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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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"nicht EU versteuert!"
Hallo zusammen,
Frage zum Kauf eines gebrauchten Schiffes. wenn man sich für den Kauf eines gebrauchten Schiffes entscheidet, das nicht EU versteuert ist und z.B. in Finnland liegt, muss bei Einfuhr nach DE die Umsatzsteuer/MwSt nachgezahlt werden. Basis hierfür ist nach meinen Recherchen der sogenannte ZOLLWERT. Dieser wiederum soll weitestgehend dem Zeitwert bzw. Marktwert entsprechen. Das bedeutet also, dass über z.B. ein Wertgutachten ein Marktwert festgelegt wird, der dann ja nicht unbedingt dem Preis des gebrauchten Schiffs entsprechen muss und durchaus weit darüber liegen kann! Kann jemand dies bestätigen bzw. detaillierter beschreiben. Gibt es jemand mit eigenen Erfahrungen? Danke Ruf |
#2
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Moin
Habe vor Jahren ein Motorrad aus der USA geholt. auf die Rechnung vom Händler wurde die MwST. erhoben Plus 6 % Zollgebühren. Das Einfachste beim Zoll anrufen die geben genaue und aktuelle Auskunft. |
#3
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Die Zollgrundlage ist normalerweise die Rechnung bzw. der Kaufvertrag-der sollte aber irgendwie der Realität entsprechen.
Grüße Gerrit |
#4
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Hi Ruf,
hol es einfach zu dir runter... Wenn jemand fragt deklarier es als Oldtimer...das wären dann 7% . Glück Auf! Gunar |
#5
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wie kommt ein Schiff in die EU und ist nicht Eu-versteuert ?
Finnland gehört zur EU http://europa.eu/about-eu/countries/...d/index_de.htm
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servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ... |
#6
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Einfach noch nicht verzollt, könnte sogar in D in einem Hafen liegen
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#7
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Hallo Dieter,
fragst du allgemein oder mich...? Im Osten hieß es mal-Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen-....jetzt vom Westen lernen, heißt mal nachschauen oder Gesetze/Regeln einhalten oder bescheißen... Glück Auf! Gunar |
#8
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Zitat:
Zitat:
um gezielt nach Finnland zu fragen, suche ich noch nach einem Grund - oder liegt Chemnitz in Finnland
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servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ... |
#9
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dann ist es aber noch nicht in Finnland, sondern in einem Zolllager ...
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servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ...
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#10
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Oh je, oh je! Eigentlich wollte ich eine Antwort auf meine Frage und nicht Antworten geben.
Wenn zB ein Norweger sich in Frankreich ein neues Schiff kauft, dann braucht er dafür zunächst keine MwSt bezahlen. Er müsste es, wenn er das Schiff nach Norwegen holt. Tut er das nicht und legt es zB nach Finnland, zahlt er zunächst nichts. Nun will er es verkaufen, zB an einen Deutschen und der will es nach DE holen dann fällt die MwSt an! Das ist übrigens keine exotische Konstruktion, Tausende Schiffe insbesondere im Mittelmeer haben genau diesen Status!! Vielleicht gibt es doch jemanden, der meine Frage beantworten kann!? R. |
#11
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Es geht hier nicht um die Zollgebühr, sondern um die MwSt!!!
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#12
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Verkehrswert. Also meist akzeptieren sie den Betrag im Kaufvertrag, wenn der aber sehr niedrig ist, darf der Zoll auch schätzen.
Also nimm einen realistischen Preis für das Boot und davon 19% - freu dich wenn es dann doch weniger wird.
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#13
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Genau so ist das!
Der Kaufpreis muß beim Zoll glaubhaft gemacht werden bzw. glaubhaft sein. Einen Gutachter braucht man nicht! Nur wenn der Kaufpreis für den Zoll unglaubhaft ist, wird der Zollwert bzw. Zeitwert ermittelt. (Würde der Zoll machen, kost nix extra.) Zöllner sind auch Menschen mit denen man schnacken kann! Der Zoll orientiert sich auch an Sachwerten im Internet. Wie wir alle es auch tun. Gott sei Dank leben wir nicht in einer "Bananenrepublik"!
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#14
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Wenn du in Finnland ein gebrauchtes Boot kaufst und es nach Deutschland verbringen willst, dann hast du einen Kaufvertrag (ggfs. ohne MWSt-Ausweis). Den will der Zoll sehen.
Da brauchen die kein Gutachter oder auch nicht schätzen, außer die Rechnung ist "verdächtig" niedrig. Ansonsten gucken die ins Internet und legen einfach den Zollwert fest. Das dürfen die auch so.
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#15
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Zitat:
wenn man nur die Hälfte mitteilt, muss man sich schon gefallen lassen, dass eine Gegenfrage kommt. Von Norwegen war vorher nichts zu lesen. Dabei fällt einem auch kein Zacken aus der Krone, wenn man dazu etwas erklärt. Was du ja auch getan hast - Danke, jetzt ist die Konstellation klar.
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servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ...
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#16
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Vorallem, weil eine Antwort auf die Frage "Gibt es jemand mit eigenen Erfahrungen?" dem guten Elling 4 nicht geholfen hätte. Was will er mit "ja" oder "nein" anfangen?
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Beste Grüße John
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#17
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Zunächst DANKE für die klärenden Antworten.
Zu der Paralleldiskussion: ich dachte, dass dieses Thema bekannter sei. Es muss nicht die komplizierte Konstelation' NORWEGER mit Schiff in Finnland sein. Viele Deutsche mit Schiffen, die in Kroatien gelegen haben, hatten genau das Problem als Kroatien EU Mitglied wurde! Sucht zB gebrauchte Bavarias oder Benetaus mit LP Mittelmeer. Eine Vielzahl sind nicht EU versteuert! Gruß R. |
#18
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Wie alt ist denn überhaupt das Schifferl??
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#19
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Fast neu!
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#20
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Zitat:
ja, der Fall Kroatien ist ja bekannt.... da Kroatien bis letztes Jahr n i c h t in der EU war.... zwischenzeitlich sollten/müssen alle unversteuerten Boote im Besitz eines EU-Bürgers, die sich in HR befinden, aber nachversteuert sein... dass Finnland nicht in der EU ist, wäre mir neu gewesen, und dass du von einem Norweger in Finnland kaufst verändert die Konstellation natürlich ... ...außerdem lerne ich immer noch gerne dazu !
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#21
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Dann hilft nix....du musst das Boot aus dem Zollager holen....wennst die Kaufpapiere erst ab Jänner 2015 schreibst ersparst Du Dir beim Schätzwert 1Jahr....bzw ein niedrigerer Kaufpreis wird glaubwürdiger....gerade bei fast neuen Booten spielt jedes Jahr eine Rolle.....lg Bernhard |
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