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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 09.11.2014, 18:03
indra indra ist offline
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
@indra:



Ich komme darauf, weil das in einigen Fällen schlichtweg so ist (zul. Gespann-Gesamtgewicht bleibt gleich), z.B. bei meinem Octavia (bei meinem T5 ist es ähnlich) und da ich nicht weiß, wieviel Zuladung dein Auto normalerweise hat, musst du die Frage schon entschuldigen.

Noch besser wäre es, einfach von vornherein mal alle Daten zu nennen, die sich durch die Auflastung verändert haben. Das verhindert dumme Nachfragen.
So hab mal die Dekra Abnahme rausgesucht.
Veränderung im Fahrzeugschein :
zu 0.1: max 2360kg bis 8% Steigung bei zul.Gesammtmasse der Fahrzeugkombination von 4500KG; max.Anhängerlast 2460KG einschließlich
100KG Stützlast ; D-Wert der Anhänge-Kupplung min.11,58 KG

Outlander II Leergewicht 1720kg,Zuladung 595kg.
Also hätte ich jetzt nach der Auflastung eine Zuladung von 320kg.
Oder hab ich einen Denkfehler ?

Gruß Uwe
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  #52  
Alt 09.11.2014, 18:36
tritonnavi tritonnavi ist offline
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nö, würde ich (mit 100kg Stützlast) genau so sehen, wenn in deinem Fall die Gleichung gilt:
Zuladung plus Leergewicht = zu. Gesamtgewicht.

Bei meinem Wagen gilt die beispielsweise nicht, denn im Leergewicht sind bei meinem Wagen bereits die üblichen 75kg für den Fahrer usw. enthalten, während bei der Hersteller-Angabe der Zuladung vom wirklich leeren Auto ausgegangen wird.

In dem Fall würde bei dir gelten:
1720kg Leergewicht + 595kg - 75kg = zul. Gesamtgewicht des Autos.
(Das sollte ja unbedingt in deiner Zulassungsbescheinigung stehen und das ist letztendlich entscheidend)

Wenn das bei dir auch so sein sollte, würde sich deine errechnete Zuladung von 320 auf 245kg vermindern.

245kg wäre dann auch nur die theoretische Zuladung, wenn dein Auto tatsächlich nur 1720kg Leergewicht hat.
I.d.R. sind aber alle Autos schwerer als das, was im Schein steht und die zulässige Zuladung errechnet sich immer mit dem real vorhandenen Leergewicht.
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  #53  
Alt 09.11.2014, 18:48
indra indra ist offline
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Okay wieder was gelernt,habe nirgends was von den 75kg gelesen.
Wenn es so ist kann ich damit leben.


Gruß Uwe

Vieleicht sollte ich doch mal mit dem Kahn auf eine Waage fahren .
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  #54  
Alt 11.11.2014, 19:21
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Zitat:
Zitat von Bounty Beitrag anzeigen
Ich habe bereits eine Anfrage bei Audi laufen. Werde nach Erhalt der Antwort berichten.
Nachdem ich weder beim Vertragshändler und beim TÜV eine verwertbare Antwort bekommen habe, hat mir jetzt die Audi Kundenbetreuung auf meine Frage geantwortet.


"Eine Auflastung der Anhängerlast bei 12% Steigung ist aus technischen Gründen leider nicht möglich".

Gruß

Frank
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  #55  
Alt 11.11.2014, 19:41
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Dass es keine Auflastung des 12%-Wertes geben würde, war doch eigentlich vorher klar.
Dir ging es doch, zumindest anfangs, darum, eine erhöhte Anhängelast bei 8% eingetragen zu bekommen.

Gruß
Friedhelm
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  #56  
Alt 11.11.2014, 19:56
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Irgendwie verstehe ich die ganze Diskussion nicht.

Entweder mein Auto ist zu klein und hat eine zu geringe Anhängelast oder mein Boot ist zu groß.

In beiden Fällen weiß ich das doch vorher. Je nachdem was zuerst im Bestand war.

Also,

war das Auto zuerst da, wieso kaufe ich mir ein Boot, das ich nicht ziehen darf wenn ich dann nicht auch über genügend liquide Mittel verfüge, um mir auch noch ein passendes Auto dazu kaufen zu können?

oder

war das Boot zuerst da, wieso kaufe ich mir ein Auto mit zu geringer Anhängelast?

Ich halte es einfach für sehr gefährlich ein Boot zu ziehen ohne ausreichende Reserven in der Anhängelast zu haben.....
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  #57  
Alt 11.11.2014, 20:01
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Zitat:
In beiden Fällen weiß ich das doch vorher.
anscheinend nicht immer, zumindest dann nicht, wenn eine eventuell vorhandene Anhängelast tatsächlich zulässig wäre (bei 8%), aber nicht in den amtlichen Papieren vermerkt ist.

Reserven sind sicherlich gut, aber wenn man z.B. nur 2 mal im Jahr sein Boot von der Scheune 10km langsam zum Hafen (und wieder zurück) bringen möchte, braucht man keine Reserven.
Da reicht es, wenn es zulässig ist und vielen Leuten reicht es bei solchen Aktionen auch, wenn es nicht mehr ganz zulässig ist....
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  #58  
Alt 11.11.2014, 20:10
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
anscheinend nicht immer, zumindest dann nicht, wenn eine eventuell vorhandene Anhängelast tatsächlich zulässig wäre (bei 8%), aber nicht in den amtlichen Papieren vermerkt ist.

Reserven sind sicherlich gut, aber wenn man z.B. nur 2 mal im Jahr sein Boot von der Scheune 10km langsam zum Hafen (und wieder zurück) bringen möchte, braucht man keine Reserven.
Da reicht es, wenn es zulässig ist und vielen Leuten reicht es bei solchen Aktionen auch, wenn es nicht mehr ganz zulässig ist....

Moin,

im meinem Fall kommt der Omega mit der Mariah klar. Nur rausslippen geht halt nicht. Da greife ich entweder aufs Kranen zurück oder ich gebe einem Hafen-Kollegen nen 20er wenn er Zeit hat und er erledigt das für mich.

Ich finde nicht, dass ein Geländewagen zwingend Pflicht ist um 2 mal im Jahr eine extrem schwere Last zu ziehen.....
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Viele Grüße, Marcus

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  #59  
Alt 11.11.2014, 20:30
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Zitat:
Zitat von mk-motorenteile Beitrag anzeigen
Ich finde nicht, dass ein Geländewagen zwingend Pflicht ist um 2 mal im Jahr eine extrem schwere Last zu ziehen.....
...ist es ja auch nicht. Dann muss man 2x im Jahr eben ein entsprechendes Fahrzeug leihen oder mieten. Man könnte ja auch eine Spedition damit beauftragen. Alles andere ist einfach fahrlässig.....
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  #60  
Alt 11.11.2014, 20:35
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Zitat:
Zitat von Italia Beitrag anzeigen
...ist es ja auch nicht. Dann muss man 2x im Jahr eben ein entsprechendes Fahrzeug leihen oder mieten. Man könnte ja auch eine Spedition damit beauftragen. Alles andere ist einfach fahrlässig.....

Jo,

dass sehe ich genauso. Deshalb lasse ich mein Boot am Saisonende mit dem Kran rausheben. Kostet ein paar Taler, die machen es mir schön sauber, es liegt perfekt auf dem Trailer und ich bin sowas von entspannt......
__________________
Viele Grüße, Marcus

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  #61  
Alt 11.11.2014, 21:39
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Dass es keine Auflastung des 12%-Wertes geben würde, war doch eigentlich vorher klar.
Dir ging es doch, zumindest anfangs, darum, eine erhöhte Anhängelast bei 8% eingetragen zu bekommen.

Gruß
Friedhelm
Ja, das geht zum Glück. Ausweis von 2.400 kg bei 8% Steigung. Da es hier aber einige Diskussionen über die Auflastungsmöglichkeiten gegeben hat, wollte ich auch die Aussage des Herstellers zur Auflastung bei 12% Steigung zitieren.

Gruß
Frank
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