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  #1  
Alt 12.08.2013, 11:05
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Standard Kleinfahrzeugkennzeichen Zweizeilig erlaubt?

Hallo, werte Gemeinde,

bin nun doch mal endlich an meine Zulassung fürs Schlauchi gekommen und stehe nun vor dem nächsten Problem:

Aufgrund diverser angeklebter Haltegriffe, Ösen, Dollen usw. ist der Platz am Rumpf fürs Kennzeichen recht beschränkt- von daher würde ich das Kennzeichen gerne zweizeilig am Heck (beide Schläuche) aufbringen.


MI
---Griff---
M72

Ist das so zulässig?
Wär ja schön...


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....und immer eine handbreit... Kai
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Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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  #2  
Alt 12.08.2013, 11:12
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Frag mal bei deinem WSA nach. In den Vorschriften steht zwar nichts Gegenteiliges, aber evtl. gibt es da irgendeine weitere Anordnung bzw. Auslegung dazu.
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Viele Grüße
Thomas
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  #3  
Alt 12.08.2013, 11:18
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- bist Du mit der Dame vom WSA Minden verwandt?

Exakt der gleiche Wortlaut wie bei meinem Anruf.
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  #4  
Alt 12.08.2013, 11:45
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Nee, das steht so auf der Rückseite des Bootsscheins ;)

Wenn die es nicht weiß, evtl. mal bei der Waschpo nachfragen.
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Viele Grüße
Thomas
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  #5  
Alt 12.08.2013, 12:05
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Ja ist erlaubt!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #6  
Alt 12.08.2013, 13:32
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... war da nicht irgendwas mit mindestens 20cm über der Wasserlinie oder so?
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Ein Herz für Außenseiterboote
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  #7  
Alt 12.08.2013, 14:25
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
... war da nicht irgendwas mit mindestens 20cm über der Wasserlinie oder so?
Nö!
Der Scheixx-Kennzeichenpflicht unterliegen nur binnen Boote ab 4,50m und 3,5 PS, da gibt es genügend mit weniger Freibord.
Mindestens 10 cm Buchstaben beidseitig am Bug oder Heck oder 1x am Spiegel, hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund, mehr Vorschriften gibts gottseidank nicht.
Gruß
Michael
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  #8  
Alt 12.08.2013, 17:16
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Aber vorsicht mit Heck. Das Kennzeichen muss von hinten lesbar sein. Nicht hinter dem Motor oder einseitig am Spiegel das der Motor das Kennzeichen verdeckt. Sonst gibt es Stress mit der WaschPo.
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Gruß
Wolfgang
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Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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  #9  
Alt 12.08.2013, 18:45
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@Wolfgang: es steht nirgends, dass das Kennzeichen aus allen Himmelsrichtungen erkennbar sein muss. Ich würds nun nicht unbedingt provokatorisch hinterm Motor anbringen, daneben spricht nichts dagegen.
Die Waschpo passt tierisch auf, dass keine Fender oder ähnliches das Kennzeichen verdecken und generiert fleißig Ordnungsgelder. Am Spiegel hat men eher selten Fender, deshalb ist der Spiegel nicht der falscheste Ort.
Gruß
Michael
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  #10  
Alt 12.08.2013, 21:58
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Sooo- bin grad frisch vonne Maloche gekommen...

Schaut doch recht gut aus für mich- dann werden die Dinger nun an beiden "Endkappen" des Schlauchs (zweizeilig) geklebt- fertich!

Danke an Alle!
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....und immer eine handbreit... Kai
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  #11  
Alt 12.08.2013, 23:13
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Hallo Tonne5,
mache es besser beidseitig auf den Bug,
dann kannst du das Boot auch im Ausland benutzen ohne irgend wann mal Probleme zubekommen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #12  
Alt 13.08.2013, 06:16
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Nee, das steht so auf der Rückseite des Bootsscheins ;) ...
Und im § 2 3. der KlFzKV-BinSch

Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
...
Mindestens 10 cm Buchstaben beidseitig am Bug oder Heck oder 1x am Spiegel, hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund, mehr Vorschriften gibts gottseidank nicht. ...
Ein bischen mehr geht auch da noch, im gleichen §/ Absatz steht auch noch: "in ... lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern".

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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