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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 12.11.2005, 12:00
Benutzerbild von Dirk
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Standard Veräußerungsgewinn ab 2007 besteuert?

Was bedeutet denn dieses Koalitions-Ei für den privaten Bootsverkauf:

"Private Veräußerungensgewinne werden voraussichtlich schon vom Jahr 2007 an mit pauschal 20 Prozent besteuert!"

Ist es das, was ich denke!?!
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Gruß Dirk


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  #2  
Alt 12.11.2005, 12:08
Benutzerbild von hilgoli
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Standard

das bedeutet nicht 20 % auf den Verkaufspreis sondern auf den Gewinn.

Nur wenn du innerhalb einer bestimmten Frist ( 12 Monate ??) ein Produkt kaufst und dann wieder verkaufst und dabei Gewinn machst wird dieser Gewinn mit 20 % besteuert.

Wie das nachweisbar sein soll wenn du es nicht freiwillig in der Steuererklärung angibst ist mir allerdings ein Rätsel.

Mann könnte die ganze Geschichte auch mit " Ebaysteuer" umschreiben.

Um diese Gewinne der halbprofessionellen Ebay Verkaufer wird es sich wohl gehen.
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Gruß Olli
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  #3  
Alt 13.11.2005, 09:10
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Wer hat denn schon mal was bei ibäh mit GEWINN verkauft???
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Andreas

Boote-Forum.de find ich gut
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  #4  
Alt 13.11.2005, 13:02
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Wer nicht ?
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Grüsse Ulli
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  #5  
Alt 13.11.2005, 21:38
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Wenn ich den Sinn richtig verstanden habe, geht es bei den Veräußerungsgewinnen in erster Linie um Wertpapiere und um Immobilien.

Servus

Paul
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  #6  
Alt 13.11.2005, 23:38
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Wenn ich den Sinn richtig verstanden habe, geht es bei den Veräußerungsgewinnen in erster Linie um Wertpapiere und um Immobilien.

Servus

Paul
So ist es. Bisher mußte man Wertpapiere ein Jahr und Immobilien 10 Jahre halten, um bei einem Verkauf entstandene Gewinne steuerfrei einzusacken. Das wird nun (m.E. nach richtigerweise) abgeschafft.

Gruß Ecki
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  #7  
Alt 14.11.2005, 10:17
riwerndrei riwerndrei ist offline
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Hallo,
es ist ja so, nach meiner Kenntnis, das nur der Gewinn zu versteuern ist,
d.h. habe ich eine Immo für 500.000.-- gekauft, verkaufe diese
dann für 510.000.-- ist "nur" die 10.000.-- mit 20 % zu versteuern.

Wie ist es aber mit abgeschriebenen Gebäuden, die evtl. noch mit
10.-- EUR im Buch stehen, Verkaufserlös aber 500.000.-- muss ich
dann 499.90.-- mit 20 % versteuern ????

Das wäre ja Wahnsinn, da hätten wir ja 2006 eine Immo- Verkaufsswchwemme, ohne Ende
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Viele Grüße
Richard
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  #8  
Alt 14.11.2005, 10:24
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Hallo !

War das in D nicht immer änlich? Ich habe mein Boot von einem Bayern gekauft und alle Monate nach Vertragsabschluss eine Summe überwiesen (er sagte, ab einem bestimmten Betrag meldet die Bank weiter ans FA).

Oder ist/war das nicht so?

Grüße Andi
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  #9  
Alt 14.11.2005, 10:28
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Das wäre ja Wahnsinn, da hätten wir ja 2006 eine Immo- Verkaufsswchwemme, ohne Ende
Haben wir die nicht ohnehin schon? Hier gibts Häuser im Moment zu Spottpreisen. Nach der Wende haben alle gebaut wie die bekifften Affen, dann Job weg und Haus gleich mit. Die Zeitungen sind voll mit Inseraten und die Amtsgerichte wissen nicht wo sie anfangen sollen vor lauter Zwangsversteigerungen. Zu Erstterminen geht schon gar keiner mehr hin.

Selbst die regulären Angebote sind unglaublich im Keller. Beispiel gefällig? Winkelbungalow mit 123 qm WF, 350 qm Grundstück für 97 000 Euro! (10 Minuten bis zur Ostsee)

Zitat:
Wie ist es aber mit abgeschriebenen Gebäuden, die evtl. noch mit
10.-- EUR im Buch stehen, Verkaufserlös aber 500.000.-- muss ich
dann 499.90.-- mit 20 % versteuern ????
Nein Richard, es geht bei der Regelung lediglich darum, die Spekulanten an den Haken zu kriegen.

Gruß Ecki
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  #10  
Alt 14.11.2005, 10:40
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat
Bisher mußte man Wertpapiere ein Jahr und Immobilien 10 Jahre halten, um bei einem Verkauf entstandene Gewinne steuerfrei einzusacken. Das wird nun (m.E. nach richtigerweise) abgeschafft.

Gruß Ecki
Dann müssten im Gegenzug Veräußerungsverluste anrechenbar sein. Wie das in der Praxis laufen soll, würde mich mal interessieren. Ebenso wird es interessant zu beobachten sein, welche Auswirkungen das auf das Verhaltenen der mittlerweile stattliche Zahl der Kleinaktionäre hat.
Es war doch mal geplant, dass unser Steuersystem entrümpelt werden soll.

Servus

Paul
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  #11  
Alt 14.11.2005, 10:46
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Ich könnte mir vorstellen, daß es einen Freibetrag gibt.
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  #12  
Alt 14.11.2005, 10:54
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Gibts ja schon, möglicherweise wird er angehoben.

Zitat:
Dann müssten im Gegenzug Veräußerungsverluste anrechenbar sein. Wie das in der Praxis laufen soll, würde mich mal interessieren.
Im gewerblichen Bereich ist das ja kein Problem. Wie das für Privatleute aussehen soll ist mir auch unklar. Die paar Euro Lohnsteuerrückzahlung werden Verluste nicht ausgleichen können, wenn man sich mal ordentlich verhoppelt hat. Vielleicht gibts dann Tankgutscheine für steuerfreies Benzin.

Gruß Ecki
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  #13  
Alt 14.11.2005, 14:36
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Zitat:
Zitat von riwerndrei
Hallo,
es ist ja so, nach meiner Kenntnis, das nur der Gewinn zu versteuern ist,
d.h. habe ich eine Immo für 500.000.-- gekauft, verkaufe diese
dann für 510.000.-- ist "nur" die 10.000.-- mit 20 % zu versteuern.

Wie ist es aber mit abgeschriebenen Gebäuden, die evtl. noch mit
10.-- EUR im Buch stehen, Verkaufserlös aber 500.000.-- muss ich
dann 499.90.-- mit 20 % versteuern ????

Das wäre ja Wahnsinn, da hätten wir ja 2006 eine Immo- Verkaufsswchwemme, ohne Ende
Genau so sieht es aus und vor allem so war es auch schon immer. Dies sind die sogenannten "stillen Reserven" welche da realisiert werden.

Weshalb allerdings "richtigerweise" Gewinne aus Immobilienverkäufen und/oder Aktienverkäufen auch noch mal besteuert werden sollen entzieht sich meiner Kenntnis. Man sollte hier nicht vergessen, dass genau diese Anschaffungen aus bereits versteuertem Geld erfolgt sind. Nur mal so am Rande..............

Gruss

ein immer mehr gefrusteter Cylber ob der Nachrichten welche täglich neu von den Stümpern in Berlin verkündet werden.
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  #14  
Alt 14.11.2005, 16:02
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Hallo Cylber,
das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen "bereits versteuertem Geld"
und anderem, jeder Gewinn aus diesen Geldern wird gleichbehandelt
als n e u e n Gewinn und ist dementsprechend zu versteuern.

Aktiengewinne und Verluste konnten auch jetzt schon verrechnet
werden, nur bei Gewinnen bei Aktien, die über ein Jahr gehalten wurden,
waren die Gewinne frei.

In der Frankfurter Rundschau steht heute, der CDU Mann Böhr sagte:

Man kann eigentlich bei dem neuen Programm nicht erkennen ist es
ein roter Käfer mit schwarzen Punkten oder ein schwarzer Käfer mit
roten Punkten"

Ich wüsste es, es ist ein bräunlicher Mistkäfer
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Viele Grüße
Richard
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  #15  
Alt 14.11.2005, 16:31
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Hallo riwerndrei,

es ist mir schon klar dass das FA da nicht unterscheidet. Ich meine nur, wenn schon eine Grundsatzdiskussion aufkommt, dass dies ein klassischer Fall von Doppelbesteuerung ist. Und wie gestern bei Christiansen schon angekündigt, werden einige Vorhaben erst mal die Institution in Karlsruhe durchlaufen.

Und selbst wenn alle der Meinung sind dass es eben so ist weil es vielleicht schon immer so war wird es ja dadurch nicht gerechter.

Just my two think.

Cylber
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  #16  
Alt 14.11.2005, 17:51
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Hallo Cylber,

vieleicht reden wir einander vorbei ?
Es ist vollkommen gleich welches Geld verwendet wird, ein Gewinn
hieraus ist eben ein n e u e r Gewwinn und muss dementsprechend
versteuert werden.
Eine "Doppelbesteuerung" liegt hier, jedenfalls nach klarer Meinung
des Finanzamtes n i c h t vor.

Ist halt leider so
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Viele Grüße
Richard
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