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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Veräußerungsgewinn ab 2007 besteuert?
Was bedeutet denn dieses Koalitions-Ei für den privaten Bootsverkauf:
"Private Veräußerungensgewinne werden voraussichtlich schon vom Jahr 2007 an mit pauschal 20 Prozent besteuert!" Ist es das, was ich denke!?!
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#2
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das bedeutet nicht 20 % auf den Verkaufspreis sondern auf den Gewinn.
Nur wenn du innerhalb einer bestimmten Frist ( 12 Monate ??) ein Produkt kaufst und dann wieder verkaufst und dabei Gewinn machst wird dieser Gewinn mit 20 % besteuert. Wie das nachweisbar sein soll wenn du es nicht freiwillig in der Steuererklärung angibst ist mir allerdings ein Rätsel. Mann könnte die ganze Geschichte auch mit " Ebaysteuer" umschreiben. Um diese Gewinne der halbprofessionellen Ebay Verkaufer wird es sich wohl gehen.
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Gruß Olli |
#3
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Wer hat denn schon mal was bei ibäh mit GEWINN verkauft???
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Andreas Boote-Forum.de find ich gut |
#4
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Wer nicht ?
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Grüsse Ulli |
#5
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Wenn ich den Sinn richtig verstanden habe, geht es bei den Veräußerungsgewinnen in erster Linie um Wertpapiere und um Immobilien.
Servus Paul |
#6
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Zitat:
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#7
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Hallo,
es ist ja so, nach meiner Kenntnis, das nur der Gewinn zu versteuern ist, d.h. habe ich eine Immo für 500.000.-- gekauft, verkaufe diese dann für 510.000.-- ist "nur" die 10.000.-- mit 20 % zu versteuern. Wie ist es aber mit abgeschriebenen Gebäuden, die evtl. noch mit 10.-- EUR im Buch stehen, Verkaufserlös aber 500.000.-- muss ich dann 499.90.-- mit 20 % versteuern ???? Das wäre ja Wahnsinn, da hätten wir ja 2006 eine Immo- Verkaufsswchwemme, ohne Ende
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Viele Grüße Richard |
#8
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Hallo !
War das in D nicht immer änlich? Ich habe mein Boot von einem Bayern gekauft und alle Monate nach Vertragsabschluss eine Summe überwiesen (er sagte, ab einem bestimmten Betrag meldet die Bank weiter ans FA). Oder ist/war das nicht so? Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#9
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Zitat:
Selbst die regulären Angebote sind unglaublich im Keller. Beispiel gefällig? Winkelbungalow mit 123 qm WF, 350 qm Grundstück für 97 000 Euro! (10 Minuten bis zur Ostsee) Zitat:
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#10
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Zitat:
Es war doch mal geplant, dass unser Steuersystem entrümpelt werden soll. Servus Paul |
#11
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Ich könnte mir vorstellen, daß es einen Freibetrag gibt.
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#12
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Gibts ja schon, möglicherweise wird er angehoben.
Zitat:
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#13
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Zitat:
Weshalb allerdings "richtigerweise" Gewinne aus Immobilienverkäufen und/oder Aktienverkäufen auch noch mal besteuert werden sollen entzieht sich meiner Kenntnis. Man sollte hier nicht vergessen, dass genau diese Anschaffungen aus bereits versteuertem Geld erfolgt sind. Nur mal so am Rande.............. Gruss ein immer mehr gefrusteter Cylber ob der Nachrichten welche täglich neu von den Stümpern in Berlin verkündet werden.
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Formula 311 SR 1 Formula 382 Fastech |
#14
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Hallo Cylber,
das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen "bereits versteuertem Geld" und anderem, jeder Gewinn aus diesen Geldern wird gleichbehandelt als n e u e n Gewinn und ist dementsprechend zu versteuern. Aktiengewinne und Verluste konnten auch jetzt schon verrechnet werden, nur bei Gewinnen bei Aktien, die über ein Jahr gehalten wurden, waren die Gewinne frei. In der Frankfurter Rundschau steht heute, der CDU Mann Böhr sagte: Man kann eigentlich bei dem neuen Programm nicht erkennen ist es ein roter Käfer mit schwarzen Punkten oder ein schwarzer Käfer mit roten Punkten" Ich wüsste es, es ist ein bräunlicher Mistkäfer
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Viele Grüße Richard |
#15
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Hallo riwerndrei,
es ist mir schon klar dass das FA da nicht unterscheidet. Ich meine nur, wenn schon eine Grundsatzdiskussion aufkommt, dass dies ein klassischer Fall von Doppelbesteuerung ist. Und wie gestern bei Christiansen schon angekündigt, werden einige Vorhaben erst mal die Institution in Karlsruhe durchlaufen. Und selbst wenn alle der Meinung sind dass es eben so ist weil es vielleicht schon immer so war wird es ja dadurch nicht gerechter. Just my two think. Cylber
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Formula 311 SR 1 Formula 382 Fastech |
#16
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Hallo Cylber,
vieleicht reden wir einander vorbei ? Es ist vollkommen gleich welches Geld verwendet wird, ein Gewinn hieraus ist eben ein n e u e r Gewwinn und muss dementsprechend versteuert werden. Eine "Doppelbesteuerung" liegt hier, jedenfalls nach klarer Meinung des Finanzamtes n i c h t vor. Ist halt leider so
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Viele Grüße Richard |
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