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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #126  
Alt 16.07.2013, 15:53
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!
Als ich mein Inf3 geholt hat hat mir der Zöllner genau bestätigt, dass mir mit dem inf3 der Steuerstatus bestätigt wird.
War ja auch mit einer der Hauptgründe für mich das inf3 zu holen - ich hab keine originalrechnung.
KV mit Zusicherung reicht angeblich nicht, ist mir auch logisch:
Die Zusicherung kommt ja nur vom Vorbesitzer. Und entweder kann er das zusichern weil er selbst die Steuer bezahlt hat - dann kann er aber auch die Rechnung rausrücken - oder noch ein voreigentümer hat es bezahlt - dann kann der Verkäufer aber nichts zusichern weil er selbst schon von einem Versprechen lebt - sonst hätte er ja die Rechnung bekommen.

Als ich beim Zoll gesagt hab "privatverkauf mit kV, älteres Boot, geht um hr" ist der auch von der originalrechnung abgerückt - vorher am Telefon hatte er die schon noch gefordert... Scheint bei älteren kleinen Booten nicht mehr so zu interessieren.
Schöne Grüße,
Jan
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  #127  
Alt 16.07.2013, 16:01
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sommer sommer ist offline
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Zitat:
Zitat von Dott Beitrag anzeigen
das INF3 bekommt man jedoch nicht so einfach habe ich mir sagen lassen, bzw. der mini zoll hier bei uns vor ort macht sowas garnicht?!

Klappt das eigentlich auch wenn man eine Rechnung vom Boot hat wenn dieses auf der Rechnung als gebrauchtboot deklariert ist, jedoch die MWST darauf ausgewiesen ist oder benötigt man die Original Rechnung mit dem Original Preis?!
du hast dein Gebrauchtboot beim Händler gekauft??
in diesem Fall hast du einen Kaufbeleg mit gezahlter MwSt.
dies reicht als Nachweis

von Privat gibt es keinen Kaufvertrag mit MwSt.
da lieber zur Sicherheit zum Zoll INF 3 holen
__________________

Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #128  
Alt 16.07.2013, 17:29
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Zitat:
Zitat von sommer Beitrag anzeigen
in diesem Fall hast du einen Kaufbeleg mit gezahlter MwSt.
dies reicht als Nachweis
Nein, es gibt auch die Möglichkeit der Differenzbesteuerung. Das gilt nicht als vollständig der Steuer unterworfen.

Gruß

Volker
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  #129  
Alt 16.07.2013, 17:57
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Nein, es gibt auch die Möglichkeit der Differenzbesteuerung. Das gilt nicht als vollständig der Steuer unterworfen.

Gruß

Volker
So isses.

Entweder die Originalrechnung vom Neukauf oder der Steuerbescheid von der EU-Einfuhr, falls es ein (Gebraucht-) Import ist.

Alles andere ist für die Tonne.

@Dott: richte deine Inf3-Anfrage mal an ein Hauptzollamt welches mit Booten gelegentlich zu tun hat, zb. Kiel, Stralsund oder Hamburg-Hafen.
__________________
Gruss Vestus
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  #130  
Alt 16.07.2013, 18:23
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!
Als ich mein Inf3 geholt hat hat mir der Zöllner genau bestätigt, dass mir mit dem inf3 der Steuerstatus bestätigt wird.
War ja auch mit einer der Hauptgründe für mich das inf3 zu holen - ich hab keine originalrechnung.
KV mit Zusicherung reicht angeblich nicht, ist mir auch logisch:
Die Zusicherung kommt ja nur vom Vorbesitzer. Und entweder kann er das zusichern weil er selbst die Steuer bezahlt hat - dann kann er aber auch die Rechnung rausrücken - oder noch ein voreigentümer hat es bezahlt - dann kann der Verkäufer aber nichts zusichern weil er selbst schon von einem Versprechen lebt - sonst hätte er ja die Rechnung bekommen.

Als ich beim Zoll gesagt hab "privatverkauf mit kV, älteres Boot, geht um hr" ist der auch von der originalrechnung abgerückt - vorher am Telefon hatte er die schon noch gefordert... Scheint bei älteren kleinen Booten nicht mehr so zu interessieren.
Schöne Grüße,
Jan

Freerider...warum sagst du bewusst die Unwahrheit....es gibt keinen Zöllner der behauptet das Inf3 einen Mehrwertsteuerstatus bestätigt....das sind Märchen......Inf3 dient nur beim Verlassen des EU-Raumes als Nämlichkeitsnachweis.....dazu muß die Ware dem Zoll vorgeführt werden.....bei Auto und auch bei Booten mit Seebrief brauchst im Normalfall kein Inf3....und wenn, dann nur bei Überquerung der EU-Aussengrenze...da Kroatien bekannterweise der EU beigetreten ist, ist INF3 für EU-Bürger in Kroatien bedeutungslos geworden....

Rückwaren

Das Reisegepäck, das Sie mit in den Urlaub genommen haben, können Sie bei Ihrer Rückreise auch wieder einfuhrabgabenfrei zurückbringen. Zollrechtlich werden solche Waren als "Rückwaren" bezeichnet.
BeispielNehmen Sie ein teures Fahrrad mit in Ihren Urlaub, so können Sie dieses Fahrrad auf Ihrer Rückreise einfuhrabgabenfrei wieder in die EU mitbringen. Haben Sie sich jedoch während Ihres Urlaubs in einem Drittland ein gleichwertiges Fahrrad gekauft, müssen Sie bei Ihrer Wiedereinreise in die EU Einfuhrabgaben zahlen, sofern die Reisefreigrenze überschritten ist.

Bei der Mitnahme von wertvollen persönlichen Gegenständen (z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck) empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Gegenstände und einer damit verbundenen Abgabenerhebung bei der Rückreise, einen Nachweis vorzulegen.
Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten "Nämlichkeitsnachweis" (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen.
Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.
Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist.
Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.
HinweisBei Flugreisen müssen Sie sich also um den Nämlichkeitsnachweis kümmern, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben. Nach der Gepäckaufgabe kann Ihnen kein Nämlichkeitsnachweis mehr ausgestellt werden.

Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren.



Mit deinen andauernden Falschaussagen zerstörst du den Informationswert dieses Forums, es wird alles zerredet.......wenn es wenigstens Halbwahrheiten wären....aber deine Behauptungen sind einfach grundfalsch, warum Du es trotzdem machst entzieht sich meiner Kenntnis.....
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  #131  
Alt 16.07.2013, 18:24
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!
Als ich mein Inf3 geholt hat hat mir der Zöllner genau bestätigt, dass mir mit dem inf3 der Steuerstatus bestätigt wird.
War ja auch mit einer der Hauptgründe für mich das inf3 zu holen - ich hab keine originalrechnung.

[....]
Als ich beim Zoll gesagt hab "privatverkauf mit kV, älteres Boot, geht um hr" ist der auch von der originalrechnung abgerückt - vorher am Telefon hatte er die schon noch gefordert... Scheint bei älteren kleinen Booten nicht mehr so zu interessieren.
Schöne Grüße,
Jan
Da ist doch ein erheblicher Widerspruch drin !

Einerseits behauptest Du, die INF3 würde den Steuerstaus (bezahlte MWSt.) bestätigen, andererseits schreibst Du, beim Zoll sei man von der Originalrechnung abgerückt ! (also kein MWSt.-Nachweis !!)

Merkst Du eigentlich nicht, dass Du hier nur blanken Unsinn schreibst ?
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #132  
Alt 16.07.2013, 19:03
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Freerider...warum sagst du bewusst die Unwahrheit....es gibt keinen Zöllner der behauptet das Inf3 einen Mehrwertsteuerstatus bestätigt....das sind Märchen......


Mit deinen andauernden Falschaussagen zerstörst du den Informationswert dieses Forums, es wird alles zerredet.......wenn es wenigstens Halbwahrheiten wären....aber deine Behauptungen sind einfach grundfalsch, warum Du es trotzdem machst entzieht sich meiner Kenntnis.....
Justforfun, ich meins nicht bös, ich sage nur (und kann auch gar nicht mehr sagen) was der Zöllner zu mir gesagt hat.
Wenn du meinen Bericht liest von dem Tag als ich beim Zollamt war (steht weiter vorne) siehst du auch, dass ich ausdrücklich erwähnt habe dass ich nicht beurteilen kann ob sich der Zöllner eventuell irrt, ich hatte aber den Eindruck er wäre durchaus kompetent gewesen.
Nicht mehr und nicht weniger hab ich gesagt, wirf mir bitte auch nichts anderes vor.

Schöne Grüße,
Jan
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  #133  
Alt 16.07.2013, 19:04
Dott Dott ist offline
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Also ich düse jetzt ohne inf3 und ohne original rechnung nach kroatien. Es sollte ja eigentlich nichts passieren oder wäre es doch ratsamer das inf3 zu ordern. Aber bis zu den entsprechenden zollämtern ist es extrem weit.
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  #134  
Alt 16.07.2013, 19:06
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
.....bei Auto und auch bei Booten mit Seebrief brauchst im Normalfall kein Inf3....und wenn, dann nur bei Überquerung der EU-Aussengrenze...da Kroatien bekannterweise der EU beigetreten ist, ist INF3 für EU-Bürger in Kroatien bedeutungslos geworden....
Auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen: die Küste von HR ist die neue EU-Aussengrenze.

Es soll sogar Schifferl geben die die Möglichkeit haben Hoheitsgewässer zu verlassen. Und für diese wurde für die evtl. Rückkehr u.a. das Inf3 geschaffen.

Macht aber nix. Stammtischparolen sind immer gut, und sich mit Realitäten auseinander setzen bringt eh nichts.
__________________
Gruss Vestus
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  #135  
Alt 16.07.2013, 19:18
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen: die Küste von HR ist die neue EU-Aussengrenze.

Es soll sogar Schifferl geben die die Möglichkeit haben Hoheitsgewässer zu verlassen. Und für diese wurde für die evtl. Rückkehr u.a. das Inf3 geschaffen.

Macht aber nix. Stammtischparolen sind immer gut, und sich mit Realitäten auseinander setzen bringt eh nichts.


Mit deutschem Seebrief wirst auch kein Inf3 brauchen....einfach Text lesen...siehe oben.....
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  #136  
Alt 16.07.2013, 19:20
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Zitat:
Zitat von Dott Beitrag anzeigen
Also ich düse jetzt ohne inf3 und ohne original rechnung nach kroatien. Es sollte ja eigentlich nichts passieren oder wäre es doch ratsamer das inf3 zu ordern. Aber bis zu den entsprechenden zollämtern ist es extrem weit.

Vergiss das Inf 3.....meinen obigen Beitrag habe ich vom deutschen Zoll kopiert...du brauchst keines....
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  #137  
Alt 16.07.2013, 19:34
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Mit deutschem Seebrief wirst auch kein Inf3 brauchen....einfach Text lesen...siehe oben.....
Ich hoffe du hast kein Kopfaua, aber was, bitte, ist ein deutscher Seebrief?

Die meisten Piefkes haben eine WSA, ADAC oder DSV Bescheinigung. Die bekommst du aber auch wenn das Boot seit 10 Jahren in Trinidad-Tobago oder USA liegt, und dennoch bei erneuter Einfuhr steuerpflichtig wäre.

Beteiligst du dich eigentlich an den Kosten, die Eignern entstehen wenn sie sich an deine, gewiss wohlgemeinten, Ratschläge halten?
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (16.07.2013 um 19:45 Uhr) Grund: RSF
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  #138  
Alt 16.07.2013, 20:05
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ich hoffe du hast kein Kopfaua, aber was, bitte, ist ein deutscher Seebrief?

Die meisten Piefkes haben eine WSA, ADAC oder DSV Bescheinigung. Die bekommst du aber auch wenn das Boot seit 10 Jahren in Trinidad-Tobago oder USA liegt, und dennoch bei erneuter Einfuhr steuerpflichtig wäre.

Beteiligst du dich eigentlich an den Kosten, die Eignern entstehen wenn sie sich an deine, gewiss wohlgemeinten, Ratschläge halten?

ok...in österreich gibts den Seebrief...und in Deutschland wirds halt auch a Zulassung geben...mit der darfst sogar versehentlich über die Grenze fahren....aber ich glaube wir beenden die Diskussion.....aus einer Kuh wird auch kein Stabhochspringer...also...was soll ich euch erklären..
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  #139  
Alt 16.07.2013, 20:07
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ich hoffe du hast kein Kopfaua, aber was, bitte, ist ein deutscher Seebrief?

Die meisten Piefkes haben eine WSA, ADAC oder DSV Bescheinigung. Die bekommst du aber auch wenn das Boot seit 10 Jahren in Trinidad-Tobago oder USA liegt, und dennoch bei erneuter Einfuhr steuerpflichtig wäre.

Beteiligst du dich eigentlich an den Kosten, die Eignern entstehen wenn sie sich an deine, gewiss wohlgemeinten, Ratschläge halten?
...das Flaggenzertifikat hast noch vergessen, zwinker.

Aber alles keine Belege für eine erfolgte Abführung der Mwst.

In A ist das m. W. anders, die sind bzgl. Bootszulassungen etwas strenger als die dt. Behörden.
__________________
Grüße aus Schweden

Wolfi
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  #140  
Alt 16.07.2013, 20:26
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In A ist das m. W. anders, die sind bzgl. Bootszulassungen etwas strenger als die dt. Behörden.[/QUOTE]


Recht haste.Zuerst brauchst Du einen Messbrief,dann bekommst Du den
Seebrief und die Registriernummern.
So ist das im schönen Alpenlandle.
Gruß Gitti
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  #141  
Alt 16.07.2013, 20:57
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Zitat:
Zitat von Buarli Beitrag anzeigen
...das Flaggenzertifikat hast noch vergessen, zwinker.

Aber alles keine Belege für eine erfolgte Abführung der Mwst.

In A ist das m. W. anders, die sind bzgl. Bootszulassungen etwas strenger als die dt. Behörden.
Ich schrieb ja auch die meisten, zwinker zurück, Eintragung in Schiffregister haben wir auch noch, unterteilt in Binnen und Buten.

Aber von abgeführter MwSt steht da auch nichts drin.

Euer Seebrief wird auf fünf (oder 10 Jahre) ausgestellt. Ist also auch kein Beweis das das Boot innerhalb der letzten drei Jahre mal in der EU gwesen ist, es sei denn der Seebrief ist nicht älter als drei Jahre.
__________________
Gruss Vestus
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  #142  
Alt 16.07.2013, 21:32
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Hi,Vestus
Seebrief hat auch mit Steuer nichts zu tun.Ist wie der Zulassungsschein beim Auto.Die fragen auch nicht nach bez.MWST,zumindest hat uns bei der Zulassungsstelle keiner gefragt.Kaufvertrag (ohne MWST) als Eigentumsnachweis und gut wars.
Gruß Gitti
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  #143  
Alt 16.07.2013, 21:32
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ich schrieb ja auch die meisten, zwinker zurück, Eintragung in Schiffregister haben wir auch noch, unterteilt in Binnen und Buten.

Aber von abgeführter MwSt steht da auch nichts drin.

Euer Seebrief wird auf fünf (oder 10 Jahre) ausgestellt. Ist also auch kein Beweis das das Boot innerhalb der letzten drei Jahre mal in der EU gwesen ist, es sei denn der Seebrief ist nicht älter als drei Jahre.
Die Behauptung das mit Inf3 die Mehrwertsteuer nachgewiesen wird stammt vom Freerider...alles Quatsch
Die Behauptung das man jetzt für eine Kroatienreise ein Inf3 braucht stammt von Vestus...auch Quatsch...
den Dreijahresnachweis brauche ich nur bei einer Rückreise in die EU...siehe Zollbestimmungen
......niemand behauptet das ein Seebrief ein Nachweis für bezahlte Mehrwertsteuer ist...

Einach einfach mal nachlesen was ein Inf3 ist und wozu man es verwendet......und nicht soviel plappern....zuerst nachlesen

Geändert von Justforfun (16.07.2013 um 21:38 Uhr)
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  #144  
Alt 16.07.2013, 21:37
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Also was brauchen wir denn nun? Den nachweiss das die steuer entrichtet wurde oder das auch nicht mehr? Und wurde schon jemals einer deswegen auf der rückreise angehalten bzw durfte erstmal zahlen?
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  #145  
Alt 16.07.2013, 22:25
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Zitat:
Zitat von Dott Beitrag anzeigen
Also was brauchen wir denn nun? Den nachweiss das die steuer entrichtet wurde oder das auch nicht mehr? Und wurde schon jemals einer deswegen auf der rückreise angehalten bzw durfte erstmal zahlen?
Ihmchen hier:

http://www.boote-forum.de/showpost.p...6&postcount=39

http://www.boote-forum.de/showpost.p...8&postcount=48

Durch den EU-Betritt sind solche Zollvergehen mitnichten verjährt.
__________________
Gruss Vestus
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  #146  
Alt 16.07.2013, 22:40
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Zitat:
Zitat von Emotion52 Beitrag anzeigen
Hi,Vestus
Seebrief hat auch mit Steuer nichts zu tun.Ist wie der Zulassungsschein beim Auto.Die fragen auch nicht nach bez.MWST,zumindest hat uns bei der Zulassungsstelle keiner gefragt.Kaufvertrag (ohne MWST) als Eigentumsnachweis und gut wars.
Gruß Gitti
Doch, machen sie. Bekommst du aber nicht mit. Ohne bez. MwSt. gibt es keine Zulassung.
__________________
Gruss Vestus
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  #147  
Alt 17.07.2013, 06:12
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Doch, machen sie. Bekommst du aber nicht mit. Ohne bez. MwSt. gibt es keine Zulassung.
beim österreichischen Seebrief braucht man definitiv keinen Mehrwertsteuernachweis.....auch in Deutschland wird die Zulassung nichts mit der Mehrwertsteuer zu tun haben.....wir konnten sonst ein paar hundert Schiffe mit deutscher Zulassung die letzten Jahre unversteuert in Kroatien liegen........lieber Vestus...Hirn einschalten.....falls funktionstüchtig und dann schreiben....

Schon wieder wird von Dir eine totale Ente die überhaupt nicht stimmt mit einem Selbstbewusstsein gepostet, das ist sagenhaft
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  #148  
Alt 17.07.2013, 07:04
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dieter dieter ist offline
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...ihr solltet bei euerer Diskussion mal von vorne herein unterscheiden, ob es sich um ein Boot handelt, dass nicht mehr trailerbar ist oder um ein Boot, welches gerade noch getrailert werden kann (auch hier liegen viele seit Jahren in HR).

...und dann kommt man mit deinem Trailer und möchte nach Hause, und der slowenische Zöllner fragt dich an der Grenze nach einem Nachweis, dass dieses Boot nicht schon jahrelang in HR liegt .... hast du keinen Nachweis - z.B. das INF3, dann rechne schon mal die MwSt. aus dem Gebrauchtwert ... in SLO sind das auch 20 %
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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  #149  
Alt 17.07.2013, 07:52
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
.bei Auto und auch bei Booten mit Seebrief brauchst im Normalfall kein Inf3....und wenn, dann nur bei Überquerung der EU-Aussengrenze...da Kroatien bekannterweise der EU beigetreten ist, ist INF3 für EU-Bürger in Kroatien bedeutungslos geworden....

Ja, Kroatien ist der EU beigetreten, das heißt aber nicht, das alle Boote, die bis jetzt in Kroatien gelegen haben plötzlich als versteuert und verzollt gelten. Sonst könnte ab dem 1.7. ja überhaupt keine Versteuerung und Verzollung mehr vorgenommen werden. Es wird jetzt aber noch was geschehen, oder wieso meinst du, gibt es neue Regelungen und Gesetze? Die sind ja deiner Meinung nach völlig überflüssig?
Tatsache ist doch, das nach kroatischer Regelung jetzt mit dem Ende der Zollager auch nach dem 1.7. noch was geschehen kann.
Und wenn du in Kroatien angehalten wirst, und die fragen,: " ist das Boot schon versteuert und verzollt worden?"
ist definitiv folgendes die falsche Antwort:" Hat euch nicht zu interessieren, da ab 1.7. alle in Krotien befindlichen Waren automatisch als verzollt und versteuert gelten."

Gruß

Volker
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  #150  
Alt 17.07.2013, 08:13
diri diri ist offline
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Boot: kleiner Gummikreuzer
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Frühestens nach dem 01.04.2014 wird danach gefragt, würde jetzt nur viel Arbeit machen für den Frager, wäre gegen jede Mentalität,

gruss dieter
__________________
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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