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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#51
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In denen im Notfall keine Alarmierung über andere Mittel möglich ist, aber mit Funk möglich wäre .
Praktisch also Gebiete, in denen Notfallmeldungen über optische Signale oder Mobilfunk nicht möglich ist. Ein Funkgerät reicht immerhin weiter als die optischen Signale. Argumentieren könnten man jetzt ggf. zurecht auch mit Satellitentelefon oder EPIRB. |
#52
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Zitat:
Ich finde interessant wo ich deiner Meinung nach in der Vergangenheit alles nicht hingehört hätte, da keine Möglichkeit einen Notruf abzusetzen der auch sicher empfangen wird. So wäre Amerika nie entdeckt worden. |
#53
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Mal doof gefragt: befinde ich mich dann noch in deutschen Gewässern? Wenn nein, brauche ich dann einen Schein? ;)
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Gruß Nils |
#54
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Zitat:
Geht man von einem Segelboot aus, reicht Funk vielleicht 30 sm. Ich kann also 1000 sm von der nächsten GSM-Basisstation entfernt sein und keinen GSM-Empfang haben, aber ich kann jedes andere Boot in 30 sm Entfernung um mein Boot erreichen. Sprechen wir von der heutigen Möglichkeit Notrufe abzusetzen, oder von den Entdeckern im 15 Jahrhundert die Amerika entdeckt haben? Ich meine sind ja nicht wenige Grosssegler/Dampfer in den letzten Jahrhunderten ohne Funk auf Nimmerwiedersehen verschwunden. (Auch mit Funk bei denen weiss man aber meist wo und konnte helfen -> Titanic war eines der ersten.) Es ist ja nicht verpflichtend ein Funkgerät dabei zu haben, fahrlässig vielleicht dann aber nicht verpflichtend. Zitat:
Du kannst auch eine Prüfung in USA machen und dein Schiff unter amerikanische Flagge stellen. Wenn du ein Schiff unter deutscher Flagge führst, brauchst du auch deutsche Scheine dafür. s. http://de.wikipedia.org/wiki/Vollzug...den_Funkdienst |
#55
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Aber wie gesagt, mir geht es um Sinn und Unsinn der aktuellen Regelung. Und ich finde meine Argumente gut und nachvollziehbar .
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Gruß Nils
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#56
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Irgendwo hatte ich mal gelesen .. Ärmelkanal ist es Pflicht sich anzumelden ( per Funk ) ...und auf Hörbereitschaft zu bleiben.
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW
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#57
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Jepp, genau wie die internationalen Gesetze zur Nutzung des Funkraumes nachvollziehbar sind .
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#58
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Zitat:
Nehmen wir die 300 + 160 Prüfungsgebühren + Lehrbuch 20 = 480 € Dann noch 120 € für die Zulassungsurkunde und dann habe ich 600 € am Bein um im Notfall legal per Funk Hilfe rufen oder mich bei der Schleuse per Funk statt per Handy anmelden zu dürfen. Super "Preis-Leistungsverhältnis" Oder um mal einen Vergleich zu ziehen, wenn ich ein Mofa fahren will muss ich ja auch nicht lernen wie man mit nem 40 Tonner umgeht Gruß Chris |
#59
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Wenn es nur um das Abhören der Seefunkkanäle geht, kann man sich auch einen einfachen Funkscanner kaufen. Das sollte sich dann im legalen Rahmen bewegen, solange man keinen BOS-Funk damit abhört.
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Gruß Falko |
#60
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Habe 1993 das Sprechfunkzeugnis für UKW erworben.
Kann ich das jetzt verbrennen ?
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#61
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Das gilt noch, aber nicht für GMDSS. Da kannst oder konntest du einen Zusatzschein machen. Ich hab auch noch das alte allgemeine Seefunkzeugnis aber mit GMDSS schon dabei.
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#62
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Les mal den ersten Beitrag
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#63
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Gibt gute Lernsoftware, die die Schulungsgeräte simulieren.
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#64
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Oh Leute, ich will weder in den Ärmelkanal fahren noch auf hoher See mit irgendwelchen Leuten quatschen.
Es soll lediglich meiner Sicherheit dienen und evtl. der Sicherheit anderer Bootsfahrer die in Gefahr geraten. Auslöser war für mich der Untergang des Fischkutters bei dem ich in der Nähe war aber mich nicht an der Suche des Vermissten beteiligen konnte. Mit Funk an Bord hätte ich gewusst was da los war und hätte vielleicht helfen können. Im übrigen haben sie den Vermissten heute vor Heiligenhafen gefunden. Mein Mitgefühl den Angehörigen :-(
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Schöne Grüße von der Küste Klaus
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#65
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Na dann weisst du doch jetzt alles was du wissen musst.
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#66
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Zitat:
Von dem Zusatzschein habe ich gehört ... mich ärgert aber ...mit dem alten FS 3 darf ich bis 7.5 to fahren. Nennt sich Bestandsschutz oder so ähnlich ...
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#67
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Was willst du mir damit sagen?
Irgendwie verstehst du mein Anliegen wohl nicht so richtig.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#68
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Frage:
Ist es technisch möglich ein UKW- Handfunkgerät ohne irgendeiner Anmeldung zu nutzen? Antwort: Ja genau so möglich wie Auto fahren ohne Führerschein, allerdings mit kleineren Einschränkungen beim automatischen Notruf. Gruß Chris
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#69
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Zitat:
Die internationalen Gesetze beinhalten aber keine Scheinpflicht, sondern nur Verhaltensregeln, Standards etc. |
#70
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Die ITU-Mitgliedstaaten haben vertraglich (nicht gesetzlich, da es keine internationale Gesetzgebung gibt) vereinbart, dass sie von allen Teilnehmern am Seefunkverkehr einen Befähigungsnachweis verlangen wollen. Insofern ist der erforderliche Funkschein keine deutsche Eigenart.
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#71
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Da bin ich aber erleichtert ...dachte schon ein Visum beantragen zu müssen .. um meine eigene Toilette zu benutzen ... :mrgr een:
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#72
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Hi!
So eine Handgurke gibt es ab 50 Euronen bei AWN. Da kannste dann schön Kanal 16 abhören und so. Ich würde dann aber das Boot nicht anmelden. Wozu? Halblegal ist auch illegal. Was spricht dagegen, über Winter SRC zu machen? Habe ich auch so gemacht und war nicht dramatisch. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#73
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Zitat:
Hast du noch weitere Fragen? |
#74
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Bin mir nicht sicher, glaube aber daß es z.B. in USA und Australien keinen verpflichtenden Funkschein gibt.
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#75
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In USA kannste sogar einen Flugzeugträger ohne FS fahren ...
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
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