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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 02.09.2014, 11:49
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Dann habe ich ja scheinbar auch immer Glück gehabt.

Wir haben diesen August das sechste Mal gechartert und bisher ausnahmslos unsere Kaution zurückbekommen, obwohl diesmal nach zwei Tagen ein Querstrahler seinen Dienst verweigert hat.

Glücklicherweise war es der am Heck

btw hätte ich nicht eigentlich Geld zurückverlangen können, wegen entgangener Urlaubsfreuden
__________________
ich habe einen Vogel, aber keine Meise.

Gruß Torsten
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  #27  
Alt 02.09.2014, 12:11
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Achtung, die Gutmenschen sind im Anmarsch!

Der Ausgand des Freds wird es dir zeigen, worauf es hinausläuft
"Gutmenschen", beeilt Euch! Die "Schlechtmenschen" sind schon da!!
__________________

Wenn der klügere immer nachgibt, führt das zwangsläufig zur Diktatur der Idioten

Grüße aus Wesel am Niederrhein
Uli
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  #28  
Alt 02.09.2014, 13:33
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Prinzipiell betrachte ich mich als guten Menschen. Es gibt Bessere, aber
gewiss auch viel Schlechtere...
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gregor

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  #29  
Alt 02.09.2014, 15:56
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Moin moin,

ich als Charterer kann jetzt leider aus der Ferne nur den Vercharterer vertrauen
das er mir wahrheitsgemäß Auskunft über die Reparatur und evtl. Ursache des Defekts gibt.
Ich habe zwar eine Kautionsversicherung abgeschlossen, welche auch bezahlt...
Aber ich finde es nicht korrekt ein defektes BSR, welches nicht fehlbedient wurde, über die Kaution zu finanzieren...

Ich weiß nicht ob ich den Vercharter aus Malchow hier nennen darf,
denn Fehler macht jeder und vielleicht kommt er mir ja entgegen.
Allerdings wurde meine Mail auch nach 1,5 Tagen nicht beantwortet.

Eigentlich wollte ich mit diesem Thema wissen, ob der Vercharterer rechtlich korrekt handelt, wenn er die gesamte Kaution bei defekten BSR einbehält...

Wenn mir bei einem Leihwagen der Keilriemen reist, ist es nicht mein Problem...
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  #30  
Alt 02.09.2014, 16:09
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@woodpecker: vielleicht habe ich es überlesen, aber funktionierte das BSR bei der Übergabe des Bootes einwandfrei?
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter
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  #31  
Alt 02.09.2014, 16:47
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Ja, ging erst nach 3 Tagen an der Schleuse kaputt...
Das Boot ist 3 Jahre alt und hat ca. 1100 Betriebsstunden gelaufen...
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  #32  
Alt 02.09.2014, 16:49
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lucky_fishman lucky_fishman ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Soweit ich das kenne, verhält es sich so:

Der Charterer haftet für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat.
Schuld hat auch, wer gering fahrlässig handelt (zB Fehlbedienung, auch aus Unkenntnis)
Das kann ja eigentlich überhaupt nicht passieren, weil man ja bei Übernahme eine erstklassige Einweisung bekommt

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ist zum Zeitpunkt der Rückgabe unklar, ob nun eine Schuld des Charterers vorliegt, kann bis zur Klärung der Angelegenheit die Kaution vorläufig teilweise oder vollständig einbehalten werden.
Das hätte man doch sofort überprüfen können

Ich denke jeder Vercharterer hat doch die Möglichkeit das Boot mittels Kran oder Slip sofort aus dem Wasser zu holen und nachzusehen was los ist.

Jedenfalls hat man das bei Verdacht auf Grundberührung bei einem anderen Charterer,
(wir warteten auf Rückgabe unserer Yacht, und waren deshalb Zeuge des Geschehens), sofort bei Rücknahme gemacht im Beisein aller Beteiligten und gut war.
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Gruß Torsten
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  #33  
Alt 02.09.2014, 17:09
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Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen
Ja, ging erst nach 3 Tagen an der Schleuse kaputt...
Das Boot ist 3 Jahre alt und hat ca. 1100 Betriebsstunden gelaufen...
Tja, das wird schwierig werden. Ich kenne es zwar auch so wie weiter vorne ein User schrieb. Dass nämlich die Kaution immer wieder zurückbezahlt wird. Das ging uns, angefangen von Locaboat über Kuhnle-Toursbis hin zu Linssen, mit allen gecharterten Booten so. Da hatte keiner viel Aufhebens gemacht.

Für den Vercharterer ist es halt eine blöde Situation. Der nächste steht schon parat und will ein intaktes Boot. Also muss er so schnell wie möglich reparieren und je nachdem was es ist (Scherstift = kein Problem / Propeller ab = Boot muss raus), kostet es Zeit und Geld.

Ich denke, das sollte man nach Deinem Brief noch einmal telefonisch besprechen und vor allem würde ich die Charterbedingungen genau lesen. Das Recht die Kaution einzubehalten, das hat er. Er muss Dir allerdings danach fundiert Auskunft geben, was alles kaputt war, wie es repariert wurde und was es gekostet hat (das sogar per Rechnung). Und danach geht es dann weiter. Also z.B. Scherstift kaputt und er hätte (übertriebenes Bsp.) das Boot dazu aus dem Wasser geholt und gleichzeitig noch Ölwechsel gemacht, dann ist das falsch und Du hast eine Handhabe.
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  #34  
Alt 02.09.2014, 17:27
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Genau - weil er ja mit Sicherheit alle überflüssigen Arbeiten auf die Rechnung schreibt statt z.B. einfach nur höhere Lohnkosten anzusetzen.

Gruß
Chris
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  #35  
Alt 02.09.2014, 17:31
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Genau - weil er ja mit Sicherheit alle überflüssigen Arbeiten auf die Rechnung schreibt statt z.B. einfach nur höhere Lohnkosten anzusetzen.

Gruß
Chris
..kommt im Sinn der Aussage dann auf das Gleiche raus oder?
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  #36  
Alt 02.09.2014, 17:34
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Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen

Ich weiß nicht ob ich den Vercharter aus Malchow hier nennen darf,
denn Fehler macht jeder und vielleicht kommt er mir ja entgegen.
Allerdings wurde meine Mail auch nach 1,5 Tagen nicht beantwortet.

sach mal, damit ich weiss wo ich auf keinen Fall ein Boot miete.
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Gruß Torsten
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  #37  
Alt 02.09.2014, 18:07
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Zitat:
sach mal, damit ich weiss wo ich auf keinen Fall ein Boot miete.
"Einbehalten" und "Behalten" sind aber immer noch zwei Paar Schuhe.

Ersteres ist doch nur vorübergehend ärgerlich.

Nur weil ein Vercharterer letztlich von seinem verbrieften Recht Gebrauch
macht, diese Aussage zu treffen, zumal man selbst gar nicht dabei war,
finde ich übereilt und unfair. Wer weiß denn zu diesem Zeitpunkt schon,
wie die Sache weitergeht?

Aber da sieht man mal wieder, was solche Lappalien für Auswirkungen für
Selbstständige haben können. Da ist schon professionelles kaufmännisches
Verhalten ein ausreichender Grund für solche Reaktionen.

Besser der Name wird hier und jetzt nicht genannt, zumal das ganze ja noch
nicht mal im "Schwarzen Kanal" läuft.
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gregor

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  #38  
Alt 02.09.2014, 18:22
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es gibt aber doch auch Beispiele, wie bei mir, wo es überhaupt keine Diskussion über den Einbehalt der Kaution gab,
obwohl auch mein Heckstrahlruder nach zwei Tagen keinen Mucks mehr von sich gab.

Also scheint es sehr wohl Unterschiede zu geben, wie Vercharterer mit Ihren Kunden umgehen.
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Gruß Torsten
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  #39  
Alt 02.09.2014, 18:32
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Zitat:
Zitat von lucky_fishman Beitrag anzeigen
...
Also scheint es sehr wohl Unterschiede zu geben, wie Vercharterer mit Ihren Kunden umgehen.
Es gibt ja auch bei Kunden erhebliche Unterschiede...

Das ist keine Spitze gegen den TO. Aber bei Schäden erst mal die
Kaution einzubehalten ist sein gutes Recht, dann wird geprüft und
anschließend kann genauso gut dabei herauskommen:

Zitat:
Zitat von Völlig-an-den-Haaren-herbeigezogen
Ihre Kaution wird
umgehend komplett zurückerstattet, es war nur eine zusätzliche,
fliegende Sicherung im Kabel vor dem Relais. Wir bitten Sie die
Unannehmlichkeiten mit dem defekten Bugstrahlruder zu ent-
schuldigen und erlauben uns daher, Ihnen einen Gutschein über
50,00€ für Ihre nächste Buchung zuzusenden.
Wer weiß...
__________________
gregor

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  #40  
Alt 02.09.2014, 18:36
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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
Ein Freund (auch Vercharterer) hat mir mal gesagt: "Unter den Vercharterern gibt es ein ungeschriebenes Gesetz. Danach musst man alle möglichen Gründe finden, ein Teil oder besser die ganze Kaution zu kassieren...........sonst lohnt sich das Ganze nicht."
Und mir hat mal ein Vercharterer -allerdings von kleinen Booten- gesagt, dass er gar keine Vollkasko für seine Boote hat, weil die Prämien exorbitant teuer seien. Stattdessen erhebt er eine entsprechende Kautionshöhe und finanziert etwaige Schäden aus dieser Summe. Dabei wird natürlich so gut wie immer die gesamte Kaution einbehalten, auch wenn der Schaden geringer ist.

Ich halte das für ein enormes Risiko.
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  #41  
Alt 02.09.2014, 20:11
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
Ein Freund (auch Vercharterer) hat mir mal gesagt: "Unter den Vercharterern gibt es ein ungeschriebenes Gesetz. Danach musst man alle möglichen Gründe finden, ein Teil oder besser die ganze Kaution zu kassieren...........sonst lohnt sich das Ganze nicht."
Sorry, aber da hast Du offenbar einen ziemlich linken Typ als Freund. Ich chartere seit knapp 30 Jahren bei unterschiedlichsten Firmen und habe noch nie auch nur einen Cent von meiner Kaution zurückgelassen. (ich hab aber auch noch nie etwas kaputt gemacht)

L.G.

Edwin
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  #42  
Alt 02.09.2014, 21:39
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
Und mir hat mal ein Vercharterer -allerdings von kleinen Booten- gesagt, dass er gar keine Vollkasko für seine Boote hat, weil die Prämien exorbitant teuer seien.
Das kann gut sein, kein Autovermieter hat seine Autos Vollkasko versichert. Rechnet sich nicht.
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  #43  
Alt 03.09.2014, 07:52
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Das kann gut sein, kein Autovermieter hat seine Autos Vollkasko versichert. Rechnet sich nicht.
Aber nur dann, wenn die üblichen Schäden wie gemickte Schraube oder Rempler vorausgesetzt werden. Was ist aber bei einem Totalschaden?
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  #44  
Alt 03.09.2014, 08:24
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woodpecker woodpecker ist offline
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es gibt Städte, welche ihre kommunalen Fahrzeuge gar nicht versichern....

Mein Problem ist, ich habe ein Schaden mit dem BSR, der Vercharterer behält vorerst meine Kaution... Bis hier alles OK...
Jetzt fahre ich nach Hause und der Vercharterer bastelt eigenständig am Boot und schickt mir dann nach eigenen Ermessen eine Rechnung bzw. Den Rest der Kaution... D.h. keinerlei Kontrolle durch mich, keine Begutachtung durch eine Zweitfirma.
Selbst wenn ich keinerlei Schuld am Schaden hätte, warum sollte dann der Charterer mir die gesamte Kaution zurück zahlen... Er kann, da er nicht kontrolliert wird, verlangen was er will - ich kann es absolut nicht nachweisen ;-(
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  #45  
Alt 03.09.2014, 08:34
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Hallo woodpecker,
für mich ist das ein technischer Fehler wo du nichts für kannst. Wenn zb die Maschine plötzlich ausgeht kannst du ja auch nichts für und es kommt ein Monteur und bringt sie wieder zum laufen und da wird die Kaution auch nicht einbehalten.
__________________
Gruß Torsten

Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum
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  #46  
Alt 03.09.2014, 12:18
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Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen
Selbst wenn ich keinerlei Schuld am Schaden hätte, warum sollte dann der Charterer mir die gesamte Kaution zurück zahlen...
Deshalb:
Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen
Ich habe zwar eine Kautionsversicherung abgeschlossen, welche auch bezahlt...
Wenn er über die Kautionsversicherung informiert ist. Ich weiß ja nicht ob Du eine eigene Versicherung hast, die du unabhängig vom Vercharterer und ohne sein Wissen abgeschlossen hast, was sicher eher unüblich wäre.

Die Herausforderung zur Erlangung der Kostenentschädigung liegt für den Vercharterer wohl in der Formulierung der Schäden. Auch Versicherungen müssen nicht jeden Schaden akzeptieren und gerade ein ausgefallenes und offenbar nicht von außen beschädigtes BSR ist wohl für die ein Klassiker, der nicht entschädigungswürdig ist.

Interessant wäre nun ob du in den Schriftverkehr eingebunden wirst -um zu erfahren, was da drin steht- oder er das alleine gerne für dich übernimmt. Weil im Grunde bist Du ja der Versicherungsnehmer, wenn keine Abtretungserklärung von Dir gegeben wurde, was wiederum vielleicht üblich ist.
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  #47  
Alt 03.09.2014, 12:28
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
Ein Freund (auch Vercharterer) hat mir mal gesagt: "Unter den Vercharterern gibt es ein ungeschriebenes Gesetz. Danach musst man alle möglichen Gründe finden, ein Teil oder besser die ganze Kaution zu kassieren...........sonst lohnt sich das Ganze nicht."
Hi Dirk,
in meiner ehemaligen Marina wird auch im großen Stil verchartert.
Da wurde mir gesagt, Kunden, deren Kaution ich wegen einem Schaden ganz,
oder nur teilweise einbehalten muss, chartern das nächste Mal woanders.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es Stammgäste oder Einmalcharterer sind.

Da wird bei kleinen Lackkratzern schon mal ein Auge zugedrückt.
Das Boot wird im Winter sowiso am Rumpf lackiert.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #48  
Alt 03.09.2014, 12:47
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen
(..) ich kann es absolut nicht nachweisen ;-(
Musst Du auch nicht. Er muss Dir (a) Schuld am Schaden und (b) Höhe das Schadens nachweisen.

Eine bloße Behauptung des Eigners zur Schadenshöhe reicht da nicht. Gleiches gilt für eine von ihm ausgestellte Rechnung.

Wenn er selbst tätig wird, kann er nur die zusätzlichen Kosten ansetzen. Alles was mit Allgemeinkosten zu tun hat, fällt weg. Der ansonsten Dritten verrechnete Stundensatz wäre falsch. Es geht ja nur um den Schaden, der ihm entstanden ist.

Eine Fremdfirma kann er nur einschalten, soweit unvermeidbar (Stichwort: Schadensminderungspflicht).
__________________
Beste Grüße

John
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  #49  
Alt 03.09.2014, 14:16
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woodpecker woodpecker ist offline
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Folgendes Schreiben habe ich gerade per Mail erhalten:


Sehr geehrte Familie xxx,

nach Rücksprche bei unserem Servicepartner "Bootscharter xxx", möchten
wir Ihnen wie folgt auf Ihre Mail antworten.

Das Bugstrahlruder Marke Lewmar ist ein sehr robustes Seitenruder. Da
jedoch der der Scherstift gebrochen war und zudem sich auch die
Bolzen des Getriebes gelöste hatten, muß davon ausgegangen werden, dass
ein fester Gegenstand den Propeller blockiert haben muß.
Nun wollen wir Ihnen hier keine Absicht unterstellen, denn dies kann
schon mal passieren. Aber auch wir bzw. die Fa xxx trifft hier keine
Schuld.
Solche Sachen können nunmal vorkommen und der Mieter einer Sache - hier
von einem Schiff - hat für die Behebung der Mängel gerade zu stehen.
Zum Vergleich darf ich hier anfügen, dass - wenn Sie ein Auto mieten und
über einen Nagel fahren, der Mieter des Wagens auch die Kosten trägt.
Das uns vorliegenden Angebot zur Behebung des Schadens an der
Bugschraube geht von Gesamtkosten von 580 EUR aus. Zzgl. Lack - bzw. GfK
Schaden
am Schiff, kostet die gesamte Reparatur ca. 1.000 EUR. Den Restbetrag
müssen wir wohl dazu zahlen.
In Anbetracht der Gesamtkosten ist der Einbehalt der Kaution durch die
Fa xxx berechtigt.

Wir bitten um Verständnis.

Ich habe die betreffenden Namen unkenntlich gemacht...
Wie seht Ihr die Sache und wie ist es jetzt rechtlich ?
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Alt 03.09.2014, 14:23
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Wer schreibt denn da ? Der Vercharterer? Der Versicherer?

Hast Du
Zitat:
Den Restbetrag müssen wir wohl dazu zahlen.
selbst ins Posting hinzugefügt?
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