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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 29.08.2013, 19:01
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Zitat:
Zitat von Strunx4 Beitrag anzeigen
Immer wieder erstaunlich, mit welchem Selbstbewusstsein hier im Forum Falschinformationen verbreitet werden! Natürlich ist das kein Gerücht, sondern schlicht die rechtliche Lage. Die Anmeldung eines Funkgeräts ist an das Boot gebunden, nicht an eine Person. In dem Moment, wo ich das Gerät bei der Bundesnetzagentur anmelde, gilt das Boot offiziell als mit Funk ausgerüstet. Für freiwilig mit Funk ausgerüstete Kleinfahrzeuge gilt laut Handbuch Binnenschiffahrtsfunk (S. 114):
Funkbenutzungspflicht: Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet haben, Sende- und Empfangsbereitschaft im Verkehrskreis
Schiff-Schiff; dieser darf zum Empfang von Nachrichten auf anderen Verkehrskreisen (z.B. Nautische Information, Schiff-Hafenbehörde)
kurzfristig verlassen werden.
Wenn also eine Funkbenutzungspflicht existiert, dann muss natürlich auch eine Person mit Funkzeugnis die Anlage bedienen.

Rudi
Dann klär uns doch mal über rechtliche Lage auf, aber bitte nicht anhand des Handbuches Binnenschiffahrtsfunk (S. 114), sondern nach §§ u. VO...

Ich trampel schon..., Ventura
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (29.08.2013 um 19:23 Uhr) Grund: Ventura
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  #27  
Alt 29.08.2013, 21:14
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Wie an anderer Stelle bereits geschrieben, habe ich in diesem Monat auch vor dem Berliner PA meine UBI/SRC-Prüfung abgelegt.
Die praktische Prüfung wurde von einem Prüfer, der sehr locker, praxisorientiert und hilfsbereit agiert hat, abgenommen.
Für mich war das völlig okay.
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  #28  
Alt 31.08.2013, 08:26
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Zitat:
Zitat von Strunx4 Beitrag anzeigen
Funkbenutzungspflicht: Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet haben,
Wenn ich allein nur diese Formulierung lese kommt mir schon die Galle hoch.

Seit wann können sich Fahrzeuge selbst ausrüsten?
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Gruss Vestus
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  #29  
Alt 31.08.2013, 09:23
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Guten Morgen,

ich muß dazu erwähnen dass ich ein sogenanntes Kleinfahrzeug für den privaten Gebrauch besitze.

Dieses ist derzeit schon mit einer UKW-Anlage ausgeüstet, das Funkgerät als solches ist aber vom Boot entfernt worden.

Mir war so als gäbe es irgendwo hier im Forum ein Link (war ne schwarze/dunkle Internetseite) wo drin stand dass bereits das bereithalten eines Funkgerätes ohne entsprechende Erlaubnis nicht legal sei...

Die Prüfer mögen auch bei mir hilfsbereit sein und ich habe auch einen Vorbereitungskurs für die UBI-Prüfung besucht, jedoch hat sich anscheindend zwischen dem Jahresanfag bis jetzt mal wieder einiges geändert was in meinem genannten Buch noch nicht drinstand.

Woher soll man es als Prüfling auch wissen wenn man davon ausgeht dass das was man in dem Buch gelernt hat seine Richtigkeit hat ?


Daher frage ich mich ob die Prüfer nicht mal die Prüflinge vor den Start der Prüfung auf aktuelle Änderungen hinweisen sollten.


Dieses war bei mir bereits einmal der Fall wo ich die Waffensachkundeprüfung abgelegt habe (dort war definitiv eine Antwort einer Frage falsch im Antwortenkatalog zugeordnet).

So erkenne ich einen sympathischen Prüfer...

Stephan
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  #30  
Alt 31.08.2013, 09:54
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Zitat:
Zitat von 123X1 Beitrag anzeigen

Mir war so als gäbe es irgendwo hier im Forum ein Link (war ne schwarze/dunkle Internetseite) wo drin stand dass bereits das bereithalten eines Funkgerätes ohne entsprechende Erlaubnis nicht legal sei...
Das ist definitiv falsch und stammt noch aus Zeiten als Scanner verboten waren. Das Nutzen ohne entsprechende Erlaubnis ist verboten.

Ansonsten dürftest du das Ding nicht mal im Winter ausbauen und mit nach Hause nehmen, ist ja keine See- bzw. Schiffsfunkstelle mehr.

Mein Heimrevier ist Peenestrom, Greifswalder Bodden, Achterwasser. Die Peene (Fluss ab/bis Anklam) ist Binnen, also UBI-pflichtig.

UBI habe ich nicht, also bleibt die Quake in diesem Bereich aus. Und meine zugelassene Handquake gebe ich auch nicht vorher bei der WSP in Verwahrung.

Durch die Waffensachkundeprüfung sollten dir die Spitzfindigkeiten unserer Gesetzgebung bekannt sein. Genaues Lesen hilft ungemein.
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Gruss Vestus
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  #31  
Alt 01.09.2013, 11:08
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Auszug aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk Allgemeiner Teil
6.1 Allgemeines
- Für den Betrieb an Bord muss eine Genehmigung zum Errichten und Betreiben der zuständigen
Verwaltung erteilt worden sein.

Wenn du die Funkstelle nicht betreibst, am besten demonstrativ die Antenne eingeklappt, ist das kein Problem.
Ich habe schonn Horrorgeschichten aus Holland gehört, wo sie (die dortige WSP) die zu unrecht betriebene Anlage, vorsichtig gesagt, nicht fachgerecht ausgebaut haben.
Heist kein UBI, kein Betrieb.

Zitat:
Versucht doch einfach mal im Regierungsviertel in Berlin ohne eingeschaltetes Funkgerät und ohne eine Überprüfung der WSP vorbeizukommen... fällt mir dazu ein...
Das sind regionale Vorschriften die kommen immer "on Top" dazu. Das ist über all so.
Zitat:
Wie das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin mitteilt, wird auf der innerstädtischen Spree ab dem 6. April bis auf Weiteres eine UKW-Sprechfunkpflicht eingeführt. Für Sport- und Kleinfahrzeuge, die keine betriebsbereite Funkanlage an Bord haben, wird die Spree-Oder-Wasserstraße dagegen auf dem Abschnitt zwischen Lessingbrücke (SOW-km 12,0) und Mühlendammschleuse (SOW-km 17,8) täglich von 9 bis 19 Uhr gesperrt.
keine betriebsbereite Funkanlage an Bord haben, die Inbetriebnahme erfordert dann: Frequenzzuteilung durch BNETZAG, Ubi, ...
__________________
Gruß Jürgen

Warum nur?

Geändert von jaramba (01.09.2013 um 11:41 Uhr) Grund: Das unten rum vergessen.
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  #32  
Alt 01.09.2013, 11:59
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Zitat:
"Für Sport- und Kleinfahrzeuge, die keine betriebsbereite Funkanlage an Bord haben, wird die Spree-Oder-Wasserstraße dagegen auf dem Abschnitt zwischen Lessingbrücke (SOW-km 12,0) und Mühlendammschleuse (SOW-km 17,8) täglich von 9 bis 19 Uhr gesperrt."

Für die Genauleser wurde diese Anordnung um "angemeldeter und zugelassener" geändert.

https://www.elwis.de/mvc/main_notemp...fbid=0658/2012

Die vorherige war "etwas unglücklich" formuliert und lies reichlich Raum für Interpretationen.
__________________
Gruss Vestus
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  #33  
Alt 27.11.2013, 20:58
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Commander
 
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Zitat:
Zitat von Skipper83 Beitrag anzeigen
Bei unserem Charterboot wurde damals nur der Stecker des Funkgerätes hinausgezogen....


Gruß Stephan
Hört sich irgendwie nach einer italienischen Lösung an Was jetzt aber definitiv nicht abwertend sein soll. Im Gegenteil. Manchmal würde uns Deutschen ein bisschen mehr Lockerheit gut tun.
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  #34  
Alt 27.11.2013, 22:53
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Skipper83 Skipper83 ist offline
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Zitat:
Zitat von *Landratte* Beitrag anzeigen
Hört sich irgendwie nach einer italienischen Lösung an Was jetzt aber definitiv nicht abwertend sein soll. Im Gegenteil. Manchmal würde uns Deutschen ein bisschen mehr Lockerheit gut tun.
Das würde ich so UNTERSCHREIBEN


Gruß Stephan
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Gruß Stephan
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