt natürlich nur für mich persönlich! Als der Schwiegervater meiner Schwester gestorben war, hatte ich von diesem ein KK-Jagdgewehr mit 6 Schuss Magazin geerbt. Durch ein Testament wurde die Rangfolge des Erbes verändert, da es sonst an meinen Schwager gegangen wäre. Der Schwiegervater hatte es von seinem Vater auch schon geerbt. Natürlich war auch in einem der Schränke Munition dafür vorhanden. Diese hatte ich einem Jäger zum Entsorgen gegeben. Da ich einen guten Bekannten habe der Jäger ist, hatte ich mit diesem damals darüber gesprochen. Das Gewehr wurde ganz legal auf mich umgeschrieben und eingetragen. WBK wurde auch ausgestellt, allerdings ohne die Berechtigung des Munitionserwerb. Was ja logisch sein sollte. Das Gewehr war in einem massiven "Waffenschrank" weggesperrt, den ich extra dafür angefertigt hatte. Als ich in das Haus meiner Frau gezogen bin, habe ich es an einen Jäger verkauft, da meine Frau es nicht im Haus haben wollte. Dieser massive Schrank steht heute als Muster ohne Wert in den Füssen. Und jetzt kommt der Knackpunkt. Wenn ich so ein Ding im Haus habe, egal ob legal oder illegal und irgendjemand meiner Familie oder mir ans leben will, dann hole ich das Ding! Ich greife mir aber auch das grösste Messer oder den dicksten Hammer um mich zu verteidigen. Ich käme aber aus freien Stücken nie auf den Gedanken, nur weil der Typ vom Finanzamt oder der Kerl hinter dem Banktresen vielleicht ein Arsch ist und nicht so macht wie ich will, mit der Waffe...
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Danke, Kalle Geändert von Uh-Boot (06.02.2015 um 07:02 Uhr) |
#69
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Zitat:
Du erkennst natürlich sofort,ob es sich um einen "einfachen" Dieb handelt oder gerade der Profikiller,bei dir in der Bude ist Schlägst dem 14jährigen mit nem Hammer den Schädel ein....deine Familie besucht dich dann im Knast
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Gruß,Matze |
#70
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Oh Mann Matze, was ist das wieder mal für ein, SORRY "Dünpfiff!
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Gruß Hubert |
#71
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Bitte nicht zu sehr abschweifen!
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
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Lieber besucht mich meine Familie im Knast als ich meine Familie am Grab!
Gruß Erik |
#73
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Ein Knarre oder nen Messer einsetzen,das ist Dünnpfiff!
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Gruß,Matze |
#74
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Hallo Matze,
trinke doch einen Jasmintee und schalte das Hirn ein bevor Du mir hier etwas unterstellst! Ich habe ganz sachlich auf einen Beitrag von billi geantwortet. Aber scheinbar kannst Du morgens um 08:09 Uhr keine komplizierten Beiträge verstehen. Aber ich habe Dich trotzdem lieb...
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Danke, Kalle |
#75
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Zitat:
Es geht in solchen Fällen nicht darum,den Einbrecher umzupusten,sondern ihn Handlungsunfähig zu machen.Den Müll trägt dann die Polizei raus. Mit einem Messer ist die Verhältnismäßigkeit dahin,wenn der Täter keine Waffe trug oder wie häufig,eine Gaspistole. Ich sage ja,gleich haben wir das Thema "Amoklauf"
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Gruß,Matze |
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