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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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oben zititerten Quelle glauben darf. Sie ist lediglich in Deutschland früher als bei unseren Nachbarn umgesetzt worden, und das dann auch noch ohne jede Übergangsregelung zum 15.8.2005. Ich denke aber nicht, dass das Problem darin liegt, dass der Skipper auch gleichzeitig Funker sein muss. Das wird nur einige ganz wenige Charter- crews betreffen. Viel häufiger dürfte es vorkommen, dass überhaupt nie- mand an Bord ein Funkzeugnis besitzt, was ein wirkliches Sicherheitspro- blem darstellen kann. Bei Eignern sollte da alles kein Thema darstellen, denn es gibt wohl nur sehr wenige, die ihr Boot nicht mal allein oder mit wechselnder Besatzung bewegen, und dann braucht ein skippernder Eigner das Funkzeugnis einfach selbst. Grandios gepennt hat meines Erachtens der Verband der Charterwirtschaft. Die tun öffentlich so, als hätten sie erst im August 2005 aus dem Bundes- gesetzblatt erfahren, was da an Neuregelung auf sie zukommt. Dabei war das bereits im Januar 2005 in einem Merkblatt für Wassersportler des Ver- kehrsministeriums zu lesen, und die Fachöffentlichkeit war bereits zur Hanseboot 2004 davon informiert. Da wäre wahrlich Zeit genug gewesen, über so etwas wie eine Übergangsfrist mit dem Ministerium zu sprechen. Über die Ankündigung, die Verbände wollten ggfs. juristisch gegen die neue Bestimmung vorzugehen, weil sie eine Menge Ungereimtheiten ent- halte, könnte man fast lachen. Die Neuregelung ist nämlich für einen Ver- ordnungstext ungewöhnlich klar gehalten: Code:
(7)Führer von Sportfahrzeugen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funk- technischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs nachweisen. [...] |
#77
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Was wäre denn wenn bei einem Mann über Bord ausgerechnet der mit dem Funkschein über Bord geht und keiner weis welche Taste man drücken muss, da sich alle auf den einen verlassen haben. ![]() |
#78
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man weiss sofort, dass der skipper über bord ging ![]() le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#79
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#80
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![]() ![]() Im Gegenteil, ich habe schon öfters gechartert, sowohl in Europa als auch mehrfach in Übersee, und nirgends hat sich jemand je für 'nen Funkschein interessiert. Weder bei der deutschen Charteragentur, noch vor Ort bei der Übergabe und selbst dann nicht, als wir mal von der Hafenpolizei(!) in Spanien kontrolliert worden sind. ![]() Und für den evtl. Ostsee-Chartertörn in deutschen Gewässern habe ich genügend Angebote ggf. auch mit ausgebautem Funkgerät chartern zu können. ![]() Notfalls auch mit einer eigenen "Not"-Handfunke, die bei Kontrollen (wenn sie denn überhaupt entdeckt werden sollte ![]() ![]() (Btw: die von mir genannten Prüfungsgebühren hatte ich so aus den frühen 90er-Jahren in Erinnerung.) Fun_Sailor
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#81
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mit der ich hier aber wohl nicht ganz alleinstehe: Als ich zum ersten Mal ein Boot mit Seefunkgerät gechartert habe - und natürlich habe ich das Funkgerät empfangsseitig ausprobiert - wurde mir klar, dass ich das Funkzeugnis ablegen sollte, um auch aktiv funken zu können und zu dürfen. Das habe ich dann auch umgehend getan, und zwar ohne gesetzlichen Zwang. Das hatte nicht zuletzt mit Sicherheits- überlegungen zu meiner, vor allem aber auch zur Sicherheit meiner Fa- milie zu tun. Dazu brauche ich keinen offiziellen Vorgaben, sondern es hat mir nach ein wenig Beschäftigung mit dem Thema eingeleuchtet, dass die Fähigkeit, mit einem Funkgerät vernünftig umgehen zu können, im Notfall von großem Wert sein kann. Im Grunde tut mir jemand wie Du leid, der offensichtlich nur in Kategorien der Kontrolle behördlicher Vorgaben und in möglichen Bußgeldgrößenord- nungen zu denken in der Lage ist, statt sich selbst Gedanken darüber zu machen und die auch umzusetzen. Belem |
#82
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1.) habe ich nichts gegen auf Charterboote vorhandene Funkgeräte, ganz im Gegenteil. Denn auch ich habe selbstverständlich auf allen meinen Törns die UKW-Anlage (wohlgemerkt nicht DSC) vorher mit meiner Crew ausprobiert und für alle eine Notfall-Rolle mit entsprechendem Funk-Text für den Notfall übers Gerät gehängt, so dass jeder in der Lage war auf Kanal 16 Hilfe zu holen. Inkl. MOB-Bedienung des GPS, Rettungsmittel usw., logo. 2.) Über "Bußgeldgrößenordnungen" ![]() ![]() ![]() 3.) bin ich auch ohne Funkschein (nachdem ich mich in die Materie eingelesen habe) sehr wohl in der Lage im Notfall "mit dem Funkgerät vernünftig umzugehen" (ebenso meine Crew). Soviel gehört nun auch wirklich nicht dazu die Mikrofontaste zu drücken und auf Kanal 16 nach vorgegebenem Muster ein Maday/PanPan/security abzugeben. In deutschen Ostsee-Gewässern natürlich auf Deutsch! ![]() 4.) Ich brauche die UKW-Funke (ohne DSC) beim Chartern nur für den absoluten Notfall, quasi wie ein "Feuerlöscher", für den ich auch keinen Führerschein brauche. Bis jetzt jedenfalls nicht.... ![]() Ich benutze die Funke nicht als Kommunikationsmittel. Fürs Chartern haben meine UKW-Kentnisse deshalb so bisher immer ausgereicht, warum sollte das hier in D anders sein ?! Den DSC habe ich in diesen Fällen auch nie vermisst. (Übrigens könnte ich ggf. auch den notfalls bedienen. ![]() Und Wetter etc. habe ich per Navtex bzw. Radio bekommen. ![]() Egal, Belem, jeder soll seine eigene Einstellung dazu haben, die bleibt selbstverständlich auch Dir belassen, logo. ![]() Nur betrachte ich die Dinge etwas differenzierter, nämlich für den Fall "Gelegenheits-Charter". Vergleiche das doch mal mit der imo vernünftigen Regelung des "Charterschein", d.h. also Chartern auf bestimmten Gewässern ohne SBF. Das klappt doch nachweislich auch sehr gut ohne große Komplikationen. Eine entsprechende Kompromisslösung für "Charterer ohne Quatsche-Schein" fände ich zumindestens sehr gut, realisierbar und insbesondere zeitgemäß im immer mehr regulierten Deutschland. Übrigens segeln wir ohne Funkschein auch nicht schlechter als mit, auch nicht in Deutschland! ![]() Fun_Sailor
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#83
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Hallo Belem,
ich kann Dir nur voll beipflichten, was die Einarbeitung in den richtigen Umgang mit dem Funkgerät angeht. Jeder verantwortungsbewußte Skipper wird wohl so denken. Aber ob man diese Haltung durch Zwang und diverse zunehmend teure Scheinchen erzeugen kann, wage ich zu bezweifeln. Der Straßenverkehr ist das beste Gegenbeispiel. Hier wächst die Zahl der rücksichtslosen Idioten, die sich und andere massiv gefährden, trotz Führerschein rapide an. Das Auswendiglernen von zahllosen Abkürzungen und Antworten auf einige Fragen, denen man anmerkt, daß hier jemand verzweifelt Fragen konstruiert hat (z.B. beim UBI), beeinflußt das Verhalten sicher nicht. Gruß Wepi |
#84
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der Appell an die Eigenverantwortung etwas nutzt. Da wird jedes Jahr ein neues Schicki-Micki-Teil bis hin zum Design-Fenderschoner gekauft, aber die Seekarte ist 5 oder 8 Jahre alt und ein Funkgerät fehlt ganz oder wird ohne Frequenzzulassung und Funkzeugnis betrieben. Wenn dann so ein Gesetzesverstoß durch Zufall mal auffliegt, fallen gleich Worte wie "Ab- zocke", "Kontrollwut" und "Regulierungswahnsinn". An gesetzliche Rege- lungen scheinen sich immer nur die Ehrlichen und Dummen halten zu müs- sen, was für manche Zeitgenossen dasselbe zu bedeuten scheint. Wer auf See segelt oder motort und eine Funkanlage an Bord hat, benötigt normalerweise genau zwei Scheinchen, den SBF See und das SRC. Das hat sich in den letzten Jahren nicht geändert. Für den Binnenbereich gilt analoges (SBF Binnen + UBI). Allerdings haben sich seit 2003, seitdem der DSV die Prüfungen abnimmt, die Prüfungsgebühren erhöht und es gibt lei- der die Trennung in SRC und UBI. Insofern kann für jemanden, der binnen und buten fährt, ein Scheinchen hinzugekommen sein, aber wirklich auch nur eins. Was oft vergessen oder verdrängt oder schlicht nicht gewusst wird, ist die schon lange bestehende Verpflichtung nach § 3 (1) Seeschifffahrtsstraßen- ordnung, im Bereich von Verkehrszentralen eine vorhandene UKW-Anlage zu nutzen, d.h., Verkehrsmeldungen auf dem jeweiligen Verkehrskanal abzuhören und auf Anrufe zu reagieren. Dies setzt natürlich ein Seefunk- zeugnis voraus, und wenn das niemand an Bord besitzt, durfte man streng- genommen in solchen Bereichen nicht fahren. Belem P.S.: Ausgewiesene Verkehrszentralen gibt es an deutschen Küsten von der Ems bis Wolgast. Insbesondere die Hafenzufahrten gehören dazu (Ems, Weser, Elbe, Flensburger Förde, Kieler Förde, Travemünde, Wismar, Warnemünde/Rostock, Stralsund, ...) |
#85
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Da kann ich Belem nur zustimmen. Verantwortlich auf einem Boot ist der Bootsführer. Dieser muss den Bootsführerschein besitzen. Auch wenn er jemanden ans Ruder läßt der keinen Führerschein besitzt bleibt er verantwortlich für die Schiffsführung.
Wenn ein Funkgerät an Bord ist muss dieses eingeschaltet sein und auf 10 oder 16 auf Hörwache stehen. Dies darf er aber nicht wenn er keinen Funkschein besitzt. Diese Verantwortung kann er auch nicht Dritten übertragen. Aus der Gesamtverantwortung heraus muss in meinen Augen der Schiffführer auch den Funkschein besitzen. Entweder will ich ein Schiff führen, dann aber mit allen Konsequenzen oder ich muss zuhause bleiben. |
#86
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![]() Und das theoretische Problem mit den Verkehrszentralen haben wir ja schon früher an anderer Stelle ausreichend diskutiert... (da haste natürlich "im Prinzip" Recht) ![]() Für mich ("Gelegenheits-Charterer") steht aber nun fest: 1.) Um einigermaßen gesetzeskonform in deutschen Küstenhäfen zu chartern werde ich das Angebot der Charterfirmen annehmen und ein evtl. vorhandenes Funkgerät ausbauen lassen. Und funkausrüstungspflichtige Charterboote >12 m kann ich mir sowieso nicht leisten und sind mir für die Ostseehäfen auch viel zu groß (sprich breit) ![]() 2.) Die SRC-Kurskosten in Höhe von ca. 350 Euro und den umfangreichen Theorie-Fragenkatalog+Prüfung und den ganzen Aufwand spare ich mir, da ich zu 90% sowieso nur binnen segle, wo ich kein Funkgerät brauche, und im Ausland (Kroatien ausgenommen) auch keinen Funkschein brauche (bzw. noch nie verlangt wurde, s.o. mein posting). Die technische und korrekte Bedienung einer einfachen UKW-Funke ist mir aber trotzdem vertraut (durch einige Auslandtörns, auch partiell auf englisch). Schwarzfunken werde ich sowieso nicht, da ich das Gerät nicht als Kommunikationsmittel brauche. 3.) Im Notfall, und darum geht's mir hier nur, werde ich in deutscher Küstennähe entsprechende vorher einprogrammierte Rettungstel.nr. per GSM anrufen. 4.) Wenn das nichts hilft: Was ich ansonsten als "Backup" noch im Boot (bzw. im Notfallgepäck) verstaut habe (z.B. 'ne geborgte UKW-Handfunke), weiß sowieso kein Erbsenzähler... ![]() ![]() 5.) Wie auch ein Leserbrief in der aktuellen Yacht es so schön beschreibt, werde ich (wenn ich denn immer noch auf der Ostsee segeln will ![]() 6.) Ich würde mich freuen, wenn der Gesetzgeber die SRC-Zugangsbedingungen (insbesondere die Kosten durch mehr "Prüfungsberechtigte" und den zu umfangreichen Fragenkatalog) wieder auf ein akzeptables Niveau normalisieren würde. ("Sag niemals nie!" ![]() Ansonsten mach ick mir deswegen keen Kopp mehr! Gruß Fun_Sailor ![]()
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#87
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![]() ![]() so gefährlich wie ein 40 t Gefahrguttransporter ?? ![]() ![]() ![]() (scnr) Fun_Sailor ![]()
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FunSailor
Du hast was gegen Erbsenzähler. Dabei merkst du garnicht, dass du die Erbsenzähler ja noch bei weitem übertrifft. Was stört dich denn. Die gigantisch hohen und fast nicht zu bezahlenden Kurse und Prüfungsgebühren Geht all dein Geld fürs Chartens drauf oder ist es Geiz? Ich fahre zu 100% binnen und das Funkgerät besonders an Schleusen und in der Nähe der Berufsschiffahrt ist mittlerweile ein wichtige Sicherheitsfeature geworden. Den "zu umfangreichen Fragenkatalog" hab ich in einer Woche komplett auswendig gekonnt. Ich fands nicht zuviel. Über den Sinn oder Unsinn der einen oder anderen Frage kann man sicherlich streiten. Aber selbst das lernt man halt eben. Aber du traust deiner eigenen Einstellung nicht, denn du hast ja heimlich doch eine Handfunke dabei. Das ist einfach nur arm ![]() |
#89
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![]() Und auch in den nicht wenig befahrenen Kanälen in Brb und in unserer schönen Hauptstadt gab's bei uns nie Probleme mit der Berufsschifffahrt. Zitat:
![]() Btw.... (wenn du meine postings richtig verfolgt hast) betrifft meine Meinung ausschließlich Seefunk/SRC und nicht UBI..... ![]() ![]()
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![]() ![]() Gruß Fun_Sailor PS/@jumon42: UBI hab ich natürlich auch nicht, da ich solche "Erlebnissteigerung" nicht brauche ![]()
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