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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 14.10.2005, 16:10
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf

Ohne jetzt noch einmal ganz nach vorne gehen zu wollen.;)
Der OP sagte doch Landgericht, oder....?
Wenn das Boot groß genug ist, und somit auch die hinterzogene Steuer, könnte das auch direkt das Landgericht sein

Viele Grüße

Volker
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  #27  
Alt 14.10.2005, 16:13
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Zitat:
Zitat von Volker Sch
Zitat:
Zitat von Wolf

Ohne jetzt noch einmal ganz nach vorne gehen zu wollen.;)
Der OP sagte doch Landgericht, oder....?
Wenn das Boot groß genug ist, und somit auch die hinterzogene Steuer, könnte das auch direkt das Landgericht sein

Viele Grüße

Volker
Das ist korrekt!
Volker, allerdings gehe ich auch nur von geschriebenem Text aus
und der war eben so.
Sollen wir jezze auch noch zwischen den Zeilen lesen...?
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  #28  
Alt 14.10.2005, 17:05
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Einer geht noch.

Fest steht, dass 86 überhaupt nicht mehr zur Diskussion steht!
Die letzten 1o Jahre in Deutschland werden angerechnet, das Boot muss
natürlich auch in diesen letzten 10 Jahren nachweisbar in Deutschland gelegen haben.
So einfach ist das!

Leute, die Banken werfen nach 10 Jahren Unterlagen weg, da bekommst du keinen Auszug mehr, die sind gelöscht,
beim FA gibt´s nach 10 Jahren keine Unterlagen mehr!
Siehe bestandskräftige Bescheide!

1986 wurde _damals_ als Stichtag genommen, das ist vorbei!
Das ist aber mein letzter Beitrag zu diesem Thema.
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  #29  
Alt 19.10.2005, 14:41
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Landgericht deshalb, weil es ein Zivilverfahren war!
Zivilverfahren deshalb, weil wir den Betrag der MWST zurückbehalten hatten,
da der im Kaufvertrag zugesagte MWST-Nachweis vom Verkäufer nicht erbracht wurde
Wir wurden vom Verkäufer auf Restzahlung verklagt, und haben verloren!
__________________
Gruß
Horst

Das Leben ist zu kurz, um es nicht ernst zu nehmen.
Man muss aber nicht immer alles super wichtig nehmen.
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  #30  
Alt 26.09.2006, 20:22
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Ich hol den Threat nochmal hoch, da ich gerade einen sehr informativen Artikel in der aktuellen Palstek gelesen habe.

- Es ist absolut notwendig einen Mehrwertsteuernachweis nicht nur zu besitzen sondern auch mitzuführen, denn wenn er bei einer Kontrolle fehlt, wird das Boot an die Kette gelegt. Man bekommt es erst wieder raus, wenn die MWSt bezahlt wird. Denkt man jetzt, ok, dann zahle ich halt erst (z.B.bei Urlaubsanfang) und weise nachträglich die erfolgte Versteuerung nach, so ist das Geld trotzdem unwiderbringlich weg!
"Selbst wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass die behördlich verlangte Zahlung nicht rechtmäßig war, ist das Geld unwiderruflich weg."

- Wenn die USt gezahlt wurde, der Nachweis aber fehlt, kann bei der Werft eien Erklärung angefordert werden, wann an wen das Schiff geliefert wurde und dass die Umsatzsteuer dabei entrichtet wurde. Das Mitführen dieses Dokumentes als Kopie ist ausreichend.

- Bei Booten älter als 1.1.85 wird die Versteuerung "pauschal unterstellt".
Es existiert bei keiner Behörde ein Dokument, das bestätigt, daß ein Umsatzsteuernachweis nicht erforderlich ist. Empfohlen wird in solchen Fällen einen Nachweis über das Baujahr sowie einen Ausdruck des Merkblattes für Schiffsführer von Waserfahrzeugen (2005) zu den Bootspapieren zu legen. Das Merkblatt bekommt man unter www.zoll.de - Vorschriften und Vordrucke - Merkblätter - Zollrecht oder telefonisch beim Zoll-Infocenter- Frankfurt 069-469 976 00.

Nachzahlen der USt:
"Wenn die Umsatzsteuer nicht bezahlt wurde, dann muß für das Schiff - sofern es nach dem 1.1.1985 in Betrieb genommen wurde- nachträglich eine "Einfuhr-Verzollung durchgeführt werden, in deren Rahmen dann die Steuer abgeführt wird. Das kann man als Privatmann nicht selbst vornehmen, sondern muß diesen Vorgang über eine sog. Zollagentur abwickeln (für D z.B. Convent Zollagentur GmbH, für NL .... . Dafür ist ein Nachweis über den Zeitwert des Sportbootes notwendig, entweder in Form des Kaufvertrages oder eines Gutachtens von Seiten ...... . In den Hauptzollämtern Duisburg und Köln ist eine Nachzahlung der USt für ein Sportboot prinzipiell natürlich machbar, bisher aber nicht vorgekommen. ....."
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  #31  
Alt 28.09.2006, 17:49
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Tonic Tonic ist offline
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2 Danke in 2 Beiträgen
Standard Umsatzsteuer

Im Zollmerkblatt steht als Stichtag 01.01.1985 und der Satz:

"wenn das Boot zu diesem Zeitpunkt innerhalb der EU in Betrieb genommen wurde"

Das muss man wahrschein notfalls auch noch nachweisen.

http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_v...te/hh_0112.pdf

Seite 6
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Gruß,
Michael
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