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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Auf meinem Stellplatz steht das kleine 4-Meter Boot und mein Motorroller, sonst nichts. Mein Boot verliert kein Öl, kein Benzin, meiner Meinung stört es auch keinen und... eine Gefahr durch zB Kabelbrand durch Elektrik ist ebenfalls nicht gegeben. Mein Boot hat derzeit keinerlei Elektrik, hat derzeit nicht mal einen Tank mit Brennstoff. Ich weiss auch nicht, wieso der sich auf mein Boot eingeschossen hat, und keiner sagt etwas zu dem anderen Gerümpel, was da so rumsteht. Ich lass das so nicht gelten, ich bin Dienstag bei der Hausverwaltung und dann sehen wir mal weiter. Auch wenn das mit dem Boot in der Garagen und Stellplatzordnung nicht drinnen stehen würde, hat mein Vorredner absolut recht. Das Boot steht auf einem Hänger, der ein Kraftfahrzeug ist bzw. diesem gleichgestellt ist. Und ein KFZ, wenn es keine gefährliche Ladung geladen hat wie schnellentzündliche Sachen oder Gefahrgut, ohne Probleme auch in einer Großgarage stehen. Mein Boot ist auf dem Hänger geladen, somit zählt es als Ladung. Und meine Ladung ist weder schnell entzündlich noch Gefahrgut. Anders wäre es evtl. mit einem Tank, aber der ist nicht vorhanden. Somit stellt die Ladung auf dem Anhänger keine besondere Gefahr da. Ich werde der Hausverwaltung am Dienstag mal die Garagen- und Stellplatzordnung vorlegen und den zweiten Fall ebenfalls schildern, dass mein Boot auf einem KFZ geladen ist und somit als Ladung gilt. Dann kann sich der Hausmeister aufregen wie er will, mir wurscht. Die Fotos von dem Gerümpel in der Garage werde ich ebenfalls der Hausverwaltung vorlegen, mal sehen, was die dazu sagen. Dann kann er sein ganzes Flohmarktgerümpel erstmal wo anders lagern, das sind sicher 15 Umzugskartons voll.
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Grüße aus dem bayrischen Wald Mario |
#27
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ist ein Boot nicht auch ein Kraftfahrzeug ?
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#28
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Nein ,Boote sind keine Kraftfahrzeuge .
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mfg Andy Es ist harte Arbeit, ein leichtes Leben zu führen.
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#29
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Klar, wenn du Räder drunter schraubst und es über den Baurat schaffst, dann wird es zum
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#30
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Er darf das boot dort abstellen, wenn er will auch ohne Trailer, jedoch hat er dafür sorge zu tragen, das keine Flüssigkeiten, die den Boden verunreinigen auslaufen. Es muss auch nicht angemeldet sein o.ä. Der Stellplatz gehört ihm und ist als sondereigentum zu betrachten. Das mit dem Brandschutz ist nur aus den Fingern herbeigezogen. Also stehen lassen und nicht beeindrucken lassen. Bin selbst Eigentümer und wir hatten einen ähnlichen Fall, dort stand über Jahre ein abgemeldeter bulli auf einem Stellplatz. Gesetzlich geht da nix Punkt.
Gruß Lorch |
#31
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Das würde ich an Deiner Stelle nicht machen !
Ich persönlich würde den Hausmeister diesbezüglich völlig ignorieren und es ihm überlassen, evtl. Schritte bei der Hausverwaltung einzuleiten. Dann hat er nämlich die Arxxxkarte gezogen wenn die anderen Miteigentümer ihr Gerümpel entfernen müssen, was ja dann unweigerlich der Fall sein wird, und nicht Du ! Damit würde er sich in seinem Tätigkeitsbereich sicher keine Freunde machen und Du bist zumindest diesbezüglich fein raus.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#32
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Chris, das war mal wieder ein Osterbrüller, so wie man Dich kennt.
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Gruß Albert
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#33
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Wenn emien Rente mal durch ist, werd ich diesbezüglich nochmal genauer überlegen
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Grüße aus dem bayrischen Wald Mario
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#34
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Die Bestimmungen zur Nutzung von Stellplätzen resultieren aus den ursprünglichen Bauvorschriften. Darin können selbstverständlich die Nutzung für Bootsanhänger usw. ausgeschlossen sein. Ein Stellplatz wird zweckgebunden genehmigt, oder umgekehrt: Ohne Stellplatz für ein KFZ kein Hausbau/Wohnungsbau. Es kann also untersagt sein, ein Bootsanhänger auf den Tiefgaragenstellplatz und das eigen Auto dafür auf die Strasse zu stellen. In der Regel wird dies dann für die Eigentümer in einer ausführlichen Nutzungsordnung ausgeführt, die sollte einfach eindeutig sein.
Davon unabhängig gibt es Verordnungen zu Brandschutz/Gefahrstoffe usw., die man im Interesse aller einhalten sollte. Beides kann, muss aber nicht die Nutzung eines privaten Stellplatzes für Boote ausschließen. Wenn der Platz offen einsehbar ist kommt noch eine "typische Nutzung" hinzu. D.h. Nachbarn können sich tatsächlich dagegen wehren, dass man ein Boot auffällig auf seinem Grundstück abstellt, wenn das im Ort nicht üblich ist (bspw. reine Wohngegend). Würde an der Küste sicher niemand stören, aber bei den Bergvölkern wurde dies dann schon mal untersagt. Geändert von horstj (21.04.2014 um 10:06 Uhr) |
#35
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Es steht nichts drin, was irgendwelche Lagerung von irgendwelchen Gegenständen verbietet. Und das Thema Brandschutz/Gefahrstoffe sehe ich da locker entgegen. Von meinem Boot geht meiner Meinung weniger Brandgefahr aus, wie von einem PKW. Kabelbrand ausgeschlossen, keine Elektrik, keine Batterie. Gefahrstoffe gibt es ebenfalls keine, keine Batterie, kein Benzin. GFK selbst brennt eher schlecht, was man von PKWs mit unmengen Plastik nicht behaupten kann.Das einzige, was bei meinem Boot brennen könnte, sind die Sitzbezüge und die zwei Reifen vom Hänger. Auch da hat ein PKW vier zu bieten. Und eine Zweckentfremdung des Parkplatzes ist meiner Meinung nicht gegeben. § 13 StVO dient der Parkraumbewirtschaftung. Hier unterliegen Anhänger denselben Bestimmungen wie Kraftfahrzeuge. Und Wenn in der Teilungserklärung nicht eindeutig geregelt ist, was für Fahrzeuge auf diesen Parkplätzen stehen dürfen und welche nicht, das ist es auch nicht, darf dort auch ein Anhänger stehen.
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Grüße aus dem bayrischen Wald Mario |
#36
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Ich bin sehr froh das ich ein Haus habe und keine ETW , wenn ich sowas lese bin ich mir sicher das ich alles richtig gemacht habe .
Egal was bei der Sache rauskommt , beliebter macht es dich nicht . |
#37
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Die Teilungserklärung ist zwar die Bibel der Eingentümergemeinschaft.
In vielen Fällen widerspricht die TE allerdings dem WEG und somit ist prozessfreudigen Miteigentümern wieder ein Tor geöffnet. Bitte nicht nur TE lesen wichtig ist die Höchstrichterliche Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen. Beides hat allerdings keinen Einfluss auf behördliche Anordnungen und Erlässe.
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Gruß Albert
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#38
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ich würde auch erst mal nichts unternehmen, wenn die das Boot wirklich weg haben wollen, bekommst du das sicherlich schriftlich und dann müsssen da Gründe drin stehen, denen man dann gründlich widersprechen kann,
wenn du jetzt unnötig das Gespräch suchst, lieferst du nur Argumente die man später gegen dich verwenden kann
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#39
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Moin,
als Servicetechniker nach über 40 Jahren Kundendienst kann ich dir sagen, dass Hausmeister eine eigene Unterart der Gattung Mensch sind. Sie sind wichtig weil sie wissen wo was ist, die haben Schlüsselgewalt, sie sind die Meister des jeweiligen Hauses und sich ihrer Stellung bewusst, ihr Wort hat Gewicht, alle Mieter oder Eigentümer kennen sie und wissen um ihren Wert! Handwerker kommen wegen Telefon, Lampe kaputt, Wasser tropft, Heizung versagt und so weiter, wen ruft man zuerst? Jep! Den Haus-MEISTER! So ganz verderben würde ich es mir mit dem nicht. Willy
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#40
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evolutionshistorisch ist dann diese Gattung wohl ganz eng mit dem von dem nicht ganz so weit verbreiteten Hafenmeister verwandt (als neuere Unterart steht der Moderator grad in den Startlöchern) Aber ehrlich: Ich denke das mit der Brandschutz-Story in Tiefgaragen wird schon reichlich (wohl zu Recht) ernstgenommen. Es könnte sein dass er Recht hat. Ich würde zuerst mal mehr Info´s sammeln (bei der Feuwerwehr z. Bsp.) bevor ich das gross aufziehe und keiner mehr aus der Nummer rauskommt.........
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#41
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In der Tat!
Hafenmeister und Pförtner gehören auch in diese Gattung, ohne sie geht nix. Versuch einmal in der Dortmunder Innenstadt ohne den Hausmeister etwas zu bewerkstelligen. Geht nicht, gar nicht, nie! Hast du ihn verärgert, verbringst du den ganzen Tag dort, für eine kurze Arbeit von 5 Minuten. Stehst du gut mit denen, muss du für einige Kleinigkeiten nicht einmal hin. bebauchpinseln muss man sie....dann sind sie echt toffte Typen. Willy |
#42
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Verkaufen war auch mein erster Gedanke - am besten an einen streitsüchtigen Rechtsanwalt, und dann ein Häuschen mit hoher Hecke drum rum dafür kaufen.
Nach meiner Erfahrung ist Wohnungseigentum die mit großem Abstand schlechteste Form des Wohnens, denn es vereinigt alle Nachteile: Man zahlt teuer für alles wie ein Hauseigentümer, aber man muss Bevormundung und Einmischung ertragen wie in der schlimmsten Mietskaserne. sea u in denmark
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#43
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Die Rechtsgrundlage für das oben schonmal verlinkte Merkblatt zur Garagennutzung findet sich in der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung unter §17, Abs. 4, Satz 1:
"In Mittel- und Großgaragen (= Garagen größer 100m²) dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden." Geändert von Grautvornix (26.04.2014 um 22:16 Uhr) Grund: Link war vorher schonmal gepostet worden |
#44
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Es gibt keine Bundeseinheitliche Garagenordung.
Jedoch wird z.B in Berlin z.B eine Garage nur bewilligt, wenn man argumentiert, auf der Straße ist kein Platz. In soche Baugenehmingungen steht bei baurechtlich "notwendige Garagen"dann auch die Nutzung exakt drin. Nur Autos, kein Fahrad oder Rasenmäher Umzugskarton usw. Auszug: Doch die verweisen auf die Hessische Bauordnung, wonach Garagen ausschließlich für Kraftfahrzeuge und Kfz-Zubehör wie Reifen und Wagenheber vorgesehen seien. Etwas anderes dürfe dort nicht stehen. Da kann in der Hausordnug drinstehen was will, entscheided ist die jeweilige Bauordung. Und da gibt es bei Verstößen Busgelder ab 500 Euro aufwärts.... Quelle http://www.daserste.de/information/r...lchen-100.html Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf. Geändert von corvette-gold (27.04.2014 um 00:51 Uhr) |
#45
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In Bayern betreffen die OWi-Regelungen nur die Bauvorschriften, nicht die Betriebsvorschriften.
Und dann würde ich auf den ersten Blick bezweifeln, dass ein Boot, dessen Tank leer ist, als "brennbarer Stoff" im Sinne der Verordnung einzustufen ist. Sonst müsste ja wohl dieses Zeichen auf jedem Boot prangen: Am besten wäre es, mit dem Hausmeister in Ruhe zu reden und ihm darzulegen, dass im Boot kein Benzin o.ä. lagert und es eigentlich ein Kraftfahrzeug (obschon kein Landfahrzeug) ist.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (27.04.2014 um 11:38 Uhr) |
#46
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Hi,
um es kurz zu machen, abwarten und Tee trinken Solange du nichts schriftliches, vom wem auch immer bekommst kannst du eh alles ignorieren. Gruß Udo
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Ich werfe gerne Stöckchen und es gibt immer jemanden der darauf anspringt und mitspielt |
#47
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Nein. Kfz sind landgebundene Fahrzeuge. Boote sind Wasserfahrzeuge und Flieger Luftfahrzeuge.
So ist die Definition lt. Gesetz und ständiger Rechtsprechung.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#48
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Die Frage ist nur, ob er Hausmeister das weiß?
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Beste Grüße John
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#49
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In dem verlinkten Dokument der Bayerischen Feuerwehren steht doch alles drin:
Die Aufbewahrung anderer brennbarer Stoffe muss im Zusammenhang mit der Einstellung eines Kraftfahrzeuges stehen. So sind z.B. die Aufbewahrung von Autoreifen als Wechselgarnituren (4+1) eingestellter Kraftfahrzeuge (Winter- oder Sommerreifen), kleinere Behälter aus brennbarem Material zur Unterbringung von Reparaturwerkzeug für Autos oder einzelne Regalböden zur Aufbewahrung von sonstigem Autozubehör zulässig. Darüber hinaus werden nach Auskunft der Obersten Baubehörde im Regelfall die Landratsämter als Untere Bauaufsichtsbehörden gegen die Aufbewahrung einzelner Sport- und Freizeitgeräte wie Surfbretter, Kajaks, Faltboote, kleinere Schlauchboote und Skigarnituren in Sammelgaragen nicht einschreiten, wenn anderweitige Aufbewahrungsmöglichkeiten hierfür fehlen und die Parkplatznutzung des betreffenden Stellplatzes hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Diese Duldung erstreckt sich nicht auf Gegenstände anderer Art, insbesondere auf Wohnanhänger, Motor- oder Segelboote. Zitat:
Zitat:
Nein. Das Zeichen heißt nicht "brennbar", es bedeutet "feuergefährlich", im Sinne von leicht entzündlich. Das hat mit dem Begriff "brennbar" aus der Garagenverordnung gar nichts zu tun. Geändert von Grautvornix (27.04.2014 um 22:03 Uhr) |
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