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  #26  
Alt 30.09.2014, 19:03
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
3. Wer eine umschaltbare "Kombianlage" aber nur eine ATIS-Kennung hat, hat illegalerweise eine Seefunkanlage an Bord.
4. Wer eine umschaltbare Kombianlage und außerdem kein SRC hat, hat obendrein ein fehlendes Funkerzeugnis, also zweimal Dreck am Stecken.
Meines Erachtens zwei mal falsch. Begründungen:

1. Antwort der Behörde die hier im BF gepostet wurde.

2. Aussage der Bootsfahrschule Nautik Funk Berlin (die sollten es wissen).

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
5. Wer auf Nummer sicher gehen will (ohne SRC), der lässt sich um ein paar Euro das Gerät so umprogrammieren, dass es im See-Modus nicht mehr betrieben werden kann (haben wir vor einiger Zeit im Club als Binnenfunk-Uferstation machen müssen).
Ist bei meinem Garmin-Gerät nicht möglich. Da kann man im "Dealer-Mode" ATIS ein oder ausschalten. Den See-Modus dauerhaft abschalten kann man nicht.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #27  
Alt 30.09.2014, 20:11
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Meines Erachtens zwei mal falsch. ...
Danke, Gerhard für die Richtigstellungen.
Das hab ich nicht gewusst.

Bloß beim letzten Punkt (Garmin-Programmierung) erlaube mir einzuwenden:

Auch beim Garmin lässt sich jeder einzelne Kanal und praktisch jede sonstige Funktion mittels Software und Craddle vom PC aus praktisch vollständig frei programmieren: So können einzelne Kanäle gesperrt, von Duplex auf Simplex umgeschaltet, in der Leistung begrenzt (zB auf 1 W), auf "nur Empfang" usw. programmiert, Scan, Dual Watch ein/aus geschaltet werden, um nur die wichtigsten Funktionen zu nennen.

Das steht aber nicht im User Manual, sondern in der entsprechenden TechInfo.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #28  
Alt 01.10.2014, 06:33
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Ich hab noch eine Frage an Dirk-58:

Ist die eingebaute Anlage zugelassen also mit ATIS bzw. MMSI schon programmiert und kannst du diese nummern löschen bzw. Übernehmen, oder ist sie noch nicht programmiert ?
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Gruß Volker
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  #29  
Alt 01.10.2014, 18:17
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
... 2. Jede dieser Funkanlagen braucht eine Ship Station Licence (Frequenzzuteilungsurkunde) ...
Gibt es seit 1. Juni 2013 nicht mehr

Jetzt werden keine Frequenzen mehr sondern Nummern zugeteilt, also Nummernzuteilungsurkunde.

Frequenzzuteilungsurkunden sind jedoch weiterhin uneingeschränkt gültig.

Gruß Lutz
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  #30  
Alt 01.10.2014, 18:26
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Jetzt werden keine Frequenzen mehr sondern Nummern zugeteilt, also Nummernzuteilungsurkunde.
Was ja rein sprachlich auch besser ist, denn die Frequenzen sind ja für alle gleich, sonst würde man sich ja nicht hören...

Matthias
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  #31  
Alt 01.10.2014, 18:34
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Was ja rein sprachlich auch besser ist, denn die Frequenzen sind ja für alle gleich, sonst würde man sich ja nicht hören...

Matthias
Da bin ich 100% bei Dir, ABER ...

Für ortsfeste Funkstellen des See- und Binnenschifffahrtsfunks sind weiterhin individuelle Frequenzzuteilungen erforderlich.

Gruß Lutz
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  #32  
Alt 02.10.2014, 05:12
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Nummernzuteilungsurkunde.
Wenn wir schon Haare spalten, dann richtig. Das Ding heißt nur noch "Zuteilungsurkunde". So steht es zumindest in meiner Urkunde vom letzten Jahr
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Gerhard

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  #33  
Alt 02.10.2014, 06:02
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Es gibt kaum noch reine Binnenfunkgeräte zu kaufen. Daher benötigt man nur den Funkschein, dessen Modus eingestellt ist.

wenn also Binnenmodus eingestellt ist, benötigst du den UBI
ist Seefunk eingestellt das SRC.

Nur die möglichkeit zu wechseln setzt noch nicht beide Scheine vorraus.
Ich habe übrigens auch nur den UBI und eine Kombianlage.

So ist es bei mir auch und lt. B-Netz Ag auch i.o.
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  #34  
Alt 02.10.2014, 06:42
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Zitat:
Zitat von RedPoseidon Beitrag anzeigen
So ist es bei mir auch und lt. B-Netz Ag auch i.o.
Ähh B-Netz ist doch schon seit X-Jahren abgeschalten![emoji3]
Spass bei Seite [emoji5]
Diese korinthenkakerei in Deutschland ist typisch lieber noch drei Klauseln dazu als wie zu sagen
Ein Schein und fertig
Und im Notfall darf ich sowie alles ohne jegliche Vorschriften beachten zu müssen
Aber leider setzt sich da die Lobby der Verwaltungshengste durch sost wären ja plötzlich einige Sesselfurzer über flüssig
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  #35  
Alt 02.10.2014, 07:29
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Ich gebe Dir vollkommen recht, nur mit der Einschränkung das Dein "einige" extrem untertrieben ist. Nur so ein Bsp.. Auf einen einstzsoldaten kommen bei der Bundeswehr 42 Verwaltungshengste. Und dann kann der arme Kerl noch nicht mal in den Einsatz, weil die Verwalter ihm schadhaftes oder gar falsches material eingekauft haben.

Meinem dafürhalten sind alle Verwaltungsbeamte abzuschaffen und durch Angestellte zu ersetzen.

Zitat:
Zitat von schopp65 Beitrag anzeigen
Ähh B-Netz ist doch schon seit X-Jahren abgeschalten![emoji3]
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Diese korinthenkakerei in Deutschland ist typisch lieber noch drei Klauseln dazu als wie zu sagen
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Frank
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  #36  
Alt 02.10.2014, 09:53
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Zitat:
Zitat von Oyster70 Beitrag anzeigen
Meinem dafürhalten sind alle Verwaltungsbeamte abzuschaffen und durch Angestellte zu ersetzen.
Du scheinst ja wahnsinnig viel Ahnung von der Materie zu haben. Ich bin eher der Meinung, dass es in Deutschland unter anderem deshalb besser als in den meisten anderen Ländern läuft, weil wir einen gut funktionierenden Verwaltungsapparat haben, der zu einem großen Teil aus Beamten besteht, die einen Eid geleistet haben und in einem besonderen Treueverhältnis stehen. Die sind nur dem Recht verpflichtet und können selbst dann nicht entlassen werden, wenn sie gegen ihren eigenen Vorgesetzten vorgehen, weil er sich rechtswidrig verhält.

Man kann darüber diskutieren, ob zum Beispiel Lehrer verbeamtet werden müssen. Deren Unterricht ist ja ziemlich transparent und die Schüler würden zu Hause was erzählen, wenn ein Lehrer plötzlich seltsame Dinge von sich gibt, die unserem Wertesystem widersprechen. Aber im Bereich der Verwaltung, vor allem dort, wo hohe Korruptionsgefahr besteht oder unmittelbar Staatsgewalt ausgeübt wird, da möchte ich Beamte haben.

Matthias
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  #37  
Alt 02.10.2014, 10:21
Oyster70 Oyster70 ist offline
Captain
 
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Schön das Du eine Expertise erkannen kannst, wenn diese sich dir zeigt.
aber bei einem solch sensibelen Thema muß man auch differentiert lesen. Ich sprach explizit von Verwaltungsbeamten. Legilative und Judikative und sensible Bereiche unserer staatlichen Vertretung wurden von mir nicht angesprochen.

Ausschließlich den klassischen Verwaltungsbeamten. Dieser zeichnet sich entgegen Deiner theorethischen Aufgabe und Wesensbetrachtung hier zu Lande dadurch aus, das er bestenfalls ein Studium an der FH Verwaltung des Bundes besitzt. Diese 2,5 jährige Ausbildung keinesfalls den Ansprüchen der heutigen Zeit gerecht wird und bei vielen auch noch mehere Jahrzente zurück liegt.
Den Verwalter, der sein Treuegelübte über seine Beurteilung durch Vorgesetzte stellt, wird es geben, ist aber mind. genauso rar wie in der Wirtschaft. Eher noch geringer, denn wer nimmt einen renitenten Beamten??? Einen renitenten Dr. der Biologie dann vielleicht eher.
Schaukelstuhlamplitudenkonstanz, das ist das Leitwort .....
Ich habe unzählige Gesprächen zugehört wo man die 10 Jahre bis zur Pension nicht mehr so viel machen will, man ist ja schon 53, ja ja.
aber noch schlimmer für unsere Volkswirtschaft ist der fehlende Sachverstand dieser Damen und Herren. Der Schaden geht jährlich in die Milliarden, siehe nur BmVG. Da es keine Beamtenhaftung für Vollpfosten gibt, tragen wir, die Steuerzahler den Schaden.

Alternativ könnten wir unsere Verwaltungskräfte im Staatsdienst besser ausbilden. Den Aufgaben der Zeit gerecht. Ihnen auch die Verantwortung ihres Tuns rechtlich zuordnen, parrallel zur Wirtschaft. Das wäre eine vermeindliche Lösung. Denn wenn wir dies tun, wandern diese recht schnell in die Wirtschaft ab. Und/oder wollen auf einmal gar keine Beamten mehr sein
Kleines Rechenbsp. Die Mitarbeiter des BWB, jetzige BAIN, haben in den letzten 10 Jahren ca. 29 Milliarden in Fluggerät investiert. Wieviel davon überhaupt fliegt oder gelifert wurde kannst du täglich im Fernsehen betrachten.

Ich kann dir sehr viele solcher Bsp's aufzeigen. aber eines reicht um die Notwendigkeit einer Nevellierung zu begründen.

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Du scheinst ja wahnsinnig viel Ahnung von der Materie zu haben. Ich bin eher der Meinung, dass es in Deutschland unter anderem deshalb besser als in den meisten anderen Ländern läuft, weil wir einen gut funktionierenden Verwaltungsapparat haben, der zu einem großen Teil aus Beamten besteht, die einen Eid geleistet haben und in einem besonderen Treueverhältnis stehen. Die sind nur dem Recht verpflichtet und können selbst dann nicht entlassen werden, wenn sie gegen ihren eigenen Vorgesetzten vorgehen, weil er sich rechtswidrig verhält.

Man kann darüber diskutieren, ob zum Beispiel Lehrer verbeamtet werden müssen. Deren Unterricht ist ja ziemlich transparent und die Schüler würden zu Hause was erzählen, wenn ein Lehrer plötzlich seltsame Dinge von sich gibt, die unserem Wertesystem widersprechen. Aber im Bereich der Verwaltung, vor allem dort, wo hohe Korruptionsgefahr besteht oder unmittelbar Staatsgewalt ausgeübt wird, da möchte ich Beamte haben.

Matthias
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  #38  
Alt 02.10.2014, 10:58
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Das lauft hier aber gehörig aus dem Ruder

Gruß Robert
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  #39  
Alt 02.10.2014, 11:36
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Zitat:
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Das lauft hier aber gehörig aus dem Ruder

Gruß Robert
Das Booteforum wird halt leider zu oft verwechselt mit nem Nöckelforum für frustrierte Bundesbürger, die für alles und jeden passende Erklärungen und Lösungen parat haben....
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Gruß - Georg
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  #40  
Alt 03.10.2014, 19:26
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Danke für die angeregte Diskussion. Ich stelle fest, das hier einige Unklarheiten bestehen. Konkret überführe ich ein Schiff vom Ems-Jade Kanal Höhe Aurich. Meine Recherchen zum Fahrweg ergeben, das ich den EJK , dann in den Ems-Seiten Kanal fahren kann um dann in die Ems einzufahren. Richtung Süden zum DEK. Da ich so eigentlich kein Seeweg fahre sollte doch mein UBI (das Kombi auf Binnen umgestellt) reichen.Gemäß des Hinweis von Alex auf Seite 61 des Handbuches befaahre ich dann nur A2 Binnen Wasserstrassen.
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  #41  
Alt 03.10.2014, 19:51
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Dirk-58 Dirk-58 ist offline
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Hi Volker
Den genaue Typ, die Programmierung und andere Details kann ich erst ab 14.Oktober ermitteln, dann bin ich noch mal vor Ort und kann die Details klären. Voret Danke
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  #42  
Alt 04.10.2014, 08:57
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Zitat:
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Ich stelle fest, das hier einige Unklarheiten bestehen.
Ich dachte, die mit Beitrag #26 beseitigt zu haben.
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Gerhard

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