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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Regenwasser vom Nachbarn
Wir hatten in den 11 Jahren, seit wir hier eingezogen sind, 3x Wasser im Keller. Wir haben recht aufwändig Drainagen etc. angelegt, um Wiederholungen zu verhindern, aber beim letzten Starkregen war es wieder kurz vor knapp.
Nun ist es so, dass das Traufwasser von einem der Nachbarn einfach auf den Rasen geleitet wird und in erheblichem Umfang auf unser Grundstück strömt. Man kann gut die Kanäle erkennen, die das Wasser auf dem Weg vom Nachbargrundstück zu uns freispült. Die grundsätzliche Gesetzeslage ist klar: Auch bei uns gibt es ein Nachbarschaftsgesetz, welches verbietet, dass Wasser von Dachflächen zum Nachbarn gelangt. Ich habe unseren Nachbarn inzwischen mehrfach nett auf das Thema angesprochen. Und er hat genauso nett erklärt, dass er das Problem versteht und etwas tun wird. Das geht jetzt seit etwa 3 Jahren so ... getan hat er bislang nichts ... Ich möchte jetzt nicht unbedingt einen Nachbarschaftskrieg starten, da mich Regenwasser vom Nachbargrundstück ja eigentlich nicht stört ... wenn da nicht die konkrete Gefahr wäre, dass wir bei einem der nächsten Starkregen wieder soviel Wassermassen haben, dass die zusätzlichen Wassermassen vom Nachbarn "das Fass zum Überlaufen" bringen und unser Keller wieder als Schwimmbad genutzt werden kann. Wie würdet Ihr die nächste Eskalationsstufe einleiten? Gibt es in den Gemeindeverwaltungen Ressorts, die sich mit so etwas beschäftigen?
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Gruß, Thorsten |
#2
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Ich würde zum Beispiel darüber nachdenken Rasenkantensteine an der Grundstücksgrenze zu setzen.
Dann kann er Wattwandern. |
#3
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Ja, darüber habe ich auch nachgedacht. Aber es ist in diesem Falle leider nicht praktikabel. Und ... es wäre wesentlich weniger aufwändig, wenn der Nachbar endlich eine kleine Drainage anlegt.
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Gruß, Thorsten |
#4
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Seit ihr beide handwerklich begabt? Biete ihm doch mal an, mit ihm zusammen die Regenrinne und das Fallrohr anzubauen.
Ansonsten würde ich es ihm nochmal mit Nachdruck sagen, dass er seine Regenwasser auf seinem Grundstück lassen mag.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#5
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In wiefern nicht praktikabel?
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#6
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Es müssten auf unserer Seite ca. 20 m Hecke entfernt werden, um dort eine Barriere zu setzen. Außerdem ist der Verlauf des Geländes ungünstig.
Aber ich hatte Deine Anregung zum Anlass genommen, mir die Situation noch einmal anzuschauen und siehe da: Er hat bereits auf einigen wenigen Metern hinter der Hecke, auf seiner Seite, ein paar Kantensteine gesetzt. An einer der Stellen, wo ich beim letzten Starkregen sehen konnte, dass besonders viel Wasser zu uns läuft. Die Maßnahme bringt isoliert zwar nicht sonderlich viel, weil das Wasser einfach darum herumlaufen wird. Aber ich sehe das mal als Zeichen guten Willens. Ein Grund mehr, warum ich die Causa nicht zur Explosion bringen möchte, sondern auf irgendeinen sanften Hinweis von einer Behörde o.ä. hoffe.
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Gruß, Thorsten |
#7
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Dafür fehlt mir die Zeit ... ich komme ja nicht einmal dazu, die Dinge an meinem Boot immer zeitnah zu richten ..
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Gruß, Thorsten |
#8
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Ich würde dem Nachbarn klipp und klar sagen, dass ich beim nächsten Mal die Feuerwehr zur technischen Hilfeleistung ranhole und deren Rechnung nebst meiner Schadensliste an ihn weiterreiche.
Du hast nun lange genug die Mühen und Belastungen auf Dich genommen - quasi als nachbarschaftliches Goodwill - aber nu is' mal genug und er ist dran mit "einen guten Nachbarn spielen ".
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#9
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Wie wäre es mit einem Hinweis, dass deine Gebäudeversicherung angekündigt hat beim nächsten Schaden durch Oberflächenwasser den Verursacher der Regenwasserüberleitung auf dein Grundstück mit haftbar zu machen?
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#10
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Wenn der Nachbar schon drei Jahre braucht um in die Pötte zu kommen, braucht er leider etwas Druck von Dritten.
Wir hatten hier einen ähnlichen Fall, nach einer Grenzbebauung. Am Schluß kamen dann die Herren vom Bauamt der Gemeinde und haben vermittelt, war dann alles innerhalb von ein paar Wochen erledigt. Bei aller Freundschaft, drei Jahre sind schon eine lange Zeit um eine Entwässerung zu erledigen! Den nassen Keller hast ja du nicht der Nachbar. Bevor du irgendwelche Folgeschäden an deinem Haus hast, würde ich mal etwas ernster mit dem Nachbarn reden und ihm eine Frist setzen! Gruß Rainer
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#11
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Es ist verboten sein Regenwasser auf andere Grundstücke zuleiten , er muß sein Regenwasser in den Regenkanal leiten oder auf seinen Rasen ein Versickungsanlage bauen lassen. Halte ihn das mal nett unter seiner Nase !
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#12
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Die Art der Entwässerung eines Grundstücks ist Teil der erteilten Baugenehmigung. Dort ist auch geregelt wie das Regenwasser abzuleiten ist,
z.B. über Regenrinne in den Kanal oder - wie im Fall deines Nachbarn wohl - über eine Sickergrube. Frag einfach mal beim zuständigen Bauamt nach, ob das so seine Richtigkeit hat, daß das Regenwasser aufs Nachbargrundstück läuft. Die sind dann wohl gleich vorort und kümmern sich.
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#13
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Kontaktier mal die untere Wasserbehörde, die können Dir helfen
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#14
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Wenn gar nichts mehr geht, würde ich einen Schiedsmann aufsuchen, bevor gleich der teure Anwalt eingeschaltet wird.
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Viele Grüße Uwe --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#15
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er hat ja offensichtlich versucht, was zu machen. vielleicht weiß er gar nicht, dass seine Maßnahme nicht ausreichend war.... |
#16
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Ich leite auch das Regenwasser vom Schuppendach in Nachbars Garten, der ist zum Glück froh darüber und hat dort eine Regentonne zum Garten giesen hingestellt. |
#17
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...wie wäre es mit einer grossen Zisterne?
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#18
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Wir reden seit Jahren miteinander ... Zitat:
Zitat:
Vielleicht noch einmal zur Erläuterung der Situation: Ich habe eine Gebäudeversicherung mit Elementarschäden eingedeckt. Deswegen bin ich momentan noch relativ entspannt, weil sich im Schadensfall die Versicherung mit der Situation auseinandersetzen darf. Konkret: Beim letzten Wasserschaden vor 2 Jahren hat die ganze Sanierung weniger als 3.000,- EUR gekostet (von der Versicherung getragen). Die haben auch das Problem gesehen, dass das Wasser vom Nachbarn zum Schaden beigetragen hat. Aber wegen diesem kleinen Betrag den Klageweg gehen? Die Versicherung hat davon abgesehen. Ich finde das nachvollziehbar: Alleine für den Nachweis, welcher Teil des Schadens denn auf das Wasser vom Nachbargrundstück zurückzuführen ist, kann man unfähigen Gutachtern mehr als die Schadenssumme in den Rachen werfen. Lieber wäre mir natürlich, wenn ich das Gehuddel mit Handwerkern und der Versicherung nie wieder haben muss ... daher die Suche nach sanften Möglichkeiten, den Nachbarn zu präventiven Maßnahmen zu bringen ..
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Gruß, Thorsten Geändert von TB! (01.10.2014 um 22:41 Uhr) |
#19
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Ich finde es zwar mühselig. Aber auf dauer wird deine Substanz leiden. Somit würde ich reagieren.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#20
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Druck doch die guten ,sachlichen Beiträge hier aus und lasse sie deinen Nachbarn lesen.
Vielleicht kommt er dann doch zur Einsicht, dass für dich das Problem von ernsthafter Natur ist und nicht durch freundliche Gleichgültigkeit zu lösen ist.
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Gruß Klaus
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#21
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Hallo Thorsten,
ich habe den Eindruck das du unter dem Zustand wirklich leidest und ich kann verstehen das du ein gutes Verhältnis zu deinem Nachbarn haben möchtest, wäre mir auch sehr wichtig. Aber es gibt einen Punkt, an dem das Verhältnis weniger wichtig wird, als die eigenen Interessen. Dann muss Butter bei die Fische und wenn er so phlegmatisch ist wie er wirkt, hast du vielleicht sogar Glück, das sich das Verhältnis nach klarer Ansage mit Fristsetzung nicht nachhaltig verschlechtert. Unterm Strich wäre mir ein verstimmter Nachbar lieber als wenn ich darüber nachgrübel. Und offensichtlich hat er genug Zeit gehabt. |
#22
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Ich würde Im noch 2 Wochen schriftlich eine Frist einräumen.
Dann die untere Wasserbehörde informieren, wenn nichts behoben worden ist. Das Regenwasser von einer Dachfläche muss entweder in den Kanal eingeleitet werde, was dann Gebühren kostet, oder oder auf dem Grundstück nach Auflagen versickert. Ist dann gebührenfrei. Das kann sein: In eine Zisterne einlaufen lassen und der Überlauf eine Rigole unterirdisch einleiten, oder Oberflächenmäßig in eine Mulde nach genauen Vorschriften. Ich habe eine Zisterne mit Rigole Es kann doch nicht sein, das der Nachbar zu geizig ist und Du, Thorsten auf den Kosten sitzen bleibst. Gruß Guido
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