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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.03.2014, 08:13
JohnB JohnB ist offline
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Hallo,

der weibliche Familienteil bestellt immer wieder bei Zalando auf Rechnung. Nun fällt mir auf, dass Z. nie Rechnungen verschickt. Wir erhalten immer nur Lieferscheine mit dem Endbetrag. Die Lieferscheine erwähnen zwar eine Rechnungsnummer, doch die Rechnung gibt's nicht. USt ist nie ausgewiesen.

Auch als Zalando mal eine Zahlungserinnerung rausschickte (weil ich eine Zahlung übersehe ), gab's nie eine Rechnung.

Nun stört mich das finanziell nicht; mit einem USt-Ausweis könnte ich ja eh nix anfangen. Doch gehe ich nicht davon aus, dass die das absichtlich machen. Was ist die Ursache? Oder ist das nur bei uns so? Kann ich mir kaum vorstellen.

Zwei mögliche Gründe fallen mir ein:

1. Wenn keine Rechnung rausgeht, muss Z. die USt erst an dann den Staat abführen, wenn bezahlt wurde, und nicht schon wenn die Rechnung verschickt wurde.

2. Z. verkauft gar nicht selbst, sondern vermittelt die Lieferung von Subunternehmern. Dann dürfte die Rechnung gar nicht von Z. kommen. So etwas sollte natürlich nicht auffallen, um die Marke Z. nicht zu schwächen.

Weiß jemand Bescheid hierüber?
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Beste Grüße

John
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  #2  
Alt 18.03.2014, 08:23
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Keine Ahnung. Ich glaube aber, dass Z. nicht als Vermittler auftritt. Selbst dann müsste ja eine korrekte Rechnung gem. kaufmännischer Grundsätze geschrieben werden. Die werden - wie bei Aldi - nur die Sachen dem Lieferanten bezahlen, die ausgeliefert und bezahlt wurden. Der Rest, der noch auf dem Lager liegt ist das Risiko des Lieferanten. Bekommt ihr keine ordentliche Rechnung per Mail? So machen es ja die anderen auch. IIIbäääh, Mobilfunker...
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Micha


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  #3  
Alt 18.03.2014, 08:37
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
(..) Bekommt ihr keine ordentliche Rechnung per Mail? So machen es ja die anderen auch. IIIbäääh, Mobilfunker...
Definitiv nicht. Spamfilter etc alles durchsucht.

Auf die Bestellung kommt eine Bestellbescheinigung per Mail ("Ihre Bestellung vom 06.03.2014"). Darin stehen Kundennr. und Bestellnr. und eine Übersicht der Waren und Preise sowie der Hinweis "Die Zahlung erfolgt wie von Ihnen gewünscht per Rechnung."

Mit der Lieferung kommt der Lieferschein, der nun eine Rechnungsnr. nennt, aber keine Re. ist. That's it.

Dass die eine korrekte Rechnung schreiben, glaube ich auch. Sie versenden sie nur nicht.
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John
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  #4  
Alt 18.03.2014, 08:43
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Bin kein Z-Kunde. Laufe barfuß... Weshalb ich nicht weiß, wie so ein Lieferschein aussieht. Dann kann es doch nur so sein, dass Lieferschein = Rechnung ist. Wenn da steht "Zahlung wie gewünscht auf Rechnung" meinen die damit wohl den Lieferschein?. ich kenne es nur so, dass am Paket ein roter Folienbeutel mit dem Lieferschein hängt und im Paket eine Briefumschlag mit der Rechnung liegt. Oder die Rechnung hängt am Lieferschein. Ich denke, diese Zusatzkosten werden wohl gespart?
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  #5  
Alt 18.03.2014, 08:52
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Nur das liegt bei. Es ist klar ein Lieferschein. Kein Einzelfall.

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  #6  
Alt 18.03.2014, 08:53
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Hm. Das ist definitiv keine Rechnung. Allein der Ausweis der Mwst fehlt. Da ist ja sogar ein Kästchen mit Rechnungsadresse. Kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.
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  #7  
Alt 18.03.2014, 09:05
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Hm. Das ist definitiv keine Rechnung. Allein der Ausweis der Mwst fehlt. Da ist ja sogar ein Kästchen mit Rechnungsadresse. Kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.
In beiden Kästchen stand die gleiche Adresse.

"Though this be madness, yet there is method in it", Hamlet, 2. Akt, 2. Szene
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John
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  #8  
Alt 18.03.2014, 10:02
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Vielleicht auch dadurch das bei Rechnungen keine Änderungen vorgenommen werden dürfen sondern sie müssten Gutschriften machen, bei Lieferscheinen können sie dann einfach eine Position streichen oder auch den ganzen Lieferschein löschen.

Vielleicht machen die nach Geldeingang eine Rechnung draus. Dann haben sie nie Probleme mit retouren und Gutschriften.

Könnte mir das so vorstellen aber habe natürlich keinen Schimmer ob das auch so ist, ich weiss ja nicht wie die Gesetzlichen Vorschriften sind bei euch.
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #9  
Alt 18.03.2014, 10:27
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Zwei mögliche Gründe fallen mir ein:

1. Wenn keine Rechnung rausgeht, muss Z. die USt erst an dann den Staat abführen, wenn bezahlt wurde, und nicht schon wenn die Rechnung verschickt wurde.
.

Weiß jemand Bescheid hierüber?
Die Nr. 1 ist es definitiv nicht. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG entsteht die Steuer mit der Lieferung. http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13.html
Anders ausgedrückt, es ist egal, ob oder wann Z die Rechnung erstellt, die Steuer entsteht, wenn die Ware an den Versender übergeben wird.

Gruß

Volker
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  #10  
Alt 18.03.2014, 10:48
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Zitat:
Zitat von boetli Beitrag anzeigen
Vielleicht auch dadurch das bei Rechnungen keine Änderungen vorgenommen werden dürfen sondern sie müssten Gutschriften machen, bei Lieferscheinen können sie dann einfach eine Position streichen oder auch den ganzen Lieferschein löschen.

Vielleicht machen die nach Geldeingang eine Rechnung draus. Dann haben sie nie Probleme mit retouren und Gutschriften.

Könnte mir das so vorstellen aber habe natürlich keinen Schimmer ob das auch so ist, ich weiss ja nicht wie die Gesetzlichen Vorschriften sind bei euch.
Soweit ich die deutschen Vorschriften kenne, passt das zu den Bestimmungen.

Das ulkige ist, Zalando kann ohne Rechnung nie eintreiben, oder?
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Beste Grüße

John
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  #11  
Alt 18.03.2014, 11:43
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Bei Verkäufen Rechnungen zu schreiben und zu versenden, macht keinen Sinn,
wenn die Kundschaft es sich in 50 % aller Fälle hinterher sowieso anders überlegt.

Zalando schreibt eine Rechnung, wenn ein tatsächlicher Verkauf vorliegt und das
wissen sie erst 100 Tage nach nach dem Kauf.

So erklärt sich das.
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Viele Grüße, TOM
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  #12  
Alt 18.03.2014, 12:06
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Jetzt weiß ich endlich warum die seit Anfang an nur Verluste machen....
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Gruß Steffen


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  #13  
Alt 18.03.2014, 13:00
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Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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warum rufst du da nicht an??
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
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  #14  
Alt 18.03.2014, 13:06
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
warum rufst du da nicht an??
Ich habe telefonisch und per Mail nach Rechnungen gefragt. Nebelkerzen waren die Antwort, man könne sich das gar nicht erklären, warum keine Rechnung beigelegen habe, man würde eine Re. per E-Mail senden, etc.

Es ist beileibe kein Einzelfall. Wir haben immer nur die Lieferscheine erhalten und auch die Nachsendungen per Mail war nur Kopien des Lieferscheins.

Da somit System dahintersteckt, habe ich hier gefragt. Die Erklärung der Gutschriftvermeidung bei Retouren erscheint mir am logischsten, auch wenn Zalando damit Probleme bekommen dürfte, gegen einen säumigen Zahler vorzugehen. Vermutlich ist bei einer hohen Retourenquote (man sprich von 50% bei Z.) das Vorgehen so billiger.
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (18.03.2014 um 13:11 Uhr)
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  #15  
Alt 18.03.2014, 13:09
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Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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na dann..keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer dann keine Bezahlung....mal sehen wielange die das durchhalten...
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  #16  
Alt 18.03.2014, 13:12
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
na dann..keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer dann keine Bezahlung....mal sehen wielange die das durchhalten...
Das hältst Du nicht lange durch, denn Deine Frau darf erst wieder bestellen, wenn bezahlt ist.
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Beste Grüße

John
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  #17  
Alt 18.03.2014, 13:26
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Zitat:
Zitat von ZALANDO
Ausweis der Mehrwehrtsteuer
Jeder Lieferung von Zalando liegt auch immer ein Lieferschein bei. Falls Sie eine zusätzliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer benötigen, können Sie diese gern bei unserem Kundenservice kostenlos anfordern.
Schreiben Sie hierzu einfach eine E-Mail an service@zalando.de oder rufen Sie uns bitte unter 0800 240 10 20 sowie 0800 100 218 (aus Österreich) an.
Aus den AGB's.
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Gruss Michael
Heimathafen Flevostrand .... dort wo immer ein kühles Bier steht
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  #18  
Alt 18.03.2014, 13:41
JohnB JohnB ist offline
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Durch den Hinweis auf die AGB habe ich ein bisschen recherchiert.

1. Eine Rechnung muss bei Lieferung an Unternehmer binnen 6 Monaten ausgestellt werden. Bei Verbrauchern besteht die Pflicht nicht. Sie müssen aber eine Rechnung erhalten, wenn sie sie verlangen.

2. Säumig wird ein Verbraucher auch ohne Rechnung. Es genügt, wenn die Zahlungspflicht klar ist. Das ist bei Z.s Lieferschein der Fall.

Ergebnis: Zalando hat eine zulässige Vereinfachung der Abläufe vorgenommen.
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (18.03.2014 um 13:51 Uhr) Grund: Schreibfehlerkorrektur
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  #19  
Alt 18.03.2014, 13:53
Emsländer Emsländer ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nur das liegt bei. Es ist klar ein Lieferschein. Kein Einzelfall.
Fällt nur mir das Wort "Rechnungsnr.:" #201049578854 oben rechts 2. Zeile unter dem Barcode auf?
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  #20  
Alt 18.03.2014, 14:53
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Nein, aber was soll das sagen.

Diese Rechnungsnummer würde auch die Rechnung tragen, wenn Sie sie versenden würden. Trotzdem ist der Lieferschein keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

Gruß

Volker
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  #21  
Alt 19.03.2014, 07:20
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Sternchen Sternchen ist offline
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Bestelle da auch dann und wann . Ist mir so bewusst noch nie aufgefallen mit dem Lieferschein/Rechnung. Ist aber auch eigentlich wurscht, weiß ja, was ich bestellt habe, wie der Preis ist und was schlussendlich bei mir bleibt. Das wird gezahlt und gut ist.
Da ich und Du sicherlich auch, die MwSt in diesem Fall nicht absetzen kann, ist es doch egal, ob ausgewiesen oder nicht......
__________________
Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #22  
Alt 19.03.2014, 09:47
Emsländer Emsländer ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Nein, (...) Trotzdem ist der Lieferschein keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
Ich meinte ja nur so.. Ist halt immer so eine Sache, wenn der §14(4) wg §15(1) Nr. 1 S.2 UStG wichtig wird. - Wobei es eher dann auch eine anderer Frage wäre, wieviele UN bei Z* kaufen.

Gruß Martin
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