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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 26.08.2014, 13:15
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Wattikan Beitrag anzeigen
Kann ich aber mal helfen da ich einen Notruf mitgehört habe, freue ich mich wenn ich helfen kann.

Als der Fischkutter vor Behrensdorf gesunken ist war ich auch in der Nähe, da ich aber keinen Funk an Bord hatte, konnte ich nicht wissen das dort noch eine Person vermisst wurde. Wäre sonst auch hingefahren und hätte geholfen beim suchen. Hatte mich nur über die vielen Boote gewundert...
Bislang sprachst du aber nur von einer Nutzung im eigenen Notfall, nicht davon das du mit dem Gerät den 16er durchgehend abhören willst.
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  #27  
Alt 26.08.2014, 13:17
Benutzerbild von Nils
Nils Nils ist offline
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Ich verstehe ehrlich nicht, warum ein Funkgerät nur an Bord sein darf, wenn der Skipper den zugehörigen Schein hat. Ein Funkgerät ist eines der wenigen Zubehörteilchen, die wirklich für Sicherheit sorgen. Ich wurde ein Gesetz begrüßen, scheinfrei - meinethalben mit Anmeldepflicht - ein Funkgerät mit amtlich verplombter Sprechtaste zu erlauben, um Wetter zu hören, Notrufe zu hören oder zu senden. Die bisherige Regelung scheint mir so sinnvoll wie Schwimmwestenverbot für Leute ohne Sportbootführerschein.
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Nils
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  #28  
Alt 26.08.2014, 13:24
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
Ich verstehe ehrlich nicht, warum ein Funkgerät nur an Bord sein darf, wenn der Skipper den zugehörigen Schein hat. Ein Funkgerät ist eines der wenigen Zubehörteilchen, die wirklich für Sicherheit sorgen.
Das ist völlig korrekt, es verleitet aber auch dazu es zum "Quatschfunk" missbraucht zu werden und gerade dem soll mit einer Ausbildung und Identifizierbarkeit vorgebeugt werden.

Störfunker die sich in einer Notsituation falsch verhalten verringert die Sicherheit nämlich wieder drastisch.

Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
Ich wurde ein Gesetz begrüßen, scheinfrei - meinethalben mit Anmeldepflicht - ein Funkgerät mit amtlich verplombter Sprechtaste zu erlauben, um Wetter zu hören, Notrufe zu hören oder zu senden.
Das wäre eine Idee, eine Ausbildung zur qualifizierten Nutzung wäre aber noch besser als verplombte Geräte überprüfen zu müssen.

Es verbessert zudem Funkdisziplin und erhöht die Sicherheit durch das richtige Absetzen von Notrufen.

Beste Grüße
Alex
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  #29  
Alt 26.08.2014, 14:15
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Du musst es also registrieren lassen um DSC zu nutzen.

Zitat:
Zitat von Wattikan Beitrag anzeigen
Ich werde es dann auch anmelden ....
Bei einer Kontrolle das Gerät trotzdem nicht sehen lassen und alles ist (hoffentlich) gut.
Wenn du es nur für Notrufe nutzen willst, hätte sich eine Handfunke mit eingebautem GPS empfohlen. Das sendet dann gleich deine Position automatisch mit.
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  #30  
Alt 26.08.2014, 14:26
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Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
- ein Funkgerät mit amtlich verplombter Sprechtaste zu erlauben, ...
Wie und von wem soll das den flächendeckend überwacht werden und welche Sanktionen sollen einer unbefugt gebrochenen Plombe folgen

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #31  
Alt 26.08.2014, 14:41
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wie und von wem soll das den flächendeckend überwacht werden und welche Sanktionen sollen einer unbefugt gebrochenen Plombe folgen

Gruß Lutz
Das kann genauso wie bislang die Nutzung bzw. Vorhandensein von Funkgeräten ohne Funkschein kontrolliert und geahndet werden. Ist ja nicht so, als schütze die bisherige Regelung vor Verstößen oder Missbrauch, insofern sehe ich keine Vergrößerung der Gefahr. Aber im Zweifel könnten Notsituationen besser entschärft werden. Und wie weit es mit der Funkdisziplin eines schiffbrüchigen Scheininhabers her ist, klärt sich wohl erst im Ernstfall. Funkgeräte können ja ein Musterkärtchen mit Anleitung zum Notruf im Karton haben ;).
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Gruß
Nils
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  #32  
Alt 26.08.2014, 14:49
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Die Gesetzgebung wurde natürlich von der Entwicklung im Mobilfunkmarkt überholt. Wer meldet denn heutzutage noch ein Seefunkgespräch an? Man nutzt die Funke ja nur noch für Notfälle, oder um sich bei einer Verkehrszentrale oder Schleuse zu melden. Zusammen mit AIS schon optimal. Aber einen Schein braucht man dafür eigentlich nicht. Befähigungsnachweis über die Grundlagen würde reichen.
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  #33  
Alt 26.08.2014, 14:54
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Wie gesagt: mir geht es um Sicherheitsaspekte. Und die bisherige Regelung führt offenkundig überwiegend zum Fahren ohne Funkgerät. Das heißt, der Funkverkehr mag so sauberer laufen als mit einer Kontrolle von Plomben, aber es geraten auch viel mehr Leute in Seenot, die keinen Funkspruch absetzen können, weil sie keine Funke an Bord haben. Das ist ja keine Theorie, sondern Fakt. Dahin führt die bisherige Regelung. Da kann man noch so oft drauf hinweisen, welche Vorteile ein Schein hat, die meisten werden eben kein Funkgerät an Bord haben.
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Gruß
Nils
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  #34  
Alt 26.08.2014, 15:10
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Man kann auch binnen ein Handfunkgerät anmelden.

Nur darf man es Binnen in D dann immer noch nicht benutzen.
In NL, B und F schon.
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Gruss
Robert
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  #35  
Alt 26.08.2014, 15:11
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
Das kann genauso wie bislang die Nutzung bzw. Vorhandensein von Funkgeräten ohne Funkschein kontrolliert und geahndet werden. Ist ja nicht so, als schütze die bisherige Regelung vor Verstößen oder Missbrauch, insofern sehe ich keine Vergrößerung der Gefahr. Aber im Zweifel könnten Notsituationen besser entschärft werden. Und wie weit es mit der Funkdisziplin eines schiffbrüchigen Scheininhabers her ist, klärt sich wohl erst im Ernstfall. Funkgeräte können ja ein Musterkärtchen mit Anleitung zum Notruf im Karton haben ;).
Seefunk ist kein Jedermannsfunk wie CB-Funk. Die Nutzung ist mit Recht an Regeln gekoppelt und verlangt eine Ausbildung und Befähigung des Nutzers.

Die Missbrauchsgefahr steigt mit der zur Verfügung stehenden Geräten und nicht qualifizierten Besitzern. Wenn der Funk frei wäre hätte jedes Boot vermutlich eine Funke und grundsätzlich stimm ich da mit dir überein das klingt nach mehr Sicherheit. Bis dann Leute ohne Ahnung den Funk als Spassgerät entdecken und den Funk stören. Und das weitesgehend anonym.

Ein Musterkärtchen ersetzt keine Ausbildung an dem Gerät.

Grundsätzlich ist ein Befahren eines Seegebietes in dem kein Mobilfunkempfang möglich ist mit Funk sicherer. Ein Skipper der darauf Wert legt sollte also eine Funke und die Ausbildung dazu machen. Nur das Gerät alleine verspricht keine sichere Benutzung desselben, eine Ausbildung dazu ist sinnvoll. Nicht jede sichere Nutzung eines Funkgerätes ist ein Notruf.

Beste Grüße
Alex
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  #36  
Alt 26.08.2014, 15:12
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Sonstige Berufsschiffahrt wird nur GMDSS empfangen.
Nein

Es besteht weiterhin Hörpflicht auf Kanal 16
__________________
Gruss
Robert
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  #37  
Alt 26.08.2014, 15:17
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Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
Nein

Es besteht weiterhin Hörpflicht auf Kanal 16
Soweit mir vorliegenden Informationen lief die Hörwache für die Berufsschiffahrt 2005 auf Kanal 16 aus.

EDIT

Hierzu:

"Eine verpflichtende Hörwache für den UKW-Kanal 16, den Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- und Anruf-Sprachkanal, gibt es nicht mehr. Der Kanal 16 sollte abgehört werden, wenn der Schiffsbetrieb dies zulässt. Für GMDSS-ausgerüstete Schiffe auf See ist hingegen die ständige Wache auf dem DSC-Kanal 70 vorgeschrieben."

http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6rwache

DSC-Kanal 70 ist für die digitalen Signalisierungen reserviert. Berufschifffahrt reagiert im Zweifel also nur auf DSC / GDMSS.

Geändert von alexhb (26.08.2014 um 15:26 Uhr)
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  #38  
Alt 26.08.2014, 15:25
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Hier wird wieder verdreht. Mir geht es ausschließlich um Hören, und sprechen nur im Seenotfall. Und da ist ein Funkspruch ohne Ausbildung besser als keiner. Gegen die Regeln verstoßen und unerlaubt und anonym funken kann man auch heute schon. Von der von mir beschriebenen Möglichkeit würden doch überwiegend die ehrlichen Leute betroffen sein. Die anderen hätten vermutlich längst illegal eine Funke an Bord.
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Gruß
Nils
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  #39  
Alt 26.08.2014, 15:27
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K16 ist weiterhin Anrufkanal und Seenotkanal mit Hörwache

http://www.dp07.com/index.php?option...=79&Itemid=137

http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6rwache

http://www.funkerportal.de/page-fdienst-seefunk.html
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Gruss
Robert
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  #40  
Alt 26.08.2014, 15:29
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Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
Hier wird wieder verdreht. Mir geht es ausschließlich um Hören, und sprechen nur im Seenotfall. Und da ist ein Funkspruch ohne Ausbildung besser als keiner. Gegen die Regeln verstoßen und unerlaubt und anonym funken kann man auch heute schon. Von der von mir beschriebenen Möglichkeit würden doch überwiegend die ehrlichen Leute betroffen sein. Die anderen hätten vermutlich längst illegal eine Funke an Bord.
Hier wird nix verdreht, den Kanal 16 muss ja auch jemand hören, sonst brauchte ich da nicht versuchen einen Notruf abzusetzen.

Ansonsten:
Macht doch diesen Scheissfunkschein, dann könnt ihr funken bis der Akku leer ist.
Und niemand muss sich Gedanken machen um legal oder illegal.
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  #41  
Alt 26.08.2014, 15:32
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Das meinte ich nicht. Es war wieder von unqualifiziertem Sprechfunk jenseits von Notrufen die Rede, und die sollen ja per Plombe verhindert werden.

EDIT: Dein Edit war echt unnötig. Mir und dem Themenersteller ging es um Hören und Absetzen von Notrufen, nicht funken bis die Luft vibriert. Was ist denn da bei Dir eben durchgebrannt? ;)
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Gruß
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  #42  
Alt 26.08.2014, 15:39
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
Hier wird wieder verdreht. Mir geht es ausschließlich um Hören, und sprechen nur im Seenotfall. Und da ist ein Funkspruch ohne Ausbildung besser als keiner. Gegen die Regeln verstoßen und unerlaubt und anonym funken kann man auch heute schon. Von der von mir beschriebenen Möglichkeit würden doch überwiegend die ehrlichen Leute betroffen sein. Die anderen hätten vermutlich längst illegal eine Funke an Bord.
Im Einzelfall hättest du vielleicht recht, aber wenn der Funk (den du nicht benutzen darfst) deine letzte Rettungsleine ist, dann hast du vorher schon deine seemännischen Sorgfaltspflichten verletzt.

Zum Beispiel, dass du in einem Seegebiet bist wo der Funk erforderlich ist, aber du keinen Schein hast. Deine Pflicht wäre es gewesen einen Schein zu haben oder dort nicht zu sein.

Es geht hier doch garnicht um ein Funkspruch im Notfall, es geht darum das die Geräte ohne Ausbildung nicht betrieben werden dürfen und das Sinnvoll ist.

Natürlich kann sich auch jetzt jeder ne Funke kaufen und damit Missbraucht betreiben - macht nur keiner es steht unter Strafandrohung. Wenn aber die Hürde nicht da ist und jeder sich Geräte kaufen und betriebsbereit halten darf steigt der Missbrauch.


@Robert67, liess den Wikipedia-Artikel nochmal den du verlinkt hast . Da steht genau was zur Pflicht der Hörwache drin.
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  #43  
Alt 26.08.2014, 16:01
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So eine Weltanschauung tut mir irgendwie Leid. Es wird immer gleich Mißbrauch betrieben, wie? Schuldsvermutung statt Unschuldsvermutung... .
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  #44  
Alt 26.08.2014, 16:05
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
So eine Weltanschauung tut mir irgendwie Leid. Es wird immer gleich Mißbrauch betrieben, wie? Schuldsvermutung statt Unschuldsvermutung... .
Ist nicht böse gemeint, aber das sind Erfahrungen in diesem Fall.

Das hat nichts mit genereller Weltanschauung über Menschen zu tun, sondern bezieht sich auf diesen speziellen Bereich. Funk ist irgendwie immer interessant und fasziniert die Leute, vorallem wenn es wichtig klingt.
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  #45  
Alt 26.08.2014, 16:21
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Zitat:
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..

DSC-Kanal 70 ist für die digitalen Signalisierungen reserviert. Berufschifffahrt reagiert im Zweifel also nur auf DSC / GDMSS.
Hörwache hat auf 16 nie aufgehört in der Praxis und ist in D auch nicht abgeschafft.

Die Berufer hören wie die Spobos 16 ab, sprechen sich dort an und vor Brücken Schleusen etc. schaltet man auf den entsprechenden Arbeitskanal und hört dort.

Ich habe nicht mal DSC, obwohl auf See, bin aber immer noch auf 16 oder den Arbeitskanälen gehört worden oder wurde auf 16 angesprochen.

Zugenommen haben lediglich die Fehlalarme und Stornierungen derselben wegen DSC.

Ein Sicherheitsgewinn für sich genommen ist DSC durchaus, kann aber keinen Hörwache ersetzen, wie denn auch.
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Gruß
Kai
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  #46  
Alt 26.08.2014, 16:37
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Ich denke auch, dass es da der Gesetzgeber absolut übertrieben hat. Um binnen und auf See funken zu dürfen (und da reden wir im Prinzip doch eh nur über Schleusenanmeldung und Notrufe) braucht es zwei teure Funkscheine. Warum verliert der Eigentümer eines SRC Scheins seine Befähigung ein Funkgerät zu benutzen sobald er auf eine Bundeswasserstraße einbiegt?

Und zudem sind die Geräte doch einer Person über die Kennung zuzuordnen - da sehe ich kaum Missbrauchsgefahr. Wer den Funkverkehr unbedingt stören will, der kann das so oder so machen. Ne China Funke kostet ab 30 €...

Man könnte ja statt der Prüfung einfach einen 4 stündigen Tageskurs vorschreiben mit einer Prüfung light extra für Sportboote. Thema wie setze ich einen Notruf ab, was darf ich und was darf ich nicht.

Im Prinzip passt das wofür die Wassersportler Funk brauchen auf 2 DIN A 4 Seiten.

Gruß
Chris
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  #47  
Alt 26.08.2014, 16:45
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Ich denke auch, dass es da der Gesetzgeber absolut übertrieben hat. Um binnen und auf See funken zu dürfen (und da reden wir im Prinzip doch eh nur über Schleusenanmeldung und Notrufe) braucht es zwei teure Funkscheine.
Naja teuer bedeutet hier in Bremen ca. 80€ Prüfungsgebühr je Schein :

Die Prüfungsgebühr für SRC (Theorie & Praxis) beträgt € 82,70 (incl. Nebenkosten)
Die Prüfungsgebühr für UBI (Theorie & Praxis) beträgt € 81,41 (incl. Nebenkosten)

Rechne noch nen Buch und Übungsmaterialien dazu, dann ergibt das für mich immernoch nicht teuer.
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  #48  
Alt 26.08.2014, 16:47
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Naja teuer bedeutet hier in Bremen ca. 80€ Prüfungsgebühr je Schein :

Die Prüfungsgebühr für SRC (Theorie & Praxis) beträgt € 82,70 (incl. Nebenkosten)
Die Prüfungsgebühr für UBI (Theorie & Praxis) beträgt € 81,41 (incl. Nebenkosten)

Rechne noch nen Buch und Übungsmaterialien dazu, dann ergibt das für mich immernoch nicht teuer.
So ähnlich sind auch die Gebühren für den SBF.
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Gruß Volker
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  #49  
Alt 26.08.2014, 16:49
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Im Einzelfall hättest du vielleicht recht, aber wenn der Funk (den du nicht benutzen darfst) deine letzte Rettungsleine ist, dann hast du vorher schon deine seemännischen Sorgfaltspflichten verletzt.

Zum Beispiel, dass du in einem Seegebiet bist wo der Funk erforderlich ist, aber du keinen Schein hast. Deine Pflicht wäre es gewesen einen Schein zu haben oder dort nicht zu sein.
Klingt ja schlau.
In welchen Seegebieten ist denn Funk erforderlich?
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  #50  
Alt 26.08.2014, 16:58
alexhb alexhb ist offline
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Hörwache hat auf 16 nie aufgehört in der Praxis und ist in D auch nicht abgeschafft.
Die Praxis sieht ja oft anders aus als die Vorschriften. Ich würde mich aber im Zweifel nicht darauf verlassen, dass eine nicht mehr vorgeschriebene Sprech-Hörwache im Seegebiet (nicht Binnen nicht DE) auf Kanal 16 auch 24h aktiv ist.

Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Ein Sicherheitsgewinn für sich genommen ist DSC durchaus, kann aber keinen Hörwache ersetzen, wie denn auch.
Für DSC gibt es ja eine vorgeschriebene Hörwache.

Der Vorteil für die Berufschiffer ist einfach, sie hören nicht mehr jeden Sprechfunkkram und müssen gucken ob sie gemeint sind, sondern sie hören nur noch DSC-Nachrichten.

Geändert von alexhb (26.08.2014 um 17:05 Uhr)
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