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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Führerschein Nachschulung BE, B96, C1
Kennt sich jemand mit den Führerscheinklassen und dessen Schulung bzw. Prüfung aus?
Zurzeit besitze ich ein Führerschein für die Klassen B, M, L. Mit derzeitige Kombination von Zugfahrzeug und Hänger setzt einen Führerschein der Klasse BE voraus, und wahrscheinlich dürfte die Gesamtmasse des Gespanns über 3,5t liegen. Ich war halt noch nicht auf der Waage. Kann man die Klassen B96, BE, C1 einfach nachschulen ohne Prüfung? Bisher weiß ich nur, dass B96 mit ein paar Fahrstunden ohne Prüfung erteilt wird. Wie sieht bei BE oder gleich C1 aus?
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VW Passat 2.0TDI 4motion Vlemmix Trailer PW2700/631 abgelastet auf 2.100 kg Quicksilver 625 Cruiser 3.0 Mercruiser IB |
#2
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Wie du schon geschrieben hast geht nur die B96 Erweiterung (bis 4250kg) ohne Prüfung. B,E erfordert eine praktische Prüfung mit den ensprechenden Sonderfahrten. C1 Prüfungen in Theorie und Praxis.
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Viele Grüße Dieter |
#3
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Soweit ich weiss geht das nur bei b96 c1 wäre ja lkw und benötigt eine ausbildung
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995 |
#4
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Wie lange hast Du denn den B Lappen ?Die alten Führerscheine haben ja ein wenig andere Berechtigungen wie neuere .Die Grenze liegt irgendwo Mitte der 90`er.
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Stefan,der von der Treene |
#5
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Denk beim C1 an den Zusatz C1E sonnst ist nichts mit Hänger.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#6
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Führerschein Nachschulung BE, B96, C1
Ich habe den BE gemacht. Kosten ~550€ das sind dann die 6 pflichtfahrstunden, die prüfung und alle andern gebühren. Damit darfst du ein zugfahrzeug bis 3500kg plus einen anhänger bis 3500kg fahren. Sprich dein gespann darf bis zu 7000kg betragen mit der klasse BE.
Zeitaufwand war keine 5 tage Gesendet von xPsyGamerx's Fahrrad :-D
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#7
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Für den Führerschein ist es völlig egal, was die Waage anzeigt. Um das zu beurteilen, reicht ein Blick in die Papiere und zwar auf das Leergewicht des Zugfahrzeugs und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Kannst Du die beiden Daten angeben, dann können wir sofort sagen, ob Du ohne Führerschein fährst. (Lass' Dich in dem Fall auf keinen Fall erwischen. Das gibt kein Knöllchen sondern ein Strafverfahren.)
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#8
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Hat einer von euch Erfahrung wie das mit den alten Führerscheinen ist , ich alle Scheine , also 1 , 2 , 3 und 4 und 5 aus der Kleinkraftrad Zeit .
Bin nun im zarten Alter von 53 J , glaube seit 3 J ist mein LKW Schein verfallen , brauche den nicht umbeding , kann ich den wieder aufleben lassen . Wenn was muß ich machen und was kostet das ? |
#9
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meines Wissens hast du pech gehabt, da du nicht verlängern lassen hast.
Auch würde es teuer werden (ich hab auch noch den 2er) da man bestimmte Module machen muss, eine Gesundheitsuntersuchung, eine Fahrerkarte und den Führerschein neu austellen lassen muss. Wenn ich es richitg in Erinnerung habe waren es 5 Module á 30€ und alles in allem ca. 300-400€.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#10
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Zitat:
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Beste Grüße John
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#11
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Meines Wissens bleibt für das Umschreiben beim Überschreiten von der 50er Grenze max. 1 Jahr.
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#12
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Also der FS verfällt nicht.
Ist dein erworbenes Eigentum. Geh zu FS Stelle und sag du möchtest Auskunft. Um Privat zu fahren ist das mit einem Gesundheitscheck vom Hausarzt getan. Vorlage bei der Führerscheinstelle. Um Beruflich den FS zu nutzen benötigst du den Gesundheitscheck. Die ominösen Module 5 an der Zahl kosten ca 350 bis 800 Euro. Die Fahrerkarte nur wenn im Lkw ein dementsprechendes Gerät verbaut ist. So ist es hier bei uns. p.s. die Module müssen alle haben die über 3.5 t Gewerblich fahren. Für Privat ost fas nicht nötig.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#13
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Zitat:
Nicht ganz richtig, neuerdings ist bei Klasse B die zulässige Gesamtmasse des Zuges entscheidend: .......... mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#14
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#15
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Zitat:
1. "CE" war ein Tippfehler; es muss "C" heißen. 2. die "Neuerteilung" läuft ohne Prüfung ab. Man braucht nur den alten FS, ein Bild und die nötigen Gesundheitszeugnisse sowie ein paar €.
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Beste Grüße John |
#16
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Ich habe den begrenten auf 12 Tonnen. C1E ( früher Klasse III , 7,5t Tonnen Zugfahrzeug , mit Anhänger bis 18 Tonen)
Den behält man. Mit dem 50 Jahr ist lediglich eine Gesundheitsuntersuchung vorgeschreiben, alle 2 Jahre. Der Führerschein ist also nur mit der gültigen Untersuchung zu gebrauchen. Verfallen tut der nicht. Und bis 3,5T ist der auch ohne Untersuchung gültig. Das mit der Gesundheitsuntersuchung gilt übrigens auch für den grauen Lappen der Klasse III Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf. |
#17
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Mit Klasse 2 bekommt man auch CE. Muss aber vor dem 51. Lebensjahr umgeschrieben sein, sonst ist eine erneute Fahrprüfung erfoderlich. Ab dem 50. Lebensjahr darf man ja mit der Klasse 2 kein Fahrzeug dieser Klasse mehr bewegen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#18
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Alle 5 Jahre ist die Gesundheitsprüfung vorgeschrieben.
Alle 2 Jahre nur bei Bus mit Personenbeförderung
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#19
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Zitat:
Die Klassen B, BE, C1 171, C1E sind für umgeschriebene IIIer ohne regelmäßige Gesundheitsuntersuchung gültig.
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Beste Grüße John |
#20
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Zitat:
Die 2 Jahresfrist existiert nicht mehr. § 20 FEV Alt : (2) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Ein Verzicht auf die Prüfung ist nicht zulässig, wenn seit der Entziehung, der vorläufigen Entziehung, der Beschlagnahme des Führerscheins oder einer sonstigen Maßnahme nach § 94 der Strafprozeßordnung oder dem Verzicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind. § 20 Fev Neu: (2) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#21
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Zitat:
Ist so umgeschrieben worden , nicht nur bei mir. Auf die Frage, ob der graue Lappen da nicht besser ist wurde mir in Berlin auf der Führerscheinstelle gesagt, da git es eine Übergangsfrist, dann gilt das dort auch bei dem grauen Klasse III Lappen mit der Gesundheitsuntersuchung ab dem 50. , 2010 war bei mir Schluss. Wenn man Gewerblich LKW bis 12T fährt , ist die Untersuchung sogar auch mit dem alten III jetzt schon vorgeschreiben, verbindlich . Sollte sich die FS Stelle getäuscht haben? Auszug U EU Recht Sollten Sie Ihren Klasse-3-Führerschein nicht umstellen lassen, entfällt mit Ihrem 50. Geburtstag die Berechtigung für die eingeschränkte Klasse CE. Nur mit der Vorlage der ärztlichen Gutachten kann eine Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgen. Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf. Geändert von corvette-gold (08.10.2014 um 22:24 Uhr) |
#22
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In meinem umgeschriebenen IIIer ist nur die CE 79 befristet. C1E nicht. Bei meiner Frau ist es genauso.
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Beste Grüße John |
#23
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Zitat:
wie neuerdings ? ganz einfach: die Differenz aus den max. Gewicht vom Auto bis zu den 3,5 to darfst du als max. Gewicht anhängen. Das war seit Anfang so. oder fehlt jetzt der Zusatz: Auto 3,5 + 750 Kilo Hänger ?
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#24
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Nein, früher musste der Hänger beim zulässigen Gesamtgewicht auch noch leichter sein als das Auto beim Leergewicht. Hat sich anscheinend seit Anfang 2013 geändert und ich kannte nur den alten Stand.
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#25
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Fast, der Anhänger durfte nicht schwerer sein wie das Zugfahrzeug leer. Dieser Passus ist gestrichen.
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Viele Grüße Dieter
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