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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 28.06.2013, 16:43
sealine290 sealine290 ist offline
Lieutenant
 
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Standard Bitte um Rat von Versicherungsprofis betreffend KFZ-Schadensregulierung

Liebe Forenfreunde,

vielleicht möchte mir einer von euch weiterhelfen, da ich kein KFZ-Besitzer bin und somit keine Ahnung habe wie Schäden über Versicherungen reguliert werden.

Folgende Ausgangssituation: Jemand ist in das stehende Auto meiner Schwester aufgefahren (Schuld liegt eindeutig bei der Gegenseite). Der Schaden wurde von einer örtlichen Werkstatt schlecht repariert (Spaltmaße passen nicht, Kratzer wurden "nur" poliert und nicht beilackiert). Als ich das Auto mit meiner Schwester von der Werkstatt abgeholt habe sind mir die Mängel aufgefallen und ich habe sie beanstandet - der Mechaniker meinte nur betreffend Spaltmaße; die passen schon, die sieht man sich nach dem Unfall nur genauer an, deswegen fällt das jetzt auf.... Weiters ist mir aufgefallen, dass das Rücklicht gebrochen war, und dieses "nur" geklebt wurde. Ich habe den Mechaniker darauf angesprochen und gemeint, das muss repariert werden - er werde sich darum kümmern....

Das war vor rund einem Jahr. Meine Schwester war zwischenzeitlich im Ausland und erst letzte Woche konnte das neue Rücklicht eingebaut werden. Der Mechaniker möchte jetzt aber Kohle sehen. Ich habe meiner Schwester geraten nicht zu zahlen und ich werde mich darum kümmern. So, hier stehe ich nun...

Mein ehrlicher Verdacht; da es sich um ein recht hochwertiges Auto (3-jähriges EOS-Cabrio) handelt, hat der Mechaniker bei der Reparatur improvisiert, und die gegnerische Versicherung betrogen. Seine Argumentation betreffend Rücklicht; wurde im Rahmen des Unfalls beschädigt und die gegnerische Versicherung zahlt nur die Reparatur des Lichtes (in Wahrheit hat er es beim Abbau der Stoßstange beschädigt).

Ich nehme an, dass ist ein ziemlich gängiges Vorgehen bei manchen "Reparaturunternehmen". Nichstdestotrotz habe ich meiner kleiner Schwester gegenüber einen gewissen Schutzmechanismus, der sich nun langsam beginnt zu entfallten.

Wie geht man den üblicherweise in solchen Verdachtsmomenten vor? - Bei der gegnerischen Versicherung nachfragen welche Leistungen diese erbracht hat und diese mit den tatsächlichen Leistungen vergleichen?

Mit der Bitte um Rat verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!
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  #2  
Alt 28.06.2013, 17:06
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
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Ich denke, am einfachsten der eigenen Versicherung die Sachlage schildern.
Allerdings könnte es Probleme geben, weil Reklamation und jetzt Austausch Rücklicht nicht "zeitnah" waren. aber bevor man die Pferde scheu macht - eigenen Versicherungsvertreter fragen.
Zur Reparatur und "Spaltmassen: da hätte ich mich direkt drum gekümmert, dass ist keineswegs "normal", eher günstiger Pfusch oder durch ein nicht sachgemäßes Gutachten nach dem Unfall ein falscher Reparaturplan, an den sich die Werkstatt dann (eigentlich wider bessern Wissens, sollte man von Fachleuten annehmen) auch gehalten hat.
Könnte schwer werden, das genau "auseinander zu dröseln" ohne Mitwirkung der Versicherung.
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Gruß Ralf
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  #3  
Alt 28.06.2013, 19:15
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Nach einem Jahr machst du da gar nix mehr......selber Schuld!!!


Und ein erst zwei Jahre alten Wagen hätte ich nicht in irgend einer Schrauberbude machen lassen sondern direkt bei VW!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #4  
Alt 28.06.2013, 22:12
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hmigor hmigor ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Nach einem Jahr machst du da gar nix mehr......selber Schuld!!!


Und ein erst zwei Jahre alten Wagen hätte ich nicht in irgend einer Schrauberbude machen lassen sondern direkt bei VW!
Zu 1: Zwei Jahre

Zu 2: ist zwar Schadenfreude, aber wer so, Entschuldigung, bescheuert ist, dem gehört es nicht anders...

...und nach einem Jahr wird es schwierig mit der Beweislage.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #5  
Alt 28.06.2013, 22:25
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Flybridge Flybridge ist offline
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Es fehlen einige wichtige Infos:

1. Was ist jetzt die genaue Frage? Was hast du vor?

2. Die Rechnung müsste doch vorliegen, oder etwa nicht? Wurde eine Sicherungs-Abtretungserklärung unterschrieben? Dann liegt dem Auftraggeber trotzdem die Rechnung vor.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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