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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hab gerade noch mal recherchiert.
Der Link in meinem ersten Beitrag ist kürzlich aktualisiert worden. Im weiterführenden Link steht dann unter Fragen und Anworten zu dieser Frage folgende Antwort: Zitat:
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#27
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Zitat:
dazu gibt es das berühmte Wüstenrot Urteil. Dieses Urteil ist bereits seit 2007 rechtskräftig und sagt aus, das Gutachten und Besichtigungen dem Kreditnehmer nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. http://www.vz-nrw.de/Teure-Immobilie...l-Rueckzahlung Sollte das doch geschehen sein, kannst Du diese Gebühren zurückverlangen.
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#28
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Intelligente Menschen erkennen den Tippfehler sofort !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#29
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Zitat:
Es gibt ein Urteil des AG Nürnberg und eins des AG Hamburg, die sind sogar ohne Berufung rechtskräftig geworden. Ich bin sogar deswegen für den Verein tätig geworden und es sieht gut aus. Hier das Urteil des AG Nürnberg: http://blog.awoka.de/2014/10/zur-wir...z-18-c-319413/
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#30
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Hier in Auszügen mit dem Kernsatz das AG Hamburg:
http://www.anwalt-leverkusen.de/aktu...et-werden.html |
#31
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Hier wurde gesagt dass die sogenannten Bewertungen noch nicht Rechtsmäßig entschieden wurden ??????
Ich habe am 28.10.2014 meine Bank aufgefordert die Bearbeitungsgebühren zurück zu bezahlen. Heute erhielt ich ein Schreiben dass sie noch etwas Zeit benötigen . Ich werde mal am Montag nachfragen wie sie damals auf so ein Schreiben meinerseits reagiert hätten ? Ich brauche noch etwas Zeit um mein Darlehen zu bezahlen. Helmut |
#32
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Zitat:
Zitat:
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#33
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Danke Klaus mir ist klar dass das 2 verschiedene Rückforderungsgründe sind .Da die Bewertung damals nicht extra ausgewiesen wurde wäre es ohnehin sehr schwer das Geld dafür zurück zu fordern .
Gruß Helmut |
#34
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Sehr schöner Thread. Ich bin auch alle meine Unterlagen durchgegangen und habe auch Bearbeitungsgebühren zu unrecht gezahlt. Jetzt möchte ich die Schreiben aufsetzen und die Musterschreiben sind jedoch sehr unterschiedlich. Welche habt ihr denn so benutzt die auch am Ende von den Banken akzeptiert wurden???
MfG Dom |
#35
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@Dom:
Ich empfehle die Mustertexte von test.de.
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#36
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Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#37
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Zitat:
Hurra hurra das reklamieren hat sich erledigt alles wurde zu meiner Zufriedenheit erledigt und ist überwiesen worden |
#38
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Hallo
mal ein Frage an die Experten. Fällt darunter auch ein Darlehen von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt?
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MfG Walter |
#39
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Zitat:
Allerdings wird auch da ein Urteil erwartet, meines Wissens nach im April 2015.
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#40
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Hat jemanden das Prozedere schon mit der Sparkasse durch?
Ich hab vor 14 Tagen meinen Brief persönlich abgegben mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen und hab bis heute noch keine Antwort bekommen! Sollte ich noch abwarten oder noch einmal ein schreiben fertig machen bzw persönlich vorstellig werden?!
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Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab... |
#41
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Zitat:
Du hast keinerlei Nachweis darüber ! An Deiner Stelle würde ich ein höfliches, aber sehr bestimmtes Mahnschreiben an die Sparkasse richten mit einer Nachfrist von einer Woche und unter Ankündigung des Rechtsweges im Falle der Nichteinhaltung. Möglicherweise wollen die Dich in die Verjährung "ziehen". Das Schreiben aber auf jeden Fall per Einschreiben mit Rückschein schicken !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#42
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Zitat:
Man könnte sich eine Empfangsbestätigung geben lassen,...wenn man will, der Bank nicht traut und daran denkt. Persönlich ist normalerweise perfekt, eben weil der Postweg entfällt. Briefpost hat auch kein Nachweis und kommt i.d.R. immer an, wozu Einschreiben mit Rückschein? Ist doch noch terminlich Luft... Wahrscheinlich ist es eben nicht der einzige Brief, der bearbeitet werden muss.
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gregor
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#43
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Zitat:
Nun warte doch mal ab und versteife Dich nicht auf das VON DIR willkürlich gesetzte Zahlungsziel. Ansonsten: Ruf doch mal deinen Berater an.....
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Gruss Wolfgang |
#44
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Zitat:
Werd mal heut zu meinem Berater gehen.
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Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab... |
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Zitat:
das ist wie mit Apfel und Birne... Zahlungsziele setzen kann man mit gesetzlichem oder vertraglichen Hintergrund, in allen anderen Fällen hat "bis zum" oder "binnen x Tage" eher Motzigkeit und Verschleppung zur Folge.
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gregor |
#46
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Zitat:
Denke mal intensiv darüber nach und ich bin (relativ) sicher, dass Du selbst draufkommst ! Hilfe : mit "terminlicher Luft" hat es rein garnichts zu tun.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#47
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Zitat:
Wenn ich persönlich da vorbeigehen kann, brauch ich weder ein Einschreiben noch einen Rückschein. Einschreiben/Rückschein wird zwar immer noch gerne "gekauft", ist aber eigentlich überholt... ein Einwurfeinschreiben reicht und gilt auch als zuge- gangen. Wenn ich kein Bock habe, bin ich nicht da, nehme es dadurch nicht an und hole es nicht ab.... dann ist dein Einschreiben/Rückschein nicht zugegangen, doof gelle? Ich nehme die normale Briefpost und wenn ich sicher gehen will, dann steht im Verteiler: vorab per Fax und Mail. (Sendeprotokoll Fax und Mailversand sind ja dann vorhanden). Das kostet nur die normale Gebühr und dass der Empfänger behauptet auf allen drei Kommunikationswegen sei gar nichts gekommen glauben noch nicht mal Richter.... Die Leute, die dann noch behaupten sie hätten nichts bekommen, wohnen garantiert in irgendwelchen Nicht-EU-Staaten. Wir reden hier aber von deutschen Banken, die nach meiner Erfahrung (außer beim Thema Beratung) einigermaßen seriös agieren....
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gregor Geändert von Dicke Lippe (01.12.2014 um 14:09 Uhr)
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#48
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Alle vom Urteil betroffene Banken sind derziet in der Sache "Land unter".
Eine Fristsetzung von 14 Tagen nach Eingang des Schreibens bei der Bank wird von den Verbraucherschützern und Anwälten empfohlen. In einem Fall, das die Frist ohne Zwischenbescheid vorbei ist, würde ich freundlich telefonisch bei Ansprechpartner nachfassen, ggfs über die Beschwerdestelle der Bank. Ist deine gesetzte (14-Tage) Frist vorbei, kannst du natürlich auch Rechtsmittel einlegen, aber ein wenig Geduld, tut es wahrscheinlich auch.
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#49
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Zitat:
ich arbeite nicht bei der Post. Ansonsten belasse ich Dir Deine falsche Meinung. Was Richter glauben kannst Du wohl kaum pauschal, noch im Detail beurteilen ! Es geht auch nicht darum, ob Du Bock hast und ein Einschreiben nicht in Empfang nehmen willst, hier geht es um Institutionen wie Banken und Sparkassen. Nimm Dich nicht so schrecklich wichtig ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (01.12.2014 um 16:37 Uhr) |
#50
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Zitat:
Mir meine Meinung zu lassen, ist aber echt großzügig von dir! Danke. Was Richter glauben, hat natürlich keinen Einfluss und ist sekundär, das ist richtig, "glaubwürdig erscheinen" ist jedoch etwas, was Richter durchaus in Streitfällen zur Entscheidungsfindung nutzen. Sei´s drum, das mit dem Glauben ist ohnehin so eine Sache, und da haperts gerne auch beim "Einschreiben mit Rückschein"... Da stehe ich allerdings mit meiner Meinung nicht alleine: Hier fehlt lediglich die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung...: (Brief, Kündigung, oder was-auch-immer einfach doppelt ausdrucken und einfach auf der Kopie den Erhalt mit Datum quittieren lassen.) http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/die-gerichtsfeste-zustellung-von-fristwahrenden-briefen Oder auch hier, wie auch auf hunderten anderer kompetenten Seiten nach- zulesen und letztlich in vielen Urteilen zu finden. http://www.akademie.de/wissen/forderungsmanagement/einschreiben-sind-wirksamer-als-normale-briefe Übrigens lebe ich mit meiner "falschen Meinung" recht gut und musste noch niemals einen Fristverschlepper juristisch belangen. Fast schon perfide, wie du dir meine Argumentation zu eigen machst. Zitat:
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gregor Geändert von Dicke Lippe (01.12.2014 um 16:59 Uhr) |
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