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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 04.03.2014, 11:15
dasa dasa ist offline
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Standard Fremdnutzung Bootsanhänger

Hallo Bootsgemeinde, zwei Fragen ?
1. Kann man einen leeren Bootsanhänger für den Transport eines Motorrollers nutzen, oder kriegt man dann Ärger mit den Herren in Grün ?
2. Kann man wie bei Wohnwagen üblich zwei Fahrräder auf die Deichsel montieren wenn das Boot noch mit drauf ist oder ist das nicht zulässig ?
Für Eure Antworten in voraus herzlichen Dank.
Mit maritimen Grüßen
Dasa
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  #2  
Alt 04.03.2014, 11:22
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Hi,

kommt darauf an, ob der Trailer als Bootsanhänger (steuerfrei und ohne Versicherungspflicht) zugelassen ist. Wenn dem so ist, darfst du den Trailer lediglich für den Transport des Bootes nutzen (ohne Fahrräder!!!).

MfG
Berni
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  #3  
Alt 04.03.2014, 11:23
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Pianist Pianist ist offline
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Frage 2 kann ich nicht beantworten, aber Frage 1: Da kommt es auf die Farbe des Kennzeichens an. Hat der Bootsanhänger ein grünes Kennzeichen, ist er steuerbefreit und man darf ihn nur für steuerbegünstigte Zwecke verwenden. Also Sportgeräte transportieren, nicht aber den Motorroller. Wenn der Anhänger ein schwarzes Kennzeichen hat, wäre der Transport des Motorrollers steuerlich kein Problem, aber zumindest stellt sich dann die Frage, ob es möglich ist, einen Motorroller dadrauf sicher zu befestigen. Denn zunächst mal ist der Bootsanhänger ja nicht für diesen Zweck geeignet.

Matthias
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  #4  
Alt 04.03.2014, 11:25
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Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Frage 2 kann ich nicht beantworten, aber Frage 1: Da kommt es auf die Farbe des Kennzeichens an. Hat der Bootsanhänger ein grünes Kennzeichen, ist er steuerbefreit und man darf ihn nur für steuerbegünstigte Zwecke verwenden. Also Sportgeräte transportieren, nicht aber den Motorroller. Wenn der Anhänger ein schwarzes Kennzeichen hat, wäre der Transport des Motorrollers kein Problem, aber zumindest stellt sich dann die Frage, ob es möglich ist, einen Motorroller dadrauf sicher zu befestigen. Denn zunächst mal ist der Bootsanhänger ja nicht für diesen Zweck geeignet.

Matthias
Auf die Kennzeichenfarbe allein darfst du dich nicht verlassen, da es auch Bundesländer gibt, die nur schwarze Kennzeichen vergeben, auch bei nicht steuerpflichtigen Anhängern....

Berni
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  #5  
Alt 04.03.2014, 11:28
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Ach echt? Wieder was dazugelernt. Und woran sieht man das bei einer Kontrolle? Steht dazu was in der Zulassung?

Matthias
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  #6  
Alt 04.03.2014, 11:48
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
Auf die Kennzeichenfarbe allein darfst du dich nicht verlassen, da es auch Bundesländer gibt, die nur schwarze Kennzeichen vergeben, auch bei nicht steuerpflichtigen Anhängern....

Berni
Welche ??
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #7  
Alt 04.03.2014, 11:55
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Sowohl Roller als auch Fahrräder können ja auch Sportgeräte sein. Man darf den Hänger beim Grünen Kennzeichen nur nicht zweckentfremden. Wenn man mit Boot und Rädern drauf in den Urlaub fährt, ist dies sicher nicht der Fall.
Wenn du nur einmalig den Roller transportieren willst, kann man auch beim Verkehrsamt anrufen und eine Sondergenehmigung einhohlen. Hab ich mal vor Jahren für einen Viehanhänger gemacht, weiß nicht mehr, was das gekostet hat.
__________________
Gruß aus Neuenhaus, Hans
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  #8  
Alt 04.03.2014, 12:21
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von nohhh15 Beitrag anzeigen
Sowohl Roller als auch Fahrräder können ja auch Sportgeräte sein. (..)
Es kommt nicht auf das Fahrrad oder den Roller an, sondern auf den Anhänger.

Zulassungs- und steuerfrei sind "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden;" (§ 18 Abs. 2 Nr. 6m StVZO)


Die Einschränkung "wenn..." ist ein zusätzliches Verbot der Zweckentfremdung eines Spezialanhängers (Bauholz auf Trailer, Umzugsgut im Pferdeanhänger).

Der Anhänger muss ein "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten" sein. Ein Roller- oder Fahrradträger auf dem Trailer ist für Nicht-Sport-Roller und Omaräder geeignet, somit ist der Anhänger kein Spezialanhänger mehr, sondern mehrzwecktauglich für Sportgeräte und für Nicht-Sportgeräte. Ein Verstoß gegen Zulassungsvorschriften (Fahren ohne Zulassung) ist die Folge, selbst wenn gar kein Rad/Roller auf dem Anhänger steht.

Dennoch wird es immer wieder gemacht, was auf die Kontrollhäufigkeit hindeutet. Da die Steuer sehr gering ist, würde ich einen Trailer halt normal zulassen und in Ruhe mein Rad draufpacken.
__________________
Beste Grüße

John
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  #9  
Alt 04.03.2014, 13:38
weman weman ist offline
Commander
 
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Mir wurde von einem Polizisten gesagt, wenn im Boot ein Fahrrad ist, mit dem man einkaufen fährt im Hafen, dann gehört das zum Sport und ist erlaubt. Weil Hilfsmittel für den Sport.

Gruß

Jürgen
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  #10  
Alt 04.03.2014, 15:22
JohnB JohnB ist offline
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Muss ein Frauensport sein, wenn Einkaufen Teil des Sports ist.
http://www.youtube.com/watch?v=RxLajIcOKCA
__________________
Beste Grüße

John
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  #11  
Alt 04.03.2014, 16:17
Hobie Hobie ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Welche ??

Hi,

ich habe z.B. am steuerfreien Hänger ein schwarzes Kennzeichen!
Liegt aber nicht am Bundesland (BY), sondern am Zeitpunkt
der Zulassung bzw. Ummeldung.
Es bestand damals die Meinung, auch Sportanhänger versteuern
zu müssen. Wurde nach Klage widerrufen.
Ich bekam damals eine Rechnung, die ich auf Grund des mittlerweilen
rechtmäßigen Urteils nicht bezahlte. Bald darauf kam eine Mahnung,
mit der Bitte zu überweisen, da man die Forderung Dank Informatik nicht
stornieren könne, das Geld aber nach Überweisung sofort zurück überweisen würde.
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  #12  
Alt 04.03.2014, 17:28
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Karnic-Gang Karnic-Gang ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Ach echt? Wieder was dazugelernt. Und woran sieht man das bei einer Kontrolle? Steht dazu was in der Zulassung?

Matthias
Hallo,
in den Papieren steht, das dein Anhänger nur für Sportgeräte zugelassen ist. Die meisten Jungs vom Sportverein Blau/schwarz wissen das.Falls Du keine Steuern für den Anhänger bezahlst(grünes Kennzeichen) und mit Moped auf dem Trailer erwischt wirst, wird es teuer! Das ganze nennt sich Steuerhinterziehung. Vor Jahren wurde ein Bekannter von mir beim Umzug erwischt, er benutzte einen Pferdeanhänger mit grünen Kennzeichen......
__________________
Thorsten,made in Germany.
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  #13  
Alt 04.03.2014, 20:33
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Zulassungs- und steuerfrei sind "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten ... (§ 18 Abs. 2 Nr. 6m StVZO)
Ein Roller- oder Fahrradträger auf dem Trailer ist für Nicht-Sport-Roller und Omaräder geeignet, somit ist der Anhänger kein Spezialanhänger mehr, sondern mehrzwecktauglich für Sportgeräte und für Nicht-Sportgeräte.
Den § 18 StVZO gibt´s schon lange nicht mehr! Die Zulassungsfreiheit ist in § 3 Abs. 2 FZV geregelt. Nach Nr. 2e sind Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten vom Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden...

In der Zulassungsbescheingung T.1, die trotz Befreiung vom Zulassungsverfahren auf Grundlage der Betriebserlaubnis ausgestellt wird, ist "SDAH f. Sportzwecke, Bootstrailer" eingetragen. Damit ist die Zweckbestimmung definiert und der Transport von Rollern, Trampolins, Muckizubehör und Gott weiß was noch alles ausgeschlossen.
Folge bei einer Zweckentfremdung: Ordnungswidrigkeit gem. § 48 Nr. 1a FZV und Straftat nach § 370 AO (Steuerhinterziehung) oder bei fahrlässiger Begehung Ordnungswidrigkeit nach § 378 AO (leichtfertige Steuerverkürzung)
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  #14  
Alt 04.03.2014, 20:48
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Welche ??
Hi, in NRW (Leverkusen) werden standardmäßig schwarze Kennzeichen ausgegeben, auf Wunsch bekommt man auch ein grünes. Es soll auch in anderen Bundesländern so laufen. Habe auch geglaubt, dass es einheitlich in Deutschland ist....deshalb immer in die Zulassung gucken (.....Bootstrailer....).
Was den Transport von Dingen im Boot angeht, so lasse ich natürlich Westen, Leinen, etc. Im Boot beim Transport auf dem Trailer (natürlich auf Gewicht achten)....

Gruß
Berni
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  #15  
Alt 04.03.2014, 21:05
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
Hi, in NRW (Leverkusen) werden standardmäßig schwarze Kennzeichen ausgegeben, auf Wunsch bekommt man auch ein grünes...
§ 9 Abs. 2 FZV: Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Absatz 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen)

Das ist eine zwingende Vorschrift (keine "kann"-Bestimmung) und lässt der Zulassungsstelle keine Wahl. Mir selbst ist neben grünen Kennzeichen auch schon ein schwarzes Kennzeichen für meine Trailer zugeteilt worden. Die Zulassungsstelle hat den Fehler aber eingeräumt und ich habe nachträglich kostenfrei ein grünes bekommen.
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  #16  
Alt 04.03.2014, 21:27
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Den § 18 StVZO gibt´s schon lange nicht mehr! Die Zulassungsfreiheit ist in § 3 Abs. 2 FZV geregelt. (..)
Ist textgleich. Sorry für das falsche Zitat.
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Beste Grüße

John
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  #17  
Alt 05.03.2014, 06:31
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Mercurius Mercurius ist offline
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Kein Thema. Trotzdem sind Google-Zitate immer wieder ein Problem. In diesem Fall bestand zum Glück Textgleichheit.

Oft ist es aber so, dass vollkommen veralteter Kram mit treuherzigem Augenaufschlag und vielen §§ eingestellt wie juristisches Fachwissen rüberkommt. Der erfahrene Fragesteller hinterfragt das zwar, wird gleichfalls aber nur von Google&Co bestätigt. Überholte Gesetzgebung wird ja schließlich nie gelöscht und geistert auf immer und ewig durch´s Netz. Dann wundert er sich, wenn er plötzlich einen Anwalt braucht.
Gerade das nationale Verkehrsrecht ist durch die EU-Gesetzgebung einem permanentem Anpassungsbedarf unterworfen, wobei Änderungen obendrein wegen der Vielfalt häufig nur als Verweise auf schwer zu findende EU-Richtlinien in das nationale Recht einfließen.
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  #18  
Alt 05.03.2014, 08:24
JohnB JohnB ist offline
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Stimmt. Hier hatte ich aber nach dem mir bekannten Text gesucht.
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Beste Grüße

John
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