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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.02.2003, 18:28
albert albert ist offline
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2 Danke in 2 Beiträgen
Standard führerschein II

..frag dich mal:...... was will ich mit dem boot wo machen...??

Die amtl. Führerscheine hast du, damit wahrscheinlich auch genug grundausbildung, um binnen und im küstenbereich klar zu kommen......

erfahrung bekommst du mit fahren..nicht mit scheinen......

wenn du übung bekommen willst- dann fahre......wenn du mehr wissen willst als du benötigst, dann mach eine ausbildung....der SCHEIN ist dabei eine reine äußerlichkeit und kostet nur zusätzl Prüfungsgebühr.......

gruß albert
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  #2  
Alt 10.02.2003, 18:48
Benutzerbild von Sail-Skip
Sail-Skip Sail-Skip ist offline
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89 Danke in 54 Beiträgen
Standard Re: führerschein II

Zitat:
Zitat von albert
....der SCHEIN ist dabei eine reine äußerlichkeit und kostet nur zusätzl Prüfungsgebühr.......

gruß albert
JEIN....

... kann ich nicht ganz zustimmern!

Solange wie nix passiert JA....

Wenn was passiert (Seeunfall) NEIN...

z.B.: im 15 SM-Bereich kommt es zu einer Kollision mit einem anderen Schiff, dann wird man den verantwortlichen Schiffsführer fragen, ob er auch (be)fähigt war/ist in diesem Seebereich zu fahren.

Antwort (wenn nur SBF-See) nein, er hat nicht die erfoderlichen Kenntnisse um in diesem Bereich zu fahren (Navigation, Wetter, usw....)

Er hat zwar nicht gegen das (Deutsche) Führerscheinrecht verstoßen (er hat ja den amtlich vorgeschriebenen...) aber er ist nicht (be)fähigt so weit draußen zu fahren. Somit hat er fahrlässig gehandelt.

Folge der Fahrlässigkeit: die Versicherungen werden die Schadensregulierung verweigern..............

Zur Fahtlässigkeit und deren Folgen könnte bestimmt Ventum mehr sagen.

Andreas
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