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  #1  
Alt 04.12.2005, 09:33
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Standard Geltungsbereich Binnenschein in Mecklenburg?

Hallo,
wie weit gilt der Binnenschein in Mecklenburg? Gibts da auch so Sonderregelungen wie mit der Elbe bei Hamburg?

Ciao
Barracuda
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  #2  
Alt 04.12.2005, 10:57
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Nein, das Hamburger Hafengebiet ist der einzige Bereich, wo ich alternativ mit dem Binnen- oder Seeschein fahren darf. An allen anderen Flussmündungen gibt es eine klar definierte Grenze zwischen Binnenschifffahrtstraße und Seeschifffahrtstraße.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #3  
Alt 04.12.2005, 11:18
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Vielen Dank für die Antwort. Ich dachte man darf in Hamburg "nur" mit dem Seeschein fahren.

Ciao
Barracuda
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  #4  
Alt 04.12.2005, 11:24
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Zitat:
Zitat von Barracuda
Vielen Dank für die Antwort. Ich dachte man darf in Hamburg "nur" mit dem Seeschein fahren.

Ciao
Barracuda
Jepp, so ist es. Ab den Elbbrücken (Stromauf) gilt die Binnenschiffahrts-
straßenordnung.

Andreas
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  #5  
Alt 05.12.2005, 07:13
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Zitat:
Zitat von Barracuda
Vielen Dank für die Antwort. Ich dachte man darf in Hamburg "nur" mit dem Seeschein fahren.

Ciao
Barracuda
Das Thema wurde ja in einem anderen Thread bereits kontrovers diskutiert. Fakt ist, dass der Hamburger Hafen mit dem Binnenschein befahren werden darf.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #6  
Alt 05.12.2005, 07:15
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Zitat:
Zitat von Micromonster
[Jepp, so ist es. Ab den Elbbrücken (Stromauf) gilt die Binnenschiffahrts-
straßenordnung.
Die Binnenschifffahrtstraßenordnung gilt erst oberhalb Stromkilometer 607,5 (bei Oortkaten).
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Gruß Heinz-Dieter
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  #7  
Alt 05.12.2005, 07:50
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Zitat:
Zitat von h-d
Die Binnenschifffahrtstraßenordnung gilt erst oberhalb Stromkilometer 607,5 (bei Oortkaten).
Und das ist (Stromaufwärts) sogar noch HINTER den Elbbrücken.

Und mit dem Sportboot-Binnen darf ich auf Binnenschiffahrtstraßen fahren.
Ergo, da wo keine Binnenschiffahrtsstraße darf ich mit diesem Führerschein nicht fahren.

Ist eigentlich gaaanz einfach

Aber lasst euch doch vorsorglich die Adresse von H-D geben. Dann könnt ihr alle Bußgeldbescheide und Verwarnungsgelder an H-D- weiterleiten, zwecks Bezahlung

Natürlich nur die, die auf das Fahren mit falschen Befähigungsnachweis im Gebiet des Hamburger Hafens ergehen.

Andreas
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  #8  
Alt 22.01.2006, 08:25
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Schau mal auf MVWEB.de da müsste auch diesbezüglich ein Link sein.
In Rostock ist es ähnlich wie Hamburg bis zu einer bestimmten Stelle der Warnow Stromaufwärts-aber fragt mich bitte nicht, wo genau-müsste ich selber mal schaun.

Gruz....
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  #9  
Alt 22.01.2006, 12:05
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Und laut der Hamburger Hafenordnung darfst du im Hamburger Hafen mit dem Sportbootführereschein See sowohl auch mit dem Motorbootsführerschein Binnen innerhalb der Hafengrenzen fahren.
Übrigens vor kurzem hier im Forum in allen Einzelheiten geklärt.
Nutzt mal die Suchfunktion bevor ihr hier mit Halbwahrheiten wieder eine Endlosdiskussion lostretet!



Gruß Jörg
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  #10  
Alt 22.01.2006, 12:45
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Zitat:
Zitat von Basti
Schau mal auf MVWEB.de da müsste auch diesbezüglich ein Link sein.
In Rostock ist es ähnlich wie Hamburg bis zu einer bestimmten Stelle der Warnow Stromaufwärts-aber fragt mich bitte nicht, wo genau-müsste ich selber mal schaun.

Gruz....
Ab der Schleuse am Mühlendamm heißt die Warnow "Unterwarnow", ist dann Seewasserstraße und kein Binnengewässer mehr. Deshalb braucht man in Rostock mit einem Verbrennungsmotor im Boot in jedem Fall den SBF See, da man aber der Schleuse stromaufwärts (also binnen) damit nicht mehr motoren darf (außer die paar Anlieger die da Liegeplätze haben). Dieser Abschnitt wird als Oberwarnow bezeichnet und darf mit Elektromotoren befahren werden. Viele Angler nutzen das.

Das ist da, was ich zum Thema beitragen kann.

Gruß Ecki
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  #11  
Alt 22.01.2006, 20:08
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Zitat:
Zitat von Robbe
Nutzt mal die Suchfunktion bevor ihr hier mit Halbwahrheiten wieder eine Endlosdiskussion lostretet!
Hallo Jörg,

Du hast schon gesehen, dass die vorgenannten Einträge zum Hamburger Hafen von Dezember 2005 sind, und schon laaaange geklärt und abgearbeitet.

Also zurück zum Thema.

Andreas
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  #12  
Alt 24.01.2006, 12:17
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Sicher hab ich das gesehn.
Ist trotzdem falsch was da steht und wird auch nicht richtig dadurch das du mich darauf hinweist das das was da steht, überholt ist.
Warum das was da falsch steht falsch ist müsstest du doch eigentlich wissen.
Du hast es doch hier reingesetz, wohlwissend das das alte Falsche dadurch nicht richtig wird, indem du es hier neu einbringt.
Na gut, fakt ist nun mal das man im Bereich der Hamburger Hafenordnung mit den Sportbootführerschein See und mit dem Motobootführerschein Binnen fahren darf!

Daran ändert auch der 5.12.2005 nix.

Schönen Gruß
Jörg
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  #13  
Alt 24.01.2006, 14:46
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Zitat:
Zitat von Robbe
Ist trotzdem falsch was da steht und wird auch nicht richtig dadurch das du mich darauf hinweist das das was da steht, überholt ist.
Warum das was da falsch steht falsch ist müsstest du doch eigentlich wissen.
Du hast es doch hier reingesetz, wohlwissend das das alte Falsche dadurch nicht richtig wird, indem du es hier neu einbringt.
Na gut, fakt ist nun mal das man im Bereich der Hamburger Hafenordnung mit den Sportbootführerschein See und mit dem Motobootführerschein Binnen fahren darf!

Daran ändert auch der 5.12.2005 nix.
???????? Häähhh??

Genau das hat Micromonster doch am 5.12.2005 - seine vorherige Meinung korrigierend - geschrieben: http://www.boote-forum.de/viewtopic....26601&start=15
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Gruß Heinz-Dieter
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  #14  
Alt 24.01.2006, 15:44
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Seit wann liegt Hamburg eigentlich in Meckpomm? Gleich kommt ein böser Mod um die Kurve und macht "dudu".

Gruß Ecki
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  #15  
Alt 24.01.2006, 16:17
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Zitat:
Zitat von Eckaat
Ab der Schleuse am Mühlendamm heißt die Warnow "Unterwarnow", ist dann Seewasserstraße und kein Binnengewässer mehr
Die Seeschifffahrtstraße endet erst an der Eisenbahnbrücke, also etwa 500m oberhalb des Mühlendamm.
SeeschStrO §1 (1) 19.: "Seeschifffahrtsstraßen im Sinne dieser Verordnung sind ... Warnow mit Nebenarmen am Mühlendamm bis zur Südkante der Eisenbahnbrücke Rostock–Stralsund".

Ob und womit man diesen Abschnitt befahren darf, weiß ich nicht - auf jeden Fall ist es noch Seeschifffahrtstraße.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #16  
Alt 24.01.2006, 16:27
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Eckaat.

Du siehst es doch.
Mc.Pomm ist überall.

Gruß Jörg
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  #17  
Alt 24.01.2006, 19:52
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Zitat:
Zitat von Robbe
Sicher hab ich das gesehn.
Ist trotzdem falsch was da steht und wird auch nicht richtig dadurch das du mich darauf hinweist das das was da steht, überholt ist.
Warum das was da falsch steht falsch ist müsstest du doch eigentlich wissen.
Du hast es doch hier reingesetz, wohlwissend das das alte Falsche dadurch nicht richtig wird, indem du es hier neu einbringt.
Na gut, fakt ist nun mal das man im Bereich der Hamburger Hafenordnung mit den Sportbootführerschein See und mit dem Motobootführerschein Binnen fahren darf!

Daran ändert auch der 5.12.2005 nix.

Schönen Gruß
Jörg
Moin Jörg,

hatte zuletzt in dem besagten Thread geschrieben, dass im HH-Hafen mit beiden Scheinen gefahren werden darf, ..

[SCHERZKEN AN]

... ist das jetzt doch nicht richtig

[SCHERZKEN AUS]

Naja, lassen wir es dabei. Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Andreas
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  #18  
Alt 24.01.2006, 20:17
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Zitat:
Zitat von Micromonster
Zitat:
Zitat von h-d
Die Binnenschifffahrtstraßenordnung gilt erst oberhalb Stromkilometer 607,5 (bei Oortkaten).
Und das ist (Stromaufwärts) sogar noch HINTER den Elbbrücken.

Und mit dem Sportboot-Binnen darf ich auf Binnenschiffahrtstraßen fahren.
Ergo, da wo keine Binnenschiffahrtsstraße darf ich mit diesem Führerschein nicht fahren.

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Andreas

Genau. Lies das nochmal.

Gruß Jörg
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  #19  
Alt 24.01.2006, 20:30
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Zitat:
Zitat von Robbe
Genau. Lies das nochmal. Gruß Jörg
Sach mal, biste so oder kannste nicht anders

Normalerweise nimmt man immer DEN LETZTEN Eintrag zu einer Sache.

Und den solltest DU mal lesen.

Oder soll ich Dir mal nen Eintrag aus nem Thread von 1993 raussuchen. Da steht das man Binnen alles bis 15 Tonnen (Länge egal) fahren darf. Ist heute wohl auch anders.

Andreas
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  #20  
Alt 24.01.2006, 21:38
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Ja, such mir das mal raus, Binnen kenn ich mich überhaupt nicht aus.

Und 93 war ich auch noch nicht in diesem Forum. Kann das also auch garnicht wissen.

Im übrigen halte ich dich für einen Menschen der seine Ansichten solange knetet bis er recht hat. Also werde ich das Thema mit dir beenden. Hat eh keinen Zweck.

Gruß Jörg
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  #21  
Alt 06.02.2006, 20:53
sailorsoutheast sailorsoutheast ist offline
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Standard Binnen - Seepatent

Moin, Im Hamburger Hafen ist Binnen und SeeSchStraße. Das geht von Bunthausspitze bis Tinsdal!
Was soll ich denn machen? hab beide Zettels? Und eine Spezialfahrgenehmigung für Kleinboote der Feuerwehr. Das war noch ne Prüfung.
Hab mir aber einen Jujgendtraum erfüllt und ein kleines Segelboot angeschafft. Muss ich auch noch nen Segelschein machen?
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Grüße aus dem südosten
hamburgs
norbert
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  #22  
Alt 06.02.2006, 21:05
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Zitat:
Hab mir aber einen Jujgendtraum erfüllt und ein kleines Segelboot angeschafft. Muss ich auch noch nen Segelschein machen?
Mit Segelboot bist du fein raus und brauchst auch keinen Schein. Da kannste auf dem Wasser anstellen was du willst. Das machen alle Segler so.

Gruß Ecki
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  #23  
Alt 06.02.2006, 21:38
sailorsoutheast sailorsoutheast ist offline
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Hab ich mir schon gedacht, ist wie radfahren.
Hab auch mal nach Segelpreisen gefragt --- Ein Jahr hgeht das noch mit dem alten Lappen!!!
Muss den kahn nur noch anmelden. Oder 1m absägen, wegen der Zulassung
Bin von der Regierung und deren Vorschrften echt ungehalten!
(Harmloser Begriff)
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Grüße aus dem südosten
hamburgs
norbert
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  #24  
Alt 06.02.2006, 21:50
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von sailorsoutheast
Hab ich mir schon gedacht, ist wie radfahren.
Hab auch mal nach Segelpreisen gefragt --- Ein Jahr hgeht das noch mit dem alten Lappen!!!
Muss den kahn nur noch anmelden. Oder 1m absägen, wegen der Zulassung
Bin von der Regierung und deren Vorschrften echt ungehalten!
(Harmloser Begriff)
Don´t feed the trolls

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #25  
Alt 08.02.2006, 11:26
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KäptnBlaubär KäptnBlaubär ist offline
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Standard Noch ein Tipp

Alle Antworten sind hilfreich. Wer sich aber generell und fundiert informieren möchte, den verweise ich auf das Portal von ELWIS. Das ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Der Link:

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...gen/index.html

führt direkt zu dem Part "Freizeitschifffahrt", das sind wir.
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Käpt´n Blaubär, der im richtigen Leben Jürgen heißt.
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