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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 19.06.2014, 09:43
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Nochmal: der normale Tourist, der drei oder vier Wochen Urlaub macht, zahlt für die ganze Zeit seines Aufenthalts nur einmal Kurtaxe, und zwar entweder beim Hafenkapitän, wenn er sein Boot anmeldet oder im turist biro, wenn er ein Zimmer hat und sein Boot später anmeldet oder schon angemeldet hat. Wo man dann letztendlich pennt, im Zimmer, auf dem Boot, im Zelt, bei einer willigen Kroatin oder besoffen in der Bucht am Strand, ist egal. Hauptsache, man hat dort, wo man gerade pennt, einen Schein dabei, auf dem steht, dass die Aufenthaltsgebühr entweder hier oder dort bezahlt wurde. Früher war das anders, da musste Bootsleute mit Quartier an Land doppelt zahlen, sowohl für die Koje an Bord als auch für das Bett an Land. Das ist aber Schnee von gestern.

Wohlgemerkt, dies gilt nur für normale Zwei- oder Vierwochenurlauber, und das sind ja wohl die meisten hier. Für Marina-Dauerlieger, Wohnungs-Dauermieter und Grundbesitzer gibt es Jahres-Pauschalgebühren. Aber das wissen die selbst.

Nachtrag: @Emotion1, die Aufenthaltsgebühr gibt's nicht nur für 8 Tage, sondern für maximal drei Monate (=EU-Aufenthaltsrecht) und danach noch mal für drei Monate, wenn man zwischendurch ausgereist ist. Wie kommst Du auf 8 Tage??? Ist mir da was entgangen ???
Hallo Gerd,
ich wohne z.B. in einer Privatpension, und der Vermieter meldet mich beim Toristbüro bzw. der polizeilichen Meldestelle an. Dies geht aber nur online, einen Ausdruck kann er nicht machen. Ich habe ihm persönlich zugesehen, wie dies vor sich geht.
Er gibt die benötigten Daten ein und sendet diese ab. In einer Spalte sind rote und grüne Punkte. Wenn er die Daten sendet sind diese Punkte rot. Innerhalb von 24 Stunden sind diese grün, was bedeutet, dass die Anmeldung erfolgreich war. Auf diese Datenbank kann jeder Polizist zugreifen und somit feststellen, dass eine ordnungsgemäße polizeiliche Meldung vorliegt.
Und nochmals zum mitschreiben: Der Vermieter kann aus dieser Datenbank keine Bestätigung (Potvrda) ausdrucken und das Touristbüro gibt dir auch keine.
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  #27  
Alt 19.06.2014, 09:48
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ohne Worte :
Hallo Fred,
bei dieser VO gehts nur um die Höhe der Gebühr, die sich seit 2010 offenbar noch nicht geändert hat.
Gruß Rudi
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  #28  
Alt 19.06.2014, 11:09
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[QUOTE=kornatix;3529462]. Wo man dann letztendlich pennt, im Zimmer, auf dem Boot, im Zelt, bei einer willigen Kroatin oder besoffen in der Bucht am Strand, ist egal. Hauptsache, man hat dort, wo man gerade pennt, einen Schein dabei, auf dem steht, dass die Aufenthaltsgebühr entweder hier oder dort bezahlt wurde.



Wenn die im Preis für die Kurtaxe enthalten ist, nehm' ich sie!


Gruss


Gerd
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  #29  
Alt 19.06.2014, 11:34
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Hallo Rudi,
die von Dir zitierte Vorschrift (aus der Zeit vor Kroatiens EU-Beitritt) ist jedes Jahr ergänzt bzw. teilweise ersetzt worden, zuletzt am
05.03.2014 („Narodne novine“, broj 30/14 od 05.03.2014.), und danach ist es so wie von mir oben beschrieben. Glumpo hat hier irgendwo mal den aktuellen Gesetzestext zitiert, ich bin aber zu faul, das noch mal 'rauszusuchen.

Wieso Dein Vermieter Dich immer noch polizeilich anmeldet, ist mir nicht ganz klar. Eventuell liegt das daran, dass Du als Dauermieter einen meldepflichtigen Zweitwohnsitz dort hast. Aber: wieso muss ich mich als Haus- und Grundbesitzer dann nicht (mehr) polizeilich anmelden und nur noch (genau wie die Marina-Dauerlieger) die Jahrespauschale bezahlen? Dass man die Aufenthaltsgebühr online bezahlen kann, ohne dies quittiert zu bekommen, ist mir auch neu; mag sein, dass Du Recht hast, keine Ahnung! Bei meinem turist biro in Kukljica muss ich einmal im Jahr persönlich erscheinen, meinen Perso vorlegen, 60 Kuna pro Nase/Jahr abdrücken, und dann bekomme ich jedes Jahr einen neuen Schein, der mich berechtigt, mich das ganze Jahr in Kroatien 'rumzulümmeln, egal wo.

Wenn mein Nachbar Pero (= beim turist biro gewerblicher angemeldeter Vermieter) Gäste aus Slowenien oder Deutschland hat, dann kassiert er von denen neben der Zimmermiete pro Aufenthaltstag pro Person 7 Kuna, und die sowie 20% seiner Mieteinnahmen muss er im turist biro abliefern.
Ob seine Gäste dann in dem gemieteten Zimmer schlafen oder auf ihrem Boot, ist egal - sie dürfen beides. Kann es sein, dass wir irgendwie aneinander vorbei reden?

Kann es sein, dass wir irgendwie aneinander vorbei reden?
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Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.

Geändert von kornatix (19.06.2014 um 11:51 Uhr)
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  #30  
Alt 19.06.2014, 13:14
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Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Und nochmals zum mitschreiben: Der Vermieter kann aus dieser Datenbank keine Bestätigung (Potvrda) ausdrucken und das Touristbüro gibt dir auch keine.
Der Vermieter ist verpflichtet, Dir eine Rechnung zu schreiben - darin kann / muss er die Kurtaxe ausweisen !
Schon ist das Problem gelöst .....
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Gruß Fred
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