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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 07.10.2014, 08:54
Seebert Seebert ist offline
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Standard Führerschein Nachschulung BE, B96, C1

Kennt sich jemand mit den Führerscheinklassen und dessen Schulung bzw. Prüfung aus?

Zurzeit besitze ich ein Führerschein für die Klassen B, M, L.

Mit derzeitige Kombination von Zugfahrzeug und Hänger setzt einen Führerschein der Klasse BE voraus, und wahrscheinlich dürfte die Gesamtmasse des Gespanns über 3,5t liegen. Ich war halt noch nicht auf der Waage.

Kann man die Klassen B96, BE, C1 einfach nachschulen ohne Prüfung?

Bisher weiß ich nur, dass B96 mit ein paar Fahrstunden ohne Prüfung erteilt wird. Wie sieht bei BE oder gleich C1 aus?
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  #2  
Alt 07.10.2014, 09:07
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Mutiny Mutiny ist offline
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Wie du schon geschrieben hast geht nur die B96 Erweiterung (bis 4250kg) ohne Prüfung. B,E erfordert eine praktische Prüfung mit den ensprechenden Sonderfahrten. C1 Prüfungen in Theorie und Praxis.
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Viele Grüße Dieter
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  #3  
Alt 07.10.2014, 09:17
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Soweit ich weiss geht das nur bei b96 c1 wäre ja lkw und benötigt eine ausbildung
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MFG Dieter
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  #4  
Alt 07.10.2014, 17:13
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derby08 derby08 ist offline
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Wie lange hast Du denn den B Lappen ?Die alten Führerscheine haben ja ein wenig andere Berechtigungen wie neuere .Die Grenze liegt irgendwo Mitte der 90`er.
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Stefan,der von der Treene
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  #5  
Alt 07.10.2014, 17:17
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Denk beim C1 an den Zusatz C1E sonnst ist nichts mit Hänger.
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  #6  
Alt 07.10.2014, 18:30
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Sven2209 Sven2209 ist offline
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Standard Führerschein Nachschulung BE, B96, C1

Ich habe den BE gemacht. Kosten ~550€ das sind dann die 6 pflichtfahrstunden, die prüfung und alle andern gebühren. Damit darfst du ein zugfahrzeug bis 3500kg plus einen anhänger bis 3500kg fahren. Sprich dein gespann darf bis zu 7000kg betragen mit der klasse BE.
Zeitaufwand war keine 5 tage

Gesendet von xPsyGamerx's Fahrrad :-D
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  #7  
Alt 07.10.2014, 18:58
123 123 ist offline
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Zitat:
Zitat von Seebert Beitrag anzeigen
Zurzeit besitze ich ein Führerschein für die Klassen B, M, L.

Mit derzeitige Kombination von Zugfahrzeug und Hänger setzt einen Führerschein der Klasse BE voraus, und wahrscheinlich dürfte die Gesamtmasse des Gespanns über 3,5t liegen. Ich war halt noch nicht auf der Waage.
Für den Führerschein ist es völlig egal, was die Waage anzeigt. Um das zu beurteilen, reicht ein Blick in die Papiere und zwar auf das Leergewicht des Zugfahrzeugs und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Kannst Du die beiden Daten angeben, dann können wir sofort sagen, ob Du ohne Führerschein fährst. (Lass' Dich in dem Fall auf keinen Fall erwischen. Das gibt kein Knöllchen sondern ein Strafverfahren.)
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  #8  
Alt 07.10.2014, 19:15
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Hat einer von euch Erfahrung wie das mit den alten Führerscheinen ist , ich alle Scheine , also 1 , 2 , 3 und 4 und 5 aus der Kleinkraftrad Zeit .
Bin nun im zarten Alter von 53 J , glaube seit 3 J ist mein LKW Schein verfallen , brauche den nicht umbeding , kann ich den wieder aufleben lassen . Wenn was muß ich machen und was kostet das ?
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  #9  
Alt 07.10.2014, 19:37
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meines Wissens hast du pech gehabt, da du nicht verlängern lassen hast.

Auch würde es teuer werden (ich hab auch noch den 2er) da man bestimmte Module machen muss, eine Gesundheitsuntersuchung, eine Fahrerkarte und den Führerschein neu austellen lassen muss.

Wenn ich es richitg in Erinnerung habe waren es 5 Module á 30€ und alles in allem ca. 300-400€.
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  #10  
Alt 07.10.2014, 20:02
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Hat einer von euch Erfahrung wie das mit den alten Führerscheinen ist , ich alle Scheine , also 1 , 2 , 3 und 4 und 5 aus der Kleinkraftrad Zeit .
Bin nun im zarten Alter von 53 J , glaube seit 3 J ist mein LKW Schein verfallen , brauche den nicht umbeding , kann ich den wieder aufleben lassen . Wenn was muß ich machen und was kostet das ?
Der 2er kann nicht mehr umgeschrieben werden. Du kannst aber die Neuerteilung der Klasse CE beantragen. Dann hast Du im wesentlichen das gleiche. Das einzige was verloren geht, ist das Recht zum Fahren leerer Busse.
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Beste Grüße

John
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  #11  
Alt 07.10.2014, 20:04
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der 2er kann nicht mehr umgeschrieben werden. Du kannst aber die Neuerteilung der Klasse CE beantragen. Dann hast Du im wesentlichen das gleiche. Das einzige was verloren geht, ist das Recht zum Fahren leerer Busse.
Meines Wissens bleibt für das Umschreiben beim Überschreiten von der 50er Grenze max. 1 Jahr.
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  #12  
Alt 08.10.2014, 07:22
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Also der FS verfällt nicht.
Ist dein erworbenes Eigentum.
Geh zu FS Stelle und sag du möchtest Auskunft.
Um Privat zu fahren ist das mit einem Gesundheitscheck vom Hausarzt getan. Vorlage bei der Führerscheinstelle.
Um Beruflich den FS zu nutzen benötigst du den Gesundheitscheck. Die ominösen Module 5 an der Zahl kosten ca 350 bis 800 Euro.
Die Fahrerkarte nur wenn im Lkw ein dementsprechendes Gerät verbaut ist.

So ist es hier bei uns.

p.s. die Module müssen alle haben die über 3.5 t Gewerblich fahren.
Für Privat ost fas nicht nötig.
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Alt 08.10.2014, 08:47
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Für den Führerschein ist es völlig egal, was die Waage anzeigt. Um das zu beurteilen, reicht ein Blick in die Papiere und zwar auf das Leergewicht des Zugfahrzeugs und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Kannst Du die beiden Daten angeben, dann können wir sofort sagen, ob Du ohne Führerschein fährst. (Lass' Dich in dem Fall auf keinen Fall erwischen. Das gibt kein Knöllchen sondern ein Strafverfahren.)

Nicht ganz richtig, neuerdings ist bei Klasse B die zulässige Gesamtmasse des Zuges entscheidend:

.......... mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
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  #14  
Alt 08.10.2014, 08:56
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Also der FS verfällt nicht.
Ist dein erworbenes Eigentum.
Geh zu FS Stelle und sag du möchtest Auskunft.
Um Privat zu fahren ist das mit einem Gesundheitscheck vom Hausarzt getan. Vorlage bei der Führerscheinstelle.
Um Beruflich den FS zu nutzen benötigst du den Gesundheitscheck. Die ominösen Module 5 an der Zahl kosten ca 350 bis 800 Euro.
Die Fahrerkarte nur wenn im Lkw ein dementsprechendes Gerät verbaut ist.

So ist es hier bei uns.

p.s. die Module müssen alle haben die über 3.5 t Gewerblich fahren.
Für Privat ost fas nicht nötig.
Im Netz habe ich gefunden, das eine Erneute Prüfung abgelegt werden muss, wenn der Führerschein länger als 1 Jahr abgelaufen ist. (also wenn er bis zum 51. nicht umgeschrieben wurde).
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Gruß Volker
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Alt 08.10.2014, 09:27
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der 2er kann nicht mehr umgeschrieben werden. Du kannst aber die Neuerteilung der Klasse CE beantragen. Dann hast Du im wesentlichen das gleiche. Das einzige was verloren geht, ist das Recht zum Fahren leerer Busse.
Zur Klarstellung:

1. "CE" war ein Tippfehler; es muss "C" heißen.

2. die "Neuerteilung" läuft ohne Prüfung ab. Man braucht nur den alten FS, ein Bild und die nötigen Gesundheitszeugnisse sowie ein paar €.
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Beste Grüße

John
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  #16  
Alt 08.10.2014, 09:43
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Ich habe den begrenten auf 12 Tonnen. C1E ( früher Klasse III , 7,5t Tonnen Zugfahrzeug , mit Anhänger bis 18 Tonen)

Den behält man.

Mit dem 50 Jahr ist lediglich eine Gesundheitsuntersuchung
vorgeschreiben, alle 2 Jahre. Der Führerschein ist also nur mit der gültigen
Untersuchung zu gebrauchen. Verfallen tut der nicht. Und bis 3,5T ist der
auch ohne Untersuchung gültig.

Das mit der Gesundheitsuntersuchung gilt übrigens auch für den grauen Lappen der Klasse III
Grüße
Frank
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  #17  
Alt 08.10.2014, 10:08
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Zur Klarstellung:

1. "CE" war ein Tippfehler; es muss "C" heißen.

2. die "Neuerteilung" läuft ohne Prüfung ab. Man braucht nur den alten FS, ein Bild und die nötigen Gesundheitszeugnisse sowie ein paar €.
Mit Klasse 2 bekommt man auch CE. Muss aber vor dem 51. Lebensjahr umgeschrieben sein, sonst ist eine erneute Fahrprüfung erfoderlich. Ab dem 50. Lebensjahr darf man ja mit der Klasse 2 kein Fahrzeug dieser Klasse mehr bewegen.
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  #18  
Alt 08.10.2014, 10:43
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renn-harry renn-harry ist offline
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Alle 5 Jahre ist die Gesundheitsprüfung vorgeschrieben.
Alle 2 Jahre nur bei Bus mit Personenbeförderung
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Gruß Harry .......


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  #19  
Alt 08.10.2014, 11:13
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
(..) Das mit der Gesundheitsuntersuchung gilt übrigens auch für den grauen Lappen der Klasse III (..)
Aber nur für die dort enthaltene Klasse CE 79.

Die Klassen B, BE, C1 171, C1E sind für umgeschriebene IIIer ohne regelmäßige Gesundheitsuntersuchung gültig.
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John
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  #20  
Alt 08.10.2014, 11:41
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Im Netz habe ich gefunden, das eine Erneute Prüfung abgelegt werden muss, wenn der Führerschein länger als 1 Jahr abgelaufen ist. (also wenn er bis zum 51. nicht umgeschrieben wurde).
Das war früher einmal so, hat sich mittlerweile geändert.
Die 2 Jahresfrist existiert nicht mehr.


§ 20 FEV Alt : (2) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Ein Verzicht auf die Prüfung ist nicht zulässig, wenn seit der Entziehung, der vorläufigen Entziehung, der Beschlagnahme des Führerscheins oder einer sonstigen Maßnahme nach § 94 der Strafprozeßordnung oder dem Verzicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind.

§ 20 Fev Neu: (2) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
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  #21  
Alt 08.10.2014, 22:16
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Aber nur für die dort enthaltene Klasse CE 79.
Die Klassen B, BE, C1 171, C1E sind für umgeschriebene IIIer ohne regelmäßige Gesundheitsuntersuchung gültig.
C1E ist bei mir ab dem 50 Geburtstag befistet. Steht auch so mit Verfallsdatum auf dem Führerschein. Ich habe 1978 Pape gemacht.
Ist so umgeschrieben worden , nicht nur bei mir.
Auf die Frage, ob der graue Lappen da nicht besser ist wurde mir in Berlin auf der Führerscheinstelle gesagt, da git es eine Übergangsfrist, dann gilt das dort auch bei dem grauen Klasse III Lappen mit der Gesundheitsuntersuchung ab dem 50. , 2010 war bei mir Schluss.

Wenn man Gewerblich LKW bis 12T fährt , ist die Untersuchung sogar auch mit dem alten III jetzt schon vorgeschreiben, verbindlich .
Sollte sich die FS Stelle getäuscht haben?
Auszug U

EU Recht
Sollten Sie Ihren Klasse-3-Führerschein nicht umstellen lassen, entfällt mit Ihrem 50. Geburtstag die Berechtigung für die eingeschränkte Klasse CE. Nur mit der Vorlage der ärztlichen Gutachten kann eine Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgen.

Grüße
Frank
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Geändert von corvette-gold (08.10.2014 um 22:24 Uhr)
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  #22  
Alt 08.10.2014, 22:25
JohnB JohnB ist offline
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In meinem umgeschriebenen IIIer ist nur die CE 79 befristet. C1E nicht. Bei meiner Frau ist es genauso.
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Beste Grüße

John
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  #23  
Alt 10.10.2014, 07:33
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Nicht ganz richtig, neuerdings ist bei Klasse B die zulässige Gesamtmasse des Zuges entscheidend:

.......... mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

wie neuerdings ?

ganz einfach: die Differenz aus den max. Gewicht vom Auto bis zu den 3,5 to darfst du als max. Gewicht anhängen.


Das war seit Anfang so.

oder fehlt jetzt der Zusatz:

Auto 3,5 + 750 Kilo Hänger ?
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  #24  
Alt 10.10.2014, 07:43
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
Das war seit Anfang so.
Nein, früher musste der Hänger beim zulässigen Gesamtgewicht auch noch leichter sein als das Auto beim Leergewicht. Hat sich anscheinend seit Anfang 2013 geändert und ich kannte nur den alten Stand.
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  #25  
Alt 10.10.2014, 07:45
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Nein, früher musste der Hänger beim zulässigen Gesamtgewicht auch noch leichter sein als das Auto beim Leergewicht. Hat sich anscheinend seit Anfang 2013 geändert und ich kannte nur den alten Stand.
Fast, der Anhänger durfte nicht schwerer sein wie das Zugfahrzeug leer. Dieser Passus ist gestrichen.
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Viele Grüße Dieter
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