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  #26  
Alt 16.08.2005, 15:46
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Don P Don P ist offline
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Hallo zusammen,

hoffentlich weiß Stefan jetzt ob er einen Führerschein braucht!
Dabei sollte die EU-Verordnung alles vereinfachen.
mfg
Don P

PS. Bin Führerscheininhaber und will nicht nach Dänemark,denn Pudelmützen und dicke Jacken trage ich nur im Winter.
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  #27  
Alt 16.08.2005, 16:52
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
So, nach langem Suchen habe ich zwar etwas gefunden, aber leider noch ohne völlig vertrauenswürdige Quelle.

Die Formel für die Führerscheinpflicht lautet demnach:

Bootslänge zum Quadrat + 3 x 1,359 = maximal zulässige PS Zahl ohne Führerschein.
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Beispiel: mit einem Boot von 5 Metern Länge
5 x 5 = 25 + 3 = 28 x 1,359 = 38 PS
D.h. ein 5 m Boot darf z.B. mit maximal 38 PS motorisiert sein, um noch Führerscheinfrei bewegt zu werden.

Ich kann zwar kein Wort Dänisch, aber hier ist auch eine Tabelle:
http://www.jp-trolling.dk/Speedbaadskoerekort.htm

Hallo, deine Rechnung ist nach deiner Formel falsch. Es gilt Punkt vor Strich. Nach deineem Ablauf der Rechnung müssten Klammern stehen.

Gilt (5x5+3)x1,359=38 oder 5x5+3x1,359=29 ???

Gruss aus der Pfalz

Hartmut

So ganz verstehen kann ich aber nicht, warum so etwas so geheim gehalten wird. Das kann doch kein normaler Tourist finden.
Und seit wann das gelten soll, konnte ich auch nicht rausbekommen.
Gruß
Norman
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Gruß vom Rheinkilometer 400
Hartmut

Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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  #28  
Alt 16.08.2005, 20:11
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Ok, Hartmut, die Klammern hab ich vergessen. Sah aber auch so schon kompliziert genug aus.
Die "x 1.359" ist nur die Umrechnung von KW in PS, da die meisten wohl eher ihre PS-Zahl kennen, als die KW-Zahl.

Für diejenigen, bei denen Mathe auch schon eine ganze Zeit her ist, habe ich ja aber die Tabelle zum Ablesen beigefügt.
http://www.jp-trolling.dk/Speedbaadskoerekort.htm
Sie ist auch für Nicht-Dänen verständlich.
Hk ist auf Deutsch PS (gerundet).

Gruß
Norman
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  #29  
Alt 17.08.2005, 07:52
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Moin
Der "schnelle Gleiter" wird mit der Formel definiert!
Alles was mehr als die berechnete Motorleistung hat ist ein schneller Gleiter
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #30  
Alt 17.08.2005, 08:01
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rocky_72 rocky_72 ist offline
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Hallo Leute

Danke für die hervorragenden Ausführungen, aber Don hat Recht das vieles für mich böhmische Dörfer sind. Ich denke mal wenn ich alles richtig verstanden habe "darf ich ein Motorboot ohne Führerschein fahren"
und wenn die Daten aus der Tabelle richtig sind dann kann ich ja eine 5m lange jolle mit 15 oder 20 ps fahren. ODER???????????????

Gruß Stefan
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  #31  
Alt 17.08.2005, 08:09
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Jo, bis 38 PS bei 5m Länge führerscheinfrei.

Gruß
Norman
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  #32  
Alt 17.08.2005, 08:17
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von (B)Eule
Moin
Der "schnelle Gleiter" wird mit der Formel definiert!
Alles was mehr als die berechnete Motorleistung hat ist ein schneller Gleiter
Die Formel steht aber beim DMYV nirgendwo. Die habe ich erst nach langem Suchen im Internet auf dänisch gefunden. Beim DMYV wird nur von "schnellen Gleitern" gesprochen. Das fand ich ein bisschen schwach, denn wenn sie schon über eine Einschränkung informiert sind, kann es ja nicht so schwierig sein, diese auch kurz und verständlich mit aufzuführen, oder?

Beim ADAC steht übrigens seit Jahren die falsche Angabe mit den 20 Bruttoregistertonnen...

Gruß
Norman
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  #33  
Alt 17.08.2005, 08:24
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Moin Norman
Das obrige ist die Übersetzung der Dänischen
__________________
Gruß
Feddo

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  #34  
Alt 17.08.2005, 08:34
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Das ist aber dann ziemlich frei übersetzt.
Demnach wäre z.B. Cyrus´Boot schon mit über 100 PS ein schneller Gleiter. Tatsächlich aber wohl eher bis über 200 PS noch ein Verdränger.
Irgedwie doch recht verwirrend, die Aussage.

Gruß
Norman
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  #35  
Alt 17.08.2005, 08:52
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So ist es halt definiert worden.
Nen Porsche mit 300Ps ist ja auch en Sportwagen, aber der 40 Tonner mit 300 eine lahme Krücke
In NL ist die Grenze ja auch bei 20 Km/h gesetzt.
__________________
Gruß
Feddo

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  #36  
Alt 05.06.2008, 08:46
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Moin zusammen ,

ich habe vor 2 Jahren gehört das man als Deutscher den Speedbootschein in Dänemark machen kann und auch damit in Deuschland fahren darf z.B. mit einen Sportboot 4,5 m und mit 50 PS.
Habt Ihr darüber schon mal etwas gehört ?

Gruß
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  #37  
Alt 05.06.2008, 09:17
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Also hier bei uns in Norwegen ist es so.

Man braucht keinen Führerschein, wenn das Boot nicht größer als 15m ist und ein bestimmtes Gewicht nicht überschreitet.
Wie das jetzt in Dänemark ist weis ich nicht, aber bei mir arbeitet ein Däne den kann ich mal fragen
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  #38  
Alt 05.06.2008, 09:30
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Zitat:
Zitat von Camperman Beitrag anzeigen
Moin zusammen ,

ich habe vor 2 Jahren gehört das man als Deutscher den Speedbootschein in Dänemark machen kann und auch damit in Deuschland fahren darf z.B. mit einen Sportboot 4,5 m und mit 50 PS.
Habt Ihr darüber schon mal etwas gehört ?

Gruß
Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland brauchst Du auf Deutschen Gewässern einen deutschen Schein.

Gruß Lutz
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  #39  
Alt 05.06.2008, 13:23
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland brauchst Du auf Deutschen Gewässern einen deutschen Schein.

Gruß Lutz
Als Deutscher brauchst Du in ganz Europa den deutschen Schein - das ist mittlerweile schon lange EU-Recht. Alles was anders lautend ist (Ausnahme Charterboote mit besonderen Genehmigungen z.B. Müritz) ist nicht mehr aktuell.

NL kontroliert das DK wohl kaum, aber ein Recht dazu haben alle EU-Mitgliedsstaaten.
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  #40  
Alt 05.06.2008, 14:11
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Oh Gott, was machen denn dann die die Besitzer von Jollen oder Jollenkreuzern bei Wiind auf Raumschotkurs?
Langsamer Segeln.

MFG René
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  #41  
Alt 05.06.2008, 14:18
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Zitat:
Zitat von Don P Beitrag anzeigen

PS. Bin Führerscheininhaber und will nicht nach Dänemark,denn Pudelmützen und dicke Jacken trage ich nur im Winter.
Wir haben hier 30 grad...
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  #42  
Alt 05.06.2008, 14:26
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Wie gut das wir nicht in der EU sind.

hihi
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  #43  
Alt 05.06.2008, 14:37
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Zitat:
Zitat von dkl Beitrag anzeigen
Wie gut das wir nicht in der EU sind.

hihi
Moin,

das hast Du völlig falsch verstanden - es gelten innerhalb der EU immer die Vorschriften die im Heimatland gelten.

Ein Niederländer braucht eben den Keinen Fahrbeweis - auch in D. Der Deutsche braucht den SBF See oder Binnen - egal wo in Europa usw....

Leider halten sich hartnäckig die Gerüchte man dürfe z.B. in DK oder NL ohne Führerschein Boot fahren - das stimmt halt nicht. In IRL darf man aber z.B. auf dem Shannon in ausgeweisenen Gebieten mit einem Charterboot ohne FS fahren - das sind die Ausnahmen.
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  #44  
Alt 05.06.2008, 15:14
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von TomM Beitrag anzeigen
Moin,

das hast Du völlig falsch verstanden - es gelten innerhalb der EU immer die Vorschriften die im Heimatland gelten.

Er wohnt aber in Norwegen und die sind nunmal nicht in der EU.

Gruss, Frank.
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  #45  
Alt 05.06.2008, 15:24
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TomM TomM ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Er wohnt aber in Norwegen und die sind nunmal nicht in der EU.

Gruss, Frank.
Moin Frank,

hast du gelesen was ich schrieb? Innerhalb der EU - wo steht das Norwegen in der EU ist?

In den nicht EU-Staaten wird noch bizzliger - die müssen nämlich Deinen Führerschein nicht anerkennen. Und die EU Staaten müssen den Norwegischen nicht anerkennen
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  #46  
Alt 05.06.2008, 16:14
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Standard Schein in Dänemark

Hallo TomM

Kannst Du mir bitte die Quelle deines Wissens nennen?
In welcher Rechtsvorschrift hast Du denn gelesen, dass ein Deutscher in einem anderen EU-Land, den in Deutschland erforderlichen Schein benötigt.
Wo steht denn, das deutsches Recht in einem anderen EU-Land gilt, hins.
Sportbootführerschein ?

Ich erwarte mit Spannung deine Quellen.

Gruß werner
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  #47  
Alt 05.06.2008, 18:24
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Moin Werner,

ich hab im Moment keine Quelle mehr zur Hand - aber Yahoo oder Guchel macht kluch. Das ist, wie bei allen verkehrsrechtlichen Dingen, eine EU-Verordnung, dass die EU-Mitgliedsstaaten gegenseitig ihre Fahrerlaubnis anerkennen und dass jeder EU-Bürger mit der in SEINEM Heimatland nötigen Fahrerlaubnis das entsprechende Fahrzeug führen darf.

Nun dreh das um und es wird ein Schuh draus, dann nämlich kann, darf und tut die Behörde des Staates das, was in der Verordnung steht, nämlich kontrolieren ob z.B. der Deutsche in Deutschland ein Boot führen darf oder nicht - wenn nicht verstößt er gegen die Verordnung.

Ein wenig verzwickt aber so isses eben. Außerdem kann ich diese ewigen Fragen mit dem Sinn "Wie umgehe ich das Führerschein machen" lamngsam nicht mehr hören und lesen. Der SBF ist kein Hexenwerk und man lernt Dinge, die hier manchmal sehr erstaunt festgesetllt werden, ob es um Vorrang, Ausweichpflicht, KVR, oder einfach nur das Anlegen geht.

Aber wer das nicht glaubt, der möge in NL oder DK oder B oder F oder I oder P oder E ruhig "ohne" fahren. Dann kommt der nächste Jammerstrang über die unglaubliche Abzocke der Pösen Purschen die die zahlenden Teutschen nicht mögen würden.
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  #48  
Alt 05.06.2008, 19:02
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Ich fahre seit 2005 in Holland mit meinem Verdränger auf den Binnengewässern.
In den Niederlanden brauchst du keinen Bootsführerschein für Boote unter 15 Meter, oder die nicht schneller als 20 Km/h fahren.
Bei der Geschwindigkeit bin ich mir nicht sicher.
Auch die Holländer brauchen dort keinen Schein.
Die EU-Verordnung, Nr 40 folgende, kenne ich auch.
Es gelten immer noch die Gesetze in dem Land, in dem man sich aufhält.
Glaub es oder auch nicht.

Gruß Werner
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  #49  
Alt 06.06.2008, 08:49
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Also ich habe eben bei der Seefahrtbehörde hier in Norwegen nach gefragt. Wenn du als Deutscher hier in Norwegen urlaub machst, und willst dir ein Boot mieten, dann brauchst du keinen Führerschein. Das Boot darf aber nicht größer als 15m sein.

Gruss
Daniel
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  #50  
Alt 06.06.2008, 12:06
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Ich fahre seit 2005 in Holland mit meinem Verdränger auf den Binnengewässern.
In den Niederlanden brauchst du keinen Bootsführerschein für Boote unter 15 Meter, oder die nicht schneller als 20 Km/h fahren.
Bei der Geschwindigkeit bin ich mir nicht sicher.
Auch die Holländer brauchen dort keinen Schein.
Die EU-Verordnung, Nr 40 folgende, kenne ich auch.
Es gelten immer noch die Gesetze in dem Land, in dem man sich aufhält.
Glaub es oder auch nicht.

Gruß Werner
Moin Werner,

leider liegst Du nicht ganz richtig !

Was Tom sagt ist richtig .....

Wenn Du als Deutscher in den NL ein in den NL beheimatetes UND unter NL-Flagge fahrendes Boot (klassisch halt ne Charteryacht [Hausbootferieb]) fährst, und diese unter 20 m Länge und unter 20 Km/h schnell ist, DANN brauchste keinen Führerschein.
Fährst Du Dein eigenes Boot (oder halt ein nicht unter NL-Flagge fahrendes) DANN brauchst Du den Führerschein der in Deinem Heimtaland vorgeschrieben ist.

Gruß

Andreas
__________________
Andreas
www.segeln-hg.de

-Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten.
-Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen.
-Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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