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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 25.07.2013, 09:34
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Und schon wieder etwas neues,
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Geändert von glumpo (25.07.2013 um 09:52 Uhr)
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Alt 25.07.2013, 10:00
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Und schon wieder etwas neues,
mag sein, aber was steht da??

cu

Stefan
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  #3  
Alt 25.07.2013, 10:03
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
mag sein, aber was steht da??

cu

Stefan

Pivo, Bura, Karlowatschko, Kontrollen, Abzocke, Urlaub ende



Leutchen ich muss mich hier auch nebenbei prostituieren, meine Rosette wächst sonst zu

Sobald ich bissle mehr Zeit habe übersetze ich den wichtigsten Teil
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  #4  
Alt 25.07.2013, 10:22
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
mag sein, aber was steht da??
Das Wesentliche, ich hab's nur grob überflogen: Ein Eigentümer oder Benutzer eines Bootes, der keine Aufenthaltsgebühr gezahlt hat (die kann man von mir aus auch Kurtaxe nennen), wird mit 1000 bis 5000 Kuna Geldstrafe belegt.

GANZ WCHTIG: Früher musste für Boote mit Schlafplätzen bezahlt werden, egal, ob man darauf schlief oder nicht, und die Gebühr richtete sich nach der Aufenthaltsdauer. Bootsleute, die ein Zimmer gemietet und ein "beschlafbares" Boot hatten, zahlten also doppelt Kurtaxe, sowohl für das Zimmer als auch für das Boot.

Jetzt steht im Kleingedruckten, dass man nur zahlen muss, wenn man tatsächlich auf dem Boot schläft, und zwar beim Hafenkapitän beim Erwerb der Vignette. Die Vignette ist zugleich der Nachweis, dass die Gebühr bezahlt wurde.
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Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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  #5  
Alt 25.07.2013, 21:08
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Das Wesentliche, ich hab's nur grob überflogen: Ein Eigentümer oder Benutzer eines Bootes, der keine Aufenthaltsgebühr gezahlt hat (die kann man von mir aus auch Kurtaxe nennen), wird mit 1000 bis 5000 Kuna Geldstrafe belegt.

GANZ WCHTIG: Früher musste für Boote mit Schlafplätzen bezahlt werden, egal, ob man darauf schlief oder nicht, und die Gebühr richtete sich nach der Aufenthaltsdauer. Bootsleute, die ein Zimmer gemietet und ein "beschlafbares" Boot hatten, zahlten also doppelt Kurtaxe, sowohl für das Zimmer als auch für das Boot.

Jetzt steht im Kleingedruckten, dass man nur zahlen muss, wenn man tatsächlich auf dem Boot schläft, und zwar beim Hafenkapitän beim Erwerb der Vignette. Die Vignette ist zugleich der Nachweis, dass die Gebühr bezahlt wurde.
so kann das nicht stimmen....du kannst ja aussuchen ob du fürs ganze Jahr oder nur für ein paar Monate zahlst...wennst nur für einen Monat zahlst hast eine ein Jahr gültige Vignette...aber die Kurtaxe hast elf Monate nicht bezahlst......als Nachweis dient nicht die Vignette selbst.....sondern es liegt eine Bestätigung über die bezahlte Kurtaxe dabei, wenn ich mich recht erinnere
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  #6  
Alt 25.07.2013, 21:26
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
so kann das nicht stimmen....du kannst ja aussuchen ob du fürs ganze Jahr oder nur für ein paar Monate zahlst...wennst nur für einen Monat zahlst hast eine ein Jahr gültige Vignette...aber die Kurtaxe hast elf Monate nicht bezahlst......als Nachweis dient nicht die Vignette selbst.....sondern es liegt eine Bestätigung über die bezahlte Kurtaxe dabei, wenn ich mich recht erinnere
Genau so is s. Die Vignette (sprich Permit) hat mit der Aufenthaltsgebühr nichts zu tun. Im Gesetz für die Aufenthaltsgebühr war vorgesehen, für diese ebenfalls eine Vigbette auszustellen. Zu dem kam`s aber nie. Man erhält vom HK nur eine Bestätigung über die Entrichtung der Gebühr für die gewählte Zeit.
Gruß Rudi
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  #7  
Alt 25.07.2013, 21:46
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
so kann das nicht stimmen....du kannst ja aussuchen ob du fürs ganze Jahr oder nur für ein paar Monate zahlst...
Richtig, ich hatte heute morgen keine Lust, alles zu lesen, war lieber Bootfahren. In dem von glumpo dankenswerterweise verlinkten Text heißt es im ersten Satz (nicht wörtlich, aber inhaltlich richtig übersetzt):

"...Der Skipper muss für sich und alle Personen, die auf seinem Schiff nächtigen, eine jährliche Pauschalgebühr bezahlen... usw."

Weiter unten steht dann aber, dass der Skipper bei der ersten Anmeldung (!) eine Vignette plus Rechnung für den geplanten Zeitraum erhält und bei weiteren Anmeldungen nur eine Rechnung - anscheinend bleibt also insoweit alles wie gehabt.

Typisch kroatisch: weiter heißt es, dass die Gebühr beim Kauf der Vignette beim Hafenkapitän zu entrichten ist. In einem anderen thread von glumpo wird aber auf ein weiteres Gesetz verwiesen, wonach die Vignette ab 2014 entfällt - alles klar, keiner weiß Bescheid.

Was auf jeden Fall jetzt klar ist: die Aufenthaltsgebühr ist nur einmal fällig, und zwar entweder für die gemietete Unterkunft oder - wenn man keine hat und auf dem Boot wohnt - für das Boot. Bisher mussten ja Leute, die sowohl ein Zimmer als auch ein Boot mit Schlafmöglichkeit hatten, für beides bezahlen.
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Gerd

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  #8  
Alt 26.07.2013, 09:04
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen

Typisch kroatisch: weiter heißt es, dass die Gebühr beim Kauf der Vignette beim Hafenkapitän zu entrichten ist. In einem anderen thread von glumpo wird aber auf ein weiteres Gesetz verwiesen, wonach die Vignette ab 2014 entfällt - alles klar, keiner weiß Bescheid.
Die Vignette für die Aufenthaltsgebühr (die es allerdings nicht gibt), sollte man nicht mit der Vignette (Permit), die ab 2014 wegfallen soll, verwechseln.
Darüber hinaus frage ich mich wie das Ganze in der Praxis funktionieren soll. Ich habe ein Zimmer und zahle Kurtaxe. Weiters habe ich ein Boot und zahle Aufenthaltsgebühr für ein Monat. Wenn ich nun bei einem Törn ein paar Tage auf dem Boot übernachte, zahle ich dann für diese Tage keine Kurtaxe??
Wenn mich mein Vermieter für diese Tage abmeldet, habe ich wieder keine polizeiliche Meldung. Also irgendwie passt das alles nicht ganz zusammen. Ich denke wir werden weiterhin doppelt zahlen.
Gruß Rudi
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  #9  
Alt 26.07.2013, 09:41
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Nach bisherigem Recht galt, dass man für "mit Schlafplätzen ausgestattete" Boote zahlen musste, selbst wenn man gar nicht auf dem Boot schlief und ein Zimmer hatte, für das das turist biro nochmals Kurtaxe kassierte.

Nach neuem Recht zahlt man die Aufenthaltsgebühr für's Boot nur noch, wenn man wirklich darauf schläft - na, prima, keiner muss mehr doppelt blechen!

Allerdings frage ich mich auch, was ist, wenn man mal auf dem Boot und mal im Zimmer schläft. Ich könnte mir vorstellen, dass der Nachweis einer einmal entrichteten boravišna pristojba / Kurtaxe genügt, um mal hier, mal dort zu nächtigen - aber sicher bin ich mir da auch nicht.

Zitat Emotion1: "Die Vignette für die Aufenthaltsgebühr (die es allerdings nicht gibt), sollte man nicht mit der Vignette (Permit), die ab 2014 wegfallen soll, verwechseln."

Das macht ja auch keiner! Im kroatischen Text steht lediglich, dass die boravišna/Kurtaxe beim Kauf der Bootsvignette beim Hafenkapitän zu entrichten und von diesem an die kroatische Tourismuszentrale weiter zu leiten ist - aber nur, wenn tatsächlich auf dem Boot geschlafen wird.
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Geändert von kornatix (26.07.2013 um 09:55 Uhr)
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  #10  
Alt 26.07.2013, 11:52
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Die Quittung (keine Vignette!) für die entrichtete Aufenthaltsgebühr hat der Hafenkapitän mir dieses Jahr höchstpersönlich an das Permit (auch keine Vignette) getackert. Die Vignette zum Aufkleben für's Boot gab's - wie immer - extra.

Bei Kontrollen zählen mal in erster Line die Papiere. Die Vignette am Boot ist nur der
äußerlich sichtbare, erste "Beweis", dass ein Permit vorhanden ist.

Also: Schön auseinanderhalten: Permit und Vignette gehören zusammen, Quittung für
die Aufenthaltsgebühr ist ein weiteres Stück Papier.

Gruss


Gerd
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  #11  
Alt 26.07.2013, 12:27
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Hi,Gerd!(kornatix)
In unserem Juniurlaub auf Rab,wir sind immer in einem Apartment,holten wir uns die Bestätigung für die Aufenthaltsgebühr.Unser Permit ist noch bis Sept.gültig,haben aber heuer auf kroat.umgeflaggt.Die Damen beim HK erklärten uns,das Permit sei nicht mehr gültig,da wir jetzt unter kroat.
Flagge fahren.Für die Bestätigung der Aufenthaltsgebühr wird aber die Nummer der Vignette benötigt.Was tun?Anstatt die Nummer der lfd,aber
ungültigen Vignette zu nehmen,die ja beim HK unter unserem Namen auf-
scheint,gaben uns die Damen eine neue Vignette mit dem Hinweis,diese
nicht ans Boot zu kleben,sondern nur mit der Bestätigung mitzuführen.
Diese Vignette wurde nur zum Zweck der Nummerneintragung für die
Aufenthaltsbebühr verwendet und ist kein Permit.Jetzt scheinen 2 Vig-
nettennummern in unseren Unterlagen auf und keine ist als Permit gültig,
da wir lt Aussagen,dies nicht mehr benötigen.Wir werden sehen,was im Sept.passiert,wenn wir uns wieder eine Aufenthaltsgebührenbestäti-
gung holen,wieder neue Nummer (Vignette)?Das heißt,die Nummer der (Permit)Vignette ist ident mit der Nummer
auf der Bestätigung der bezahlten Aufenthaltsgebühr,das ist der einzige Berührungspunkt von Permit und
Aufenthaltsgebühr,hat sonst nichts miteinander zu tun.könnte aber zu den ganzen Irrtümern geführt haben.
Gruß Gitti

Geändert von Emotion52 (26.07.2013 um 12:39 Uhr)
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  #12  
Alt 27.07.2013, 10:22
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion52 Beitrag anzeigen
...In unserem Juniurlaub auf Rab
Im Juni war Kroatien noch nicht in der EU.
Ich denke, wir können uns darauf einigen, dass die Kroaten sich mit ihrem neuen Status als EU-Land etwas schwer tun und dass eigentlich keiner - weder wir noch die kleinen Beamten in den Hafenämtern und anderen Behörden - genau wissen, wie denn nun eigentlich zu verfahren ist. Wir hatten ja letztens hier schon einige Beispiele dafür, dass nicht alle Hafenkapitäne einheitlich verfahren.
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  #13  
Alt 27.07.2013, 13:08
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Hi,Gerd!
ich wollte Dir nur berichten,daß sehrwohl eine Vignette,aus welchem Grund auch immer,ob falsch oder richtig,nur zum Zweck der Bestätigung
über die Bezahlung der Aufenthaltsgebühr ausgegeben wurde,da Du ja sagtest,Vignette für Aufenthaltsgebühr gibt es nicht.Es ist richtig,daß die
Handhabung und Umsetzung der neuen Gegebenheiten erst durchdacht
werden müssen.Ich bin auch überzeugt,daß diese Ausgabe ein schneller
Ausweg aus der Verlegenheit war und auf diese Art bestimmt nicht mit
den Vorschriften konform war,aber was hätte die Gute in dieser Situation
sonst machen sollen? Ich bin überzeugt,daß jede Menge Papierkram,neue
Handhabungsforschriften und jeden Tag neue Anordnungen zur Umsetzung der neuen Gesetze auf deren Tisch landen,dann der Saisonbeginn,wann sollen die Armen dies Alles intus kriegen? Einschu-
lungen wird es auch nicht so schnell geben,so wurstelt halt jeder nach
bestem Wissen und Gewissen.War doch bei uns nicht anders,bis alles
ins letzte Eck des Landes gedrungen ist und die ersten Erfahrungswert
vorliegen verging einige Zeit.
Wir werden ja jetzt im Sept. sehen,wie es läuft,außerdem wollen wir Alle unseren Urlaub genießen,was Sache ist erfahren wir noch früh genug.Ich bin überzeugt,daß sehr Vieles vereinfacht wird und gut ist es.
Gruß Gitti
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  #14  
Alt 27.07.2013, 14:10
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Zitat:
Zitat von Emotion52 Beitrag anzeigen
Hi,Gerd!(kornatix)
In unserem Juniurlaub auf Rab,wir sind immer in einem Apartment,holten wir uns die Bestätigung für die Aufenthaltsgebühr.Unser Permit ist noch bis Sept.gültig,haben aber heuer auf kroat.umgeflaggt.Die Damen beim HK erklärten uns,das Permit sei nicht mehr gültig,da wir jetzt unter kroat.
Flagge fahren.Für die Bestätigung der Aufenthaltsgebühr wird aber die Nummer der Vignette benötigt.Was tun?Anstatt die Nummer der lfd,aber
ungültigen Vignette zu nehmen,die ja beim HK unter unserem Namen auf-
scheint,gaben uns die Damen eine neue Vignette mit dem Hinweis,diese
nicht ans Boot zu kleben,sondern nur mit der Bestätigung mitzuführen.
Diese Vignette wurde nur zum Zweck der Nummerneintragung für die
Aufenthaltsbebühr verwendet und ist kein Permit.Jetzt scheinen 2 Vig-
nettennummern in unseren Unterlagen auf und keine ist als Permit gültig,
da wir lt Aussagen,dies nicht mehr benötigen.Wir werden sehen,was im Sept.passiert,wenn wir uns wieder eine Aufenthaltsgebührenbestäti-
gung holen,wieder neue Nummer (Vignette)?Das heißt,die Nummer der (Permit)Vignette ist ident mit der Nummer
auf der Bestätigung der bezahlten Aufenthaltsgebühr,das ist der einzige Berührungspunkt von Permit und
Aufenthaltsgebühr,hat sonst nichts miteinander zu tun.könnte aber zu den ganzen Irrtümern geführt haben.
Gruß Gitti
Du behältst die Vigette/Nummer, es ãndert sich nur die Kurtaxenbestätigung.
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  #15  
Alt 27.07.2013, 15:42
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Hi Georg!
Brauchen wir unter kroat.Flagge (so wie Du) noch ein Permit????? ( N E I N !!!!!!!")
Welche Nummer wird dann genommen? (Siehe 2.Beitrag) Vignette nur
für Aufenthaltsbestätigung? nur mitführen,nicht kleben)
Gruß Gitti

Geändert von Emotion52 (27.07.2013 um 15:56 Uhr)
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  #16  
Alt 27.07.2013, 16:40
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Zitat:
Zitat von Emotion52 Beitrag anzeigen
Hi Georg!
Brauchen wir unter kroat.Flagge (so wie Du) noch ein Permit????? ( N E I N !!!!!!!")
Welche Nummer wird dann genommen? (Siehe 2.Beitrag) Vignette nur
für Aufenthaltsbestätigung? nur mitführen,nicht kleben)
Gruß Gitti
Wie schon vor Wochen geschrieben, die Kurtaxe muss ins kroatische Turismusministerium per Internet eingegeben werden. Da bisher keine andere Lösung in Sicht ist, wird NUR für kroat. Boote eine Vignette dazu verwendet um der Kurtaxe eine eindeutige Nummer als Zuordnung zu geben. Wenn du deine Kurtaxebestâtigung liest, siehst du oben die Vignettennummer. Diese Vignettennummer bleibt dir solange bis es eine neue Regelung gibt erhalten. Du müsst sie Nicht sichtbar aufkleben, sondern mit deinen Papieren mitführen.
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  #17  
Alt 28.07.2013, 00:58
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Hi Georg!
Siehe Beitrag 11 und 13!!!
Du wiederholst m i c h.
Kroat.Boot-Vignette nur für Nummer für Best.der Bez.der Aufenthaltsgebühr-nur mitführen
Gruß Gitti
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