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  #1  
Alt 29.07.2014, 18:14
Benutzerbild von Bambule84
Bambule84 Bambule84 ist offline
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Standard Führerscheinregel

Moin, ich mal wieder,
zerreißt mich bitte nicht gleich zu Anfang aber wie ist das generell geregelt, wenn ich als Führerschein Inhaber, jenanden fahren lassen möchte, der kein Lappen hat?
Also ich weiß das es geht wenn ich an Bord bin, wie verhält sich das aber wenn ich hinterhergezogen werde?
Gibts da irgendwas schriftliches?

Gruß Kai
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  #2  
Alt 29.07.2014, 18:17
billi billi ist offline
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Du must an Bord sein und jedereit eingreifen können. Dies kannst du halt schlecht wenn du hinterhergezogen wirst.

bei einem Fahrfehler des Führerscheinlosen bist du als Inhaber verantwortlich.

die Regeln findest du in den Verordnungen. Z.B. RHeinschiffahrtspolizeiverordnung.


die sind wirklich nicht schwer zu lesen wenn man sie als PDF runterlädt und dann einfach sucht.

hab mal schnell das hier gefunden was schon ausreicht:

§1.02 Schiffsführer
1. Jedes Fahrzeug sowie jeder Schwimmkörper muss unter der Führung einer hierfür geeigneten
Person stehen.
Diese wird als „Schiffsführer“ bezeichnet. Seine Eignung gilt als vorhanden, wenn
er
- ein Rheinpatent für die betreffende Fahrzeugart und -größe und die zu durchfahrende Strecke,
- ein anderes nach der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein zugelassenes oder
- ein nach der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein als gleichwertig anerkanntes
Schiffsführerzeugnis für die Fahrzeugart und -größe besitzt.

Bei als gleichwertig anerkannten Zeugnissen muss er auf bestimmten Streckenabschnitten
zusätzlich das nach der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein geforderte
Streckenzeugnis besitzen.


4. Der Schiffsführer muss während der Fahrt an Bord sein, auf schwimmenden Geräten ferner auch
während des Betriebs.



die selben Texte findest du auch in den anderen Verordnungen.

Geändert von billi (29.07.2014 um 18:22 Uhr)
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  #3  
Alt 29.07.2014, 18:19
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Moin Kai,
der Scheininhaber, verantwortlicher Skipper, hat die Mütze auf. Wenn der geschleppt wird und es passiert etwas, wird die Mütze sehr eng!
Mit anderen worten: Verantwortung kann nicht deligiert werden.
Gruß Ulli
__________________
Mein Profilbild muss geändert werden...
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  #4  
Alt 29.07.2014, 18:19
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Zitat:
Zitat von Bambule84 Beitrag anzeigen
Also ich weiß das es geht wenn ich an Bord bin, wie verhält sich das aber wenn ich hinterhergezogen werde?
Bist Du denn dann an Bord???

Zitat:
Zitat von Bambule84 Beitrag anzeigen
Gibts da irgendwas schriftliches?

Gruß Kai
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #5  
Alt 29.07.2014, 18:20
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Ganz einfach, Du schreibst es ja selbst: Es geht, wenn Du selbst an Bord bist.
Und Du bist ja nicht an Bord, wenn Du hinten am Seil hängst...
__________________

Gruß Heinz,


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  #6  
Alt 29.07.2014, 18:27
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Alles klar danke reicht mir schon, wollte nur nochmal eine zweite Meinung hören [emoji6]
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  #7  
Alt 29.07.2014, 19:03
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Kleine Ergänzung:
Der Rudergänger/Steuermann muss in der Lage sein deine Komandos zu verstehen und diese richtig umzusetzen können. Und er muss mindestens 16 Jahre alt sein.
__________________
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  #8  
Alt 29.07.2014, 20:16
lummelahti lummelahti ist offline
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Noch eine kleine Anmerkung:
Aus deiner Registrierung lässt sich kein Revier ableiten. Die dir gegebenen Antworten gelten so für Deutschland und u.U. (mir aber nicht bekannt) in weiteren europäischen Staaten.

In Finnland kennt man keinen Sportbootführerschein. Hier könntest du dich also wie in deiner Eingangsfrage in den Raum gestellt auch außerhalb des Bootes befinden. Die Anforderungen an den Rudergänger/Steuermann sind ähnlich denen in Deutschland.

Grüße aus der finnischen Seenplatte
Frank

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