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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Probleme beim Bootsverkauf(Haftung)
Hi zusammen,
ich habe mein Boot privat verkauft. Es gibt im Nachhinein Probleme mit der Dichtung der Ölwanne. Öl ist in der Bilge. Das war bei der Probefahrt nicht so. Erst nach 1 stündiger Fahrt des Käufers. Nach Untersuchung in einer Werkstatt vor Ort wurde festgestellt, daß die Dichtung wohl nicht richtig montiert war. Ich muss dazu sagen, daß das Boot im letzten Jahr in einer Werkstatt war und der Motorblock draußen war wegen diverser Arbeiten, z.B. Vergaser und Anlasser neu montiert. An der Ölwanne wurde nichts gemacht. Der Käufer hat uns eine Mängelanzeige mit Bitte um Nachbesserung geschickt. Meine Frage: wer haftet denn im Nachhinein für diesen Schaden? Bzw. wer zahlt die Reparaturkosten? Wir wussten nichts davon und wie gesagt war es ein Privatverkauf. Danke für Eure Beiträge |
#2
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Zitat:
ein Mangel den du nicht kanntest und im Kaufvertrag ausgeschlossen hast, dafür musst du nicht haften... hast du vergessen, im Kaufvertrag eine Haftung auszuschließen kann eventuell sein, dass du zahlen musst.. du wusstest nichts von dem Schaden also ist es auch kein Versteckter Mangel....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Zitat:
das ist doch einen Alibifunktion. "Bei mir war noch alles in Ordnung" ich habe davon nichts gewußt. So einfach scheint mir die Sache nicht zu sein. Aber hier gleich zu Anfang im Forum eine Juristische Frage zu stellen finde ich auch Fraglich. Gruß Manfred |
#4
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Zitat:
Gewährleistung explizit ausgeschlossen im Kaufvertrag, haftet der Verkäufer nicht. Wurde das nicht gemacht, zahlt der Verkäufer. "Der Verkäufer muss dem Käufer die verkaufte Ware frei von „Sach- und Rechtsmängeln“ übergeben. Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen. ... Um dieses Risiko auszuschließen, kann der Verkäufer beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen." Bei vielen online Bootskaufverträgen steht das so: 5.1. Das Wasserfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten. Gruß Totti
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#5
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Zitat:
Man muss ja nicht drauf antworten und diese ewige Nerverei "stell dich erstmal vor, Namenloser" geht echt auf den Geist und stört die Themen. Nirgends steht in den AGB's des Forums, dass solche Fragen nicht gestattet sind.
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#6
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Zitat:
Gibt es einen Kaufvertrag zu deinem Verkauf ? Wenn ja, wurde die Sachmängelhaftung ausgeschliossen ? Generell empfehle ich bei Kauf/Verkauf den Mustervertrag vom ADAC , da gibt es null Probleme mit der Klausel vom Ausschluß der Sachmängelhaftung ! Solltest du einen gültigen Vertrag mit ausschluß der Sachmängelhaftung gemacht haben, würde ich höflich den Käufer darauf Hinweisen und Nachbesserungen von deiner Seite her ablehnen ! Gruß Rainer
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#7
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Wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast bist du nicht haftbar ausser du wusstest von dem Problem und hast es arglistig verschwiegen ,das müsste man dir nachweisen können um dich haftbar zu machen.Ich hab kürzlich mein Auto für 4500 verkauft die Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen ,ein Tag später geht am Wagen ein Radlager kaputt und die Käufer riefen mich unzufrieden an,ich war mit dem Verkaufspreis des Wagens zufrieden und hab denen aus Kulanz 250 Euro zurück überwiesen um deren Frust etwas zu nehmen,ich habe auch darauf hingewiesen das ich in dem Fall nicht haftbar bin.Das war dann für beide Seiten in Ordnung und ich war auch froh danach nix mehr gehört zu haben.
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#8
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Ich habe im April meinen 15 PS Außenborder, der bei mir Ärger gemacht hat, privat verkauft. Ich habe dem Käufer klar gesagt, das er nicht ausgeht und der Motor mal durchgecheckt werden muss.
Der Käufer sagte, er kennt sich mit Motoren aus, das wäre kein Problem für ihn. In meinem Kaufvertrag stand dann drin: Der Kaufvertrag erfolgt - wie besehen - unter Ausschluss jeglicher Garantie- bzw. Gewährleistung für Sachmängel. Eine Rückgabe ist ausgeschlossen. Der Verkäufer erklärt, dass er alleiniger Eigentümer des Motors ist, und der Motor frei von Rechten Dritter ist. War eine Standardklasusel in der Vertragsvorlage. |
#9
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Zitat:
Aber das hilft dem TE nun auch nicht weiter. Ich würde dem Käufer höflich aber bestimmt sagen, dass du von einer leckenden Ölwanne nichts wusstest (so es denn so ist), und auf der Probefahrt ja auch alles i.O. war, und somit keine Ansprüche an dich zu stellen sind. WIe oben bereits erwähnt: Sofern du einen solchen KV mit dem Käufer geschlossen hast. |
#10
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Für den Fall, dass du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast...
Was heisst den "...nicht richtig montiert war". Ist das behoben oder nicht? Wenn die Werkstatt schon geschraubt hat, bist du sowieso fein raus.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#11
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Leute, der TE schreibt weiter nix und war am 2.9. das letzte mal im Forum. Ich denke wir können den Kram vergessen.
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#12
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Geht das Ganze vor Gericht kommt es auf den Richter an.
Einen Bekannten haben sie mit einem Wohnmobil sogar dazu verurteilt das Ding wieder zurück zu nehmen und dem Käufer die Kaufsumme zu erstatten Grund war ein defekter Warmwasseraufbereiter.
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Viele Grüße Olli |
#13
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Zitat:
jo, das kann schneller gehen als manche denken...das hängt aber nicht nur zwangsläufig vom Richter ab.
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#14
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Es macht immer einen Unterschied ob ich etwas verkaufen muss oder möchte
In meinen Kaufverträgen, egal ob Auto, Boot, WoWa, usw. steht immer drin das der Käufer einen Haufen Schrott kauft und selbst dieser Schrott ist nicht frei von Mängeln Das funktioniert schon viele Jahre und ich hatte bezüglich verkaufter Fahrzeuge noch nie im Nachhinein Ärger
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Ich werfe gerne Stöckchen und es gibt immer jemanden der darauf anspringt und mitspielt |
#15
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Hast du vielleicht eine entsprechende Mustervorlage für uns?
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LG Michael
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#16
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Solch eine Klausel nennt man: Das Produkt wird verkauft als Bastlerteil.
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Gruß Heinz, |
#17
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Der Hobbyangler58 ist gar nicht mehr dabei und dichtet jetzt bestimmt erstmal sauber ab...
Ich finde es immer sehr Schade, dass hier mache Teilnehmer nur einen Beitrag schreiben, fragen stellen und im NIX verschwinden.
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Gruß Hans-H.
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#18
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Aus diesem Grunde schreibe ich zu derartigen Themen nichts mehr sofort und warte ein wenig ab.
Gibt es einen Dialog mit dem TE, bin ich auch bereit, etwas beizutragen. Falls nicht, mache ich mir die Mühe nicht. Zudem ich mir in diesem Fall nicht vorstellen kann, dass eine falsch oder fehlerhaft montierte Ölwannendichting vor dem Kauf dicht war und kurz danach plötzlich nicht mehr. Die ist dicht, oder nicht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#19
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Sorry, aber ich mag solche Unterstellungen nicht.
Dass sich der Themenersteller hier nicht mehr äußert ist zweifelsohne ein No Go! Offensichtlich ist er kein Selberschrauber! Er hatte das Boot in einer Werkstatt für umfassende arbeiten. Wie oft und wieviel das Boot danach genutzt wurde steht hier nicht. Angeblich war die Werkstatt an dem entsprechenden Teil nicht dran…kann man glauben…muss man nicht. Eine ab Werk bisher unbemerkt falsch eingesetzte Dichtung würde ich ausschließen. Daher meine Vermutung, dass die werkstatt da doch dran war. Sollte der Themenersteller das Boot danach nicht mehr genutzt haben bzw. Nur kurze Motorläufe gehabt haben ohne dass das Öl warm geworden ist, so kann es durchaus sein, dass dieser defekt seitdem nicht aufgefallen ist. Und mal bitte ganz ehrlich zu sich selbst sein: Ich komme als ehrlicher Mensch mit einem ersten und ernsten Problem in ein Forum, stelle eine Frage und schon in der Zweiten Antwort wird mir unterstellt dass ich davon wusste und das hier nur Alibi ist… …ich hatte auch keine Lust mehr auf das Forum!
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#20
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Und ich glaube, dass du mir unterstellst, ich mache das Licht mit dem Hammer aus.
Wir waren nicht dabei, es ist nicht unser Boot und wir haben es auch nicht gekauft. Es könnte genau so gut sein, dass die Dichtung seit langer Zeit mangelhaft eingesetzt war, bisher dicht hielt, und der Käufer zuviel Öl eingefüllt hat, was zu einem höherem Öldruck führte... Bei einer ganzheitlichen Betrachtunsgweise müssen aber auch andere Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Jetzt mal was ICH machen würde: Ich würde mich zu 50% an den Kosten beteiligen. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#21
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Zitat:
Eher allgemein in die Runde. Es gibt nunmal hochgradig ehrliche und aufrichtige Leute, die technisch unbedarft sind und deswegen auch alles in Werkstätten machen lassen. Ab hier nun ausschließlich Mutmaßung: Ein ehrlicher Mensch muss sich schweren Herzens von seinem Boot trennen - Keine Zeit mehr, durch Corona pleite, geänderte familiäre Umstände…) Er denkt alles richtig gemacht zu haben, immer in der Werkstatt gewesen, viel Geld reingesteckt. 1. Schock: An dem Boot ist was kaputt, Käufer meldet sich mit Regressanforderungen Google Suche…Rechtsanwälte, Halsabschneider, Wollerosekaufen…Boote Forum (Volltreffer) Angemeldet, Frage sachlich formuliert 2. Schock schon in der zweiten Antwort: „Du wusstest das doch alles und hast den Käufer übers Ohr gehauen“ Als ehrlicher Mensch wäre „ich“ nach dieser „Begrüßung“ mit dem Forum auch fertig.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#22
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Was hat es technischer Unbedarftheit zu tun, wenn man den Service oder Reparaturen von einem Servicebetrieb durchführen läßt? Warum soll ich im Motorraum rum kriechen, wenn ich es durch einen Mechaniker machen lassen kann?
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#23
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Zitat:
Natürlich kann/darf jeder technisch bedarfte sein Boot in eine Werkstatt bringen. Genauso kanm/darf - aber sollte lieber nicht - auch jeder technisch unbedarfte an seinem Boot alles selber machen. Was hat das nun mit dem konkreten Problem zu tun und dem Fakt dass das hier in dem Thread behandelte Boot in einer Werkstatt war?
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#24
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Zitat:
Nix. Inzwischen geht es auch gar nicht mehr um das Eingangsproblem. Das war nur der Dosenöffner . Ich habe z.Zt. einen 14 Jahre alten Wagen zum Verkauf. Hat noch 1 Jahr TÜV. Mit Käufer auf sehr niedrigen Preis geeinigt. Dann hat sein mitgebrachter "Fachmann" eine kleine Roststelle gefunden und die Diskussion begann. Ich hab's abgebrochen , weil genau der hier vorgetragene Ärger nach Kaufabwicklung auch möglich ist , wenn dann noch am "weiß ich wo" noch ein Lackschaden gefunden wird. Dann gebe ich den Wagen lieber in den Schrott. Dann habe ich 300 € weniger und meine Ruhe. Die 300 € spare ich ein , ich rauche jetzt einen Monat nicht.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann Geändert von hermann.l (09.09.2021 um 11:20 Uhr)
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#25
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Nix, aber du hast es doch angeführt.
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