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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 03.09.2014, 14:26
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist offline
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Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen
Wie seht Ihr die Sache und wie ist es jetzt rechtlich ?
Meinungen hast Du hier schon viele, teilweise recht unterschiedliche, gehört.
Eine rechtlich Fundierte Aussage oder Beratung kann dir da wohl nur ein RA geben.
...und genau einen solchen, würde ich hinzu ziehen.
__________________
Grüße Richard
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  #52  
Alt 03.09.2014, 14:53
Benutzerbild von woodpecker
woodpecker woodpecker ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
Wer schreibt denn da ? Der Vercharterer? Der Versicherer?

Hast Du
selbst ins Posting hinzugefügt?
Die Mail habe ich vom Vercharterer bekommen und der Text wurde 1:1 übernommen...
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  #53  
Alt 03.09.2014, 15:04
uli07 uli07 ist offline
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Ich schätze mal das du um die Zahlung nicht herum kommst. Du wirst dem Verchaterer kaum beweisen können das du den Schaden nicht veruhrsacht hast bzw. das der Schaden vorher schon war. Traurig aber wahr.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #54  
Alt 03.09.2014, 15:08
klausim klausim ist offline
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Im Leben nicht zahlen oder die Füsse still halten
Geh zu einem Anwalt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
In dem Schreiben des Vercharterers befinden sich zu viele Konjunktive.
Der Vercharterer ist beweislastig, nicht DU
__________________
Gruß
Klaus
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  #55  
Alt 03.09.2014, 15:10
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
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Moin,
also, ich habe jahrelang gechartert - meist in Holland.
Ich kann nur sagen, je "günstiger der Preis war, je mehr Diskussionen gab es nach der Rückgabe des Bootes bei der Kaution.

Kleine Geschichte mit Panorama Charter:
Wir waren auf der "Torftroute" unterwegs, hatten die Kombination von Brücke - Schleuse - Brücke mit rechts - links - rechts zur einfahrt in einen Stadthafen. Genau da kräftig ins Steuerrad gegriffen und .......... weg war es. die Befestigungsschraube hatte sich gelöst und das Rad rollt, bevor ich überhaupt begriff, was passiert war, ab in den Kanal. Dadurch krachte dann die Badeplattform (Edelstahlrohre mit Holzauflagen) an die Kaimauer und wurde etwas deformiert.
Steuern ging dann mit Hilfe des BSR wenigstens noch bis zum Anleger.
Vercharterer angerufen und innerhalb einer stunde war der Monteur vor Ort, kam mit einem neuen Steuerrad an Bord, befestigte dann eine Kette an der Badeplattform und zog diese mit Motorkraft wieder gerade.

Kommentar der Firma: Ist ärgerlich, sollte auch nicht passieren - ging zum Wagen, holte 2 Flaschen Rotwein als Entschuldigung für die Aufregung - wünschte uns noch einen schönen Urlaub weiterhin und verschwand.

Ich hab mich dann nochmal mit dem Chef unterhalten, und der meinte, sie würden nach anfänglichem Ärger u.a. mit Elektrischen BSR in ihre Boote nur noch hydraulische von Rheinstrom einbauen.

Die Firma ist in der Regel bereits im Herbst für das nächste Jahr ausgebucht, wartet ihre Boote jährlich im Trockendock und ist schon etwas teurer - aber alles in allem lohnt sich das Geld. Yachtcharter Panorama in Zwartsluis
__________________
Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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  #56  
Alt 03.09.2014, 17:29
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist gerade online
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Hi,
ich möchte jetzt zu den rechtlichen Dingen (Stichwort "Beweislast") nicht näher eingehen, da musst du dann schon einen RA einschalten, der auch einen Überblick hat, was bei den Verträgen so alles vereinbart wurde. Eins würde ich aber dennoch machen: Der Vercharterer muss den Schaden selbstverständlich dokumentieren (z.B.Fotos), eine einfache Behauptung reicht da nicht. Frag also nach, ob er dir die Beschädigungen zeigen kann (Foto), oder ob jemand den Schaden begutachten kann. Denn das muss der Vercharterer aller spätestens bei einer Verhandlung belegen können, da reicht sein Wort alleine nicht....
__________________


Gruß

Berni
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  #57  
Alt 03.09.2014, 17:39
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen
(..) dies kann schon mal passieren. Aber auch wir bzw. die Fa xxx trifft hier keine Schuld.
Solche Sachen können nunmal vorkommen (..)
Lustiger Brief. Man unterstellt Dir ja nicht einmal eine Schuld am Schaden ("AUCH wir keine Schuld).

Die Tatsache, dass ein Schaden bei bloßer Benutzung auftaucht, ist noch keine Schuld. Ohne nachgewiesene Fahrlässigkeit Deinerseits liegt ein solcher Schaden im unternehmerischen Risiko des Vercharterers.
__________________
Beste Grüße

John
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  #58  
Alt 03.09.2014, 17:57
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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25.507 Danke in 8.984 Beiträgen
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Scheint doch etwas für den schwarzen Kanal mit Namensnennung zu werden....
__________________
gregor

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  #59  
Alt 03.09.2014, 17:59
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Du hast doch diese Kautonsversicherung.

Das würde ich dem Vercharterer jetzt schreiben, und das er doch deswegen auf peinlichst genaue Dokumentation achten soll.

Und im gleichen Atemzug die Versicherung einschalten, dass die wenn sie nen Gutachten oder sonstwas wollen sich schleunigst mit dem vercharterer auseinander setzen sollen bevor alle Spuren beseitigt sind
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #60  
Alt 03.09.2014, 18:12
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derdepp derdepp ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Achtung, die Gutmenschen sind im Anmarsch!


Der Ausgand des Freds wird es dir zeigen, worauf es hinausläuft

...ganz schön voreingenommen, der knabe
__________________
grüsse detlef

...nie sollst du so tief sinken, den kakao, durch den
man dich zieht, auch noch zu trinken... (E.K.)

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  #61  
Alt 04.09.2014, 12:50
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen
Die Mail habe ich vom Vercharterer bekommen und der Text wurde 1:1 übernommen...
Irgendwie komisch der Text. DEIN Vercharterer bezieht sich auf SEINEN "Service-Partner", der wohl von IHM mit der Reparatur und Schadenfeststellung beauftragt wurde.

Sehe ich das richtig? Oder ist DEIN Vercharterer im Grunde ein Vermittler?

Zitat:
....kostet die gesamte Reparatur ca. 1.000 EUR. Den Restbetrag müssen wir wohl dazu zahlen.
Also besteht keine Kaskoversicherung für das Boot, die für Summen oberhalb des Selbstbehaltes -nämlich mindestens genau die Kautionshöhe- aufkommt.

Zitat:
Zitat von Klausim
Im Leben nicht zahlen oder die Füsse still halten
Geh zu einem
Anwalt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
In dem Schreiben des Vercharterers befinden sich
zu viele Konjunktive.
Der Vercharterer ist beweislastig, nicht DU
Was soll er beim Anwalt? Die Kosten der Police für die Kautionsversicherung einklagen? Die zahlt ja offenbar - und macht damit genau das, wofür sie mal abgeschlossen wurde.

Für Woodpecker sollte die Sache nun eigentlich erledigt sein. Er kann sich selbstverständlich noch darüber aufregen, dass der Schaden viel geringer als die Kaution hoch ist - aber wozu?
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  #62  
Alt 04.09.2014, 13:24
frimeur frimeur ist offline
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Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen
Folgendes Schreiben habe ich gerade per Mail erhalten:


Sehr geehrte Familie xxx,

nach Rücksprche bei unserem Servicepartner "Bootscharter xxx", möchten
wir Ihnen wie folgt auf Ihre Mail antworten.

Das Bugstrahlruder Marke Lewmar ist ein sehr robustes Seitenruder. Da
jedoch der der Scherstift gebrochen war und zudem sich auch die
Bolzen des Getriebes gelöste hatten, muß davon ausgegangen werden, dass
ein fester Gegenstand den Propeller blockiert haben muß.
Nun wollen wir Ihnen hier keine Absicht unterstellen, denn dies kann
schon mal passieren. Aber auch wir bzw. die Fa xxx trifft hier keine
Schuld.
Solche Sachen können nunmal vorkommen und der Mieter einer Sache - hier
von einem Schiff - hat für die Behebung der Mängel gerade zu stehen.
Zum Vergleich darf ich hier anfügen, dass - wenn Sie ein Auto mieten und
über einen Nagel fahren, der Mieter des Wagens auch die Kosten trägt.
Das uns vorliegenden Angebot zur Behebung des Schadens an der
Bugschraube geht von Gesamtkosten von 580 EUR aus. Zzgl. Lack - bzw. GfK
Schaden
am Schiff, kostet die gesamte Reparatur ca. 1.000 EUR. Den Restbetrag
müssen wir wohl dazu zahlen.
In Anbetracht der Gesamtkosten ist der Einbehalt der Kaution durch die
Fa xxx berechtigt.

Wir bitten um Verständnis.

Ich habe die betreffenden Namen unkenntlich gemacht...
Wie seht Ihr die Sache und wie ist es jetzt rechtlich ?
Vielleicht haben sich die Befestigungsbolzen gelöst und das BSR hat mit seinen Flügeln am Rohr genagt bis der Scherstift abbrach.
So ein Scherstift sollte die schwächste Stelle im System sein. Die Befestigungsbolzen sollten besonders begutachtet werden.
__________________
Mehr Speed durch höhere Geschwindigkeit

https://www.flickr.com/photos/36573929@N00/
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  #63  
Alt 04.09.2014, 13:31
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clevertherm clevertherm ist offline
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Moin!

Der Vercharterer schreibt selbst, dass dieser Vorfall zu den üblichen Dingen zählt, die bei so einer Bootstour halt so passieren. Dieses Risiko geht jedoch zu Lasten des Vercharterers. Normaler Verschleiß .....

Besonders blöd (für den Vercharterer) ist natürlich der Hinweis, dass sich die Befestigungsschrauben gelöst haben. Das kann vor Gericht gerne aus Ursache für den Ausfall herhalten.

Wenn Du wirklich für den Schaden aufkommen müsstest, dann würden sie von dir auch den die Kaution übersteigenden Teil verlangen.

An deiner Stelle würde ich den Vercharterer nicht darauf hinweisen, dass er Beweise sichern soll. Wenn er es nicht von sich aus macht, dann kann es ohne Beweise für dich nur besser ausgehen.

mein Tipp:
Lass noch eine Woche ins Land gehen und fordere ihn dann per Einschreiben (Einwurf) auf, dir die volle Kaution zurückzuzahlen. Natürlich mit Fristsetzung. Die Frist kann ruhig etwas länger sein, damit zwischen dem Vorfall und dem Einsammeln von Beweisen mehr Zeit ins Land geht.

viele Grüße
Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #64  
Alt 04.09.2014, 13:39
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen

Was ist aber bei einem Totalschaden?
Auch das kalkuliert man als Autovermietung ein. Das gleiche gilt für veruntreute Fahrzeuge. Ein Autovermieter braucht ein wenig Menschenkenntnis. Extrem Beispiel: Mittzwanziger will Porsche mieten. Ein inhabergeführter Betrieb wird auf dieses Geschäft verzichten, weil gerade bei dieser Marke, das Schadenrisiko zu groß. Solch ein Fahrzeug vermietet man nur als Unfallersatzauto.
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  #65  
Alt 04.09.2014, 15:03
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ghaffy ghaffy ist offline
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Also ob da der Vermieter und der Mieter klug handeln, wenn sie auf Versicherungen verzichten, mag ich mal bezweifeln.
Man muss keine Idiot und auch nicht unfähig oder unerfahren sein, um als Mieter eines Leihwagens (und vergleichbar ist es auch mit dem Charterboot) dem Vermieter/Vercharterer ersatzpflichtig zu werden:

Die "Klassiker" solcher Schäden, wo dann jedesmal der Mieter glaubt "ich kann ja nix dafür, daher muss ich nix zahlen" und dann ganz schnell aufwacht:
  • Die Windschutzscheibe bekommt einen Steinschlag ab -> der Mieter hat das zu bezahlen, wenn es keine Kasko gibt, die das vollständig abdeckt.
  • Es gibt einen Parkschaden inkl. fremder Lackspuren etc., alles ganz eindeutig, bloß der Verursacher wird nicht gefunden (Fahrerflucht) -> der Mieter hat das zu bezahlen, wenn es keine Kasko gibt, die das vollständig abdeckt.
  • Man fährt sich einen Nagel o.ä. in den Reifen und der muss nachher getauscht oder repariert werden -> der Mieter hat das zu bezahlen, wenn usw.


Man muss nicht selbst konkret was falsch machen, um bei Fahrzeugmieten usw. dem Vermieter gegenüber ersatzpflichtig zu werden.
__________________
Gruss Andreas

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  #66  
Alt 04.09.2014, 15:12
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen

mein Tipp:
Lass noch eine Woche ins Land gehen und fordere ihn dann per Einschreiben (Einwurf) auf, dir die volle Kaution zurückzuzahlen. Natürlich mit Fristsetzung. Die Frist kann ruhig etwas länger sein, damit zwischen dem Vorfall und dem Einsammeln von Beweisen mehr Zeit ins Land geht.

viele Grüße
Arnt
Hilf mir mal, vielleicht habe ich ja grad ein Brett vor dem Kopf: Er kriegt doch seine Kaution zurück. Von der Versicherung. Oder?
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  #67  
Alt 04.09.2014, 15:41
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
Er kriegt doch seine Kaution zurück. Von der Versicherung. Oder?
Vielleicht spekuliert der Vercharterer genau darauf, dass der Kunde den Ausfall einfach der Versicherung meldet und die dann ohne weitere Nachprüfung zahlt. Könnte ein Grund sein, solche Versicherungen nicht abzuschließen.
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  #68  
Alt 04.09.2014, 15:42
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clevertherm clevertherm ist offline
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Moin!

@ghaffy
Genau aus diesem Grund schließe ich bei Leihwagen immer eine Allrisk-Versicherung ohne Selbstbeteiligung ab. Das macht zudem die Rückgabe einfacher. keine Kontrolle, kein Protokoll ...
Das kostet zwar; ist mir bei einem Leihwagen alle zehn Jahre jedoch völlig egal.

@Wolli45
Ob der Themenstarter seine Kaution von der Versicherung zurück erhält, ist fraglich. Nehmen wir mal an, der Vercharterer behält die Kaution unberechtigt ein und die Versicherung zahlt, weil kein Versicherungsfall vorliegt, nicht.

viele Grüße
Arnt
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Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #69  
Alt 04.09.2014, 16:18
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen

@ghaffy
Genau aus diesem Grund schließe ich bei Leihwagen immer eine Allrisk-Versicherung ohne Selbstbeteiligung ab. Das macht zudem die Rückgabe einfacher. keine Kontrolle, kein Protokoll ...
Das kostet zwar; ist mir bei einem Leihwagen alle zehn Jahre jedoch völlig egal.
Allrisk hört sich für den Kunden immer gut an.
Schau bei der nächsten Anmietung mal in die AGB, ob z.B. das nicht beachten der Durchfahrtshöhe und Durchfahrtsbreite mitversichert ist.
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  #70  
Alt 04.09.2014, 16:42
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Allrisk hört sich für den Kunden immer gut an.
Schau bei der nächsten Anmietung mal in die AGB, ob z.B. das nicht beachten der Durchfahrtshöhe und Durchfahrtsbreite mitversichert ist.
Lach - gegen Dummheit gibt´s keine Versicherung
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Gruß Ralf
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  #71  
Alt 04.09.2014, 16:49
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
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Gruss Andreas

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  #72  
Alt 04.09.2014, 18:06
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
@Wolli45
Ob der Themenstarter seine Kaution von der Versicherung zurück erhält, ist fraglich. Nehmen wir mal an, der Vercharterer behält die Kaution unberechtigt ein und die Versicherung zahlt, weil kein Versicherungsfall vorliegt, nicht.

viele Grüße
Arnt
Ab wann in diesem Threat wurde das denn fraglich? Gerade das ist doch des Pudels Kern, DASS sie offenbar zahlt. Und dann hat der TE ja kein Problem mehr, selbst dann nicht, wenn sich der Vercharterer illegitim bereichert.

Wer rechnet denn mit der Versicherung ab? Der Versicherungsnehmer (TE) oder der Vercharterer (in seinem Auftrag durch Abtretungserklärung) direkt ? In letzterem Falle bekäme der TE die Kaution vom Vercharterer retour und der von der Versicherung.

Wie hoch war eigentlich die Kaution?
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  #73  
Alt 04.09.2014, 23:46
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen
Folgendes Schreiben habe ich gerade per Mail erhalten:


Sehr geehrte Familie xxx,

nach Rücksprche bei unserem Servicepartner "Bootscharter xxx", möchten
wir Ihnen wie folgt auf Ihre Mail antworten.

Das Bugstrahlruder Marke Lewmar ist ein sehr robustes Seitenruder. Da
jedoch der der Scherstift gebrochen war und zudem sich auch die
Bolzen des Getriebes gelöste hatten, muß davon ausgegangen werden, dass
ein fester Gegenstand den Propeller blockiert haben muß.
Nun wollen wir Ihnen hier keine Absicht unterstellen, denn dies kann
schon mal passieren. Aber auch wir bzw. die Fa xxx trifft hier keine
Schuld.
Ein "typischer Kundenschaden" wäre der, wenn das BSR überbeansprucht worden wäre, also z.B. mittels "dauerhaften" Betrieb, wofür das Ruder nicht ausgelegt ist. Dieser Umstand müsste Dir bei der Bootsübergabe erklärt worden sein - d.h. Du hättest eine entsprechende Einschulung dazu bekommen müssen. (zumindest von einer seriösen Charterfirma)

Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen
Solche Sachen können nunmal vorkommen und der Mieter einer Sache - hier
von einem Schiff - hat für die Behebung der Mängel gerade zu stehen.
Zum Vergleich darf ich hier anfügen, dass - wenn Sie ein Auto mieten und
über einen Nagel fahren, der Mieter des Wagens auch die Kosten trägt.
Rechtlich kann ich Dir hier auch keinen Tipp geben, aber ich würde das nicht so ohne weiteres auf mir sitzen lassen. Der Vergleich mit dem Nagel ist zwar recht nett, aber auch da sehe ich kein Verschulden des Automieters, sondern höchstens eine "Teilschuld". (das fällt für mich wie beim BSR unter "höhere Gewalt")

Jedenfalls würde ich mir für den nächsten Törn einen anderen Vercharterer suchen, denn kundenfreundlich mit Aussicht auf einen künftigen Stammkunden, war die Aktion Deines jetzigen Vermieters eher nicht...

L.G.

Edwin
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  #74  
Alt 05.09.2014, 08:52
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
... Der Vergleich mit dem Nagel ist zwar recht nett, aber auch da sehe ich kein Verschulden des Automieters, sondern höchstens eine "Teilschuld". (das fällt für mich wie beim BSR unter "höhere Gewalt")

...

Edwin,
genau diese Fälle sind aber fixfertig seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, ausjudiziert und völlig klar:

Wenn du mit dem Leihwagen über einen Nagel fährst, dann hast du als Mieter den Schaden zu bezahlen (gleich wie bei einem Steinschlag auf der Windschutzscheibe).

Der Irrtum mit der "höheren Gewalt" geht noch weiter: Wer als Mieter zB in ein Unwetter gerät, trägt den Schaden am Mietobjekt (Klassiker: Hagelschaden am Mietwagen. Wer ist "schuld"? Der Wettergott. Wer muss den Schaden bezahlen. Der Mieter. Keine Diskussion notwendig, dutzendfach durchgespielt vor den Gerichten.

Du kannst dich gegen dieses Risiko mittels Kaskoversicherung (mit oder Selbstbehalt) auch absichern.

Insofern passt der Vergleich der Charterfirma mit dem Nagel durchaus:
Ein selbst bei korrektem Gebrauch eingesaugtes "Irgendwas" (zB Treibgut), welches das BSR ruiniert, ginge zulasten den Charterers.

(Wenn eine Charterfirma das nicht an den Kunden verrechnet, dann imho sicher nicht, weil sie "nett" oder "seriös" ist, sondern weil sie derlei in die Chartergebühren kalkuliert und/oder eben entsprechende Versicherungen bestehen).
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Gruss Andreas

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Alt 05.09.2014, 09:57
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Edwin,
genau diese Fälle sind aber fixfertig seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, ausjudiziert und völlig klar:

Wenn du mit dem Leihwagen über einen Nagel fährst, dann hast du als Mieter den Schaden zu bezahlen (gleich wie bei einem Steinschlag auf der Windschutzscheibe).

Der Irrtum mit der "höheren Gewalt" geht noch weiter: Wer als Mieter zB in ein Unwetter gerät, trägt den Schaden am Mietobjekt (Klassiker: Hagelschaden am Mietwagen. Wer ist "schuld"? Der Wettergott. Wer muss den Schaden bezahlen. Der Mieter. Keine Diskussion notwendig, dutzendfach durchgespielt vor den Gerichten. (..)
Das liegt aber an expliziten AGB-Klauseln der Autovermieter und ist deshalb mit dem hier diskutierten Problem nicht vergleichbar.
__________________
Beste Grüße

John
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