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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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Dann habe ich ja scheinbar auch immer Glück gehabt.
Wir haben diesen August das sechste Mal gechartert und bisher ausnahmslos unsere Kaution zurückbekommen, obwohl diesmal nach zwei Tagen ein Querstrahler seinen Dienst verweigert hat. Glücklicherweise war es der am Heck btw hätte ich nicht eigentlich Geld zurückverlangen können, wegen entgangener Urlaubsfreuden
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ich habe einen Vogel, aber keine Meise. Gruß Torsten
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#27
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"Gutmenschen", beeilt Euch! Die "Schlechtmenschen" sind schon da!!
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Wenn der klügere immer nachgibt, führt das zwangsläufig zur Diktatur der Idioten Grüße aus Wesel am Niederrhein Uli |
#28
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Prinzipiell betrachte ich mich als guten Menschen. Es gibt Bessere, aber
gewiss auch viel Schlechtere...
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gregor |
#29
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Moin moin,
ich als Charterer kann jetzt leider aus der Ferne nur den Vercharterer vertrauen das er mir wahrheitsgemäß Auskunft über die Reparatur und evtl. Ursache des Defekts gibt. Ich habe zwar eine Kautionsversicherung abgeschlossen, welche auch bezahlt... Aber ich finde es nicht korrekt ein defektes BSR, welches nicht fehlbedient wurde, über die Kaution zu finanzieren... Ich weiß nicht ob ich den Vercharter aus Malchow hier nennen darf, denn Fehler macht jeder und vielleicht kommt er mir ja entgegen. Allerdings wurde meine Mail auch nach 1,5 Tagen nicht beantwortet. Eigentlich wollte ich mit diesem Thema wissen, ob der Vercharterer rechtlich korrekt handelt, wenn er die gesamte Kaution bei defekten BSR einbehält... Wenn mir bei einem Leihwagen der Keilriemen reist, ist es nicht mein Problem... |
#30
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@woodpecker: vielleicht habe ich es überlesen, aber funktionierte das BSR bei der Übergabe des Bootes einwandfrei?
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter |
#31
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Ja, ging erst nach 3 Tagen an der Schleuse kaputt...
Das Boot ist 3 Jahre alt und hat ca. 1100 Betriebsstunden gelaufen... |
#32
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Zitat:
Zitat:
Ich denke jeder Vercharterer hat doch die Möglichkeit das Boot mittels Kran oder Slip sofort aus dem Wasser zu holen und nachzusehen was los ist. Jedenfalls hat man das bei Verdacht auf Grundberührung bei einem anderen Charterer, (wir warteten auf Rückgabe unserer Yacht, und waren deshalb Zeuge des Geschehens), sofort bei Rücknahme gemacht im Beisein aller Beteiligten und gut war.
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ich habe einen Vogel, aber keine Meise. Gruß Torsten |
#33
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Zitat:
Für den Vercharterer ist es halt eine blöde Situation. Der nächste steht schon parat und will ein intaktes Boot. Also muss er so schnell wie möglich reparieren und je nachdem was es ist (Scherstift = kein Problem / Propeller ab = Boot muss raus), kostet es Zeit und Geld. Ich denke, das sollte man nach Deinem Brief noch einmal telefonisch besprechen und vor allem würde ich die Charterbedingungen genau lesen. Das Recht die Kaution einzubehalten, das hat er. Er muss Dir allerdings danach fundiert Auskunft geben, was alles kaputt war, wie es repariert wurde und was es gekostet hat (das sogar per Rechnung). Und danach geht es dann weiter. Also z.B. Scherstift kaputt und er hätte (übertriebenes Bsp.) das Boot dazu aus dem Wasser geholt und gleichzeitig noch Ölwechsel gemacht, dann ist das falsch und Du hast eine Handhabe.
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter |
#34
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Genau - weil er ja mit Sicherheit alle überflüssigen Arbeiten auf die Rechnung schreibt statt z.B. einfach nur höhere Lohnkosten anzusetzen.
Gruß Chris |
#35
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..kommt im Sinn der Aussage dann auf das Gleiche raus oder?
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter |
#36
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Zitat:
sach mal, damit ich weiss wo ich auf keinen Fall ein Boot miete.
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ich habe einen Vogel, aber keine Meise. Gruß Torsten |
#37
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Zitat:
Ersteres ist doch nur vorübergehend ärgerlich. Nur weil ein Vercharterer letztlich von seinem verbrieften Recht Gebrauch macht, diese Aussage zu treffen, zumal man selbst gar nicht dabei war, finde ich übereilt und unfair. Wer weiß denn zu diesem Zeitpunkt schon, wie die Sache weitergeht? Aber da sieht man mal wieder, was solche Lappalien für Auswirkungen für Selbstständige haben können. Da ist schon professionelles kaufmännisches Verhalten ein ausreichender Grund für solche Reaktionen. Besser der Name wird hier und jetzt nicht genannt, zumal das ganze ja noch nicht mal im "Schwarzen Kanal" läuft.
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gregor |
#38
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es gibt aber doch auch Beispiele, wie bei mir, wo es überhaupt keine Diskussion über den Einbehalt der Kaution gab,
obwohl auch mein Heckstrahlruder nach zwei Tagen keinen Mucks mehr von sich gab. Also scheint es sehr wohl Unterschiede zu geben, wie Vercharterer mit Ihren Kunden umgehen.
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ich habe einen Vogel, aber keine Meise. Gruß Torsten |
#39
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Zitat:
Das ist keine Spitze gegen den TO. Aber bei Schäden erst mal die Kaution einzubehalten ist sein gutes Recht, dann wird geprüft und anschließend kann genauso gut dabei herauskommen: Zitat:
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gregor
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#40
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Zitat:
Ich halte das für ein enormes Risiko.
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#41
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Zitat:
L.G. Edwin
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#42
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Das kann gut sein, kein Autovermieter hat seine Autos Vollkasko versichert. Rechnet sich nicht.
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#43
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Aber nur dann, wenn die üblichen Schäden wie gemickte Schraube oder Rempler vorausgesetzt werden. Was ist aber bei einem Totalschaden?
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#44
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es gibt Städte, welche ihre kommunalen Fahrzeuge gar nicht versichern....
Mein Problem ist, ich habe ein Schaden mit dem BSR, der Vercharterer behält vorerst meine Kaution... Bis hier alles OK... Jetzt fahre ich nach Hause und der Vercharterer bastelt eigenständig am Boot und schickt mir dann nach eigenen Ermessen eine Rechnung bzw. Den Rest der Kaution... D.h. keinerlei Kontrolle durch mich, keine Begutachtung durch eine Zweitfirma. Selbst wenn ich keinerlei Schuld am Schaden hätte, warum sollte dann der Charterer mir die gesamte Kaution zurück zahlen... Er kann, da er nicht kontrolliert wird, verlangen was er will - ich kann es absolut nicht nachweisen ;-( |
#45
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Hallo woodpecker,
für mich ist das ein technischer Fehler wo du nichts für kannst. Wenn zb die Maschine plötzlich ausgeht kannst du ja auch nichts für und es kommt ein Monteur und bringt sie wieder zum laufen und da wird die Kaution auch nicht einbehalten.
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum
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#46
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Zitat:
Zitat:
Die Herausforderung zur Erlangung der Kostenentschädigung liegt für den Vercharterer wohl in der Formulierung der Schäden. Auch Versicherungen müssen nicht jeden Schaden akzeptieren und gerade ein ausgefallenes und offenbar nicht von außen beschädigtes BSR ist wohl für die ein Klassiker, der nicht entschädigungswürdig ist. Interessant wäre nun ob du in den Schriftverkehr eingebunden wirst -um zu erfahren, was da drin steht- oder er das alleine gerne für dich übernimmt. Weil im Grunde bist Du ja der Versicherungsnehmer, wenn keine Abtretungserklärung von Dir gegeben wurde, was wiederum vielleicht üblich ist. |
#47
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Zitat:
in meiner ehemaligen Marina wird auch im großen Stil verchartert. Da wurde mir gesagt, Kunden, deren Kaution ich wegen einem Schaden ganz, oder nur teilweise einbehalten muss, chartern das nächste Mal woanders. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es Stammgäste oder Einmalcharterer sind. Da wird bei kleinen Lackkratzern schon mal ein Auge zugedrückt. Das Boot wird im Winter sowiso am Rumpf lackiert.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#48
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Musst Du auch nicht. Er muss Dir (a) Schuld am Schaden und (b) Höhe das Schadens nachweisen.
Eine bloße Behauptung des Eigners zur Schadenshöhe reicht da nicht. Gleiches gilt für eine von ihm ausgestellte Rechnung. Wenn er selbst tätig wird, kann er nur die zusätzlichen Kosten ansetzen. Alles was mit Allgemeinkosten zu tun hat, fällt weg. Der ansonsten Dritten verrechnete Stundensatz wäre falsch. Es geht ja nur um den Schaden, der ihm entstanden ist. Eine Fremdfirma kann er nur einschalten, soweit unvermeidbar (Stichwort: Schadensminderungspflicht).
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Beste Grüße John
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#49
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Folgendes Schreiben habe ich gerade per Mail erhalten:
Sehr geehrte Familie xxx, nach Rücksprche bei unserem Servicepartner "Bootscharter xxx", möchten wir Ihnen wie folgt auf Ihre Mail antworten. Das Bugstrahlruder Marke Lewmar ist ein sehr robustes Seitenruder. Da jedoch der der Scherstift gebrochen war und zudem sich auch die Bolzen des Getriebes gelöste hatten, muß davon ausgegangen werden, dass ein fester Gegenstand den Propeller blockiert haben muß. Nun wollen wir Ihnen hier keine Absicht unterstellen, denn dies kann schon mal passieren. Aber auch wir bzw. die Fa xxx trifft hier keine Schuld. Solche Sachen können nunmal vorkommen und der Mieter einer Sache - hier von einem Schiff - hat für die Behebung der Mängel gerade zu stehen. Zum Vergleich darf ich hier anfügen, dass - wenn Sie ein Auto mieten und über einen Nagel fahren, der Mieter des Wagens auch die Kosten trägt. Das uns vorliegenden Angebot zur Behebung des Schadens an der Bugschraube geht von Gesamtkosten von 580 EUR aus. Zzgl. Lack - bzw. GfK Schaden am Schiff, kostet die gesamte Reparatur ca. 1.000 EUR. Den Restbetrag müssen wir wohl dazu zahlen. In Anbetracht der Gesamtkosten ist der Einbehalt der Kaution durch die Fa xxx berechtigt. Wir bitten um Verständnis. Ich habe die betreffenden Namen unkenntlich gemacht... Wie seht Ihr die Sache und wie ist es jetzt rechtlich ?
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#50
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Wer schreibt denn da ? Der Vercharterer? Der Versicherer?
Hast Du Zitat:
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