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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#51
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Zitat:
Veränderung im Fahrzeugschein : zu 0.1: max 2360kg bis 8% Steigung bei zul.Gesammtmasse der Fahrzeugkombination von 4500KG; max.Anhängerlast 2460KG einschließlich 100KG Stützlast ; D-Wert der Anhänge-Kupplung min.11,58 KG Outlander II Leergewicht 1720kg,Zuladung 595kg. Also hätte ich jetzt nach der Auflastung eine Zuladung von 320kg. Oder hab ich einen Denkfehler ? Gruß Uwe |
#52
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nö, würde ich (mit 100kg Stützlast) genau so sehen, wenn in deinem Fall die Gleichung gilt:
Zuladung plus Leergewicht = zu. Gesamtgewicht. Bei meinem Wagen gilt die beispielsweise nicht, denn im Leergewicht sind bei meinem Wagen bereits die üblichen 75kg für den Fahrer usw. enthalten, während bei der Hersteller-Angabe der Zuladung vom wirklich leeren Auto ausgegangen wird. In dem Fall würde bei dir gelten: 1720kg Leergewicht + 595kg - 75kg = zul. Gesamtgewicht des Autos. (Das sollte ja unbedingt in deiner Zulassungsbescheinigung stehen und das ist letztendlich entscheidend) Wenn das bei dir auch so sein sollte, würde sich deine errechnete Zuladung von 320 auf 245kg vermindern. 245kg wäre dann auch nur die theoretische Zuladung, wenn dein Auto tatsächlich nur 1720kg Leergewicht hat. I.d.R. sind aber alle Autos schwerer als das, was im Schein steht und die zulässige Zuladung errechnet sich immer mit dem real vorhandenen Leergewicht.
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#53
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Okay wieder was gelernt,habe nirgends was von den 75kg gelesen.
Wenn es so ist kann ich damit leben. Gruß Uwe Vieleicht sollte ich doch mal mit dem Kahn auf eine Waage fahren . |
#54
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Zitat:
"Eine Auflastung der Anhängerlast bei 12% Steigung ist aus technischen Gründen leider nicht möglich". Gruß Frank |
#55
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Dass es keine Auflastung des 12%-Wertes geben würde, war doch eigentlich vorher klar.
Dir ging es doch, zumindest anfangs, darum, eine erhöhte Anhängelast bei 8% eingetragen zu bekommen. Gruß Friedhelm |
#56
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Irgendwie verstehe ich die ganze Diskussion nicht.
Entweder mein Auto ist zu klein und hat eine zu geringe Anhängelast oder mein Boot ist zu groß. In beiden Fällen weiß ich das doch vorher. Je nachdem was zuerst im Bestand war. Also, war das Auto zuerst da, wieso kaufe ich mir ein Boot, das ich nicht ziehen darf wenn ich dann nicht auch über genügend liquide Mittel verfüge, um mir auch noch ein passendes Auto dazu kaufen zu können? oder war das Boot zuerst da, wieso kaufe ich mir ein Auto mit zu geringer Anhängelast? Ich halte es einfach für sehr gefährlich ein Boot zu ziehen ohne ausreichende Reserven in der Anhängelast zu haben.....
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#57
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Zitat:
Reserven sind sicherlich gut, aber wenn man z.B. nur 2 mal im Jahr sein Boot von der Scheune 10km langsam zum Hafen (und wieder zurück) bringen möchte, braucht man keine Reserven. Da reicht es, wenn es zulässig ist und vielen Leuten reicht es bei solchen Aktionen auch, wenn es nicht mehr ganz zulässig ist.... |
#58
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Zitat:
Moin, im meinem Fall kommt der Omega mit der Mariah klar. Nur rausslippen geht halt nicht. Da greife ich entweder aufs Kranen zurück oder ich gebe einem Hafen-Kollegen nen 20er wenn er Zeit hat und er erledigt das für mich. Ich finde nicht, dass ein Geländewagen zwingend Pflicht ist um 2 mal im Jahr eine extrem schwere Last zu ziehen..... |
#59
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...ist es ja auch nicht. Dann muss man 2x im Jahr eben ein entsprechendes Fahrzeug leihen oder mieten. Man könnte ja auch eine Spedition damit beauftragen. Alles andere ist einfach fahrlässig.....
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#60
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Zitat:
Jo, dass sehe ich genauso. Deshalb lasse ich mein Boot am Saisonende mit dem Kran rausheben. Kostet ein paar Taler, die machen es mir schön sauber, es liegt perfekt auf dem Trailer und ich bin sowas von entspannt...... |
#61
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Zitat:
Gruß Frank |
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