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  #51  
Alt 12.11.2013, 07:10
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Was auf meinem Boot zugelassen ist, bestimme ich!
naja hoffe mal das du nicht irgendwann probleme mit der Rennleitung bekommst.

Mir persönlich ist es schnuppe.

hier mal ein Auszug vom DMYV über die Flaggen:

Die Nationalflagge
Sie ist die wichtigste an Bord. Für Deutsche ist sie die Bundesflagge. Sie wurde 1949 mit ihren schwarz-rot-goldenen Streifen als offizielle Flagge der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg.
Auch auf ausländischen Binnengewässern empfiehlt es sich, die Nationale zu führen, obwohl es nicht überall Vorschrift ist. In manchen Ländern können auch anderslautende Bestimmungen gelten.
Beim Chartern im Ausland bleibt die Nationalflagge, die am Boot hängt, unverändert.
Der ideale Platz aller Nationalen ist ein mit 40° geneigter Flaggstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich, wird aber von einigen Herstellern praktiziert.
Andere Flaggen, wie Europaflaggen, Piratenflaggen und Verbandsflaggen haben am Heck nichts zu suchen.
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  #52  
Alt 12.11.2013, 10:03
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pruno pruno ist offline
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Wenn ich all die vielen Threads sehe, die sich mit 'Abzocke' der Gastländer im südeuropäischen Raum befassen, bin ich etwas verblüfft.
Hier wurden ja munter Verstöße gegen das Flaggenrecht gepostet, die ja scheinbar nicht geahndet wurden.

Da kann es doch so schlimm nicht sein, mit der 'Abzocke'?!


Gut, -
ist ein anderes Thema, und muß auch jeder für sich selbst entscheiden.


Beste Grüße
Dirk
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  #53  
Alt 12.11.2013, 16:10
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich seh du hast die Europaflagge mit der integrierten Deutschlandfallge.

Das ist keine Nationale und auch nicht zulässig bzw. nicht als Nationalflagge annerkannt und kann sogar zu einem Strafzettel führen.

Genau wie man oft sieht wenn Boote die National mit dem Bundesadler fahren.
Diese Flagge ist einem Regierungsmitglied vorbehalten.

Die einzige Nationale die zugelassen ist ist einfach "schwarz-rot-Gold" ohne Europa, ohen Landesflagge oder sonstwas integriert.
Regierungsmitglied ist nicht ganz richtig. Ist eine Behördenflagge!
Gruß
Vilm
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  #54  
Alt 12.11.2013, 16:19
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen...
Wobei das m.M. nach auch nicht richtig ist!
Richtig wäre folgender Text m.E.:
Jedes in Deutschland zugelassene Boot darf am Heck ausschließlich...

Denn ich als Deutscher darf auf meinem in HR zugelassenem Boot keinesfalls die deutsche Nationale im Heck führen!

Gruß

Volker
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  #55  
Alt 12.11.2013, 16:20
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Und ich mach es trotzdem!
Als Rheinländer bin ich ja gar nicht ausschließlich Deutscher sondern Europäer! Steht auch auf meinem Reisepaß!
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  #56  
Alt 12.11.2013, 16:22
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Du bist doch linksrheinisch - das ist doch sowieso französisches Stammland!!!

Gruß

Volker

Bin übrigens Ende des Monats in Cologne!
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  #57  
Alt 12.11.2013, 16:36
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Du bist doch linksrheinisch - das ist doch sowieso französisches Stammland!!!

Gruß

Volker

Bin übrigens Ende des Monats in Cologne!
Unser nächster Stammtisch ist am 21-11-2013! Vielleicht können wir den noch verschieben. Dann müßte ich aber einen genauen Termin wissen.

Sorry für O.T.
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  #58  
Alt 12.11.2013, 17:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen
Das ist so in dieser Absolutheit falsch. Es gibt keine Vorschrift, die mir verbietet, am Heck die Regenbogenfahne zu hissen. Es gibt nur Vorschriften, wann ich die Nationale führen muss. Nämlich als Deutscher mit Wohnsitz in D und einem seegehendem Schiff. Dann wiederum darf ich tatsächlich an der Stelle, an der sonst die Nationale hängt, nicht Jolly Rogers hochziehen.

Wie das bei Schiffen von Deutschen mit Heimathafen "Ausland" ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg.
Auch das stimmt so nicht.

Die Verpflichtung besteht nur für seegehende Schiffe, aber auch dazu gibt es 100 Tröts. Das mit dem "seegehend" (=Seeschiff im Sinne des FlRG) liegt an drei Faktoren: die Bestimmtheit, die regelmäßige Verwendung und die Geeignetheit.

Dies bedeutet, dass Leute, die nur ab und an die See befahren, nicht der Pflicht zur Führung der Bundesflagge unterliegen, da ihr Schiff nicht als ein "zur Seefahrt bestimmtes Fahrzeug" gilt.

tl;dr : Binnen kannst Du hissen, was Du willst. Wenn Du kein Seeschiff bist.
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  #59  
Alt 12.11.2013, 19:01
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Das ist so in dieser Absolutheit falsch. Es gibt keine Vorschrift, die mir verbietet, am Heck die Regenbogenfahne zu hissen. Es gibt nur Vorschriften, wann ich die Nationale führen muss. Nämlich als Deutscher mit Wohnsitz in D und einem seegehendem Schiff.
Also Ich empfinde dies nicht als Falsch. Du darfst jede Flagge ans Heck machen. Aber natürlich nicht als Nationale.
Du darfst z.B. keine Amerikanische Flagge an ein Deutsches Schiff machen.

Im Übrigen habe ich diese Zeilen nur vom DMYV rauskopiert.
wenn ihr mit der Formulierung nicht zufrieden seit, dann beschwehrt euch beim DMYV und nicht bei mir.


http://www.dmyv.de/index.php?id=389
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  #60  
Alt 12.11.2013, 19:25
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Mach den Mast lang genug, damit Du zwischen Gastlandflagge und Nationale noch den Forumswimpel anbändseln kannst.
Wo bekommt man den her?
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  #61  
Alt 12.11.2013, 19:38
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Genau wie man oft sieht wenn Boote die National mit dem Bundesadler fahren.
Diese Flagge ist einem Regierungsmitglied vorbehalten.
Das stimmt so nicht ganz, es gibt eine Bundesflagge mit Adler (Staatswappen), gilt als inoffiziell, deren private nutzung geduldet wird!

während diese hier eine Bundedienstflagge ist, und privat verboten ist:
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Gruß Danny
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  #62  
Alt 12.11.2013, 19:59
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Zitat:
Zitat von *Landratte* Beitrag anzeigen
Wo bekommt man den her?
hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=153753
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  #63  
Alt 12.11.2013, 20:08
billi billi ist offline
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Hier nochmal etwas zum lesen

http://www.sportbootausbildungszentr...enfuehrung.pdf

http://www.gesetze-im-internet.de/bu...grg/gesamt.pdf
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  #64  
Alt 12.11.2013, 20:10
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Der Belgier Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht ganz, es gibt eine Bundesflagge mit Adler (Staatswappen), gilt als inoffiziell, deren private nutzung geduldet wird!

während diese hier eine Bundedienstflagge ist, und privat verboten ist:
Du darfst dir die Bundesflagge mit Adler (oben) in den Garten hängen oder bei einem Fussbalspiel schwenken aber nicht ans Boot machen. Da ist das Flaggengesetz eindeutig wie vom ADAC und vom DMYV ausgeführt.
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  #65  
Alt 12.11.2013, 20:28
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Nur weil Du es noch einmal schreibst, wird es nicht richtiger. Das steht auch in Deinem ADAC Link so drin.

Der Flaggenkram gilt für seegehende Yachten und damit ist nicht der 6m Bayliner gemeint.
Binnenschiffe können sich sowieso hinten ranbaumeln, was sie wollen.

Wobei ich bei der Behördenflagge vorsichtig wäre, die ersetzt nicht die Pflicht zur Führung der Nationalen.
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  #66  
Alt 14.11.2013, 16:10
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
...

Der Flaggenkram gilt für seegehende Yachten und damit ist nicht der 6m Bayliner gemeint.
....
Gerüchten zu Folge, sollen selbst Bayliner grenzüberschreitend gesichtet worden sein.
Dann muß die Nationale gefahren werden.
Alle Anderen dürfen die Nationale fahren.

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Dirk
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  #67  
Alt 15.11.2013, 06:34
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Zitat:
Zitat von pruno Beitrag anzeigen
Gerüchten zu Folge, sollen selbst Bayliner grenzüberschreitend gesichtet worden sein.
Dann muß die Nationale gefahren werden.
Nein, der 6m Bayliner darf, er muss nicht. Weil er mit 6m nicht als seegehend zählt.

Das Grenzüberschreitend nehme ich jetzt mal raus, weil es in jedem Gastland dazu andere Regel geben kann.
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  #68  
Alt 15.11.2013, 07:49
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Nein, der 6m Bayliner darf, er muss nicht. Weil er mit 6m nicht als seegehend zählt.

Das Grenzüberschreitend nehme ich jetzt mal raus, weil es in jedem Gastland dazu andere Regel geben kann.

hier geht es grundsätzlich nicht um muss oder kann. Sondern ob er hat oder nicht.

Wenn er die Nationale fürhrt muss es die richtige sein. mit der falschen begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

d.H. mit der Bundesdienstflagge, der Europaflagge mit bundesflagge im Eck oder einer Schwarz-rot-Gold mit Landeswappen (wie einer bei uns im Club) ist dies nicht zulässig.
Zulässig ist, wenn er eine Nationale führt, nur die Schwarz-Rot-Gold.
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  #69  
Alt 15.11.2013, 08:36
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hier geht es grundsätzlich nicht um muss oder kann. Sondern ob er hat oder nicht.

Wenn er die Nationale fürhrt muss es die richtige sein. mit der falschen begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

d.H. mit der Bundesdienstflagge, der Europaflagge mit bundesflagge im Eck oder einer Schwarz-rot-Gold mit Landeswappen (wie einer bei uns im Club) ist dies nicht zulässig.
Zulässig ist, wenn er eine Nationale führt, nur die Schwarz-Rot-Gold.
Nein Volker,

auch gerne nachmals:

Wenn Du die Nationale führen musst, dann hast Du recht, es muss dann auch die Richtige sein und nicht eine Abwandlung davon. Aber als Binnenschiff oder als 6m Bayliner musst Du die nicht führen, also kannst Du Dir auf der deutschen See (im Geltungsbereich unserer Gesetze) hinten auch was anderes ranbammeln oder ganz ohne fahren.

Was ich nicht machen würde, weil ich glaube, dass das schief gehen könnte, ist eine Behördenflagge oder eine fremde Nationale zu führen.

Ungeachtet dessen kann auch ein deutsches 2m Ruderboot mit einem deutschen Eigner in Algerien auch auf einem Stausee verpflichtet sein, die Nationale zu führen, das hat aber nichts mit unserem Gesetz zu tun.
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  #70  
Alt 15.11.2013, 08:47
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Nein Volker,

auch gerne nachmals:

Wenn Du die Nationale führen musst, dann hast Du recht, es muss dann auch die Richtige sein und nicht eine Abwandlung davon. Aber als Binnenschiff oder als 6m Bayliner musst Du die nicht führen, also kannst Du Dir auf der deutschen See (im Geltungsbereich unserer Gesetze) hinten auch was anderes ranbammeln oder ganz ohne fahren.

Was ich nicht machen würde, weil ich glaube, dass das schief gehen könnte, ist eine Behördenflagge oder eine fremde Nationale zu führen.

Ungeachtet dessen kann auch ein deutsches 2m Ruderboot mit einem deutschen Eigner in Algerien auch auf einem Stausee verpflichtet sein, die Nationale zu führen, das hat aber nichts mit unserem Gesetz zu tun.
Das du sie nicht führen musst als Binnenschiff bestreitet ja auch kein Mensch.
das du Micky Maus als Falgge ans Heck machen kannst auch nicht.

Wenn es aber eine Nationale ist, dann darf es nur die richtige sein.
Nicht eine Abwandlung der Nationalen.

Der Kollege bei uns im Hafen wurde von der Wapo Ermahnt, dass wenn sie ihn auf dem Fluss mit der Nationalflagge mit integriertem Landeswappen sehen dies geandet wird. Im Hafen darf er setzen was er will.
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  #71  
Alt 15.11.2013, 08:51
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der Kollege bei uns im Hafen wurde von der Wapo Ermahnt, dass wenn sie ihn auf dem Fluss mit der Nationalflagge mit integriertem Landeswappen sehen dies geandet wird.
Und das ist der Punkt, für die Auffassung der Wapo gibt es keine Gesetzesgrundlage. Immer die Behördenflagge außen vor gelassen.
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  #72  
Alt 15.11.2013, 09:02
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Und das ist der Punkt, für die Auffassung der Wapo gibt es keine Gesetzesgrundlage. Immer die Behördenflagge außen vor gelassen.
das sehe ich anders

§ 14
(1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden.

Quelle:

http://www.gesetze-im-internet.de/bu...grg/gesamt.pdf

hab ich oben schon mal verlinkt.

Kleinfahrzeuge sind hier nicht explizit ausgenommen, also zählen sie auch dazu.
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  #73  
Alt 15.11.2013, 09:08
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Was sagt man denn zu diesem? Gesehen am Neckar, in Baden-Württemberg.
Der Eigner sprach eine merkwürdige Variante der deutschen Sprache, aber wir haben uns verstanden. Er ist nach seiner Angabe auch gelegentlich hier im Forum unterwegs.
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  #74  
Alt 15.11.2013, 09:13
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Was sagt man denn zu diesem? Gesehen am Neckar, in Baden-Württemberg.
Der Eigner sprach eine merkwürdige Variante der deutschen Sprache, aber wir haben uns verstanden. Er ist nach seiner Angabe auch gelegentlich hier im Forum unterwegs.
hierbei handelt es sich nicht um eine offizielle Landesflagge. Daher als "Spassflagge" zu sehen und erlaubt.
Wäre genauso wie wenn ich die Flagge des Großherzogtums Baden am Heck hätte.

Wäre es nur die Blau Weise ohne etwas müsste er die Nationale zusätzlich führen.

Und Grunsdsätzlich gilt wie bei jedem Regelverstoß

wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn sich die Wapo Schreibarbeit ersparen will scheut sie auch manchmal gerne weg.
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  #75  
Alt 15.11.2013, 10:22
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Zitat:
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das sehe ich anders
Verstehe ich.

Zitat:
Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen.
Hab ich schon gesehen, ich bezweifel aber, dass das der zitierte Bayliner als Binnenschiff gilt. Bräuchte man einen Kommentar.
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