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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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Zitat:
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#27
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Ich verstehe ehrlich nicht, warum ein Funkgerät nur an Bord sein darf, wenn der Skipper den zugehörigen Schein hat. Ein Funkgerät ist eines der wenigen Zubehörteilchen, die wirklich für Sicherheit sorgen. Ich wurde ein Gesetz begrüßen, scheinfrei - meinethalben mit Anmeldepflicht - ein Funkgerät mit amtlich verplombter Sprechtaste zu erlauben, um Wetter zu hören, Notrufe zu hören oder zu senden. Die bisherige Regelung scheint mir so sinnvoll wie Schwimmwestenverbot für Leute ohne Sportbootführerschein.
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Gruß Nils |
#28
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Zitat:
Störfunker die sich in einer Notsituation falsch verhalten verringert die Sicherheit nämlich wieder drastisch. Zitat:
Es verbessert zudem Funkdisziplin und erhöht die Sicherheit durch das richtige Absetzen von Notrufen. Beste Grüße Alex |
#29
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Bei einer Kontrolle das Gerät trotzdem nicht sehen lassen und alles ist (hoffentlich) gut. Wenn du es nur für Notrufe nutzen willst, hätte sich eine Handfunke mit eingebautem GPS empfohlen. Das sendet dann gleich deine Position automatisch mit. |
#30
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Wie und von wem soll das den flächendeckend überwacht werden und welche Sanktionen sollen einer unbefugt gebrochenen Plombe folgen
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#31
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Das kann genauso wie bislang die Nutzung bzw. Vorhandensein von Funkgeräten ohne Funkschein kontrolliert und geahndet werden. Ist ja nicht so, als schütze die bisherige Regelung vor Verstößen oder Missbrauch, insofern sehe ich keine Vergrößerung der Gefahr. Aber im Zweifel könnten Notsituationen besser entschärft werden. Und wie weit es mit der Funkdisziplin eines schiffbrüchigen Scheininhabers her ist, klärt sich wohl erst im Ernstfall. Funkgeräte können ja ein Musterkärtchen mit Anleitung zum Notruf im Karton haben ;).
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Gruß Nils |
#32
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Die Gesetzgebung wurde natürlich von der Entwicklung im Mobilfunkmarkt überholt. Wer meldet denn heutzutage noch ein Seefunkgespräch an? Man nutzt die Funke ja nur noch für Notfälle, oder um sich bei einer Verkehrszentrale oder Schleuse zu melden. Zusammen mit AIS schon optimal. Aber einen Schein braucht man dafür eigentlich nicht. Befähigungsnachweis über die Grundlagen würde reichen.
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#33
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Wie gesagt: mir geht es um Sicherheitsaspekte. Und die bisherige Regelung führt offenkundig überwiegend zum Fahren ohne Funkgerät. Das heißt, der Funkverkehr mag so sauberer laufen als mit einer Kontrolle von Plomben, aber es geraten auch viel mehr Leute in Seenot, die keinen Funkspruch absetzen können, weil sie keine Funke an Bord haben. Das ist ja keine Theorie, sondern Fakt. Dahin führt die bisherige Regelung. Da kann man noch so oft drauf hinweisen, welche Vorteile ein Schein hat, die meisten werden eben kein Funkgerät an Bord haben.
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Gruß Nils |
#34
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Man kann auch binnen ein Handfunkgerät anmelden.
Nur darf man es Binnen in D dann immer noch nicht benutzen. In NL, B und F schon.
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Gruss Robert
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#35
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Zitat:
Die Missbrauchsgefahr steigt mit der zur Verfügung stehenden Geräten und nicht qualifizierten Besitzern. Wenn der Funk frei wäre hätte jedes Boot vermutlich eine Funke und grundsätzlich stimm ich da mit dir überein das klingt nach mehr Sicherheit. Bis dann Leute ohne Ahnung den Funk als Spassgerät entdecken und den Funk stören. Und das weitesgehend anonym. Ein Musterkärtchen ersetzt keine Ausbildung an dem Gerät. Grundsätzlich ist ein Befahren eines Seegebietes in dem kein Mobilfunkempfang möglich ist mit Funk sicherer. Ein Skipper der darauf Wert legt sollte also eine Funke und die Ausbildung dazu machen. Nur das Gerät alleine verspricht keine sichere Benutzung desselben, eine Ausbildung dazu ist sinnvoll. Nicht jede sichere Nutzung eines Funkgerätes ist ein Notruf. Beste Grüße Alex |
#36
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Nein
Es besteht weiterhin Hörpflicht auf Kanal 16
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Gruss Robert
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#37
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Soweit mir vorliegenden Informationen lief die Hörwache für die Berufsschiffahrt 2005 auf Kanal 16 aus.
EDIT Hierzu: "Eine verpflichtende Hörwache für den UKW-Kanal 16, den Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- und Anruf-Sprachkanal, gibt es nicht mehr. Der Kanal 16 sollte abgehört werden, wenn der Schiffsbetrieb dies zulässt. Für GMDSS-ausgerüstete Schiffe auf See ist hingegen die ständige Wache auf dem DSC-Kanal 70 vorgeschrieben." http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6rwache DSC-Kanal 70 ist für die digitalen Signalisierungen reserviert. Berufschifffahrt reagiert im Zweifel also nur auf DSC / GDMSS. Geändert von alexhb (26.08.2014 um 15:26 Uhr) |
#38
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Hier wird wieder verdreht. Mir geht es ausschließlich um Hören, und sprechen nur im Seenotfall. Und da ist ein Funkspruch ohne Ausbildung besser als keiner. Gegen die Regeln verstoßen und unerlaubt und anonym funken kann man auch heute schon. Von der von mir beschriebenen Möglichkeit würden doch überwiegend die ehrlichen Leute betroffen sein. Die anderen hätten vermutlich längst illegal eine Funke an Bord.
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Gruß Nils
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#39
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K16 ist weiterhin Anrufkanal und Seenotkanal mit Hörwache
http://www.dp07.com/index.php?option...=79&Itemid=137 http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6rwache http://www.funkerportal.de/page-fdienst-seefunk.html
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Gruss Robert |
#40
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Zitat:
Ansonsten: Macht doch diesen Scheissfunkschein, dann könnt ihr funken bis der Akku leer ist. Und niemand muss sich Gedanken machen um legal oder illegal.
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Gruss Robert |
#41
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Das meinte ich nicht. Es war wieder von unqualifiziertem Sprechfunk jenseits von Notrufen die Rede, und die sollen ja per Plombe verhindert werden.
EDIT: Dein Edit war echt unnötig. Mir und dem Themenersteller ging es um Hören und Absetzen von Notrufen, nicht funken bis die Luft vibriert. Was ist denn da bei Dir eben durchgebrannt? ;)
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Gruß Nils
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#42
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Zitat:
Zum Beispiel, dass du in einem Seegebiet bist wo der Funk erforderlich ist, aber du keinen Schein hast. Deine Pflicht wäre es gewesen einen Schein zu haben oder dort nicht zu sein. Es geht hier doch garnicht um ein Funkspruch im Notfall, es geht darum das die Geräte ohne Ausbildung nicht betrieben werden dürfen und das Sinnvoll ist. Natürlich kann sich auch jetzt jeder ne Funke kaufen und damit Missbraucht betreiben - macht nur keiner es steht unter Strafandrohung. Wenn aber die Hürde nicht da ist und jeder sich Geräte kaufen und betriebsbereit halten darf steigt der Missbrauch. @Robert67, liess den Wikipedia-Artikel nochmal den du verlinkt hast . Da steht genau was zur Pflicht der Hörwache drin. |
#43
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So eine Weltanschauung tut mir irgendwie Leid. Es wird immer gleich Mißbrauch betrieben, wie? Schuldsvermutung statt Unschuldsvermutung... .
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Gruß Nils
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#44
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Zitat:
Das hat nichts mit genereller Weltanschauung über Menschen zu tun, sondern bezieht sich auf diesen speziellen Bereich. Funk ist irgendwie immer interessant und fasziniert die Leute, vorallem wenn es wichtig klingt. |
#45
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Zitat:
Die Berufer hören wie die Spobos 16 ab, sprechen sich dort an und vor Brücken Schleusen etc. schaltet man auf den entsprechenden Arbeitskanal und hört dort. Ich habe nicht mal DSC, obwohl auf See, bin aber immer noch auf 16 oder den Arbeitskanälen gehört worden oder wurde auf 16 angesprochen. Zugenommen haben lediglich die Fehlalarme und Stornierungen derselben wegen DSC. Ein Sicherheitsgewinn für sich genommen ist DSC durchaus, kann aber keinen Hörwache ersetzen, wie denn auch.
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Gruß Kai |
#46
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Ich denke auch, dass es da der Gesetzgeber absolut übertrieben hat. Um binnen und auf See funken zu dürfen (und da reden wir im Prinzip doch eh nur über Schleusenanmeldung und Notrufe) braucht es zwei teure Funkscheine. Warum verliert der Eigentümer eines SRC Scheins seine Befähigung ein Funkgerät zu benutzen sobald er auf eine Bundeswasserstraße einbiegt?
Und zudem sind die Geräte doch einer Person über die Kennung zuzuordnen - da sehe ich kaum Missbrauchsgefahr. Wer den Funkverkehr unbedingt stören will, der kann das so oder so machen. Ne China Funke kostet ab 30 €... Man könnte ja statt der Prüfung einfach einen 4 stündigen Tageskurs vorschreiben mit einer Prüfung light extra für Sportboote. Thema wie setze ich einen Notruf ab, was darf ich und was darf ich nicht. Im Prinzip passt das wofür die Wassersportler Funk brauchen auf 2 DIN A 4 Seiten. Gruß Chris |
#47
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Zitat:
Die Prüfungsgebühr für SRC (Theorie & Praxis) beträgt € 82,70 (incl. Nebenkosten) Die Prüfungsgebühr für UBI (Theorie & Praxis) beträgt € 81,41 (incl. Nebenkosten) Rechne noch nen Buch und Übungsmaterialien dazu, dann ergibt das für mich immernoch nicht teuer.
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#48
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#49
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Zitat:
In welchen Seegebieten ist denn Funk erforderlich? |
#50
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Zitat:
Der Vorteil für die Berufschiffer ist einfach, sie hören nicht mehr jeden Sprechfunkkram und müssen gucken ob sie gemeint sind, sondern sie hören nur noch DSC-Nachrichten. Geändert von alexhb (26.08.2014 um 17:05 Uhr) |
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