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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 18.12.2014, 05:48
Gunpowder Gunpowder ist offline
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Boot: Cortina 480 Pilothouse
3 Danke in 1 Beitrag
Standard Boot bezahlt und vor Übergabe verbrannt

Hallo Boote-Forum Mitglieder.

Mein Boot, gerade bezahlt ist jetzt in Roermond verbrannt.
Das Geld hatte ich gerade überwiesen 15.12.2014 und wollte am Freitag 19.12.2014 die Papiere abholen.

Geh ich recht in der Annahme das der Verkäufer (Versichert) mir ein vergleichbares Boot schuldet? Stutzig hat mich die Sache gemacht als Dr Verkäufer mir am Telefon die Rückgabe des Geldes bereits eingeleitet hat.

Danke für jede Hilfe!
Gunpowder
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  #2  
Alt 18.12.2014, 05:52
Benutzerbild von Bootspeti
Bootspeti Bootspeti ist offline
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4.314 Danke in 1.601 Beiträgen
Standard

Istt es denn überhaupt verbrannt, vielleicht hat er es ja woanders für einen höheren Preis verkauft
mfg der Bootspeti
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  #3  
Alt 18.12.2014, 05:54
Benutzerbild von pottkieker
pottkieker pottkieker ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Gunpowder Beitrag anzeigen


Stutzig hat mich die Sache gemacht als Dr Verkäufer mir am Telefon die Rückgabe des Geldes bereits eingeleitet hat.

Danke für jede Hilfe!
Gunpowder
Wahrscheinlich ist die Zahlung aus der Versicherung deutlich höher als der Verkaufspreis. Solange der Verkäufer den Untergang der Ware nicht selbstverschuldet hat, besteht auch kein Anspruch auf ein vergleichbares Boot.
__________________
Gruß Hans
Folge dem Fluß und finde das Meer
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  #4  
Alt 18.12.2014, 05:55
Benutzerbild von brother-uwe
brother-uwe brother-uwe ist offline
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Boot: Sea Ray 170 BR Seville
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Standard

Vielleicht war das Boot höher versichert, wie die Höhe des Kaufpreises ist.
Deshalb möchte er der Versicherung nichts vom Verkauf erzählen.

(Bis hier nur eine Vermutung)

Ich würde mich jetzt erst einmal freuen, wenn ich die Kohle wirklich wieder bekommen würde.

(Tatsache)
__________________
Gruß Uwe

Manchmal ist Verkehrt richtig
http://www.kia-kaffeestube.de/
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  #5  
Alt 18.12.2014, 05:59
Benutzerbild von hopfemike
hopfemike hopfemike ist offline
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Boot: Fairline Targa 43
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Lasse es doch einfach gut sein ... du hast dein Geld wieder ,verstehe nicht das man noch aus dem Schicksal anderer ein Geschäft machen will
__________________




Gruß Michael

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  #6  
Alt 18.12.2014, 06:10
Gunpowder Gunpowder ist offline
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Hier der Link zur Katastrophe für viele
http://www.bild.de/regional/duesseld...3504.bild.html
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  #7  
Alt 18.12.2014, 07:52
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Gunpowder Beitrag anzeigen
Hallo Boote-Forum Mitglieder.

Mein Boot, gerade bezahlt ist jetzt in Roermond verbrannt.
Das Geld hatte ich gerade überwiesen 15.12.2014 und wollte am Freitag 19.12.2014 die Papiere abholen.

Geh ich recht in der Annahme das der Verkäufer (Versichert) mir ein vergleichbares Boot schuldet? Stutzig hat mich die Sache gemacht als Dr Verkäufer mir am Telefon die Rückgabe des Geldes bereits eingeleitet hat.

Danke für jede Hilfe!
Gunpowder
Es sit erst mit der Übergabe dein Boot und nicht mit der Bezahlung. Somit hast du nur das Recht auf Rückerstattung des Betrages.
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Gruß Volker
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  #8  
Alt 18.12.2014, 07:53
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
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2.301 Danke in 1.005 Beiträgen
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Ich versteh dein Problem nicht, wenn´s Geld wieder da ist, dann hast du doch überhaupt keinen Schaden.
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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  #9  
Alt 18.12.2014, 08:00
quaelgeist II quaelgeist II ist offline
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80 Danke in 43 Beiträgen
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Ein Boot ist durch einen Brand zerstört. Der Verkäufer regelt eine prompte Rückzahlung des Geldes, damit der Käufer sich schnell umsehen und Ersatz beschaffen kann.

Das ist in etwas das, was eine Versicherung auch für Dich tut.
Auch die beschaffen kein Boot, sondern zahlen einen vertraglich bestimmten Geldbetrag aus.

Die Vorstellung, doch jetzt bitte ein gleichwertiges/gleichbeschaffenes Boot serviert zu bekommen... mir fehlen angemessene Worte.

Vllt ja auch nicht ernst gemeint
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  #10  
Alt 18.12.2014, 08:14
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Sei doch froh, dass alles so problemlos klappt und Du Dein Geld wieder bekommst.

Schlimmer wäre es doch, wenn das Boot bereits in Dein Eigentum übergegangen wäre und Du noch keine Versicherung gehabt hättest....dann wäre alles futsch gewesen.

Ich verstehe nicht wie man aus einem Unglück Kapital schlagen möchte, wie die Geier....
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Gruß Carsten
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  #11  
Alt 18.12.2014, 08:20
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Es sit erst mit der Übergabe dein Boot und nicht mit der Bezahlung. Somit hast du nur das Recht auf Rückerstattung des Betrages.
Ich hatte zunächst gedacht, dass der Gefahrübergang mit Abschluss des Kaufvertrages erfolgt.
Aber das wurde erst vor kurzem HIER richtig gestellt.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #12  
Alt 18.12.2014, 08:22
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Gunpowder Beitrag anzeigen
Hallo Boote-Forum Mitglieder.

Mein Boot, gerade bezahlt ist jetzt in Roermond verbrannt.
Das Geld hatte ich gerade überwiesen 15.12.2014 und wollte am Freitag 19.12.2014 die Papiere abholen.

Geh ich recht in der Annahme das der Verkäufer (Versichert) mir ein vergleichbares Boot schuldet? Stutzig hat mich die Sache gemacht als Dr Verkäufer mir am Telefon die Rückgabe des Geldes bereits eingeleitet hat.

Danke für jede Hilfe!
Gunpowder
Nach deutschem Recht hättest Du z.B. bei einem Neuboot von einem Händler weiterhin Anspruch auf ein Boot, bei einem einzigarartigen Gebrauchtboot von einem privaten Verkäufer nicht.
Es dürfte aber holländisches Recht gelten, keine Ahnung wie es da geregelt ist.
Sei froh wenn Du unkompliziert die Kohle wieder kriegst.

Der Vermutung von brother Uwe schliesse ich mich an. Würde glaube ich jeder so machen und ist völlig legitim.
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  #13  
Alt 18.12.2014, 08:29
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Ich versteh dein Problem nicht, wenn´s Geld wieder da ist, dann hast du doch überhaupt keinen Schaden.
Na ja, er hat das Geld gegen ein Boot getauscht weil er sich vom Boot einen größeren Nutzen versprochen hat, ist gefühlt Bootsbesitzer und hat sich aufs Bootfahren gefreut mit dem für ihn passenden Boot welches er möglicherweise schon ewig gesucht hat.
Sein Traum ist genauso in Rauch aufgegangen wie für jeden tatsächlichen Bootsbesitzer. Da kann man auch etwas Mitgefühl für aufbringen.
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  #14  
Alt 18.12.2014, 08:47
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Giligan Giligan ist offline
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Man hat wieder einen gefunden....immer feste druff!

Willy
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  #15  
Alt 18.12.2014, 08:48
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Emotion Emotion ist offline
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Sei froh das er versichert ist, sonst wäre es wohlmöglich schwer dein Geld zurück zu bekommen.

Und der Verkäufer wir genug Rennerei haben an sein Geld von der Versicherung zu kommen!

Ggf Gutachter und Gericht bemühen müssen!

Ich würde ihn eher zum Essen einladen, als hier zu meckern wenn ich so unkompliziert mein Geld zurück bekäme!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #16  
Alt 18.12.2014, 09:00
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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G Leiter hat recht. Kannst ja mal nach Gattungsschuld googeln ;)

Und warum sollte der Verkäufer kein neues Boot liefern? Wenn er das verbrannte Boot versichert hatte, bekommt er es zu 100 % ersetzt und wenn er dann ein neues liefert bleibt ihm der Gewinn aus dem Geschäft wenigstens erhalten.

Gruß
Chris
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  #17  
Alt 18.12.2014, 09:07
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
G Leiter hat recht. Kannst ja mal nach Gattungsschuld googeln ;)

Und warum sollte der Verkäufer kein neues Boot liefern? Wenn er das verbrannte Boot versichert hatte, bekommt er es zu 100 % ersetzt und wenn er dann ein neues liefert bleibt ihm der Gewinn aus dem Geschäft wenigstens erhalten.

Gruß
Chris
weil es kein gleichwertiges gebrauchtes gibt. Entweder hat es zuviele Stunden oder der erhaltungszustand ist nicht gleichwertig, der Motor hat einen defekt den das verbrannte nicht hatte.........

bei einem Neuboot und einem Händler kein Thema aber bei einem gebrauchten was ganz anderes.
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Gruß Volker
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  #18  
Alt 18.12.2014, 09:16
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Ikan Terbang Ikan Terbang ist offline
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Nach meinem Verständnis kommt es darauf an, wer zum Zeitpunkt des Schadens Eigentümer der Sache war. In der Regel wird der Zeitpunkt der Übergabe=Eigentümerwechsel vertraglich vereinbart. Mithin gilt der Gefahrübergang gemäß Vertrag, und zwar unabhängig, ob vorher Geld geflossen ist oder nicht. Letzteres würde bedeuten, daß der Verkäufer die Bezahlung der Sache selbst dann einfordern kann, wenn diese sich post contrahendo in Rauch aufgelöst hat

Ich kenne den Fall einer Neuwagenkäuferin, die Ihren Kauf nach nur 0.8 m an der Garagenwand des Händlers beenden wollte. Denn nach Schlüsselübergabe, Papierübergabe und guten Wünschen achtete die Käuferin nicht auf den eingelegten Gang. Ende vom Lied: Zündung an, 1 Hopps und Krach. Die Käuferin klagte, allerdings vergebens. Sachen gibts
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  #19  
Alt 18.12.2014, 09:25
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Ikan Terbang Beitrag anzeigen
Nach meinem Verständnis kommt es darauf an, wer zum Zeitpunkt des Schadens Eigentümer der Sache war. In der Regel wird der Zeitpunkt der Übergabe=Eigentümerwechsel vertraglich vereinbart. Mithin gilt der Gefahrübergang gemäß Vertrag, und zwar unabhängig, ob vorher Geld geflossen ist oder nicht. Letzteres würde bedeuten, daß der Verkäufer die Bezahlung der Sache selbst dann einfordern kann, wenn diese sich post contrahendo in Rauch aufgelöst hat

Ich kenne den Fall einer Neuwagenkäuferin, die Ihren Kauf nach nur 0.8 m an der Garagenwand des Händlers beenden wollte. Denn nach Schlüsselübergabe, Papierübergabe und guten Wünschen achtete die Käuferin nicht auf den eingelegten Gang. Ende vom Lied: Zündung an, 1 Hopps und Krach. Die Käuferin klagte, allerdings vergebens. Sachen gibts
Zum Zeitpunkt des Brandes war der Verkäufer Eigentümer, da der Kunde (TO) das Boot noch nicht abgeholt hat. Es hat noch kein Gefahrübergang statgefunden. Somit : Geld zurück da keine Ware mehr da ist.
Ersatz in Form der Ware müsste der Händler/Verkäufer meines Wissens nur leisten, wenn er für den Verlust verantwortlich ist.
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Gruß Volker
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  #20  
Alt 18.12.2014, 09:30
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Boot: Merry Fisher 645
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Wenn ich nochmal einen schwierigen Fall habe, nehme ich EUCH mit. Dann kann überhaupt nichts mehr passieren...

Grundsätzlich stellt sich die Frage, was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Wie war die Übergabe geregelt, welches Zahlungsziel, welcher Zahlungsweg war vereinbart?

Sofern der Verkäufer den Kaufpreis zurück erstattet hat, finde ich das - unbesehen der rechtlichen Würdigung - absolut korrekt und anständig.

Unterstellt; das Boot hätte eine Kaskoversicherung. Geht diese mit Verkauf auf den Käufer automatisch über? Wäre der Verkauf anzeigepflichtig? Wurde der Verkauf fristgerecht angezeigt? Gibt es Selbstbehalte? Handelt es sich überhaupt um einen Versicherungsfall?

Im Zweifel würde ich sagen, dass mit der problemlosen Rückzahlung des Kaufpreises der Käufer wirklich Glück gehabt hat. Ein anderes Boot findet sich immer. Vor allem bei der derzeitigen Marktsituation.

Ich täte einen Luftsprung machen, wenn ich den Kaufpreis auf meinem Kontoauszug wiederfinden täte; und zwar im Haben.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #21  
Alt 18.12.2014, 09:33
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Hohensteinchen Hohensteinchen ist offline
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Hallo gunpowder,
sei doch froh, daß der Verkäufer so korrekt war, gleich die Rückzahlung einzuleiten.
Er hat bestimmt selbst eine Menge Aufwand mit der Versicherungsabwicklung, und trotzdem hat er gleich an die korrekte Rückzahlung gedacht.
Wäre doch schön, wenn alle Geschäftspartner immer so ehrlich wären.

Dieser Brand erinnert mich ein bißchen an den Brand neulich in der Ancora Marina.
__________________
.
.
Herzliche Grüße von Jutta
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  #22  
Alt 18.12.2014, 09:36
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Man hat wieder einen gefunden....immer feste druff!

Willy
Lach - es ist Winter ....

aber "er schreit ja auch förmlich danach"

Bei: "So´n Schei...., jetzt geht die Suche wieder von vorne los, hatte ein so schönes Boot gefunden, welches jetzt in Rauch auf gegangen ist ...."

dann hätte er mein Mitgefühl gehabt,
aber so hört sich das ein bisschen nach: "so günstig krieg ich ein solches Boot nie wieder - soll doch der Verkäufer die Differenz zu meinem "Schnapp" drauflegen ....
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Gruß Ralf
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  #23  
Alt 18.12.2014, 09:37
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anco anco ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Hohensteinchen Beitrag anzeigen
...

Dieser Brand erinnert mich ein bißchen an den Brand neulich in der Ancora Marina.
Ich habe da auch irgendwie den Eindruck, dass es da einen Zusammenhang gibt
und dass da einer durch die Gegend läuft, der ein Problem mit Booten hat ...
__________________
Gruß von der Ostsee, Andreas

---------------------------------------------
Aquastar 38 Ocean Ranger - Neustadt i.H.
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  #24  
Alt 18.12.2014, 10:16
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Lach - es ist Winter ....

aber "er schreit ja auch förmlich danach"

Bei: "So´n Schei...., jetzt geht die Suche wieder von vorne los, hatte ein so schönes Boot gefunden, welches jetzt in Rauch auf gegangen ist ...."

dann hätte er mein Mitgefühl gehabt,
aber so hört sich das ein bisschen nach: "so günstig krieg ich ein solches Boot nie wieder - soll doch der Verkäufer die Differenz zu meinem "Schnapp" drauflegen ....
Nunja,

ich würde mich auch ärgern, dass ein, nach möglicherweise mühevoller Suche, (bin ich ja Meister drin) gefundenes Boot plötzlich ein Opfer der Flammen würde. Hätte aber dann auch die Erleichterung, wenn die Kohle nicht weg, sondern wieder auf meinem Konto wär.

Sicher war das Eingangsposting etwas unglücklich formuliert....

Willy
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  #25  
Alt 18.12.2014, 10:46
mitch. mitch. ist offline
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290 Danke in 177 Beiträgen
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Sehr unglücklich formuliert!..
Je nach Vertrag ober Abmachung könnte der Verkäufer den Schuh auch umdrehn und sagen: es war bezahlt, gehört "eigentlich" nicht mehr mir, sollte nur noch abgeholt werden. Somit wäre das Käufers Versicherungs-Problem?
Den Schrei nach gleichwertigem Ersatz oder mehr finde ich fehl am Platz, zumal der Verkäufer den Betrag zurück erstattet. Er wird wohl nicht selber gezündelt haben?

Nuja.. manchmal ist der Schall lauter als der Schrei.
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Gruß an alle,
Mitch
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